Mitteilungsblatt der Gemeinde Sinzing - Landkreis Regensburg
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Seite 14<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Standsicherheit<br />
<strong>der</strong> Grabmäler in den Friedhöfen<br />
Auch in diesem Jahr ist die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinzing</strong> als Friedhofsträger<br />
<strong>der</strong> Friedhöfe Alling,<br />
Viehhausen und<br />
Eilsbrunn (neuer Teil) verpflichtet,<br />
aufgestellte Grabmäler<br />
auf ihre Standfestigkeit<br />
hin zu überprüfen. Sie wird<br />
voraussichtlich in <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 20.04. - 24.04.2009<br />
Ihrer Verpflichtung nachkommen.<br />
Sofern bei dieser Prüfung<br />
ein Grabstein als nicht mehr standsicher zu bezeichnen<br />
ist, erhält <strong>der</strong> Grabbesitzer eine Mitteilung. Darüber hinaus<br />
wird ein gut sichtbarer Aufkleber am Grabmal angebracht.<br />
Dieser Aufkleber erregt zwar das Ärgernis eines manchen<br />
Grabbesitzers, doch Sie sollten daran denken, dass dies zu<br />
Ihrer Absicherung geschieht.<br />
Darüber hinaus muss in einem entsprechenden Zeitabstand<br />
zur Prüfung nachgeprüft werden, ob die Instandsetzungsarbeiten<br />
durchgeführt wurden.<br />
Nicht standsichere Grabmale sollten grundsätzlich von<br />
Steinmetzen wie<strong>der</strong> befestigt werden. In <strong>der</strong>en Richtlinien ist<br />
nämlich ausdrücklich dargelegt, wie Grabdenkmäler auf<br />
Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Dort<br />
sind Fundamenttiefen, Dimensionierung von Dübeln und<br />
vom Grabmal aufzunehmende, von außen einwirkende Kräfte<br />
grundsätzlich festgelegt. Der von <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
gefor<strong>der</strong>te Prüfdruck von 500 N (50 kg) ist in diesen<br />
Richtlinien ebenfalls vermerkt unter dem Hinweis, dass dies<br />
die Kraft sei, die das Grabmal aushalten muss, sofern sich<br />
eine Person dagegen stützt, bzw. ausrutscht und dagegen<br />
fällt. Die Steinmetze müssen auch für alle aufgestellten<br />
Grabmale Gewährleistungsfristen einhalten, in <strong>der</strong> Regel<br />
sind dies 5 Jahre nach dem Aufstellen.<br />
Wir bitten alle Grabbesitzer in ihrem eigenen Interesse die<br />
Standsicherheit des Grabsteins selbst zu überprüfen und<br />
diesen, falls erfor<strong>der</strong>lich in Stand zu setzen.<br />
Auskunft erteilt Frau Griesbeck Zi. 107 � 0941/39602-19<br />
Informationen aus dem Rathaus<br />
Beratung des Gesundheitsamtes<br />
�<br />
Die nächste Beratung für Personen mit psychischen Behin<strong>der</strong>ungen,<br />
chronisch-organischen Erkrankungen, Körper-,<br />
Hör– und Sehbehin<strong>der</strong>ungen, Sprachauffälligkeiten, Suchterkrankungen,<br />
sowie geistigen Behin<strong>der</strong>ungen und <strong>der</strong>en<br />
Angehörige, findet am<br />
Donnerstag, 02.04.2009<br />
von 14:00—17:00 Uhr<br />
in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sinzing</strong>, 1. Stock statt.<br />
weitere Termine sind am:<br />
07.05.2009 04.06.2009 02.07.2009<br />
06.08.2009 03.09.2009 01.10.2009<br />
05.11.2009 03.12.2009<br />
Die Beratung ist vertraulich, sie steht je<strong>der</strong>mann offen und<br />
erfolgt kostenlos. Auf Wunsch können Hausbesuche durchgeführt<br />
werden.<br />
Es berät Frau Peinkofer-Menath, Diplom-Sozialpädagogin<br />
(FH) des Landratsamtes <strong>Regensburg</strong> -Gesundheitsamt -Tel.<br />
Nr. 4009-749<br />
Hör– und Sprachtest für Kin<strong>der</strong><br />
„pädagogisch-audiologischer Sprechtag“<br />
Beim Landratsamt Regenburg, Gesundheitsamt, Sedanstr.<br />
1, besteht die Möglichkeit, hör– und sprachauffällige Kin<strong>der</strong><br />
vorzustellen. Die Beratung wird von Frau Tiemann-<br />
Tauscher, einer am Institut für Hörgeschädigte in Straubing<br />
beschäftigten Lehrerin, durchgeführt.<br />
Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind richtig<br />
hört o<strong>der</strong> altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten erhalten<br />
die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten.<br />
Die Termine sind wie folgt:<br />
07.05.2009 23.07.2009<br />
Die Beratung ist kostenlos!<br />
Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt wird<br />
gebeten unter Tel. 0941/4009 883.