Mitteilungsblatt der Gemeinde Sinzing - Landkreis Regensburg
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sinzing - Landkreis Regensburg
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sinzing - Landkreis Regensburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 6<br />
Starke Erhöhung <strong>der</strong> Abwassergebühren —<br />
eine Notwendigkeit?<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
in <strong>der</strong> Dezember-/Januar-Ausgabe unseres <strong>Mitteilungsblatt</strong>es,<br />
sowie auch in den Bürgerversammlungen des letzten<br />
Jahres haben wir Sie bereits über die nun mit Bescheiden<br />
vollzogene Gebührenerhöhung informiert.<br />
Die im März versandten neuen Gebührenbescheide haben<br />
nun aber viele von Ihnen geradezu geschockt. Deshalb wollen<br />
wir Ihnen die Notwendigkeit <strong>der</strong> nicht vermeidbaren Gebührenanhebung<br />
nochmals erörtern.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at war aufgrund <strong>der</strong> Rechtslage gezwungen<br />
die Gebühren zu erhöhen. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen<br />
einen sich selbst tragenden Abwasserhaushalt, d.h.<br />
die anfallenden Ausgaben müssen mit den Einnahmen<br />
(Bescheide, Gebühren) gedeckt sein. In den Jahren 2005 -<br />
2007 lag das jährliche Defizit zwischen 150.000 € und<br />
270.000 €.<br />
Die Hauptursache für die Gebührenerhöhung war <strong>der</strong> Neubau<br />
<strong>der</strong> Kläranlage in Eilsbrunn, sowie <strong>der</strong> Anschluss <strong>der</strong><br />
Orte Reichenstetten, Dürnstetten, Adlstein, Bergmatting,<br />
Saxberg und Schneckenbach, sowie die Sanierung <strong>der</strong> Kläranlage<br />
<strong>Sinzing</strong> mit einer Investitionssumme von ca. 6 Mio. €.<br />
Folgende Fragen wurden an uns gestellt:<br />
1. Warum werden wir als Bürger, die bereits bei früheren<br />
Bescheiden unseren Finanzierungsanteil geleistet<br />
haben, nun über die Gebührenerhöhung für Neuinvestitionen<br />
nochmals zur Kasse gebeten?<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinzing</strong> hat für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet,<br />
trotz <strong>der</strong> zwei technischen Kläranlagen, eine<br />
Einrichtungseinheit gebildet. Aufgrund <strong>der</strong> Investition in<br />
den Ortsteilen hat die <strong>Gemeinde</strong> die Globalberechnung<br />
neu erstellt. Mit <strong>der</strong> Globalberechnung wird sichergestellt,<br />
dass alle Bürger die gleichen Beiträge für die<br />
Leistungen aus <strong>der</strong> Abwasserentsorgung zahlen.<br />
Die neue Globalberechnung hat dazu geführt, dass die<br />
Beitragssätze für die Grundstücksfläche von 3,05 € auf<br />
4,52 € und für die Geschoßfläche von 9,80 € auf 13,45<br />
€ erhöht wurde. Die Bürger in den Ortsteilen haben somit<br />
für ihren Anschluss an das Kanalnetz einen wesentlich<br />
höheren Beitrag bezahlt, als die Bürger in den übrigen<br />
Ortsteilen. Nachdem jedoch in Folge <strong>der</strong> Globalberechnung<br />
die Investition auf alle Anschlussnehmer zu<br />
verteilen ist, entsteht auch hier ein kleiner ungedeckter<br />
Aufwand. Dieser ist, wie bereits auch bisher, über die<br />
Gebühren zu finanzieren.<br />
2. Warum war <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong> Kläranlage in Eilsbrunn<br />
nach ca. 15 Jahren überhaupt erfor<strong>der</strong>lich?<br />
Der damalige Neubau erfolgte entsprechend den damaligen<br />
Abwasserreinigungsauflagen. Ein Anschluss an<br />
die Kläranlage nach <strong>Sinzing</strong> wurde aus technischen<br />
Gründen seitens <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde nicht akzeptiert<br />
(Verlust von Zuschüssen) und war auch nicht<br />
wirtschaftlich. Zwischenzeitlich wurden die Reinigungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
vom Gesetzgeber erhöht, so dass die<br />
Anlage nicht mehr den neueren Vorgaben entsprach.<br />
Eine zufriedenstellende Abwasserreinigung wurde vom<br />
Fischereiverband, entsprechend den Vorschriften, angemahnt.<br />
Eine technische Teilnachrüstung hätte mittelund<br />
langfristig keinen ausreichenden Reinigungsgrad<br />
gesichert und erhöhte Zahlungen <strong>der</strong> Abwasserabgabe<br />
an den Freistaat mit sich gebracht.<br />
Informationen aus dem Rathaus<br />
�<br />
3. Hätte man die Baumaßnahmen nicht auch zeitlich<br />
strecken können, um die Finanzierung auf einen<br />
längeren Zeitraum zu verteilen?<br />
Es bestand vor <strong>der</strong> Investitionsentscheidung die Gefahr,<br />
dass das staatliche Unterstützungsprogramm für Abwasserreinigung<br />
auslaufen würde. Um staatliche Zuschüsse<br />
zu sichern, wurde <strong>der</strong> Beschluss gefasst sowohl<br />
die Kläranlage, wie auch den Anschluss <strong>der</strong> restlichen<br />
Orte umgehend durchzuführen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
erhielt dazu die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns.<br />
Für die Finanzierung dieser Neu- Investitionen<br />
wurden Kredite in Höhe von 4.700.000 € aufgenommen.<br />
Lei<strong>der</strong> wurde <strong>der</strong> Zuschuss des Freistaates Bayern zum<br />
Teil erst im Jahr 2008 ausbezahlt und ein Rest von ca.<br />
500.000,-- € steht noch aus. Für die Finanzierung <strong>der</strong><br />
Kredite sind Zinsen und Tilgungen zu leisten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> bzw. EBSmbH hat in den letzten Jahren<br />
über 6 Mio. € investiert. Davon entfallen auf die Kläranlage<br />
Eilsbrunn ca. 2,5 Mio. €. Dieser Investitionsausgabe<br />
steht keine Einnahme gegenüber, weil <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
festgelegt hat, die Errichtung <strong>der</strong> Kläranlage nicht<br />
über Ergänzungsbeiträge, son<strong>der</strong>n über Gebühren zu<br />
finanzieren.<br />
Da diesen Investitionen zum Teil keine Einnahmen gegenüber<br />
standen, weil <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Errichtung<br />
<strong>der</strong> Kläranlage nicht über Ergänzungsbeiträge finanzieren<br />
wollte, wurde die Gebührenerhöhung notwendig.<br />
Bei <strong>der</strong> Erhebung von Ergänzungsbeiträgen für die Kläranlage<br />
Eilsbrunn hätte je<strong>der</strong> Haushalt ca. 2.500,-- €<br />
aufwenden müssen.<br />
4. Gab und gibt es keine an<strong>der</strong>e Alternative zu <strong>der</strong> beschlossenen<br />
Gebührenerhöhung?<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hatte zu wählen zwischen folgenden<br />
Alternativen:<br />
a) Erhebung von Ergänzungsbeiträgen mittels Ergänzungsbescheiden<br />
an alle Hauseigentümer<br />
b) Komplette Finanzierung nur über Gebühren ohne<br />
Grundgebühr<br />
c) Finanzierung über Gebührenerhöhung mit Grundgebühr<br />
Wobei jede <strong>der</strong> Versionen ihre Vor- und Nachteile hat.<br />
Bei a) wäre sofort eine größere Summe für alle Hausbesitzer<br />
fällig geworden (Härtefall z.B. für ältere Eigentümer<br />
ohne Finanzpolster – ca. 2.500,-- €).<br />
Bei b) hätte dies z.B. zu Härten für Familien mit größerer<br />
Kopfzahl und höherem Wasserverbrauch geführt.<br />
Die Lösung c) straft letztendlich die Bürger mit geringem<br />
Abwasseranfall und dies überproportional durch die Erhebung<br />
<strong>der</strong> Grundgebühr.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat in einem schwierigen Abwägungsprozess,<br />
im Bemühen um eine möglichst gerechte Abrechnung<br />
anhand von Beispielrechnungen, sich schließlich<br />
für die Lösung c) entschieden.<br />
Die Kostenstruktur bei <strong>der</strong> Reinigung des Abwassers ist<br />
ähnlich wie bei <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung. Auch beim<br />
Trinkwasser wird eine Grundgebühr erhoben.<br />
Die Kosten, die bei <strong>der</strong> Reinigung des Abwassers entstehen,<br />
können aufgeteilt werden in fixe Kosten und<br />
variable Kosten. Fixe Kosten sind die Kosten, die unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Reinigung des Abwassers entstehen<br />
(z.B. Abschreibung, Personalkosten usw.). Die variablen<br />
Kosten sind die Kosten, die erst durch die Reinigung<br />
des Abwassers verursacht werden (Chemikalien, Strom<br />
usw.).