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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sinzing - Landkreis Regensburg

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Seite 14<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Standsicherheit<br />

<strong>der</strong> Grabmäler in den Friedhöfen<br />

Auch in diesem Jahr ist die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinzing</strong> als Friedhofsträger<br />

<strong>der</strong> Friedhöfe Alling,<br />

Viehhausen und<br />

Eilsbrunn (neuer Teil) verpflichtet,<br />

aufgestellte Grabmäler<br />

auf ihre Standfestigkeit<br />

hin zu überprüfen. Sie wird<br />

voraussichtlich in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 20.04. - 24.04.2009<br />

Ihrer Verpflichtung nachkommen.<br />

Sofern bei dieser Prüfung<br />

ein Grabstein als nicht mehr standsicher zu bezeichnen<br />

ist, erhält <strong>der</strong> Grabbesitzer eine Mitteilung. Darüber hinaus<br />

wird ein gut sichtbarer Aufkleber am Grabmal angebracht.<br />

Dieser Aufkleber erregt zwar das Ärgernis eines manchen<br />

Grabbesitzers, doch Sie sollten daran denken, dass dies zu<br />

Ihrer Absicherung geschieht.<br />

Darüber hinaus muss in einem entsprechenden Zeitabstand<br />

zur Prüfung nachgeprüft werden, ob die Instandsetzungsarbeiten<br />

durchgeführt wurden.<br />

Nicht standsichere Grabmale sollten grundsätzlich von<br />

Steinmetzen wie<strong>der</strong> befestigt werden. In <strong>der</strong>en Richtlinien ist<br />

nämlich ausdrücklich dargelegt, wie Grabdenkmäler auf<br />

Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Dort<br />

sind Fundamenttiefen, Dimensionierung von Dübeln und<br />

vom Grabmal aufzunehmende, von außen einwirkende Kräfte<br />

grundsätzlich festgelegt. Der von <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

gefor<strong>der</strong>te Prüfdruck von 500 N (50 kg) ist in diesen<br />

Richtlinien ebenfalls vermerkt unter dem Hinweis, dass dies<br />

die Kraft sei, die das Grabmal aushalten muss, sofern sich<br />

eine Person dagegen stützt, bzw. ausrutscht und dagegen<br />

fällt. Die Steinmetze müssen auch für alle aufgestellten<br />

Grabmale Gewährleistungsfristen einhalten, in <strong>der</strong> Regel<br />

sind dies 5 Jahre nach dem Aufstellen.<br />

Wir bitten alle Grabbesitzer in ihrem eigenen Interesse die<br />

Standsicherheit des Grabsteins selbst zu überprüfen und<br />

diesen, falls erfor<strong>der</strong>lich in Stand zu setzen.<br />

Auskunft erteilt Frau Griesbeck Zi. 107 � 0941/39602-19<br />

Informationen aus dem Rathaus<br />

Beratung des Gesundheitsamtes<br />

�<br />

Die nächste Beratung für Personen mit psychischen Behin<strong>der</strong>ungen,<br />

chronisch-organischen Erkrankungen, Körper-,<br />

Hör– und Sehbehin<strong>der</strong>ungen, Sprachauffälligkeiten, Suchterkrankungen,<br />

sowie geistigen Behin<strong>der</strong>ungen und <strong>der</strong>en<br />

Angehörige, findet am<br />

Donnerstag, 02.04.2009<br />

von 14:00—17:00 Uhr<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sinzing</strong>, 1. Stock statt.<br />

weitere Termine sind am:<br />

07.05.2009 04.06.2009 02.07.2009<br />

06.08.2009 03.09.2009 01.10.2009<br />

05.11.2009 03.12.2009<br />

Die Beratung ist vertraulich, sie steht je<strong>der</strong>mann offen und<br />

erfolgt kostenlos. Auf Wunsch können Hausbesuche durchgeführt<br />

werden.<br />

Es berät Frau Peinkofer-Menath, Diplom-Sozialpädagogin<br />

(FH) des Landratsamtes <strong>Regensburg</strong> -Gesundheitsamt -Tel.<br />

Nr. 4009-749<br />

Hör– und Sprachtest für Kin<strong>der</strong><br />

„pädagogisch-audiologischer Sprechtag“<br />

Beim Landratsamt Regenburg, Gesundheitsamt, Sedanstr.<br />

1, besteht die Möglichkeit, hör– und sprachauffällige Kin<strong>der</strong><br />

vorzustellen. Die Beratung wird von Frau Tiemann-<br />

Tauscher, einer am Institut für Hörgeschädigte in Straubing<br />

beschäftigten Lehrerin, durchgeführt.<br />

Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind richtig<br />

hört o<strong>der</strong> altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten erhalten<br />

die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten.<br />

Die Termine sind wie folgt:<br />

07.05.2009 23.07.2009<br />

Die Beratung ist kostenlos!<br />

Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt wird<br />

gebeten unter Tel. 0941/4009 883.

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