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za®fibu/ear<br />
Fall 2: Akontozahlung wird nicht versteuert (KZ 100)<br />
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Wenn <strong>Sie</strong> die Akontozahlung nicht versteuern lassen, müssen <strong>Sie</strong> die Rechnung ganz normal ohne Akonto-<br />
Rückrechnung buchen.<br />
Kommen in Ihrer Buchhaltung<br />
nur Akontozahlungen<br />
vor, die nicht in der<br />
Zahllast aufgenommen<br />
werden dürfen, so können<br />
<strong>Sie</strong> vor der Auswahl<br />
des Belegkreises im Modul<br />
„Kassa <strong>und</strong> Banken“ die Abfrage „Akontozahlungen: nicht in die Zahllast aufnehmen (keine Steuer)“ aktivieren.<br />
<strong>Sie</strong> müssen somit nicht bei jeder Buchung daran denken, den entsprechenden Vermerk zu setzen.<br />
Der häufigste Gr<strong>und</strong>, warum die Steuerbeträge in der Zahllast nicht mit den Steuerkonten übereinstimmen sind<br />
Akontozahlungen. Zum Zeitpunkt der Akontozahlung wird nicht auf das Steuerkonto gebucht, der Betrag wird<br />
jedoch in der Zahllast berücksichtigt. Eine Aufstellung, welche Akontozahlungen in der Zahllast berücksichtigt<br />
<strong>und</strong> welche außerhalb der Zahllast behandelt wurden, erhalten <strong>Sie</strong> unter „Monatlich“, Zeile „Zahllast“ im Register<br />
„Details“. Aktivieren <strong>Sie</strong> die Abfragen „Vorsteuer“ bzw. „MWSt.“ <strong>und</strong> „Akontozahlungen/-rückrechnungen“<br />
<strong>und</strong> lassen den gewünschten Zeitraum lesen. Den Hinweis auf die Versteuerung finden <strong>Sie</strong> in der Spalte „U30-KZ/<br />
Hinw“. Am Jahresende kontrollieren <strong>Sie</strong> bitte, ob es zu den versteuerten Akontozahlungen auch eine Akonto-<br />
Rückrechnung gibt (Ausnahme: Rechnung wird erst im nächsten Jahr gestellt), damit nichts doppelt versteuert<br />
wird. Bitte leiten <strong>Sie</strong> diese Auswertungen (Druck oder Textdatei) für den Jahresabschluss an Ihren Steuerberater<br />
weiter.<br />
Bei Fragen zum<br />
Thema „Akontozahlungen“wenden<br />
<strong>Sie</strong> sich bitte<br />
an die rza®fibu Abteilung<br />
telefonisch<br />
unter 02862/53671-<br />
17, per E-Mail an<br />
rzafibu@rza.at oder<br />
direkt an Ihren<br />
rza®Fachhändler!<br />
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