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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sinzing - Landkreis Regensburg

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Seite 6<br />

Starke Erhöhung <strong>der</strong> Abwassergebühren —<br />

eine Notwendigkeit?<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

in <strong>der</strong> Dezember-/Januar-Ausgabe unseres <strong>Mitteilungsblatt</strong>es,<br />

sowie auch in den Bürgerversammlungen des letzten<br />

Jahres haben wir Sie bereits über die nun mit Bescheiden<br />

vollzogene Gebührenerhöhung informiert.<br />

Die im März versandten neuen Gebührenbescheide haben<br />

nun aber viele von Ihnen geradezu geschockt. Deshalb wollen<br />

wir Ihnen die Notwendigkeit <strong>der</strong> nicht vermeidbaren Gebührenanhebung<br />

nochmals erörtern.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at war aufgrund <strong>der</strong> Rechtslage gezwungen<br />

die Gebühren zu erhöhen. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen<br />

einen sich selbst tragenden Abwasserhaushalt, d.h.<br />

die anfallenden Ausgaben müssen mit den Einnahmen<br />

(Bescheide, Gebühren) gedeckt sein. In den Jahren 2005 -<br />

2007 lag das jährliche Defizit zwischen 150.000 € und<br />

270.000 €.<br />

Die Hauptursache für die Gebührenerhöhung war <strong>der</strong> Neubau<br />

<strong>der</strong> Kläranlage in Eilsbrunn, sowie <strong>der</strong> Anschluss <strong>der</strong><br />

Orte Reichenstetten, Dürnstetten, Adlstein, Bergmatting,<br />

Saxberg und Schneckenbach, sowie die Sanierung <strong>der</strong> Kläranlage<br />

<strong>Sinzing</strong> mit einer Investitionssumme von ca. 6 Mio. €.<br />

Folgende Fragen wurden an uns gestellt:<br />

1. Warum werden wir als Bürger, die bereits bei früheren<br />

Bescheiden unseren Finanzierungsanteil geleistet<br />

haben, nun über die Gebührenerhöhung für Neuinvestitionen<br />

nochmals zur Kasse gebeten?<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinzing</strong> hat für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet,<br />

trotz <strong>der</strong> zwei technischen Kläranlagen, eine<br />

Einrichtungseinheit gebildet. Aufgrund <strong>der</strong> Investition in<br />

den Ortsteilen hat die <strong>Gemeinde</strong> die Globalberechnung<br />

neu erstellt. Mit <strong>der</strong> Globalberechnung wird sichergestellt,<br />

dass alle Bürger die gleichen Beiträge für die<br />

Leistungen aus <strong>der</strong> Abwasserentsorgung zahlen.<br />

Die neue Globalberechnung hat dazu geführt, dass die<br />

Beitragssätze für die Grundstücksfläche von 3,05 € auf<br />

4,52 € und für die Geschoßfläche von 9,80 € auf 13,45<br />

€ erhöht wurde. Die Bürger in den Ortsteilen haben somit<br />

für ihren Anschluss an das Kanalnetz einen wesentlich<br />

höheren Beitrag bezahlt, als die Bürger in den übrigen<br />

Ortsteilen. Nachdem jedoch in Folge <strong>der</strong> Globalberechnung<br />

die Investition auf alle Anschlussnehmer zu<br />

verteilen ist, entsteht auch hier ein kleiner ungedeckter<br />

Aufwand. Dieser ist, wie bereits auch bisher, über die<br />

Gebühren zu finanzieren.<br />

2. Warum war <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong> Kläranlage in Eilsbrunn<br />

nach ca. 15 Jahren überhaupt erfor<strong>der</strong>lich?<br />

Der damalige Neubau erfolgte entsprechend den damaligen<br />

Abwasserreinigungsauflagen. Ein Anschluss an<br />

die Kläranlage nach <strong>Sinzing</strong> wurde aus technischen<br />

Gründen seitens <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde nicht akzeptiert<br />

(Verlust von Zuschüssen) und war auch nicht<br />

wirtschaftlich. Zwischenzeitlich wurden die Reinigungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

vom Gesetzgeber erhöht, so dass die<br />

Anlage nicht mehr den neueren Vorgaben entsprach.<br />

Eine zufriedenstellende Abwasserreinigung wurde vom<br />

Fischereiverband, entsprechend den Vorschriften, angemahnt.<br />

Eine technische Teilnachrüstung hätte mittelund<br />

langfristig keinen ausreichenden Reinigungsgrad<br />

gesichert und erhöhte Zahlungen <strong>der</strong> Abwasserabgabe<br />

an den Freistaat mit sich gebracht.<br />

Informationen aus dem Rathaus<br />

�<br />

3. Hätte man die Baumaßnahmen nicht auch zeitlich<br />

strecken können, um die Finanzierung auf einen<br />

längeren Zeitraum zu verteilen?<br />

Es bestand vor <strong>der</strong> Investitionsentscheidung die Gefahr,<br />

dass das staatliche Unterstützungsprogramm für Abwasserreinigung<br />

auslaufen würde. Um staatliche Zuschüsse<br />

zu sichern, wurde <strong>der</strong> Beschluss gefasst sowohl<br />

die Kläranlage, wie auch den Anschluss <strong>der</strong> restlichen<br />

Orte umgehend durchzuführen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

erhielt dazu die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns.<br />

Für die Finanzierung dieser Neu- Investitionen<br />

wurden Kredite in Höhe von 4.700.000 € aufgenommen.<br />

Lei<strong>der</strong> wurde <strong>der</strong> Zuschuss des Freistaates Bayern zum<br />

Teil erst im Jahr 2008 ausbezahlt und ein Rest von ca.<br />

500.000,-- € steht noch aus. Für die Finanzierung <strong>der</strong><br />

Kredite sind Zinsen und Tilgungen zu leisten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> bzw. EBSmbH hat in den letzten Jahren<br />

über 6 Mio. € investiert. Davon entfallen auf die Kläranlage<br />

Eilsbrunn ca. 2,5 Mio. €. Dieser Investitionsausgabe<br />

steht keine Einnahme gegenüber, weil <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

festgelegt hat, die Errichtung <strong>der</strong> Kläranlage nicht<br />

über Ergänzungsbeiträge, son<strong>der</strong>n über Gebühren zu<br />

finanzieren.<br />

Da diesen Investitionen zum Teil keine Einnahmen gegenüber<br />

standen, weil <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Errichtung<br />

<strong>der</strong> Kläranlage nicht über Ergänzungsbeiträge finanzieren<br />

wollte, wurde die Gebührenerhöhung notwendig.<br />

Bei <strong>der</strong> Erhebung von Ergänzungsbeiträgen für die Kläranlage<br />

Eilsbrunn hätte je<strong>der</strong> Haushalt ca. 2.500,-- €<br />

aufwenden müssen.<br />

4. Gab und gibt es keine an<strong>der</strong>e Alternative zu <strong>der</strong> beschlossenen<br />

Gebührenerhöhung?<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hatte zu wählen zwischen folgenden<br />

Alternativen:<br />

a) Erhebung von Ergänzungsbeiträgen mittels Ergänzungsbescheiden<br />

an alle Hauseigentümer<br />

b) Komplette Finanzierung nur über Gebühren ohne<br />

Grundgebühr<br />

c) Finanzierung über Gebührenerhöhung mit Grundgebühr<br />

Wobei jede <strong>der</strong> Versionen ihre Vor- und Nachteile hat.<br />

Bei a) wäre sofort eine größere Summe für alle Hausbesitzer<br />

fällig geworden (Härtefall z.B. für ältere Eigentümer<br />

ohne Finanzpolster – ca. 2.500,-- €).<br />

Bei b) hätte dies z.B. zu Härten für Familien mit größerer<br />

Kopfzahl und höherem Wasserverbrauch geführt.<br />

Die Lösung c) straft letztendlich die Bürger mit geringem<br />

Abwasseranfall und dies überproportional durch die Erhebung<br />

<strong>der</strong> Grundgebühr.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat in einem schwierigen Abwägungsprozess,<br />

im Bemühen um eine möglichst gerechte Abrechnung<br />

anhand von Beispielrechnungen, sich schließlich<br />

für die Lösung c) entschieden.<br />

Die Kostenstruktur bei <strong>der</strong> Reinigung des Abwassers ist<br />

ähnlich wie bei <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung. Auch beim<br />

Trinkwasser wird eine Grundgebühr erhoben.<br />

Die Kosten, die bei <strong>der</strong> Reinigung des Abwassers entstehen,<br />

können aufgeteilt werden in fixe Kosten und<br />

variable Kosten. Fixe Kosten sind die Kosten, die unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Reinigung des Abwassers entstehen<br />

(z.B. Abschreibung, Personalkosten usw.). Die variablen<br />

Kosten sind die Kosten, die erst durch die Reinigung<br />

des Abwassers verursacht werden (Chemikalien, Strom<br />

usw.).

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