WestendHafenquartier - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen. Jedoch<br />
haftet der Verkäufer <strong>für</strong> grob fahrlässig oder vorsätzlich<br />
unterlassene Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der<br />
Altbausubstanz. Für Rechte und Ansprüche wegen Mängeln<br />
der nach der Baubeschreibung geschuldeten Leistungen gilt<br />
das Leistungsstörungsrecht des BGB. Es gelten die gesetzlichen<br />
Verjährungsfristen. Garantien <strong>für</strong> besondere Eigenschaften<br />
werden durch den Verkäufer nicht übernommen. Sicherungshalber<br />
tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten<br />
Architekten, Bauhandwerker, Zulieferer und sonst mit dem Bau<br />
befassten Dritten zustehenden Ansprüche auf Nacherfüllung,<br />
Selbstvornahme und Aufwendungsersatz und Schadensersatz<br />
wegen mangelhafter Leistungen an den Käufer ab.<br />
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte<br />
können nur aus dem Grundstückskaufvertrag mit dem<br />
Verkäufer geltend gemacht werden.<br />
j)<br />
Vollmachten<br />
Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten enthalten. Zunächst<br />
werden die Notarangestellten im <strong>für</strong> die Vertragsdurchführung<br />
nötigen Umfang bevollmächtigt. Der Verkäufer wiederum ist<br />
bevollmächtigt, Sonder- und Gemeinschaftseigentumsflächen<br />
in Größe und Anzahl der Wohnungen zu verändern, sowie umzuwandeln.<br />
Im Innenverhältnis darf diese Vollmacht nur insoweit<br />
benutzt werden, das Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise<br />
Inhalt und Umfang des Sondereigentums des<br />
Käufers und die ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teile<br />
des Gemeinschaftseigentums nicht beinträchtigen und der<br />
Umfang des gemeinschaftlich genutzten Gemeinschaftseigentums<br />
nicht unzumutbar beeinträchtigt ist.<br />
k)<br />
Rücktritt und Weiterveräußerung<br />
Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nachdem der Verkäufer das unterbreitete<br />
Angebot des Käufers angenommen hat, nur aus den<br />
gesetzlich vorgesehenen Gründen möglich. Grundsätzlich ist<br />
der hier<strong>für</strong> gegebene Raum äußerst beschränkt und ist nur bei<br />
gravierenden Gründen gegeben. Generell gilt die Rechtsregel,<br />
dass einmal geschlossene Verträge von beiden Parteien eingehalten<br />
werden müssen.<br />
Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung der Wohnung<br />
seinem Käufer alle noch nicht erfüllten Verpflichtungen<br />
aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer aufzuerlegen und ihm<br />
mit Weitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen,<br />
dass Rechtsnachfolger die im Vertrag mit dem Verkäufer vorgesehenen<br />
Vollmachten ebenfalls erteilen.<br />
l)<br />
Voraussetzungen und Folgen der Eigentumsübertragung<br />
Eigentum erwirbt der Käufer erst mit seiner Eintragung im<br />
Grundbuch, unter anderem nach Vollzug der Teilungserklärung,<br />
Erklärung der Auflassung in einer Nachtragsurkunde sowie<br />
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes<br />
und vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Zur Sicherung<br />
dieses Anspruchs wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung<br />
eingetragen, welche mit der Eintragung des Käufers<br />
als Eigentümer gelöscht wird.<br />
II. Verwaltervertrag <strong>für</strong> das Gemeinschaftseigentum,<br />
Gemeinschaftsordnung<br />
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird die<br />
Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Rehwagenstraße<br />
2, 04288 Leipzig-Holzhausen, bestellt, beauftragt und<br />
bevollmächtigt. Die Verwalterbestellung ist auf die Dauer von<br />
zunächst drei Jahren ab Übergabe der ersten Wohneinheit an<br />
einen Erwerber befristet. Der mit dem Verwalter abgeschlossene<br />
Verwaltervertrag kann vor Ablauf dieser Frist nur aus wichtigem<br />
Grund vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Vertrag tritt<br />
der Erwerber mit Übergang von Besitz/Nutzen und Lasten, spätestens<br />
mit Eintragung als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />
nach den Regelungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetz)<br />
ein. Die einzelnen Aufgaben und Befugnisse ergeben<br />
sich aus dem Verwaltervertrag sowie dem zugehörigen Leistungskatalog.<br />
Die Vergütung des Verwalters beträgt je Wohnungseigentum<br />
monatlich derzeit 21,06 € inklusive der derzeit<br />
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen sind<br />
entsprechend dem Verwaltervertrag gesondert zu vergüten.<br />
Die gleichzeitig mit dem Vertrag erteilte Verwaltervollmacht,<br />
die Regelungen der Gemeinschaftsordnung und die Vorschriften<br />
des WEG erlauben dem Verwalter, die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
umfassend gegenüber Dritten zu vertreten.<br />
Nach der Gemeinschaftsordnung ist die Vermietung und Verpachtung<br />
dem Verwalter anzuzeigen. Die Wohneinheiten dürfen<br />
nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine andere Nutzung<br />
ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Verwalters zulässig.<br />
Die Wohnungs- bzw. Teileigentümer haben eine Instandhaltungsrücklage<br />
<strong>für</strong> das gemeinschaftliche Eigentum anzulegen.<br />
Über die Höhe der Beträge beschließt die Eigentümerversammlung.<br />
Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen<br />
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen<br />
Wohnungseigentümer ausgeführt werden, wenn und soweit<br />
Einwirkungen auf das gemeinschaftliche Eigentum oder auf<br />
fremdes Sondereigentum nicht von vornherein ausgeschlossen<br />
werden können. Im Fall der Veräußerung der Wohneinheit<br />
kann die Auszahlung des Anteils des Wohnungseigentümers<br />
an der Instandhaltungsrücklage und an dem sonstigen Verwaltungsvermögen<br />
nicht verlangt werden. Die Ansprüche gehen<br />
auf den Erwerber und neuen Eigentümer über.<br />
III. Sondereigentumsverwaltung<br />
Der Käufer ist auf Grund des Beitritts zum Mietpool verpflichtet,<br />
den Geschäftsführer des Mietpools, die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH mit der Hausverwaltung zu<br />
beauftragen. Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH bietet die Sondereigentumsverwaltung <strong>für</strong> eine Vergütung<br />
je Wohnungseigentum von monatlich 20,23 € inklusive<br />
der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Für den<br />
Fall, dass der Käufer die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH mit der Sondereigentumsverwaltung beauftragt,<br />
werden zur Durchführung der Verwaltung erforderliche<br />
Vollmachten des Käufers verlangt, mit denen die Hausverwaltung<br />
zum Beispiel bevollmächtigt wird, die Mieten, die Nebenkosten<br />
und die Mietkaution einzuziehen, Mietverträge abzuschließen<br />
oder diese zu kündigen, sowie notfalls Mietrückstände<br />
gerichtlich geltend zu machen.<br />
136 <strong>WestendHafenquartier</strong> | Dr.-Hermann-Duncker-Straße 19-37 | Leipzig