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za®fibu/ear<br />

Fall 2: Akontozahlung wird nicht versteuert (KZ 100)<br />

................................................................................................<br />

Wenn <strong>Sie</strong> die Akontozahlung nicht versteuern lassen, müssen <strong>Sie</strong> die Rechnung ganz normal ohne Akonto-<br />

Rückrechnung buchen.<br />

Kommen in Ihrer Buchhaltung<br />

nur Akontozahlungen<br />

vor, die nicht in der<br />

Zahllast aufgenommen<br />

werden dürfen, so können<br />

<strong>Sie</strong> vor der Auswahl<br />

des Belegkreises im Modul<br />

„Kassa <strong>und</strong> Banken“ die Abfrage „Akontozahlungen: nicht in die Zahllast aufnehmen (keine Steuer)“ aktivieren.<br />

<strong>Sie</strong> müssen somit nicht bei jeder Buchung daran denken, den entsprechenden Vermerk zu setzen.<br />

Der häufigste Gr<strong>und</strong>, warum die Steuerbeträge in der Zahllast nicht mit den Steuerkonten übereinstimmen sind<br />

Akontozahlungen. Zum Zeitpunkt der Akontozahlung wird nicht auf das Steuerkonto gebucht, der Betrag wird<br />

jedoch in der Zahllast berücksichtigt. Eine Aufstellung, welche Akontozahlungen in der Zahllast berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> welche außerhalb der Zahllast behandelt wurden, erhalten <strong>Sie</strong> unter „Monatlich“, Zeile „Zahllast“ im Register<br />

„Details“. Aktivieren <strong>Sie</strong> die Abfragen „Vorsteuer“ bzw. „MWSt.“ <strong>und</strong> „Akontozahlungen/-rückrechnungen“<br />

<strong>und</strong> lassen den gewünschten Zeitraum lesen. Den Hinweis auf die Versteuerung finden <strong>Sie</strong> in der Spalte „U30-KZ/<br />

Hinw“. Am Jahresende kontrollieren <strong>Sie</strong> bitte, ob es zu den versteuerten Akontozahlungen auch eine Akonto-<br />

Rückrechnung gibt (Ausnahme: Rechnung wird erst im nächsten Jahr gestellt), damit nichts doppelt versteuert<br />

wird. Bitte leiten <strong>Sie</strong> diese Auswertungen (Druck oder Textdatei) für den Jahresabschluss an Ihren Steuerberater<br />

weiter.<br />

Bei Fragen zum<br />

Thema „Akontozahlungen“wenden<br />

<strong>Sie</strong> sich bitte<br />

an die rza®fibu Abteilung<br />

telefonisch<br />

unter 02862/53671-<br />

17, per E-Mail an<br />

rzafibu@rza.at oder<br />

direkt an Ihren<br />

rza®Fachhändler!<br />

Seite 6

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