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WestendHafenquartier - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen. Jedoch<br />

haftet der Verkäufer <strong>für</strong> grob fahrlässig oder vorsätzlich<br />

unterlassene Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der<br />

Altbausubstanz. Für Rechte und Ansprüche wegen Mängeln<br />

der nach der Baubeschreibung geschuldeten Leistungen gilt<br />

das Leistungsstörungsrecht des BGB. Es gelten die gesetzlichen<br />

Verjährungsfristen. Garantien <strong>für</strong> besondere Eigenschaften<br />

werden durch den Verkäufer nicht übernommen. Sicherungshalber<br />

tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten<br />

Architekten, Bauhandwerker, Zulieferer und sonst mit dem Bau<br />

befassten Dritten zustehenden Ansprüche auf Nacherfüllung,<br />

Selbstvornahme und Aufwendungsersatz und Schadensersatz<br />

wegen mangelhafter Leistungen an den Käufer ab.<br />

Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte<br />

können nur aus dem Grundstückskaufvertrag mit dem<br />

Verkäufer geltend gemacht werden.<br />

j)<br />

Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten enthalten. Zunächst<br />

werden die Notarangestellten im <strong>für</strong> die Vertragsdurchführung<br />

nötigen Umfang bevollmächtigt. Der Verkäufer wiederum ist<br />

bevollmächtigt, Sonder- und Gemeinschaftseigentumsflächen<br />

in Größe und Anzahl der Wohnungen zu verändern, sowie umzuwandeln.<br />

Im Innenverhältnis darf diese Vollmacht nur insoweit<br />

benutzt werden, das Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise<br />

Inhalt und Umfang des Sondereigentums des<br />

Käufers und die ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teile<br />

des Gemeinschaftseigentums nicht beinträchtigen und der<br />

Umfang des gemeinschaftlich genutzten Gemeinschaftseigentums<br />

nicht unzumutbar beeinträchtigt ist.<br />

k)<br />

Rücktritt und Weiterveräußerung<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nachdem der Verkäufer das unterbreitete<br />

Angebot des Käufers angenommen hat, nur aus den<br />

gesetzlich vorgesehenen Gründen möglich. Grundsätzlich ist<br />

der hier<strong>für</strong> gegebene Raum äußerst beschränkt und ist nur bei<br />

gravierenden Gründen gegeben. Generell gilt die Rechtsregel,<br />

dass einmal geschlossene Verträge von beiden Parteien eingehalten<br />

werden müssen.<br />

Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung der Wohnung<br />

seinem Käufer alle noch nicht erfüllten Verpflichtungen<br />

aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer aufzuerlegen und ihm<br />

mit Weitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen,<br />

dass Rechtsnachfolger die im Vertrag mit dem Verkäufer vorgesehenen<br />

Vollmachten ebenfalls erteilen.<br />

l)<br />

Voraussetzungen und Folgen der Eigentumsübertragung<br />

Eigentum erwirbt der Käufer erst mit seiner Eintragung im<br />

Grundbuch, unter anderem nach Vollzug der Teilungserklärung,<br />

Erklärung der Auflassung in einer Nachtragsurkunde sowie<br />

Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes<br />

und vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Zur Sicherung<br />

dieses Anspruchs wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung<br />

eingetragen, welche mit der Eintragung des Käufers<br />

als Eigentümer gelöscht wird.<br />

II. Verwaltervertrag <strong>für</strong> das Gemeinschaftseigentum,<br />

Gemeinschaftsordnung<br />

Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird die<br />

Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Rehwagenstraße<br />

2, 04288 Leipzig-Holzhausen, bestellt, beauftragt und<br />

bevollmächtigt. Die Verwalterbestellung ist auf die Dauer von<br />

zunächst drei Jahren ab Übergabe der ersten Wohneinheit an<br />

einen Erwerber befristet. Der mit dem Verwalter abgeschlossene<br />

Verwaltervertrag kann vor Ablauf dieser Frist nur aus wichtigem<br />

Grund vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Vertrag tritt<br />

der Erwerber mit Übergang von Besitz/Nutzen und Lasten, spätestens<br />

mit Eintragung als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />

nach den Regelungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetz)<br />

ein. Die einzelnen Aufgaben und Befugnisse ergeben<br />

sich aus dem Verwaltervertrag sowie dem zugehörigen Leistungskatalog.<br />

Die Vergütung des Verwalters beträgt je Wohnungseigentum<br />

monatlich derzeit 21,06 € inklusive der derzeit<br />

gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen sind<br />

entsprechend dem Verwaltervertrag gesondert zu vergüten.<br />

Die gleichzeitig mit dem Vertrag erteilte Verwaltervollmacht,<br />

die Regelungen der Gemeinschaftsordnung und die Vorschriften<br />

des WEG erlauben dem Verwalter, die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

umfassend gegenüber Dritten zu vertreten.<br />

Nach der Gemeinschaftsordnung ist die Vermietung und Verpachtung<br />

dem Verwalter anzuzeigen. Die Wohneinheiten dürfen<br />

nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine andere Nutzung<br />

ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Verwalters zulässig.<br />

Die Wohnungs- bzw. Teileigentümer haben eine Instandhaltungsrücklage<br />

<strong>für</strong> das gemeinschaftliche Eigentum anzulegen.<br />

Über die Höhe der Beträge beschließt die Eigentümerversammlung.<br />

Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen<br />

nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen<br />

Wohnungseigentümer ausgeführt werden, wenn und soweit<br />

Einwirkungen auf das gemeinschaftliche Eigentum oder auf<br />

fremdes Sondereigentum nicht von vornherein ausgeschlossen<br />

werden können. Im Fall der Veräußerung der Wohneinheit<br />

kann die Auszahlung des Anteils des Wohnungseigentümers<br />

an der Instandhaltungsrücklage und an dem sonstigen Verwaltungsvermögen<br />

nicht verlangt werden. Die Ansprüche gehen<br />

auf den Erwerber und neuen Eigentümer über.<br />

III. Sondereigentumsverwaltung<br />

Der Käufer ist auf Grund des Beitritts zum Mietpool verpflichtet,<br />

den Geschäftsführer des Mietpools, die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit der Hausverwaltung zu<br />

beauftragen. Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH bietet die Sondereigentumsverwaltung <strong>für</strong> eine Vergütung<br />

je Wohnungseigentum von monatlich 20,23 € inklusive<br />

der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Für den<br />

Fall, dass der Käufer die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit der Sondereigentumsverwaltung beauftragt,<br />

werden zur Durchführung der Verwaltung erforderliche<br />

Vollmachten des Käufers verlangt, mit denen die Hausverwaltung<br />

zum Beispiel bevollmächtigt wird, die Mieten, die Nebenkosten<br />

und die Mietkaution einzuziehen, Mietverträge abzuschließen<br />

oder diese zu kündigen, sowie notfalls Mietrückstände<br />

gerichtlich geltend zu machen.<br />

136 <strong>WestendHafenquartier</strong> | Dr.-Hermann-Duncker-Straße 19-37 | Leipzig

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