technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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TECHNISCHER TEIL<br />
BAUABSCHNITT 1
Das Angebot 1<br />
Willkommen in Leipzig 2<br />
Das Angebot im Überblick 3<br />
Chancen und Risiken 5<br />
Das Objekt 9<br />
Übersichtsplan Objekt „Französische Gärten“ 10<br />
Objektansichten Haus 11 und 13 11<br />
Objektansichten Haus 7 und 9 12<br />
Grundrisse Haus 7 und 9 14<br />
Grundrisse Haus 11 und 13 20<br />
Preisliste BA 1, Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13 26<br />
Baubeschreibung BA 1, Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13 27<br />
Die rechtliche Konzeption 32<br />
Die steuerlichen Auswirkungen 35<br />
Baubegleitende Qualitätskontrolle und Abnahme durch den TÜV 38<br />
Ihre Vertragspartner 39<br />
Haftungs- und Angabenvorbehalte 40
DAS ANGEBOT<br />
1
2<br />
Willkommen in Leipzig<br />
Leipzig – eine symbolträchtige Stadt des<br />
Fortschritts aber auch traditionellen Bewusstseins,<br />
dynamisch und impulsiv, zugleich<br />
jedoch malerisch und romantisch, ein herausragender<br />
Industrie- und Wirtschaftsstandort,<br />
und ebenso eine Stadt der Künste und<br />
Kultur. Als älteste Messestadt der Welt ist<br />
Leipzig nicht zuletzt auch durch Johann<br />
Sebastian Bach über deutsche und sogar<br />
europäische Grenzen hinaus bekannt und<br />
erfreut sich zu Recht des von Goethe etablierten<br />
Beinamens „Kleinparis“. Was liegt<br />
da also näher als ein französischer Garten<br />
in der sächsischen Metropole?<br />
Inhalt dieses Prospekts ist das Objekt Französische<br />
Gärten, welches eine, im wunderschönen<br />
Leipziger Orts<strong>teil</strong> Dölitz-Dösen errichtete<br />
Wohnanlage, bezeichnet. Diese<br />
wird durch unser Unternehmen komplett<br />
modernisiert und erstrahlt folglich in neuem<br />
Glanz. Ein Objekt, das beispielhaft <strong>für</strong> modernes<br />
urbanes Wohnen steht und sich ideal<br />
zur langfristigen Vermögensbildung eignet.<br />
Die Französischen Gärten befinden sich im<br />
Süden Leipzigs in traumhafter Randlage<br />
und grenzen einerseits an die pulsierende<br />
City, andererseits an wunderschöne Natur<br />
und eine faszinierende Seenlandschaft an.<br />
Dem Anwohner werden also alle Möglichkeiten<br />
zur individuellen Freizeit- und Lebensgestaltung<br />
in einer attraktiven Wohngegend<br />
geboten.<br />
Ein Team eingespielter Partner, deren langjährige<br />
Zusammenarbeit sich durch gegenseitiges<br />
Vertrauen und gemeinsame Geschäftsethik<br />
auszeichnet, ist <strong>für</strong> dieses Projekt<br />
zuständig in dem sich wieder einmal die<br />
Liebe zum Detail bei der Rekonstruktion<br />
eindrucksvoll behauptet. Solidität, Kreativität<br />
und Stilgefühl werden unter Beweis gestellt<br />
um Spitzenqualität garantieren zu können<br />
und höchste Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.
Das Angebot<br />
im Überblick<br />
Gegenstand dieses Prospektes ist ein Angebot<br />
der <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />
Grundbesitz AG als<br />
- Initiatorin und Prospektherausgeberin,<br />
- Bauträgerin <strong>für</strong> die Sanierungs und Ausbaumaßnahmen<br />
und<br />
- Verkäuferin der vorhandenen Bausubstanz<br />
<strong>für</strong> die ca. 1938 in dem Gebäudekomplex<br />
Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13 errichteten<br />
Mehrfamilienhäuser.<br />
Im Zuge der Modernisierungs und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
entstehen 14 Wohnungen<br />
unterschiedlicher Größe.<br />
Das Angebot richtet sich an Investoren, die<br />
diese Wohnungseigentumseinheiten zum<br />
Zwecke der langfristigen Vermietung erwerben<br />
wollen. Dieses Angebot ist daher nicht<br />
geeignet <strong>für</strong> Investoren, die lediglich kurzfristige<br />
Verrechnungsmöglichkeiten auf-<br />
Das Angebot<br />
grund eines Steuerstundungsmodells begehren<br />
oder eine kurze Anlagedauer mit<br />
einer feststehenden Verzinsung des Kapitals<br />
während des gesamten Anlagezeitraums<br />
und die Rückzahlung zu einem fest bestimmten<br />
Zeitpunkt wünschen und die nicht die<br />
im Prospekt genannten Risiken tragen wollen.<br />
Geeignet ist dieses Angebot jedoch <strong>für</strong> Investoren,<br />
die eine Eigentumswohnung als<br />
Kapitalanlage zum Zwecke der langfristigen<br />
Sachwert unterlegten Zukunfts- bzw. Altersversorgung<br />
unter Berücksichtigung der im<br />
Prospekt beschriebenen Chancen erwerben<br />
wollen. Sie müssen aber in jedem Fall nachhaltig<br />
bereit und wirtschaftlich in der Lage<br />
sein, die im Prospekt genannten und unbedingt<br />
zu beachtenden Risiken einzugehen<br />
und die sich bei entsprechender Höhe der<br />
Fremdfinanzierung ggf. ergebende Unterdeckung<br />
zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />
finanzieren bzw. auszugleichen.<br />
3
4<br />
Objekt:<br />
Bauabschnitt (BA) I Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13<br />
Produktpartner: <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Grundbesitz AG<br />
Produkt: Denkmal-Sanierungsobjekt<br />
Baujahr: ca. 1938<br />
Anzahl WE: 14 Wohneinheiten (2 bis 3,5 Räume)<br />
Wohnungsgrößen: ca. 60 bis 90 m 2<br />
Kaufpreis pro m 2 1.875 EUR<br />
Kaufpreis pro WE: ca. 111.675 bis 168.244 EUR<br />
Abschreibung:<br />
Denkmalabschreibung: erhöhte AfA nach § 7i EStG<br />
80 % des Kaufpreises (Sanierungsan<strong>teil</strong>)<br />
Lineare Abschreibung: lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG<br />
2 % linear über 50 Jahre auf 10 % des Kaufpreises<br />
(An<strong>teil</strong> Altbausubstanz)<br />
Nebenkosten:<br />
WEG-Verwaltung: 20,53 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit und Monat<br />
SE-Verwaltung: 18,25 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit und Monat<br />
Instandhaltung: 0,40 EUR pro m 2 und Monat <strong>für</strong> die Wohneinheit<br />
Qualitätskontrolle: Baubegleitend durch den TÜV SÜD<br />
Der vorliegende Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung der Prospektherausgeberin<br />
wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über alle Umstände, die <strong>für</strong><br />
die Entscheidung des Investors über die angebotene Investition von wesentlicher Bedeutung<br />
sind oder sein können. Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt beschrieben<br />
wird, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl <strong>für</strong> einzelne Investoren zu einzelnen<br />
Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Die Prospektherausgeberin steht <strong>für</strong> die<br />
wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung entsprechender Fragen interessierten<br />
Investoren bzw. deren Beratern jederzeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung kann<br />
<strong>für</strong> die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw.<br />
über den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen übernommen werden, da diese von<br />
der Prospektherausgeberin nicht geprüft wurden bzw. dieser i.d.R. nicht bekannt sind.<br />
Die Prospektherausgeberin überprüft auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des<br />
Investors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll ist.
Chancen<br />
und Risiken<br />
Wenn sich Risiken realisieren, kann dies<br />
zur Krise führen. Das chinesische Zeichen<br />
<strong>für</strong> Krise bedeutet abergleichzeitig<br />
Chance. Deutschland befindet sich nach<br />
Durchschreiten der wirtschaftlichen Talsohle<br />
im Aufwärtstrend. Dieser ist gekennzeichnet<br />
durch Steigen des Wirtschaftswachstums,<br />
der Nachfrage und<br />
der Preise. Es ist lediglich eine Frage<br />
der Zeit, bis sich dieser Trend auch bei<br />
der Immobilienpreisentwicklung fortsetzt.<br />
Die Immobilienpreise haben sich<br />
seit Jahren seitwärts bewegt. Derzeit<br />
besteht daher die historische Chance,<br />
bei einsetzender Konjunktur die sehr<br />
selten gleichzeitig vorliegenden günstigen<br />
Faktoren – niedriges Zinsniveau,<br />
moderate Grundstückspreise und gleichbleibende<br />
Baukosten – <strong>für</strong> einen Immobilienerwerb<br />
zu nutzen. Investitionen<br />
in Immobilien gelten seit jeher bei langfristiger<br />
Betrachtung als besonders krisen-<br />
und inflationssicher, da sie ein hohes<br />
Maß an Wertbeständigkeit gewährleisten.<br />
Daher sind Immobilien seit Generationen<br />
eine der beliebtesten Anlagen<br />
zur Altersvorsorge. Wie bei Kapitalanlagen<br />
generell, handelt es sich jedoch<br />
auch bei einer Immobilie um eine risikobehaftete<br />
Anlage. Langfristig besteht<br />
die gute Chance zur Wertsteigerung.<br />
In jeder Phase der Investition besteht<br />
jedoch auch das Risiko von Wertverlusten.<br />
Nachfolgend werden 10 der wichtigsten<br />
Faktoren zur Beur<strong>teil</strong>ung der<br />
Chancen und Risiken bei Immobilieninvestitionen<br />
dargestellt. Essentiell <strong>für</strong> ein<br />
erfolgreiches Immobilieninvestment<br />
sind demnach zuverlässige Vertragspartner,<br />
eine rechtssichere Vertragsgestaltung,<br />
ein guter Standort, moderne und<br />
qualitativ hochwertige Baumaßnahmen,<br />
ein durchdachtes Nutzungskonzept,<br />
eine ordentliche Verwaltung, eine weitsichtige<br />
Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />
eine größtmögliche<br />
Kostentransparenz sowie eine solide Finanzierung<br />
und die optimale Ausnutzung<br />
steuerlicher Vor<strong>teil</strong>e.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />
entsprechende Beur<strong>teil</strong>ung aktuell immer<br />
nur eine Bestandsaufnahme darstellen<br />
kann und zukünftige Betrachtungen<br />
zwangsläufig nur Prognosecharakter<br />
haben. Insbesondere ist dabei<br />
zu berücksichtigen, dass dargestellte<br />
Chancen und Risiken auch kumuliert,<br />
d.h. gehäuft auftreten können. Konkret<br />
ist denkbar, dass ein Investor im ungünstigsten<br />
Fall, durch die gleichzeitige<br />
Realisierung mehrerer Risiken in den<br />
persönlichen Vermögensverfall gerät,<br />
indem er bspw. bei hoher Fremdfinanzierung,<br />
die dazu führt, dass die Einnahmen<br />
die Ausgaben einschließlich<br />
Zinsen und Tilgung nicht decken, nicht<br />
in der Lage ist, die so entstandene Unterdeckung<br />
durch sein persönliches Einkommen<br />
und/oder Vermögen zu finanzieren<br />
bzw. auszugleichen.<br />
I. Vertragspartner<br />
Für eine Immobilieninvestition ist die<br />
Wahl des richtigen Partners von großer<br />
Bedeutung.<br />
Die Verkäuferin, die <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />
<strong>für</strong> Grundbesitz AG gehört<br />
zur Megaron Firmengruppe. Letztere<br />
ist seit 1994 im Immobiliengeschäft<br />
tätig. Insgesamt wurden durch die Megaron<br />
Firmengruppe bisher mehr als<br />
1.000 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten<br />
mit einem Verkaufsvolumen von<br />
über 112 Millionen Euro veräußert,<br />
fertiggestellt und übergeben.<br />
Bei Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />
hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />
Teileigentums sowie der Eintragung<br />
einer Auflassungsvormerkung im<br />
Grundbuch die Sicherheit auf Übertragung<br />
des erworbenen Objektes. Er erhält<br />
jedoch keinen rechtlichen Anspruch<br />
auf Fertigstellung der Baumaßnahmen<br />
und muss möglicherweise in Absprache<br />
mit den übrigen Investoren die Sanierung<br />
<strong>teil</strong>weise oder vollständig in eigener<br />
Verantwortung durchführen lassen.<br />
Die Kosten hier<strong>für</strong> kann er im Wege<br />
des Schadenersatzes oder der Minderung<br />
gegen den Kaufpreis stellen. Im<br />
Falle der Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />
kann dies jedoch dazu führen,<br />
dass die Restleistungen oder Mängel<br />
gerichtlich festgestellt werden müssen,<br />
um letztendlich lastenfreies Eigentum<br />
zu erhalten. Hierdurch kann es zu einer<br />
Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />
Ersatzvornahmen,<br />
Rechtsstreitigkeiten und insgesamt des<br />
Modernisierungsaufwandes oder sogar<br />
zu Abstimmungsschwierigkeiten mit<br />
weiteren Investoren/Miteigentümern<br />
kommen. Dies kann weiter dazu führen,<br />
dass die Baumaßnahmen erheblich<br />
verspätet und im Extremfall überhaupt<br />
nicht durchgeführt werden, mit der<br />
Folge, dass der Investor die Zinsen und<br />
Tilgung <strong>für</strong> die ggf. bereits aufgenommene<br />
Kaufpreisfinanzierung zu zahlen<br />
hat, ohne dass ihm Mieteinnahmen zufließen.<br />
Im Grundbuch ist noch keine<br />
Auflassungsvormerkung <strong>für</strong> die Verkäuferin<br />
eingetragen. Wenn der Voreigentümer<br />
das Grundstück wirksam weiterveräußert,<br />
kann dies das Scheitern des<br />
Erwerbsvertrages des Investors zur Folge<br />
haben. Sein Ersatzanspruch ist dann<br />
auf die Erstattung der Vertragskosten<br />
beschränkt, entgangener Gewinn,<br />
insbesondere Steuervor- oder nach<strong>teil</strong>e<br />
werden nicht vergütet.<br />
II. Vertragsgestaltung<br />
Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />
der Kauf von Teil- und Wohnungseigentum<br />
im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />
(WEG) angeboten.<br />
Gleichzeitig wird ein Verwaltungsvertrag<br />
<strong>für</strong> das Wohnungseigentum geschlos-<br />
sen. Optional wird die Sondereigentumsverwaltung<br />
durch die WEG-Verwalterin<br />
angeboten, wobei der Vertragsabschluss<br />
in Verbindung mit der ebenfalls<br />
angebotenen Erstvermietungsgarantie<br />
zwingend ist.<br />
Der hier angebotene Erwerb einer noch<br />
zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt<br />
im Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung<br />
zu einem Festpreis.<br />
Lediglich eine etwaige Erhöhung der<br />
Mehrwertsteuer wird an den Käufer<br />
weiterberechnet. Demnach erhält der<br />
Erwerber eine schlüsselfertig sanierte<br />
Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />
oder anderer Baurisiken<br />
der Veräußerer trägt. Zahlungen<br />
an den Verkäufer erfolgen unter Beachtung<br />
der Erwerbersicherung nach der<br />
Makler- und Bauträgerverordnung (Ma<br />
BV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />
nur in der Höhe Zahlungen zu leisten<br />
hat, wie auch Bauleistungen durch den<br />
Verkäufer erbracht wurden. Kontrolliert<br />
werden die Bauleistungen bereits baubegleitend<br />
durch den TÜV. Bis zur Eintragung<br />
der Auflassungsvormerkung<br />
kann der Erwerber <strong>für</strong> den von ihm in<br />
Vorleistung gezahlten Kaufpreis durch<br />
eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft<br />
gesichert werden. Zu berücksichtigen<br />
ist, dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />
der geschuldeten Zahlungen der<br />
Zwangsvollstreckung unterwirft, zur<br />
Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />
daher unter Umständen kein gesondertes<br />
Gerichtsverfahren notwendig ist.<br />
Der Verkäufer/Bauträger plant die schlüsselfertige<br />
Bezugsfertigkeit <strong>für</strong> den 30.04.<br />
2008. Der genaue Fertigstellungstermin<br />
kann bei der Prospektherausgeberin erfragt<br />
werden. Demgegenüber steht das<br />
Risiko, wenn der Verkäufer/Bauträger<br />
leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche<br />
nur bedingt oder gar<br />
nicht gegen ihn durchgesetzt werden<br />
können.<br />
Bei der Überzahlungssicherung der Ma<br />
BV ist zu berücksichtigen, dass hierdurch<br />
nur der Kaufpreis abgesichert ist, nicht<br />
aber die mit dem Ankauf verbundenen<br />
Nebenkosten oder eintretende Verzögerungsschäden.<br />
Diese kann der Erwerber<br />
im Fall der Rückabwicklung nicht<br />
ersetzt erhalten. Auch im Falle der Zusicherung<br />
der Bezugsfertigkeit kann<br />
sich die Baudurchführung verzögern,<br />
bedingt durch Streik, durch höhere Gewalt,<br />
vom Arbeitsamt bzw. durch berufsständische<br />
Vereinigung bestimmte<br />
und anerkannte Schlechtwetterlage,<br />
Baueinstellung aufgrund öffentlichrechtlicher<br />
oder gerichtlicher Entscheidungen<br />
etc., d.h. die Bauzeit verlängern.<br />
Nach Abnahme gewährleistet der Verkäufer/Bauträger<br />
dem Erwerber 5 Jahre<br />
ordentliche Mängelbeseitigung, jedoch<br />
nur, wenn Sanierungsleistungen betroffen<br />
sind. Die ab Abnahme bestehenden<br />
5
6<br />
Gewährleistungsansprüche können verloren<br />
gehen, wenn der Bauträger während<br />
dieser Zeit in Insolvenz gerät, wobei<br />
das Risiko durch Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber am Bau<br />
be<strong>teil</strong>igten Subunternehmern begrenzt<br />
wird.<br />
Daneben ist zu beachten, dass ggf. im<br />
Objekt befindliche Mieter ein Vorkaufsrecht<br />
an der Wohnung ausüben können,<br />
so dass der Vertrag nicht in Vollzug<br />
gerät und die mit dem Vertrag verfolgten<br />
steuerlichen Ziele des Erwerbers<br />
daher nicht eintreten. In diesem Fall<br />
trägt jedoch der Verkäufer die Kosten<br />
des Vertrages und aller Durchführungshandlungen<br />
sowie etwaige bei dem<br />
Käufer angefallene Finanzierungskosten.<br />
Darüber hinausgehender Schaden wird<br />
nicht ersetzt.<br />
Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />
des Angebotes (Kaufvertrag, WEG-<br />
Verwaltungsvertrag) sowie den weiteren<br />
Vertragsoptionen (insbes. Sondereigentumsverwaltung)<br />
verweisen wir auf die<br />
Ausführungen in diesem Prospekt zum<br />
rechtlichen Konzept.<br />
III. Standort<br />
Der Wert einer Immobilie bestimmt<br />
sich zu einem großen Teil nach dem<br />
Standort. Hierbei wird unterschieden<br />
zwischen Aktivräumen (es ziehen mehr<br />
Leute in die Gegend) und Passivräumen<br />
(es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />
weg). Gleichzeitig ist noch einmal weiter<br />
zu unterscheiden in den sogenannten<br />
Makrostandort (Stadt, in welcher<br />
sich die Investition befindet) und in<br />
den sogenannten Mikrostandort (Stadt<strong>teil</strong>/Gegend,<br />
in dem sich die Immobilie<br />
befindet). Der angebotene Standort ist<br />
im Prospekt eingehend beschrieben.<br />
Das Umfeld der Wohnanlage, in der<br />
sich die erworbene Eigentumswohnung<br />
befindet, sowie die Entwicklung der<br />
Mieten und Immobilienpreise können<br />
sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />
Schwankungen – nach<strong>teil</strong>ig<br />
verändern, was erhebliche Auswirkungen<br />
auf die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung<br />
haben kann.<br />
IV. Qualität der Baumaßnahme<br />
Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich<br />
vom nachfrageorientierten und<br />
modernen Wohnverhältnissen angepassten<br />
Zuschnitt sowie den üblicherweise<br />
gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />
ab. Daneben ist selbstverständlich<br />
auch die Bauqualität <strong>für</strong> die Werthaltigkeit<br />
des Investments entscheidend.<br />
Vorliegend wird die Bauqualität,<br />
insbesondere die vertragsgemäße Umsetzung<br />
der im Prospekt enthaltenen<br />
und versprochenen Baubeschreibung<br />
sowie Ausstattung durch den TÜV Süddeutschland<br />
im Rahmen des baubeglei-<br />
tenden Qualitätscontrollings geprüft.<br />
Dennoch ist nicht auszuschließen, dass<br />
beim Bau offensichtliche oder verdeckte<br />
Mängel auftreten. Insbesondere bei der<br />
hier vorliegenden Altbausanierung ist<br />
darauf hinzuweisen, dass konstruktionsund<br />
insbesondere von der Altbausubstanz<br />
her bedingte negative Abweichungen<br />
von bspw. DIN-Soll-Normen <strong>für</strong><br />
Neubauten zur tatsächlichen Ist-Ausführung<br />
auftreten (bspw. Deckenbelastung,<br />
Schallschutz etc.). Daneben ist<br />
zu beachten, dass verschiedene Bau<strong>teil</strong>e<br />
(insbesondere die Treppenhäuser) nur<br />
im Bestand aufgearbeitet werden. Die<br />
Einzelheiten sind der Baubeschreibung<br />
zu entnehmen.<br />
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die<br />
angegebene Wohnfläche nach der neuen<br />
Wohnflächenverordnung berechnet<br />
wurde, wobei Balkone und Terrassen<br />
mit 50% ihrer Fläche berücksichtigt<br />
wurden. Zur individuellen Beschreibung<br />
des Anlageobjektes, den konkreten Plänen<br />
und Grundrissen, der Baubeschreibung<br />
sowie den Leistungen des TÜV<br />
verweisen wir auf die Ausführungen in<br />
diesem Prospekt.<br />
V. Nutzungskonzept<br />
Die angebotene Eigentumswohnung<br />
eignet sich sowohl zur Selbstnutzung<br />
als auch zur Vermietung. Bei der Selbstnutzung<br />
investiert der Erwerber sozusagen<br />
in den eigenen Lebensmittelpunkt.<br />
Entscheidet sich der Erwerber<br />
<strong>für</strong> die Vermietung, kommt es <strong>für</strong> seine<br />
Kapitalanlage ganz entscheidend auf<br />
die Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />
an.<br />
Vermietete Eigentumswohnungen haben<br />
gegenüber der sogenannten Selbstnutzer-Eigentumswohnung<br />
im Verkaufsfall<br />
den Nach<strong>teil</strong>, dass diese – wenn sie<br />
nicht wieder entmietet sind – <strong>für</strong> die<br />
Käufergruppe Selbstnutzer i.d.R. ausfallen.<br />
Deshalb kommen vermietete Eigentumswohnungen<br />
in erster Linie <strong>für</strong> andere<br />
Kapitalanleger in Betracht, die<br />
dann einen Rentabilitätsvergleich mit<br />
alternativen Kapitalanlagen anstellen,<br />
was bei nicht ausreichend langer Haltedauer<br />
zur deutlichen Absenkung des<br />
erzielbaren Verkaufspreises gegenüber<br />
der investierten Gesamtsumme (Kaufpreis,<br />
Neben- und Finanzierungskosten<br />
etc.) führen kann. Da bei einer Weiterveräußerung<br />
<strong>für</strong> den Zweiterwerber<br />
Sonderabschreibungen entfallen, ist<br />
der zu erzielende Verkaufspreis zudem<br />
gewöhnlich niedriger als der hier angebotene<br />
Erwerbspreis. Aufgrund des<br />
Standortes, der marktgerecht kalkulierten<br />
Mieten und der Wohnungsgrößen<br />
sowie der Architektur geht die Prospektherausgeberin<br />
von einer guten Vermietbarkeit<br />
der Eigentumswohnung aus.<br />
Der Investor als Vermieter trägt jedoch<br />
das Risiko, dass seine Wohnung ganz<br />
oder zeitweise nicht vermietet werden<br />
kann und dass es aufgrund mangelnder<br />
Bonität des Mieters zu Mietausfällen<br />
und weiteren finanziellen Belastungen<br />
des Vermieters (z.B. Kosten etwaiger<br />
Rechtsstreite) kommen kann. Gleichzeitig<br />
ist in die Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen, dass nicht alle Bewirtschaftungs-<br />
und Betriebskosten (z.B. Verwaltungsgebühren)<br />
auf den Mieter umgelegt<br />
werden können. Daneben ist zu<br />
beachten, dass die Wohnungseigentümer<br />
als Gemeinschaft meist gegenüber<br />
Dritten als Gesamtschuldner haften,<br />
was dem Vertragspartner u.U. die<br />
persönliche Inanspruchnahme einzelner<br />
Eigentümer <strong>für</strong> Verbindlichkeiten der<br />
Gemeinschaft gestattet. Sollte ein Miteigentümer<br />
<strong>für</strong> die an<strong>teil</strong>igen Bewirtschaftungskosten<br />
nicht mehr aufkommen<br />
können, müssen diese ggf. auf die<br />
anderen Miteigentümer ver<strong>teil</strong>t werden.<br />
Etwaige Leerstände oder Mietausfälle<br />
zum Beginn der Vermietungsphase können<br />
unter gewissen Voraussetzungen<br />
(kein Kaufpreiszahlungsverzug, keine<br />
berechtigten Minderungen) zunächst<br />
durch die angebotene Erstvermietungsgarantie<br />
überbrückt werden. Diese wird<br />
erstmals im 3. auf den Besitz/Nutzen/<br />
Lastenübergang folgenden Monat gezahlt<br />
und beträgt EUR 5,60 je qm<br />
Wohnfläche. Die Garantiezeit ist befristet<br />
auf längstens 1 Jahr. Im Fall der Insolvenz<br />
des Mietgaranten ist diese Sicherheit<br />
jedoch nicht bzw. nur eingeschränkt<br />
gegeben. Der Investor als Vermieter<br />
trägt ungeachtet dessen ab Übergang<br />
von Besitz, Nutzen und Lasten<br />
das Risiko da<strong>für</strong>, dass er von einem<br />
nicht solventen Mieter keine Erstattung<br />
von ihm verauslagter Umlagen und<br />
Betriebskosten erlangen kann, da diese<br />
Kosten von der Mietgarantie nicht umfasst<br />
sind. Während der Erstvermietungsgarantie<br />
übernimmt der Mietgarant die<br />
Vermietungsaktivitäten. Eine Gewähr,<br />
dass auch nach der Erstvermietungsgarantielaufzeit<br />
der Mietprognosewert erreicht<br />
wird, besteht nicht. Es besteht<br />
das Risiko, dass ggf. unterhalb des Prognosewertes<br />
geschlossene Mietverträge<br />
vom Vermieter nicht oder nicht frühzeitig<br />
gekündigt werden können und<br />
er an dieses Mietzinsniveau gebunden<br />
bleibt. Die Bonität der Mieter wird anhand<br />
marktüblicher Kriterien überprüft<br />
(Selbstauskunft), wobei sich selbstverständlich<br />
auch die Bonität des Mieters<br />
im Laufe der Zeit (bspw. durch Verlust<br />
des Arbeitsplatzes) nach<strong>teil</strong>ig verändern<br />
kann. Schließt der Erwerber den Erstvermietungsgarantievertrag<br />
nicht ab,<br />
muss die Vermietung durch den Erwerber<br />
selbst oder durch Dritte erfolgen,<br />
was mit Kosten <strong>für</strong> den Erwerber verbunden<br />
ist.<br />
Im Falle des Ausfalls des Mietgaranten<br />
durch Inaktivität, Insolvenz etc., spätestens<br />
bei Ablauf der Erstvermietungsga-
antie, bzw. des damit einhergehenden<br />
Verwaltervertrages <strong>für</strong> das Sondereigentum,<br />
muss der Investor selbst alle Aufgaben<br />
übernehmen, die sich im Zusammenhang<br />
mit der Vermietung und Betreuung<br />
des Mieters ergeben, wie z.B.:<br />
- Überwachung der Mieteingänge<br />
- Einforderung rückständiger Mieten<br />
- ggf. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen<br />
- Durchführung der Anschlussvermietungen<br />
Dazu kommen von Anfang an der Besuch<br />
der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung<br />
zur Wahrung der<br />
Interessen gegenüber den anderen<br />
Wohnungseigentümern der Eigentümergemeinschaft,<br />
sowie die Gewährleistungsbegehungen<br />
vor Ablauf der<br />
Gewährleistungsfrist zur Mängelaufnahme<br />
und Überwachung der Mängelbeseitigung.<br />
Für den Fall, dass der Investor<br />
fachlich oder zeitlich oder aus sonstigen<br />
Gründen nicht in der Lage ist, diese<br />
zur Rentabilität und Werthaltigkeit wichtigen<br />
Maßnahmen selbst oder mit Hilfe<br />
hier<strong>für</strong> separat zu honorierender, wohnungswirtschaftlich<br />
erfahrener Personen<br />
durchzuführen, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Rentabilität und<br />
der Werthaltigkeit eintreten.<br />
Endet die Erstvermietungsgarantie trägt<br />
der Erwerber des Weiteren ab diesem<br />
Zeitpunkt auch das Mietausfallrisiko.<br />
Von den anfallenden Aufgaben kann<br />
sich der Erwerber zum Teil dadurch befreien,<br />
dass er das Angebot annimmt,<br />
die Verwaltung seines Sondereigentums<br />
durch den Verwalter des Gemeinschaftseigentums<br />
übernehmen zu lassen. Das<br />
Risiko des Mietausfalls besteht jedoch<br />
auch bei der Beauftragung der Sondereigentumsverwaltung.<br />
Insofern trägt<br />
der Investor als Vermieter das Risiko,<br />
dass seine Wohnung leer steht oder<br />
dass es aufgrund Nichtzahlung des<br />
Mieters zu Mietausfällen und weiteren<br />
finanziellen Belastungen des Vermieters<br />
kommen kann. Zur näheren Ausgestaltung<br />
der Erstvermietungsgarantie wird<br />
auf die Ausführung zum rechtlichen<br />
Konzept in diesem Prospekt verwiesen.<br />
VI. Verwaltung<br />
Eine Immobilie muss verwaltet werden.<br />
Die Qualität der Verwaltung entscheidet<br />
wesentlich über die Werthaltigkeit einer<br />
Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> eine mögliche Wertsteigerung.<br />
Zur Verwaltung einer Immobilie<br />
gehören im Wesentlichen die Verwaltung<br />
des Gemeinschaftseigentums sowie<br />
des Sondereigentums.<br />
Zu den Aufgaben und Pflichten des<br />
WEG-Verwalters <strong>für</strong> das Gemeinschaftseigentum<br />
und des Mietverwalters <strong>für</strong><br />
das Sondereigentum wird auf die Ausführungen<br />
zum „Rechtlichen Konzept“<br />
verwiesen. Durch die Tätigkeit des Ver-<br />
walters können sich der Gesamtzustand<br />
der Wohnanlage wie auch die Mieterstruktur<br />
positiv oder negativ verändern.<br />
So entscheidet z.B. der eingesetzte<br />
Mietverwalter durch die Auswahl der<br />
Mieter (Bonität/soziales Verhalten) maßgeblich<br />
über den Erfolg der Immobilieninvestition.<br />
Er entscheidend regelmäßig<br />
über die Höhe des abzuschließenden<br />
Mietvertrages und der von den<br />
Mietern zu entrichteten Umlagen, indem<br />
er zum Beispiel wirtschaftlich eigenständig<br />
entscheiden muss, ob er in<br />
einer eher schlechten Vermietungsphase<br />
die Mieten senkt, um eine Vermietung<br />
zu realisieren. Ungeachtet dessen kann<br />
selbstverständlich kein Verwalter garantieren,<br />
ob bspw. nach Ablauf einer bestimmten<br />
Zeit die Wohnung tatsächlich<br />
vermietet ist bzw. der Mieter seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />
kann bzw. nachkommt.<br />
Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie<br />
besteht die Gefahr der Wertminderung,<br />
eingeschränkter Vermietbarkeit<br />
sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />
Zu einer gewissenhaften<br />
Verwaltung gehört z.B. auch die<br />
sorgfältige Pflege der Außenanlagen.<br />
Ein guter WEG-Verwalter schafft es darüber<br />
hinaus, die von ihm vertretene<br />
Eigentümergemeinschaft „an einem<br />
Strang“ ziehen zu lassen, insbesondere<br />
bei wichtigen Entscheidungen in Eigentümerversammlungen<br />
z.B. zu beschließender<br />
Sonderumlagen, der Durchsetzung<br />
von Gewährleistungsansprüchen<br />
oder dem Vorgehen gegen mit Hausgeld<br />
säumigen Miteigentümern.<br />
Im vorliegenden Objekt wird zum ersten<br />
WEG-Verwalter die Sachsengrund<br />
Hausverwaltungs GmbH bestellt. Die<br />
monatlich hier<strong>für</strong> entstehende Grundgebühr<br />
in Höhe von EUR 20,53 je Wohnung<br />
inkl. MwSt. trägt von Anfang an<br />
der Erwerber und ist von diesem neben<br />
vorgesehenen Erhöhungen in seine<br />
Rentabilitätsberechnung einzustellen.<br />
Zur Verwaltung des Sondereigentums<br />
wird den Erwerbern empfohlen, mit<br />
der Sachsengrund Hausverwaltungs<br />
GmbH einen Verwaltervertrag <strong>für</strong> Wohnungssondereigentum<br />
abzuschließen.<br />
Die Hausverwalterin erhält <strong>für</strong> ihre Tätigkeit<br />
eine monatliche Vergütung von<br />
EUR 18,25 je Wohnungseinheit inkl.<br />
MwSt. Bei einer Änderung des Arbeitsumfanges<br />
und/oder der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse können die Vertragsparteien<br />
über eine Veränderung der Vergütung<br />
verhandeln. In Verbindung mit<br />
der Erstvermietungsgarantie ist der Abschluss<br />
des Verwaltungsvertrages zwingend<br />
notwendig.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die laufende Bewirtschaftung<br />
wurden entsprechend den Erfahrungswerten<br />
aus bereits in der Vermietungsphase<br />
befindlichen vergleichbaren<br />
Häuser kalkuliert. Höhere Bewirtschaftungskosten<br />
– welche nicht ausge-<br />
schlossen werden können – verschlechtern<br />
die Rentabilität der Investition. Dazu<br />
kommen noch die ggf. anfallenden<br />
Kosten des Steuerberaters des Investors.<br />
Kosten der Verwaltung können üblicherweise<br />
nicht auf die Mieter umgelegt<br />
werden. Zu weiteren Gebühren <strong>für</strong> besondere<br />
Leistungen der Verwalterin und<br />
den Bewirtschaftungskosten wird auf<br />
die Angaben im Verwaltervertragsmuster<br />
verwiesen. Das rechtliche Konzept<br />
der Verträge ist in diesem Prospekt<br />
gesondert erläutert.<br />
VII. Pflege-, Erhaltungs- und<br />
Instandhaltungsplanung<br />
Wer sich <strong>für</strong> eine Investition in eine Immobilie<br />
entscheidet, ist gehalten, langfristig<br />
zu denken. Zur langfristigen Planung<br />
gehört die rechtzeitige Vorsorge<br />
<strong>für</strong> zukünftig notwendig werdende Instandhaltungen<br />
und Instandsetzungen.<br />
Nach der diesem Angebot zugrunde<br />
liegenden Teilungserklärung ist demnach<br />
die Bildung einer Instandhaltungsrücklage<br />
vorgesehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />
wird durch die<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft im<br />
Rahmen der Eigentümerversammlung<br />
festgelegt. Die Instandhaltungsrücklage<br />
wird gebildet, damit anfallende Instandsetzungen<br />
am Gemeinschaftseigentum<br />
(z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage<br />
etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />
gezahlt werden können.<br />
Erfahrungsgemäß fallen vor allem in<br />
den Anfangsjahren geringere Ausgaben<br />
als die vorgesehene Instandhaltungsrücklage<br />
an. Die Instandhaltungsrücklage<br />
erhöht sich somit sukzessive und<br />
steht in späteren Jahren bei erhöhten<br />
Instandhaltungsaufwendungen zur Verfügung.<br />
Als Kalkulationsgrundlage werden<br />
im hier vorliegenden Angebot die<br />
anfänglichen monatlichen Einzahlungen<br />
in die Instandhaltungsrücklage mit pauschal<br />
0,40 Euro je qm Wohnfläche festgelegt.<br />
Da dieser Betrag nicht auf der<br />
Basis der Restnutzungsdauer der Verschleißbau<strong>teil</strong>e<br />
ermittelt wurde und<br />
nicht der in § 28 Abs. 2 II. BV genannten<br />
Instandhaltungskostenpauschale entspricht,<br />
ist die Instandhaltungsrücklage<br />
langfristig wahrscheinlich zu gering<br />
bemessen. Sofern die Instandhaltungsrücklage<br />
langfristig nicht ausreicht, um<br />
die dann erheblichen Instandhaltungskosten<br />
der Immobilie zu tragen – nach<br />
wohnungswirtschaftlichen Erfahrungen<br />
ist hiervon auszugehen – sind etwaige<br />
zusätzliche Kosten vom Wohnungskäufer<br />
zu tragen (Sonderumlagen). Es ist<br />
davon auszugehen, dass innerhalb eines<br />
Zyklus von 15 bis 40 Jahren eine grundlegende<br />
Erneuerung des Wohngebäudes<br />
erforderlich ist. Bedingt wird diese<br />
Erneuerung durch den Ersatz der Verschleißbau<strong>teil</strong>e<br />
und die Anpassung an<br />
geänderte Wohnbedürfnisse.<br />
7
8<br />
Es ist möglich, dass bereits ab dem 15.<br />
Jahr bzw. früher erhebliche zusätzliche<br />
finanzielle Mittel <strong>für</strong> die Modernisierung<br />
und Instandhaltung der Immobilie zur<br />
Verfügung gestellt werden müssen.<br />
Zum heutigen Stand sind hierüber keine<br />
eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />
Aussagen möglich. Erzielt die<br />
Eigentümergemeinschaft durch das<br />
Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />
Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer<br />
einbehalten. Auch bei<br />
einer umfassenden Sanierung und Modernisierung<br />
können während der Restnutzungsdauer<br />
der Eigentumswohnung<br />
sowohl bei Altbauten als auch bei Neubauten<br />
weitere Anpassungen an die<br />
künftigen Bedürfnisse und Wünsche<br />
der Mieter erforderlich werden (z.B.<br />
bezüglich Ausstattung, Wohnungsgrundrisse,<br />
Multimedia u.ä.). Die Kosten<br />
<strong>für</strong> solche Maßnahmen sind durch die<br />
zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />
regelmäßig nicht abgedeckt. Zu berücksichtigen<br />
ist auch, dass der Erwerber<br />
die Kosten etwaiger Reparaturen und<br />
Instandhaltungen an seinem Sondereigentum<br />
selbst zu tragen hat, soweit er<br />
vom Mieter keinen Ersatz verlangen<br />
kann. Insofern ist zu empfehlen, auch<br />
hier<strong>für</strong> von Anfang an Rücklagen zu<br />
bilden und diese ggf. in die Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen. Zur konkreten<br />
Instandhaltungsrücklage wird<br />
auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />
VIII. Kosten und Finanzierung<br />
Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt<br />
i.d.R. aus Eigenkapital und Fremdmitteln.<br />
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass<br />
der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />
auch die Erwerbsnebenkosten<br />
(Notar- und Grundbuchkosten sowie<br />
Grunderwerbssteuer) sowie ggf.<br />
entstehende Zwischenfinanzierungskosten<br />
(<strong>für</strong> die Zeit der ersten Ratenzahlung<br />
ab Erwerb/Baubeginn bis hin zur Vermietung)<br />
zu bezahlen hat, die in das<br />
Gesamtinvestitionsvolumen mit einzurechnen<br />
sind.<br />
Die genannten Kaufpreise beinhalten<br />
bereits die Gegenleistung des Käufers<br />
<strong>für</strong> den abzuschließenden Erstvermietungsgarantievertrag,<br />
sowie sämtliche<br />
Marketing- und Vertriebskosten, welche<br />
über der gewöhnlichen Maklercourtage<br />
liegen.<br />
Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken<br />
etc.) ist zu berücksichtigen, dass<br />
die Konditionen (Zins u. Tilgung) zeitlich<br />
befristet sind und nach Ablauf der<br />
Zeit erhebliche Zinsschwankungen nach<br />
unten oder oben eingetreten sein können.<br />
Nach Ablauf der Finanzierung hat<br />
sich der Investor demnach um eine Anschlussfinanzierung<br />
ggf. nach Vereinbarung<br />
neuer Konditionen und unter<br />
Einrechnung erneuter Bankbearbeitungsgebühren<br />
etc. zu kümmern. Bei<br />
der Anschlussfinanzierung ist zu beachten,<br />
dass der dann gültige Zinssatz höher<br />
oder niedriger sein kann, als zu Beginn<br />
der Investition geplant, wodurch<br />
sich eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />
oder Verbesserung im Verhältnis<br />
zu den Mieteinnahmen ergeben kann.<br />
Bei der Entscheidung zum Investment<br />
sind neben den behandelten objektspezifischen<br />
Chancen und Risiken auch die<br />
persönlichen und individuellen Verhältnisse<br />
des Erwerbers (wie z.B. Alter, Finanzierungsdauer,<br />
Einnahmesicherheit<br />
etc.) zu berücksichtigen. Soweit der Investor<br />
den Erwerb seiner Wohneinheit<br />
durch ein Bankdarlehen finanziert, haftet<br />
er persönlich <strong>für</strong> die fristgerechte<br />
Bedienung von Zinsen und die Tilgung<br />
seines Darlehens, unabhängig vom Vermietungsstand<br />
seiner Wohneinheit.<br />
Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle<br />
mit mannigfaltigen Chancen<br />
und Risiken, die individuell auf die<br />
Bedürfnisse des Investors zugeschnitten<br />
werden können. Der Investor sollte sich<br />
hierzu mehrere Angebote einholen bzw.<br />
sich von seinem Finanzierungsberater<br />
gesondert beraten lassen.<br />
Zu den Investitionskosten wird auf die<br />
Angaben im Angebot verwiesen.<br />
IX. Steuerliche Aspekte<br />
Der Investor erzielt Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung. Die steuerlichen<br />
Ergebnisse aus der Investition<br />
führen i.d.R. zunächst zu einer Senkung<br />
des zu versteuernden Einkommens des<br />
Investors. Eine Eintragung der steuerlichen<br />
Auswirkungen auf der Lohnsteuerkarte<br />
kann frühestens im Jahr nach<br />
der Bezugsfertigkeit erfolgen. Es gibt<br />
keine Gewähr da<strong>für</strong>, dass die zur Zeit<br />
der Prospektherausgabe geltenden<br />
Steuergesetze und -verordnungen sowie<br />
die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis<br />
in unveränderter Form<br />
fortbestehen bleiben. Die vorgenommene<br />
Auf<strong>teil</strong>ung des Kaufpreises, insbesondere<br />
hinsichtlich der Sanierungsund<br />
Modernisierungskosten, stellt lediglich<br />
eine Prognose des Verkäufers/<br />
Bauträgers dar, die sich an Erfahrungswerten<br />
orientiert. Die Anerkennung obliegt<br />
den Behörden, eine Gewähr wird<br />
nicht übernommen. Eine geänderte<br />
Auf<strong>teil</strong>ung durch die Finanzbehörden<br />
kann zu geringeren Abschreibungen<br />
führen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,<br />
dass erhöhte Abschreibungen<br />
i.d.R. beim Weiterverkauf entfallen, was<br />
sich auf die Höhe des zu erzielenden<br />
Kaufpreises auswirken kann.<br />
Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben<br />
zu den steuerlichen Auswirkungen<br />
– auf welche ausdrücklich verwiesen<br />
wird – geben die Beur<strong>teil</strong>ung von<br />
Fachleuten sowie deren Interpretation<br />
der derzeitigen Rechtslage wieder. Abweichende<br />
Interpretationen durch die<br />
Finanzbehörden können nicht ausgeschlossen<br />
werden. Die Erläuterungen<br />
der steuerlichen Behandlung der Investition<br />
in diesem Prospekt spiegeln nur<br />
grundsätzlich denkbare Rahmenbedingungen<br />
wieder und ersetzen in keinem<br />
Fall die persönliche und individuell auf<br />
den Erwerber abgestimmte Steuerberatung.<br />
Für das Erreichen vom Investor<br />
verfolgter steuerlicher Ziele kann daher<br />
weder vom Prospektherausgeber noch<br />
einem Vermittler eine Haftung übernommen<br />
werden.<br />
X. Kumulation von Chancen<br />
und Risiken<br />
Das vorliegende Angebot enthält die<br />
Chance zur werthaltigen Immobilieninvestition,<br />
wobei die Risiken abgewogen<br />
werden müssen. Im Extremfall können<br />
die beschriebenen Risiken auch gehäuft<br />
auftreten (z.B. Leerstand oder rückläufige<br />
Mieten bei steigenden Zinsen oder<br />
teurerer Anschlussfinanzierung und<br />
erforderlich werdende Instandhaltungs-/<br />
Instandsetzungsaufwendungen)<br />
und je nach Vermögenslage im schlimmsten<br />
Fall bis hin zu erheblichen Vermögensverlusten<br />
des Investors führen.<br />
Die vorstehende Darstellung der Chancen<br />
und Risiken kann nicht abschließend<br />
sein und enthält nur die nach Auffassung<br />
der Prospektherausgeber wichtigsten<br />
Aspekte. Weitergehende Auseinandersetzungen<br />
würden den Rahmen<br />
dieser Übersicht übersteigen.<br />
Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt<br />
und zum Teil komplizierte<br />
Rechtsmaterien beschreibt, welche zudem<br />
im Laufe der Zeit Veränderungen<br />
unterliegen, kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Angaben oder Umstände<br />
unerwähnt bleiben, welche <strong>für</strong> die Anlageentscheidung<br />
des Investors bzw.<br />
dessen Risikoabwägung ggf. von Bedeutung<br />
sind oder werden. Insofern<br />
steht der Prospektherausgeber einem<br />
interessierten Erwerber jederzeit zur<br />
vollständigen und richtigen Beantwortung<br />
ggf. ergänzend auftretender Fragen<br />
zur Verfügung. Weil auch die individuellen<br />
Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />
eines Investors zwangsläufig in<br />
einem Prospekt nicht ganzheitlich berücksichtigt<br />
werden können, ist in jedem<br />
Fall die individuelle Prüfung, Information,<br />
Aufklärung, Beratung und Empfehlung<br />
durch eine fachkundige Person<br />
Ihres Vertrauens (bspw. Rechtsanwalt<br />
oder Steuerberater) anzuraten.
DAS OBJEKT<br />
9
10<br />
Übersichtsplan<br />
Objekt „Französische Gärten“<br />
7<br />
9<br />
11<br />
Bauabschnitt I<br />
Bauabschnitt II<br />
Bauabschnitt III<br />
13<br />
15<br />
Bei der Krähenhütte<br />
17<br />
19<br />
21<br />
23<br />
25<br />
27<br />
31<br />
29<br />
33<br />
Kahlhoffweg<br />
8<br />
37<br />
35<br />
Leinestraße<br />
10<br />
39<br />
12<br />
14<br />
Eigenheimstraße<br />
16<br />
3 5 7<br />
8<br />
10<br />
12<br />
14<br />
16<br />
18<br />
20<br />
22<br />
Cröberner Straße
Das Objekt<br />
Ansicht Nordwest<br />
Bei der Krähenhütte 11-13<br />
Ansicht Südost<br />
Bei der Krähenhütte 11-13<br />
11
12<br />
Ansicht Nordost<br />
Bei der Krähenhütte 7-9<br />
Ansicht Südwest<br />
Bei der Krähenhütte 7-9
Das Objekt<br />
13
14<br />
Grundriss<br />
Haus 7 · Erdgeschoss<br />
Wohnung 01 59,56 qm<br />
Wohnung 02 59,81 qm<br />
Schlafen<br />
12.46 qm<br />
Wohnen<br />
20,62 qm<br />
Terrasse<br />
7,00 qm<br />
Diele<br />
4,16 qm<br />
Bad<br />
7,63 qm<br />
Küche<br />
7,69 qm<br />
WE 02<br />
WE 01<br />
Nr. 7<br />
Küche<br />
7,69 qm<br />
Diele<br />
4,16 qm<br />
Bad<br />
7,63 qm<br />
Terrasse<br />
7,00 qm<br />
Wohnen<br />
20,69 qm<br />
Schlafen<br />
12.64 qm
Schlafen<br />
12.64 qm<br />
Terrasse<br />
7,00 qm<br />
Wohnen<br />
20,79 qm<br />
Diele<br />
4,16 qm<br />
Bad<br />
7,63 qm<br />
Küche<br />
7,69 qm<br />
WE 06<br />
WE 05<br />
Nr. 9<br />
Küche<br />
7,69 qm<br />
Diele<br />
4,16 qm<br />
Bad<br />
7,63 qm<br />
Das Objekt<br />
Grundriss<br />
Haus 9 · Erdgeschoss<br />
Terrasse<br />
7,00 qm<br />
Wohnen<br />
20,62 qm<br />
Wohnung 05 59,91 qm<br />
Wohnung 06 59,56 qm<br />
Schlafen<br />
12.46 qm<br />
15
16<br />
Grundriss<br />
Haus 7 · Obergeschoss<br />
Wohnung 03 89,73 qm<br />
Wohnung 04 87,33 qm<br />
Kind<br />
9,28 qm<br />
Balkon<br />
3,05 qm<br />
Wohnen<br />
26,24 qm<br />
Küche<br />
5,81 qm<br />
Diele<br />
WE 04 Diele<br />
5,10 qm WE 03<br />
5,10 qm<br />
Bad<br />
3,83 qm<br />
Bad<br />
3,83 qm<br />
Wohnen<br />
26,31 qm<br />
Küche<br />
5,81 qm<br />
Balkon<br />
3,05 qm<br />
Kind<br />
9,45 qm
Kind<br />
9,45 qm<br />
Balkon<br />
3,05 qm<br />
Wohnen<br />
26,41 qm<br />
Küche<br />
5,81 qm<br />
Diele<br />
5,10 qm<br />
Bad<br />
3,83 qm<br />
WE 08<br />
WE 07<br />
Bad<br />
3,83 qm<br />
Das Objekt<br />
Grundriss<br />
Haus 9 · Obergeschoss<br />
Wohnen<br />
26,24 qm<br />
Diele<br />
5,10 qm<br />
Küche<br />
5,81 qm<br />
Wohnung 07 87,61 qm<br />
Wohnung 08 89,73 qm<br />
Balkon<br />
3,05 qm<br />
Kind<br />
9,28 qm<br />
17
18<br />
Grundriss<br />
Haus 7 · Dachgeschoss<br />
Wohnung 03 89,73 qm<br />
Wohnung 04 87,33 qm<br />
Schlafen<br />
16,08 qm<br />
Ankleide<br />
8,07 qm<br />
WE 03<br />
Galerie<br />
4,75 qm<br />
Bad<br />
7,52 qm<br />
Luftraum<br />
WE 04<br />
Galerie<br />
2,10 qm<br />
Bad<br />
7,52 qm<br />
Schlafen<br />
16,03 qm<br />
Ankleide<br />
8,13 qm
Schlafen<br />
16,21 qm<br />
Ankleide<br />
8,13 qm<br />
Luftraum<br />
WE 07<br />
Galerie<br />
2,10 qm<br />
Bad<br />
7,52 qm<br />
WE 08<br />
Bad<br />
7,52 qm<br />
Galerie<br />
4,75 qm<br />
Das Objekt<br />
Grundriss<br />
Haus 9 · Dachgeschoss<br />
Wohnung 07 87,61 qm<br />
Wohnung 08 89,73 qm<br />
Schlafen<br />
16,08 qm<br />
Ankleide<br />
8,07 qm<br />
19
20<br />
Grundriss<br />
Haus 11 · Erdgeschoss<br />
Wohnung 09 79,40 qm<br />
Kind<br />
9,73 qm<br />
Schlafen<br />
17.66 qm<br />
Bad<br />
7,20 qm<br />
Nr. 11<br />
WE 09<br />
Diele<br />
7,41 qm<br />
Küche<br />
7,20 qm<br />
Balkon<br />
2,00 qm<br />
Wohnen<br />
17,83 qm<br />
Essen<br />
10,37 qm
Balkon<br />
2,00 qm<br />
Wohnen<br />
17,97 qm<br />
Essen<br />
10,37 qm<br />
Diele<br />
7,41 qm<br />
Küche<br />
7,20 qm<br />
Nr. 13<br />
WE 12<br />
Bad<br />
7,20 qm<br />
Schlafen<br />
17.66 qm<br />
Kind<br />
9,73 qm<br />
Das Objekt<br />
Grundriss<br />
Haus 13 · Erdgeschoss<br />
Wohnung 12 79,54 qm<br />
21
22<br />
Grundriss<br />
Haus 11 · Obergeschoss<br />
Wohnung 10 64,63 qm<br />
Wohnung 11 64,78 qm<br />
Balkon<br />
2,00 qm<br />
WC<br />
1,94 qm<br />
Küche/Essen<br />
12,00 qm<br />
Diele<br />
2,75 qm<br />
Wohnen<br />
19.42 qm<br />
WE 11<br />
WE 10<br />
Balkon<br />
2,00 qm<br />
Küche/Essen<br />
12,21 qm<br />
Diele<br />
2,85 qm<br />
Wohnen<br />
19.50 qm<br />
WC<br />
1,85 qm
WC<br />
1,94 qm<br />
Küche/Essen<br />
12,21 qm<br />
Balkon<br />
2,00 qm<br />
Diele<br />
2,85 qm<br />
Wohnen<br />
19.50 qm<br />
WE 13<br />
WE 14<br />
Balkon<br />
2,00 qm<br />
Küche/Essen<br />
12,00 qm<br />
Diele<br />
2,75 qm<br />
Wohnen<br />
19.42 qm<br />
WC<br />
1,94 qm<br />
Das Objekt<br />
Grundriss<br />
Haus 13 · Obergeschoss<br />
Wohnung 13 64,63 qm<br />
Wohnung 14 65,02 qm<br />
23
24<br />
Grundriss<br />
Haus 11 · Dachgeschoss<br />
Wohnung 10 64,63 qm<br />
Wohnung 11 64,78 qm<br />
Bad<br />
6,70 qm<br />
WE 10<br />
Galerie<br />
4,66 qm<br />
AR 1,74 qm<br />
Schlafen<br />
13,42 qm<br />
AR 1,70 qm<br />
Schlafen<br />
13,12 qm<br />
Bad<br />
6,72 qm<br />
WE 11<br />
Galerie<br />
4,83 qm
Bad<br />
6,87 qm<br />
Galerie<br />
4,83 qm<br />
AR 1,70 qm<br />
Schlafen<br />
13,12 qm<br />
AR 1,74 qm<br />
Schlafen<br />
13,42 qm<br />
Bad<br />
6,70 qm<br />
WE 14 WE 13<br />
Galerie<br />
4,66 qm<br />
Das Objekt<br />
Grundriss<br />
Haus 13 · Dachgeschoss<br />
Wohnung 13 64,63 qm<br />
Wohnung 14 65,02 qm<br />
25
26<br />
Preisliste<br />
BA I: Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13<br />
WE Lage Anzahl Wohn- Miete KP/WE Grundst- Gebäude- Sanierungs-<br />
Nr Räume fläche EUR/ in EUR an<strong>teil</strong> an<strong>teil</strong> an<strong>teil</strong><br />
m2 in EUR in EUR in EUR<br />
Bei der Krähenhütte 7<br />
1 EG links 2 59,56 334 111.675 11.168 11.168 89.340<br />
2 EG rechts 2 59,81 335 112.144 11.214 11.214 89.715<br />
3 OG/DG links 3 89,73 502 168.244 16.824 16.824 134.595<br />
4 OG/DG rechts 3 87,33 489 163.744 16.374 16.374 130.995<br />
Mit<br />
Bei<br />
der<br />
der<br />
TÜV<br />
Krähenhüte<br />
Süd Industrie<br />
9<br />
Service GmbH<br />
wird <strong>für</strong> das Bauvorhaben eine qualitätssi-<br />
5 EG links 2 59,91 336<br />
chernde Baubegleitung vereinbart und in<br />
6 EG rechts 2 59,56 334<br />
Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubegleitenden<br />
7 OG/DG Qualitätssicherung links 3 87,61begehen 491<br />
112.331<br />
111.675<br />
164.269<br />
11.233<br />
11.168<br />
16.427<br />
11.233<br />
11.168<br />
16.427<br />
89.865<br />
89.340<br />
131.415<br />
Mitarbeiter 8 OG/DG des rechts TÜV turnusgemäß 3 89,73die Bau- 502<br />
stelle, um auftretende Mängel rechtzeitig<br />
zu Bei erkennen der Krähenhütte und Abhilfe 11zu<br />
empfehlen.<br />
168.244 16.824 16.824 134.595<br />
Vorgesehen 9 EG sind 5 bis 10 3,5Baustellenbesuche. 79,40 445<br />
Ferner begleitet die TÜV Süd Industrie Ser-<br />
10 OG/DG links 2 64,63 362<br />
vice GmbH den Verwalter bei der Schluß-<br />
11 OG/DG rechts 2 64,78 363<br />
abnahme des Gemeinschaftseigentums und<br />
erstellt einen entsprechenden Abnahmebericht.<br />
Bei der Krähenhütte 13<br />
148.875<br />
121.181<br />
121.463<br />
14.888<br />
12.118<br />
12.146<br />
14.888<br />
12.118<br />
12.146<br />
119.100<br />
96.945<br />
97.170<br />
Der 12Prüfumfang EG der 3,5 TÜV Süd 79,54 Industrie 445 149.138 14.914 14.914 119.310<br />
Service 13 OG/DG GmbH beinhaltet links 2 die 64,63 Mängelerfas- 362 121.181 12.118 12.118 96.945<br />
sung 14 und OG/DG stellt rechts im Schlußbericht 2 65,02 fest, dass: 364 121.913 12.191 12.191 97.530<br />
Stand: 15.06.2007
Baubeschreibung „Französische Gärten”<br />
BA I: Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13<br />
1. ALLGEMEINE ANGABEN<br />
1.1 Angaben zum Gebäudetyp<br />
Die Gebäude sind in massiver Ziegelbauweise<br />
errichtet (Baujahr ca. 1938).<br />
Es handelt sich um mehrgeschossige<br />
Wohngebäude mit Dachgeschoss die<br />
vollständig unterkellert sind.<br />
Grundlagen der Ausführung der Instandsetzung<br />
bzw. Renovierung sind<br />
die allgemein anerkannten Regeln der<br />
Technik, die behördlichen Bestimmungen<br />
der Verwaltungs- und Bauaufsichtbehörden,<br />
die einschlägigen Gesetze<br />
sowie die <strong>für</strong> das Bauvorhaben maßgeblichen<br />
Bauvorschriften und Verordnungen.<br />
Soweit die gültigen DIN-Normen<br />
oder die anerkannten Regeln der Technik<br />
aufgrund der Besonderheiten des<br />
historischen Bauwerks nicht eingehalten<br />
werden können, stellt dies keinen Mangel<br />
dar. Die Bauausführungen haben<br />
allerdings so zu erfolgen, dass sie vorstehend<br />
genannten Regelungen möglichst<br />
nahe kommen.<br />
Grundsätzlich gilt, dass “Sollbruchrisse“<br />
zwischen Trockenbau und massiven<br />
Bau<strong>teil</strong>en keine Mängel darstellen, da<br />
sie nicht vermeidbar sind, es sei denn,<br />
der Riss wird im Einzelfall als Mangel<br />
bestätigt.<br />
Der Bauträger kann die Baubeschreibung<br />
ohne Zustimmung des Käufers<br />
ändern, wenn dies aufgrund tatsächlicher<br />
oder rechtlicher Gegebenheiten<br />
notwendig wird und sich <strong>für</strong> den Käufer<br />
keine den Wert oder die Tauglichkeit<br />
des Vertragsgegenstandes negativ beeinflussende<br />
Abweichung ergibt.<br />
1.2 Flächenberechnungen<br />
Die Flächenberechnung <strong>für</strong> Wohnungen<br />
nach DIN wird nach der Betriebskosten-<br />
und Wohnflächenverordnung<br />
(WoFlV) seit 7/2004 auf der Grundlage<br />
eines digital erstellten Aufmasses mittels<br />
CAD- Programm erstellt.<br />
1.3 Gutachten<br />
Holzschutzgutachten<br />
Es wird eine holzschutztechnische Untersuchung<br />
zur Ermittlung von biotischen<br />
Schäden durch holzzerstörende<br />
Pilze und Insekten durchgeführt. Die<br />
Untersuchung erfolgt durch einen geprüften<br />
Fachmann (Sachverständiger)<br />
<strong>für</strong> Holzschutz, Pilz- und Insektenschäden<br />
verbauter Hölzer im Hochbau auf<br />
der Grundlage der DIN 68 800, Teil 2-<br />
4, welcher die fachgerechte Sanierung<br />
überwacht und die Abnahme dieser<br />
Sanierungsarbeiten durchführt.<br />
Bei längere Zeit leer stehenden Gebäuden<br />
kann ein Hausschwammbefall nicht<br />
ausgeschlossen werden. Sollte dieser<br />
festgestellt werden, erfolgt eine fach-<br />
gerechte Beseitigung nach den Vorgaben<br />
und unter Überwachung des Sachverständigen<br />
<strong>für</strong> Holzschutz.<br />
Bauzustandsuntersuchung<br />
im Kellerbereich<br />
Der TÜV SÜD führt im Kellerbereich<br />
eine Überprüfung des Bauzustandes<br />
hinsichtlich auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit<br />
sowie schädigender Salze<br />
im Mauerwerk durch.<br />
Gutachten durch vereidigten<br />
Sachverständigen <strong>für</strong> Brandschutz,<br />
Standsicherheit und<br />
Wärmeschutz<br />
Der jeweils erforderliche Nachweis über<br />
Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer<br />
der tragenden Bau<strong>teil</strong>e,<br />
Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />
baulichen Brandschutz werden von<br />
einem Tragwerksplaner erstellt. Diese<br />
Unterlagen werden durch staatlich anerkannte<br />
Sachverständige oder eine sachverständige<br />
Stelle gemäß § 82 (4)<br />
SächsBO geprüft. Die ergangenen Prüfberichte<br />
werden dem Bauordnungsamt<br />
vorgelegt.<br />
Wärmeschutznachweis<br />
<strong>für</strong> Gebäude<br />
Die Bauausführungen erfolgen, soweit<br />
dies möglich ist, nach den gültigen<br />
DIN-Normen sowie der Energieeinsparverordnung<br />
unter Maßgabe der behördlichen<br />
Auflagen (Denkmalschutz).<br />
TÜV – Baubegleitendes<br />
Qualitätscontrolling<br />
Der TÜV SÜD führt während der Sanierung<br />
ein “Baubegleitendes Qualitätscontrolling“<br />
durch. Auftrag der Baustellenkontrollen<br />
ist es, die Bauleistung der<br />
jeweils wesentlichen bautechnischen<br />
Schwerpunkte und de-ren Grundlagen<br />
zu überprüfen und das Ergebnis zu<br />
dokumentieren. Die wesentlichen bautechnischen<br />
Schwerpunkte der Baumaßnahme<br />
sind im Baustellenkontrollplan<br />
des BC-Vertrages festgelegt. Nach<br />
jeder Begehung wird vom TÜV ein<br />
schriftlicher Bericht erstellt; sofern es<br />
der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung<br />
der vom TÜV festgestell-ten<br />
Mängel im Zuge der nächsten Begehung<br />
kontrolliert und dokumentiert.<br />
TÜV – Technische Abnahme<br />
Nach bzw. im Zuge der Fertigstellung<br />
des Bauvorhabens erfolgt durch den<br />
TÜV SÜD die technische Abnahme der<br />
Wohneinheiten (Sondereigentum). Der<br />
TÜV überwacht die Mängelbeseitigung.<br />
Hier<strong>für</strong> werden Mängelprotokolle im<br />
Sinne von VOB Teil B § 12 Abs. 4 erstellt.<br />
2. TECHNISCHE ANLAGEN<br />
HAUSANSCHLUSS UND<br />
HAUSTECHNIK<br />
2.1 Hausanschlüsse<br />
Heizungsanlage<br />
Die Heizungsanlage (Gaszentralheizung)<br />
ist außentemperaturgeführt und<br />
wird als Zweirohrsystem errichtet. Die<br />
Installation des Heizkessels erfolgt in<br />
einer Heizzentrale pro Hausblock. Der<br />
Anschluss erfolgt über das vorhandene<br />
Gasnetz der Stadt Leipzig. Änderungen<br />
durch behördliche Auflagen oder baulicher<br />
Gegebenheiten müssen berücksichtigt<br />
werden und können zu Planungsänderungen<br />
führen.<br />
Wasseranschluß<br />
und -aufbereitung<br />
Das Warmwasser wird zentral aufbereitet,<br />
die Größe des Warmwasserbehälters<br />
ergibt sich aus den Berechnungen des<br />
Fachingenieurs. Die Kalt- und Warmwasserleitungen<br />
sowie die Zirkulationsleitungen<br />
werden aus Edelstahlrohren<br />
oder glw. hergestellt und in den da<strong>für</strong><br />
vorgesehenen Installationsschächten<br />
verlegt.Die Trinkwasserversorgung erfolgt<br />
über das vorhandene Trinkwassernetz<br />
der Stadt Leipzig.<br />
Der vorhandene Trinkwasseranschluss<br />
wird überprüft und ggf. erneuert. Alte<br />
Versorgungsleitungen werden demontiert<br />
und entsorgt. Es wird ein zentraler<br />
Trinkwasserfilter installiert, der rückspülbar<br />
ist.<br />
Contracting<br />
Sowohl die Heizungsanlagen als auch<br />
die Warmwasseraufbereitung werden<br />
über einen gewerblichen Betreiber angemietet.<br />
Dieser Betreiber errichtet und<br />
wartet die gesamte Anlage über die<br />
vereinbarte Mietzeit.<br />
Wärmemengenund<br />
Wasserzähler<br />
Wärmemengen- und Wasserzähler werden<br />
bei einer entsprechenden Fachfirma<br />
über die Hausverwaltung gemietet.<br />
Regenwasser<br />
Alte Entwässerungsleitungen werden<br />
demontiert und entsorgt. Die Entwässerung<br />
der Dachrinne erfolgt über die<br />
außenliegenden Fallrohre mit Einbindung<br />
über Standrohre in die vorhandene<br />
Grundleitung.<br />
Die Entwässerung der Terrassen, Loggien<br />
und Balkone erfolgt durch Einbindung<br />
an die Fallrohre. Sämtliche Regenrinnen,<br />
Fallrohre und Verkleidungen<br />
im Dachbereich sowie die Verkleidung<br />
27
28<br />
sämtlicher Fensterbänke, Gurtgesimse<br />
und Bekrönungen der Fassade werden<br />
mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />
Abwassergrundleitungen<br />
Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />
und entsorgt. Die Grundleitungen<br />
werden geprüft und ggf. fachgerecht<br />
erneuert. Der Anschluss erfolgt<br />
an das öffentliche Abwassernetz.<br />
Strom/Telefon<br />
Die Elektroanlage wird gemäß den<br />
Richtlinien der Leipziger Stadtwerke<br />
zentralisiert. In diesen E-Räumen werden<br />
die zentralen Zähleranlagen angelegt.<br />
Der elektrische Hausanschluss wird nach<br />
Beur<strong>teil</strong>ung des Versorgungsträgers der<br />
Stadtwerke Leipzig entsprechend der<br />
geltenden Nutzungsverordnung erneuert.<br />
Alle Wohnungen werden zum Anschluss<br />
von Telefon und Kabelfernsehen<br />
vorbereitet und mit entsprechenden<br />
Anschlussdosen ausgestattet.<br />
Die Leitungsführung erfolgt unter Putz<br />
bis zur zentralen Übergabe (Ver<strong>teil</strong>erschrank)<br />
im Keller. Die Nutzung erfolgt<br />
über Einzelverträge der Nutzer (Mieter)<br />
mit den Versorgern.<br />
2.2 Heizungsanlage<br />
Heizkörper<br />
Sämtliche Zuleitungen der Wohnungsver<strong>teil</strong>ung<br />
zu den Einzelheizkörpern<br />
werden verdeckt geführt. Die Wohnungen<br />
werden in allen zu beheizenden<br />
Räumen mit endlackierten Flächenheizkörpern,<br />
profiliert als Ventil-Heizkörper,<br />
in den Raumwärmebedarf angepassten<br />
Typen und Größen gemäß der Wärmebedarfsberechnung<br />
ausgestattet. Die<br />
Heizkörper in den Bädern werden als<br />
Handtuchwärmetrockner ausgeführt.<br />
Steigleitungen<br />
Die Steig- sowie Wohnungsver<strong>teil</strong>ungsleitungen<br />
bestehen aus Kupfer oder<br />
gleichwertigem Material. Es erfolgt eine<br />
alukaschierte Rohrdämmung.<br />
2.3. Sanitär<br />
Frischwasserleitungen<br />
Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />
und entsorgt. Es werden neue<br />
Kalt- und Warmwasserleitungen sowie<br />
Zirkulationsleitungen aus Kunststoff<br />
(PE)- oder Edelstahlrohren hergestellt.<br />
Abwasserleitungen<br />
Neue Abwasserleitungen (Fallrohre in<br />
den Installationsschächten) werden aus<br />
heißwasserbeständigem, schallgedämmtem<br />
Abwasserrohren in erforderlicher<br />
Größe installiert, die waagerechten<br />
Abflussleitungen in den Wohnungen<br />
bestehen aus HT-Rohren.<br />
Sanitärobjekte, Armaturen<br />
Küche:<br />
Kalt- und Warmwasseranschluss, Abfluss<br />
<strong>für</strong> den Anschluss der Spüle, 2 Eckventile<br />
(1 Doppeleckventil <strong>für</strong> Spülmaschine).<br />
Die Montage der Zu- und Abflussleitung<br />
erfolgt im Aufstellungsbereich der Spüle<br />
auf der Wand .<br />
Bad:<br />
Kalt- und Warmwasseranschluss <strong>für</strong> die<br />
Badewanne und Waschbecken. Das<br />
Toilettenbecken erhält einen Kaltwasseranschluss.<br />
Grundsätzlich kommen<br />
in der Bad- und Sanitärausstattung<br />
deutsche Markenfabrikate zum Einsatz.<br />
Badewannenanlage bestehend aus:<br />
– einer hochwertigen, körpergeformten<br />
Badewanne (ca. 75 cm<br />
x 1.700 cm)<br />
– Wannenab- und Überlaufgarnitur<br />
mit Drehgriff und Siphon<br />
– Badewannen-Einhand-Aufputzbatterie<br />
in verchromter Ausführung,<br />
mit Umstellung auf Brause<br />
und Wanneneinlauf<br />
– Gleitstange zur Aufnahme des<br />
Brausekopfes, Metallschlauch Länge<br />
ca. 1.600 mm<br />
– Wannengriff<br />
– Badetuchhalter<br />
Duschwannenanlage bestehend aus:<br />
– einer Duschwanne in flacher Form<br />
(ca. 80 cm x 80 cm), inkl. Ablaufgarnitur<br />
– Aufputzbrause, Einhebelmischbatterie<br />
mit Handbrause in verchromter<br />
Ausführung<br />
– Gleitstange zur Aufnahme des<br />
Brausekopfes, Metallschlauch Länge<br />
ca. 1.600 mm<br />
– standardisierte Duschtrennwand<br />
Aus dem Grundriss ist ersichtlich, daß<br />
mindestens eine Badewannen- bzw.<br />
Duschwannenanlage vorhanden ist.<br />
WC-Anlage bestehend aus:<br />
– Tiefspülklosett aus Porzellan<br />
wandhängend mit eingebautem<br />
Spülkasten, Sparspülung<br />
– WC-Sitz aus Kunststoff, mit Deckel<br />
– Papierhalter verchromt<br />
Waschtischanlage:<br />
– Breite ca. 600 mm<br />
– Einhebelmischbatterie mit Zugknopfablaufgarnitur<br />
verchromt,<br />
Wandspiegel<br />
– Handtuchhalter als Ring oder 2armig<br />
Anschluss <strong>für</strong> Spüle<br />
und Waschmaschine<br />
Jede Wohnung erhält einen Wasch- und<br />
Spülmaschinenanschluss. Der Anschluss<br />
der Spüle und Spülmaschine erfolgt in<br />
der Küche über Eckventil mit Schubrosette.<br />
Der Anschluss <strong>für</strong> die Waschmaschine<br />
erfolgt, soweit möglich, im Bad.<br />
Lüftung Innenbäder/Innen-WC:<br />
Die Raumentlüftung der innenliegenden<br />
Bäder und WC´s erfolgt über Einzellüfter.<br />
Die Schaltung ist mit dem Lichtschalter<br />
kombiniert. Die Entlüftung erfolgt<br />
verdeckt in entsprechenden Versorgungsschächten<br />
über Dach<br />
2.4 Elektroinstallation<br />
Ausstattung nach DIN 18015 / VDE<br />
Bestimmungen<br />
Alle Dosen, Schalter etc. sind deutsche<br />
Markenfabrikate. Sie werden in Unterputzausführung<br />
einschließlich der Verdrahtung<br />
gemäß den entsprechenden<br />
Richtlinien und Verordnungen geliefert<br />
und eingebaut. Der Sicherungskasten/<br />
Unterver<strong>teil</strong>ung wird jeweils im Flur<br />
installiert. Der Ausstattungsgrad erfolgt<br />
gem. DIN 18015 Teil 2 (Mindestausstattung).<br />
Im Einzelnen erfolgt die Bestückung<br />
wie nachfolgend beschrieben.<br />
Anforderungen<br />
an die Ausstattung<br />
Es erfolgt eine komplette Neuinstallation<br />
der Elektroanlagen in den Wohnungen,<br />
im Treppenhaus und in den Kellern.<br />
Die Stromversorgung erfolgt über den<br />
Stromkreis der einzelnen Wohnung.<br />
Neuinstallation der Gemeinschaftsanlage<br />
(Beleuchtung, Heizung) sowie der<br />
Zugänge zu den Mieterkellerräumen.<br />
Die Kellerräume, die den einzelnen<br />
Wohnungen zugeordnet werden, erhalten<br />
jeweils einen Beleuchtungskörper<br />
(Schiffsarmaturen mit Schalter und eine<br />
Steckdose). Kellerflure, Allgemeinräume,<br />
Heizungs- und Lüftungsanlagen, sowie<br />
Außen- und Treppenhausbeleuchtung<br />
werden vom Gemeinschaftszähler versorgt.<br />
Die Zählermontage erfolgt ausschließlich<br />
durch die Energieversorger.<br />
Wenn bei der Wohnungsabnahme der<br />
Nutzer noch nicht bekannt ist, erfolgt<br />
die Übergabe der Wohnung an den<br />
Käufer ohne Zähleinrichtung. Schaffung<br />
eines zentralen Zählerplatzes und eines<br />
zentralen Potentialausgleiches.<br />
Es wird eine Klingel-Wechselsprechanlage<br />
in jeder Wohneinheit mit elektrischer<br />
Türöffnung der Hauseingangstür<br />
eingebaut.<br />
Die Treppenhausbeleuchtung erhält eine<br />
Zeitschaltautomatik mit Warnfunktion.
Weiterhin wird ein zentraler Anschluss<br />
<strong>für</strong> alle Wohneinheiten <strong>für</strong> Telekom und<br />
TV-Anlage geschaffen.<br />
Bäder<br />
1 Lichtschalter, 2 Steckdosen im Bereich<br />
Spiegel/ Waschbecken, 1 schaltbarer<br />
Wandauslass im Spiegelbereich, 1 Deckenauslass,<br />
1 Steckdose jeweils <strong>für</strong><br />
Waschmaschine und Trockner (bzw. in<br />
der Küche, falls Aufstellfläche im Bad<br />
nicht gegeben), 1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />
WC<br />
1 Lichtschalter, 1 Steckdose im Bereich<br />
Spiegel – Waschbecken, 1 schaltbarer<br />
Wandauslass im Spiegelbereich, 1 Deckenauslass<br />
Küchen<br />
2 Doppel-Steckdosen (im Bereich der<br />
Küchenarbeitsfläche), 1 Herdanschlussdose,<br />
1 Steckdose <strong>für</strong> Dunstabzugshaube,<br />
1 Steckdose <strong>für</strong> Einbauküche (Kühl-<br />
/Gefriergerät) , 1 Steckdose <strong>für</strong> Spülmaschine,<br />
1 Steckdose jeweils Waschmaschine<br />
und Trockner (falls Aufstellfläche<br />
im Bad nicht gegeben), 1 Deckenauslass,<br />
1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />
Wohnzimmer, Schlafbzw.<br />
Kinderzimmer:<br />
1 Lichtschalter als Kombination mit<br />
Steckdose, mind. 1 Deckenauslass, 3<br />
Doppelsteckdosen, 1 Antennen-/Kabelanschlussdose,<br />
1 Telefonanschlussdose<br />
kombiniert mit Einfachsteckdose<br />
Flur<br />
2 Einfachsteckdosen, 2 Lichtschalter als<br />
Wechselschalter, 1 Telefonanschlussdose<br />
kombiniert mit Einfachsteckdose, mind.<br />
1 Deckenauslass<br />
Abstellraum<br />
1 Lichtschalter in Kombination mit 1<br />
Steckdose, 1 Deckenauslass<br />
Keller<br />
Komplette Neuinstallation der Elektroanlagen<br />
in den Kellern. Die Stromversorgung<br />
erfolgt über den Stromkreis<br />
der einzelnen Wohnung. Die Kellerräume,<br />
die den einzelnen Wohnungen zugeordnet<br />
werden, erhalten jeweils einen<br />
Beleuchtungskörper (Schiffsarmaturen<br />
mit Schalter und eine Steckdose).<br />
Balkon/Terrasse<br />
1 Steckdose (schaltbar von innen),<br />
1 Außenleuchte (schaltbar von innen)<br />
Treppenhaus/Außenanlagen<br />
Die Beleuchtung erfolgt über Wandbzw.<br />
Deckenleuchten in Stil und Farbe<br />
dem Treppenhaus angepasst. An einer<br />
Stelle wird eine abschaltbare Steckdose<br />
<strong>für</strong> die Treppenreinigung angebracht.<br />
Die Treppenhausbeleuchtung wird über<br />
ein Zeitschaltrelais mit Ausschaltvorwarnung<br />
geregelt. Jede Etage erhält eine<br />
Leuchte, ebenso der Kellerzugang, der<br />
Eingangsbereich sowie der Hof (1 Außenleuchte<br />
mit Dämmerungsschalter<br />
und Bewegungsmelder).<br />
3. BAUWERK<br />
3.1 Dach<br />
Dachausbau<br />
Der Ausbau der vorhandenen Dachgeschosse<br />
erfolgt in Trockenbauweise gemäß<br />
den Anforderungen an den Brandund<br />
Schallschutz.<br />
Dies betrifft sämtliche Wände, Decken,<br />
Stützen und Verbände sowie die Dachschrägen.<br />
Die vorhandene Dachform<br />
bleibt erhalten.<br />
Bei Ausbau des Dachgeschosses werden<br />
die sich aus der Planung ergebenden<br />
statischen, schallschutz- und brandschutztechnischen<br />
Anforderungen berücksichtigt<br />
und umgesetzt.<br />
Stützen, Kehlbalken und andere statische<br />
Bau<strong>teil</strong>e werden nach Möglichkeit<br />
in den Ausbau integriert. Die vorhandenen<br />
Sparren müssen aus diesem<br />
Grund im erforderlichen Maß verstärkt<br />
werden.<br />
Aus statischen Gründen müssen ggf.<br />
Verstärkungen des Dachverbandes aus<br />
Stahl vorgenommen werden.<br />
Die Fallstränge der Entwässerungsleitungen<br />
erhalten eine durch das Dach<br />
nach außen geführte Entlüftung. Vorhandene<br />
Schornsteine werden <strong>teil</strong>weise<br />
bis unter Kellerdecke abgebrochen bzw.<br />
<strong>für</strong> die neu errichtete Heizungsanlage<br />
zur Abgasführung saniert und genutzt.<br />
Um den erforderlichen Wärmeschutz<br />
im Dachgeschoss zu gewährleisten, ist<br />
der Einbau einer Wärmedämmung<br />
(Sparrenzwischendämmung) entsprechend<br />
der geltenden Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) vorgesehen.<br />
Die Innenverkleidung des Dachraumes<br />
erfolgt in Trockenbauweise (Gipskarton).<br />
Zur Belichtung werden Dachgauben<br />
in Abstimmung mit dem Denkmalschutz<br />
in ausreichender Größe errichtet<br />
bzw. eingebaut.<br />
Die Dacheindeckung erfolgt in Abstimmung<br />
mit dem Denkmalschutz. Die<br />
Dachterrassen und Flachdachbereiche<br />
werden mit Bitumen- oder Kunststoffabdichtungen<br />
gemäß Flachdachrichtlinie<br />
abgedichtet.<br />
Dachklempnerarbeiten<br />
Sämtliche Dachrinnen und Fallrohre,<br />
Standrohr (mit Reinigungsöffnung),<br />
Brandmauerabdeckungen, Schornsteineinfassungen,<br />
Schneefanggitter etc.<br />
werden mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />
3.2 Straßen- und Hoffassade<br />
Die Sanierung der historischen Fassade<br />
und Sockel erfolgt unter Maßgabe der<br />
denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
3.3 Fenster- und Balkontüren<br />
Sämtliche vorhandenen Fenster werden<br />
demontiert und durch neue lackierte<br />
Holz-Isolierglasfenster mit Dreh-/ Kippflügelflügel<br />
unter Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung<br />
ersetzt.<br />
Fensterbänke<br />
innen:<br />
Fensterbänke aus Kalkstein Jura oder<br />
wasserfeste resopalbeschichtete Platte<br />
außen:<br />
Fensterbank außen neu (nach Maßgabe<br />
der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung)<br />
3.4 Hauseingangstüren<br />
Die vorhandenen Hauseingangstüren<br />
werden fachgerecht aufgearbeitet oder<br />
durch neue Holztüren nach Maßgabe<br />
der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />
ersetzt.<br />
3.5 Balkone/Terrasse<br />
Die Ausführung der neu zu errichtenden<br />
Balkone erfolgt als verzinkte Stahlkonstruktion<br />
nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung.<br />
Terrassen erhalten einen Belag mit Einfassung<br />
nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung.<br />
3.6 Treppenhaus<br />
Das Treppenhaus wird nach einer Befunduntersuchung<br />
durch einen Restaurator<br />
sowie nach Maßgaben der denkmalschutzrechtlichen<br />
Auflagen komplett<br />
saniert.<br />
Die Treppenanlage aus Holz sowie vorhandene<br />
Bodenfliesen werden entsprechend<br />
überarbeitet und wenn erforderlich,<br />
ergänzt.<br />
Vorhandene Wohnungseingangstüren<br />
und ehemalige WC-Türen werden fachgerecht<br />
unter Berücksichtigung der<br />
Verbesserung des Brand-, Schall- und<br />
Einbruchschutzes restauriert und ertüchtigt<br />
oder durch neue Wohnungseingangstüren<br />
(Holztüren) stilgerecht<br />
ersetzt.<br />
Die Treppenhausfenster werden in einer<br />
dem historischen Bestand entsprechenden<br />
Gliederung komplett erneuert. Die<br />
Wände werden vollflächig gespachtelt<br />
und verschliffen. Es erfolgt ein Farbanstrich<br />
auf Grundlage der Befundunter-<br />
29
30<br />
suchung des Restaurators sowie der<br />
denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
3.7 Keller<br />
Die einzelnen Kellerab<strong>teil</strong>e werden aus<br />
einer luftzirkulationsfördernden, offenen<br />
und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />
Der Einbau von Türen (T30) erfolgt<br />
nach den Erfordernissen der derzeit<br />
geltenden Brandschutzbestimmungen.<br />
Sämtliche Kellerfenster werden erneuert<br />
(verzinkter Stahlrahmen mit Lüftungsgitter<br />
bzw. nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung).<br />
Kellerfußboden<br />
Der vorhandene Kellerfußboden wird<br />
auf Schäden untersucht. Ist seine Funktion<br />
nicht gestört, bleibt er weitestgehend<br />
erhalten. Unebenheiten werden<br />
ausgebessert.<br />
Kellerwände<br />
Die Kellerwände werden von schadhaften<br />
Putz befreit, sandgestrahlt und als<br />
sichtbares Mauerwerk belassen.<br />
Größere Fehlstellen im Mauerwerk werden<br />
mit gleichem Material ausgebessert.<br />
Es erfolgt durch den TÜV SÜD eine<br />
Überprüfung des Bauzustandes hinsichtlich<br />
auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit,<br />
schädigender Salze im Mauerwerk.<br />
Im Ergebnis dieser Untersuchungen<br />
werden erforderliche Instandsetzugsmaßnahmen<br />
durchgeführt; in der<br />
Regel zur Sperrung gegen aufsteigende<br />
Feuchtigkeit ins Erdgeschoß. Dabei<br />
werden die Kellerwände so abgedichtet,<br />
daß in das Erdgeschoß aufsteigende<br />
Nässe weitestgehend verhindert wird.<br />
Da es sich bei den Kellerräumen jedoch<br />
um untergeordnete Neben- und Abstellflächen<br />
handelt, stellte eine bestehend<br />
bleibende Erd- oder Restfeuchte<br />
keinen Mangel dar.<br />
3.8 Wohneinheiten<br />
Wohnungstrennwände<br />
Bestand:<br />
Massive Wohnungstrennwände in Stärken<br />
von 15-24 cm. Bei zu geringen<br />
Wandstärken werden die Wohnungstrennwände<br />
brand- und schallschutztechnisch<br />
ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />
neu:<br />
Soweit Wände in den Wohnungen neu<br />
hinzukommen oder erneuert werden<br />
müssen, werden diese Wände als Trockenbauwände<br />
gemäß den Anforderungen<br />
an den Brand- und Schallschutz<br />
errichtet (beidseitige Doppelbeplan-<br />
kung). Neue tragende Wände werden<br />
in Ziegelbauweise erstellt und beidseitig<br />
verputzt.<br />
Wand- und Deckenbeläge<br />
An allen Innenwänden und Decken<br />
wird die alte Tapete entfernt. Schadhafte<br />
Putzstellen werden ausgebessert. Soweit<br />
keine Neuauf<strong>teil</strong>ung der Wohnungen<br />
erfolgt, unterliegen alle Wände<br />
dem Bestandsschutz. Bad-, Küchenund<br />
Flurbereiche erhalten eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />
In Wohnräumen, die aus statischen<br />
Gründen Unterzüge erhalten, werden<br />
ebenfalls Trockenbau-Unterhangdecken<br />
eingebaut. In den Wohneinheiten werden<br />
die Wände mit einer putzartigen<br />
Oberflächenbeschichtung sowie einem<br />
zweifachen deckenden Dispersionsanstrich<br />
versehen.<br />
Die Wände der Bäder erhalten einen<br />
zeitgemäßen hochwertigen großformatigen<br />
Fliesenbelag. Die exakte Höhe<br />
des Fliesenbelages ergibt sich aus der<br />
Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />
z. B. Vorwandkonstruktion, sowie den<br />
Abmessungen der Fliesen. Die Wandfliesen<br />
werden im Dünnbettverfahren<br />
inkl. erforderlicher Abdichtungen im<br />
Spritzwasserbereich verlegt. Oberhalb<br />
der Fliesen werden die Wände gespachtelt<br />
und deckend gestrichen.<br />
Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />
Die Böden in den Wohnungen erhalten<br />
einen Gussasphalt – Estrich mit Trittschalldämmung.<br />
Die Türbereiche innerhalb<br />
der Wohnungen werden nach<br />
Möglichkeit schwellenlos ausgeführt.<br />
Eine Schwelle vom Treppenhaus in die<br />
Wohnung ergibt sich aus denkmalschutzrechtlichen<br />
Vorgaben, die Veränderungen<br />
im Treppenhaus nicht zulassen.<br />
Die vorgesehene Sanierung und Modernisierung<br />
erfolgt unter Bestandsschutz.<br />
Lichte Raumhöhen nach § 47<br />
der Sächsischen Bauordnung können<br />
nicht garantiert werden.<br />
Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />
Die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer<br />
erhalten ein hochwertiges Fertigparkett<br />
aus Eiche mit umlaufenden Sockelleisten.<br />
Küche:<br />
Für Küchen ist ein hochwertiger Fliesenbelag<br />
(Materialpreis 30 EUR/qm)<br />
vorgesehen. Optional kann, bei Einigung<br />
vor Baubeginn kostenneutral,<br />
auch hier die Verlegung von hochwertigem<br />
Fertigparkett vereinbart werden.<br />
Bad:<br />
Die Böden im Bad erhalten einen hochwertigen<br />
Fliesenbelag (Materialpreis 30<br />
EUR/qm) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />
Wohnungsinnentüren<br />
Sämtliche Innentüren werden, sofern<br />
vom Denkmalschutz nicht anders gefordert,<br />
erneuert. Es werden neue hochwertige<br />
Zimmertüren eingebaut. Die<br />
Türbeschläge werden in Edelstahl ausgeführt.<br />
Die Zimmertüren der Wohnzimmer<br />
(Stube) und Küchen erhalten<br />
satinierte Glasfüllungen.<br />
Schließanlage in der<br />
Wohnungseingangstür<br />
Es wird eine Schließanlage mit Hauptund<br />
Gruppensperre GPI, serienmäßig<br />
mit Aufbohr- und Abtastsicherung. Die<br />
Übergabe erfolgt inklusive eines Schließplanes<br />
an die Hausverwaltung.<br />
4. SONSTIGE AUSSTATTUNG<br />
Küchen<br />
Der Einbau einer Einbauküche kann auf<br />
Wunsch nach gemeinsamer Abstimmung<br />
vor Baubeginn optional gegen<br />
Aufpreis erfolgen.<br />
Musterwohnung<br />
Auf Grundlage der vorstehenden Baubeschreibung<br />
wird eine Musterwohnung<br />
hergestellt. Diese kann der Erwerber<br />
nach Absprache besichtigen, und<br />
sich ein Bild vom Umfang der Sanierung<br />
und der Ausstattung der Einheiten zu<br />
verschaffen. Weicht die Musterwohnung<br />
von der Baubeschreibung ab, gilt<br />
im Zweifel vorrangig die Baubeschreibung.<br />
Außenanlagengestaltung<br />
Die gesamte Außenanlage wird unter<br />
Maßgabe der zuständigen Ämter (Denkmalschutz,<br />
Grünflächenamt) gestaltet.<br />
Historische Beläge im Gehwegbereich<br />
werden erhalten bzw. neu verlegt.<br />
Es werden zentrale Müllcontainerstellplätze<br />
in ausreichender Anzahl hergestellt.<br />
Die Restfläche wird mit Rasen<br />
und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />
begrünt. Spielplatzanlagen werden im<br />
Rahmen der Baugenehmigung mit den<br />
zuständigen Behörden geplant und abgestimmt.<br />
5. Planungsänderungen<br />
Änderungen in der Planung, an vorgesehenen<br />
Materialien und bei Einrichtungsgegenständen<br />
sind vorbehalten,<br />
soweit sie aus technischen Gründen<br />
oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />
zweckmäßig sind und den geschilderten<br />
Standard nicht mindern. Ände-
ungen in der Baugenehmigung oder<br />
aufgrund behördlicher Auflagen oder<br />
geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />
können zu Planungsänderungen führen<br />
und bleiben vorbehalten.<br />
6. Sonderwünsche<br />
Änderungswünsche (Planung, Ausstattung)<br />
eines Käufers bezüglich des Sondereigentums<br />
sind möglich, soweit es<br />
der Bautenstand zulässt, sie technisch<br />
durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />
nicht gegen die Interessen<br />
der Gemeinschaft gerichtet sind. Die<br />
Änderungen sind mit dem Bauherrn<br />
bzw. Bauträger (Grundstücksverkäufer)<br />
im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />
Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />
und veranlasst ggf. eine<br />
Kostenkalkulation durch den General-<br />
unternehmer bzw. die Handwerksfirmen.<br />
Auf Grundlage dieser Kostenkalkulation<br />
wird ein Zusatzvertrag zwischen<br />
dem Käufer und dem Generalunternehmer<br />
bzw. den Handwerksfirmen<br />
über den Bauherrn bzw. Bauträger<br />
geschlossen. Die Leistungen sind darin<br />
direkt mit dem Generalunternehmer<br />
bzw. den Handwerksfirmen abzurechnen.<br />
Dasselbe Prinzip gilt auch bei der<br />
Abwahl einer Leistung. Mündliche Auskünfte<br />
bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer<br />
der Schriftform.<br />
7. ANGABENVORBEHALT<br />
Alle Angaben sind vom Ersteller der<br />
Baubeschreibung sorgfältig geprüft und<br />
zusammengestellt worden. Die in den<br />
Grundrissen enthaltenen Möblierungen<br />
sind Gestaltungsvorschläge, dienen der<br />
Veranschaulichung und sind nicht Vertragsgegenstand.<br />
Kein Vermittler, Anlageberater oder<br />
sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte<br />
zu er<strong>teil</strong>en oder Zusicherungen zu<br />
machen, die von diesen Angaben abweichen<br />
oder über sie hinausgehen.<br />
Solche Auskünfte und Zusicherungen<br />
sind im Übrigen nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich durch die Ersteller der Baubeschreibung<br />
erfolgen. Sämtliche Angaben<br />
entsprechen dem Stand der<br />
Planung im März 2007. Sie stehen unter<br />
dem Vorbehalt grundsätzlich unveränderter<br />
Planungs- und gleichbleibender<br />
rechtlicher Verhältnisse der Spruchpraxis<br />
der Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />
Stand: Mai 2007<br />
<strong>DGG</strong> AG<br />
31
32<br />
Die rechtliche<br />
Konzeption<br />
Das hier angebotene Immobilieninvestment<br />
ist mit dem Abschluss mehrerer<br />
Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />
handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot<br />
nebst einer Grundlagenurkunde<br />
des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig.<br />
Ferner tritt der Erwerber als künftiges<br />
Mitglied in einen bereits abgeschlossenen<br />
WEG-Verwaltervertrag mit der<br />
Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH<br />
ein. Optional kann ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />
geschlossen<br />
werden, in Verbindung mit nachfolgender<br />
Garantie ist der Abschluss zwingend.<br />
Daneben schließt der Erwerber<br />
einen Erstvermietungsgarantievertrag,<br />
dessen Kosten bereits im Kaufpreis enthalten<br />
sind. In der Grundlagenurkunde<br />
sind die Teilungserklärung gem. § 8<br />
WEG, die Pläne, die Baubeschreibung<br />
sowie Planungs- und Änderungsvollmachten<br />
enthalten. Die wesentlichen<br />
Inhalte der Verträge werden im Folgenden<br />
kurz erläutert. Die vollständigen<br />
Verträge werden dem Interessenten auf<br />
Wunsch ausreichende Zeit vor dem Erwerb<br />
überlassen.<br />
I. KAUFVERTRAG<br />
1. Angebot<br />
Der Investor unterbreitet der Verkäuferin,<br />
der <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />
Grundbesitz AG ein notarielles Angebot<br />
zum Abschluss des nach beschriebenen<br />
Kaufvertrages über eine noch zu sanierende<br />
Altbauwohnung. An dieses Angebot<br />
ist der Investor 40 Tage ab Beurkundung<br />
unwiderruflich gebunden.<br />
Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht<br />
das Angebot weiter fort. Es kann jedoch<br />
dann durch den Anbieter jederzeit widerrufen<br />
werden, es sei denn, die Annahme<br />
wurde vor Zugang des Widerrufs<br />
bereits erklärt.<br />
Die Annahme ist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung<br />
vor einem deutschen<br />
Notar beurkundet worden ist.<br />
2. Inhalt<br />
a) Grundstück<br />
Die Verkäuferin wird Eigentümerin des<br />
im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig<br />
von Dölitz, Blatt 417 verzeichneten<br />
Grundbesitzes, Flurstück 232a, Größe<br />
ca. 1800 qm, gelegen in Leipzig-Dölitz.<br />
Das Grundeigentum wird bei Veräußerung<br />
wie folgt belastet sein:<br />
Abt. II: Auflassungsvormerkung <strong>für</strong><br />
die Verkäuferin<br />
Abt. III: lastenfrei<br />
Derzeit in Abt. II und III eingetragene<br />
Belastungen sind zur Löschung zu bringen.<br />
Die Verkäuferin behält sich das Recht<br />
vor, zur Vorfinanzierung der Baukosten<br />
noch Grundpfandrechte in beliebiger<br />
Höhe eintragen zu lassen, was der Käufer<br />
ausdrücklich gestattet und duldet.<br />
Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung<br />
aufgrund dieses Vertrages<br />
bleibt unberührt. Ferner hat die Verkäuferin<br />
das Recht, vom Käufer zu übernehmende<br />
Dienstbarkeiten <strong>für</strong> Ver- und<br />
Entsorgung des Grundstückes, Rechte<br />
<strong>für</strong> Kabeldienstanbieter oder Baulasten<br />
in Abt. II des Grundbuchs einzutragen.<br />
b) WEG-Teilung<br />
und Kaufgegenstand<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />
Kaufgegenstand nach Maßgabe der<br />
Grundlagenurkunde herzustellen und<br />
auszustatten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
wurde noch nicht er<strong>teil</strong>t.<br />
Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />
ist demnach noch nicht erfolgt.<br />
Der Kaufvertrag hat demnach den Kauf<br />
einer noch zu sanierenden bzw. noch<br />
auszubauenden Sondereigentumseinheit<br />
einschl. Kellerraum nebst Miteigentumsan<strong>teil</strong><br />
am Grundstück zum<br />
Inhalt. Der Kaufgegenstand wird dazu<br />
im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />
c) Kaufpreis und Wohnfläche<br />
Die Immobilie einschließlich Sanierung<br />
wird zum Festpreis verkauft, wobei der<br />
Festpreis auf Grund und Boden, die Altbausubstanz,<br />
sowie die Sanierungsund<br />
Renovierungsarbeiten nach Erfahrungswerten<br />
ohne Übernahme einer<br />
Gewähr und vorbehaltlich der Zustimmung<br />
der Behörden aufge<strong>teil</strong>t ist. Der<br />
Festpreis kann sich im selben Verhältnis<br />
erhöhen wie die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
Die angegebene Wohnfläche<br />
wurde nach der Wohnflächenverordnung<br />
berechnet, Balkone und Terrassen<br />
werden mit 50% ihrer Fläche berücksichtigt.<br />
Geringfügige Flächenabweichungen<br />
von bis zu 3% haben keinerlei<br />
Einfluss auf Vertrag oder Kaufpreis.<br />
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten<br />
der Projektierung, des Marketings und<br />
des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />
auch die Innenprovision, die der Veräußerer<br />
an den Kapitalanlagenvertrieb<br />
bezahlt und die unter Umständen über<br />
dem Niveau der gewöhnlichen Maklercourtage<br />
liegen kann. Die Höhe kann<br />
je nach Wohnung unterschiedlich sein<br />
und bei Interesse bei der Verkäuferin<br />
erfragt werden. Im Kaufpreis nicht enthalten<br />
sind die Kosten von im Vertrag<br />
nicht vereinbarten Sonderwünschen,<br />
sowie Notar- und Grundbuchgebühren,<br />
die notwendigen Kosten des Vertragsvollzuges,<br />
die vom Erwerber ggf. an<br />
den Vermittler zu zahlende Außenprovision,<br />
die Kosten von Rangrücktrittserklärungen<br />
<strong>für</strong> Finanzierungsrechte<br />
des Käufers, die Beiträge zur Feuerversicherung<br />
ab Deckungszusage, die<br />
Grunderwerbssteuer, die Grundsteuer,<br />
Gebühren und Beiträge nach Übergang<br />
von Lasten und Gefahren sowie die<br />
Anschlussbeiträge <strong>für</strong> eine Mietantenne<br />
oder Breitbandkabel. Insbesondere hat<br />
der Käufer die Notarkosten, die Kosten<br />
der Grundschuldbestellung sowie die<br />
Grunderwerbssteuer zu übernehmen,<br />
was im allgemeinen ca. 6% des Kaufpreises<br />
ausmacht.<br />
Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt<br />
zu zahlen, wobei sich die Raten<br />
an den Vorgaben der erwerberschützenden<br />
Makler- und Bauträgerverordnung<br />
(MaBV) orientieren und im einzelnen<br />
dem Kaufvertragsentwurf zu<br />
entnehmen sind. Stellt die Verkäuferin<br />
eine dem § 7 (1) MaBV entsprechende<br />
Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen<br />
Rückzahlungsanspruches des Investors,<br />
sind Zahlungen gemäß Ratenplan<br />
und nach Baufortschritt unabhängig<br />
von der Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />
sofort zur Zahlung fällig. Eine<br />
Aufrechnung gegenüber der Verkäuferin<br />
ist weitgehend ausgeschlossen.<br />
Da die Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />
Bank abgetreten<br />
sind, kann der Kaufpreis nur an diese<br />
mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt<br />
werden.<br />
d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />
und<br />
Grundstücksbelastungen<br />
Die Verkäuferin behält sich vor, vom<br />
Käufer eine Finanzierungsbestätigung<br />
seines Kreditinstituts innerhalb von<br />
vier Wochen nach Angebotsabgabe zu<br />
verlangen. Aus dieser muss ersichtlich<br />
sein, dass die Eigenmittel zur Verfügung<br />
stehen und etwa eingeplante Fremdmittel<br />
zugesagt sind. Sofern der Käufer<br />
dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />
nachkommt, kann die Verkäuferin das<br />
Angebot ablehnen bzw. einen ggf. bereits<br />
wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />
und Schadenersatz verlangen.<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, die<br />
zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />
Darlehen erforderlichen<br />
dinglichen Rechte (insbesondere Grundschulden)<br />
zu bestellen. Entsprechende<br />
Belastungsvollmachten werden wechselseitig<br />
er<strong>teil</strong>t. Damit verbundene Kosten<br />
übernimmt der Käufer. Zur Sicherung<br />
der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />
mit Bedingungen und<br />
Auflagen verbunden, die den Zweck<br />
haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />
Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />
tilgen. Im Übrigen ist die<br />
Kaufpreisfinanzierung ausschließlich<br />
Sache des Erwerbers.<br />
e) Sanierungsverpflichtung<br />
und Fertigstellung<br />
Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung<br />
ergibt sich aus der Grundlagenurkunde<br />
entsprechend der im<br />
Prospekt enthaltenen Baubeschreibung
und den Plänen. Die Baubeschreibung<br />
wird damit zum Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />
gemacht.<br />
Änderungen in der Planung und Ausführungsart,<br />
den vorgesehenen Baustoffen<br />
und der Ausstattung (soweit<br />
überhaupt geschuldet) behält sich die<br />
Verkäuferin vor, soweit sich diese technisch<br />
oder wirtschaftlich als zweckmäßig<br />
oder notwendig erweisen oder auf<br />
behördlichen Auflagen beruhen und<br />
nicht wert- und gebrauchsmindernd<br />
sowie dem Käufer zumutbar sind. Auch<br />
geringfügige Änderungen der Wohnfläche<br />
und der Raumauf<strong>teil</strong>ung haben<br />
keinen Einfluss auf den Preis und den<br />
sonstigen Vertragsinhalt. Flächenabweichungen<br />
sind nur beachtlich, sofern<br />
sie 3 % bezogen auf die Gesamtfläche<br />
der Einheit übersteigen.<br />
Die Verkäuferin steht <strong>für</strong> die Bezugsfertigkeit<br />
des Sondereigentums, vorbehaltlich<br />
einer Verzögerung durch Schlechtwetter,<br />
höhere Gewalt, Sonderwünsche<br />
oder Verzug des Erwerbers mit der<br />
Kaufpreiszahlung am 30.04.2008 ein.<br />
Sonderwünsche und Eigenleistungen<br />
des Erwerbers bei der Bauausführung<br />
können nur bezüglich des Innenausbaus<br />
und mit Zustimmung der Verkäuferin<br />
berücksichtigt werden, da sie die Bauzeit<br />
verlängern. Architekt und Handwerker<br />
sind direkt zu beauftragen, die<br />
Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten<br />
und müssen direkt mit den Beauftragten<br />
abgerechnet werden.<br />
f) Abnahme des Sonder- und<br />
Gemeinschaftseigentums<br />
Die Abnahme des Sondereigentums<br />
erfolgt bei Bezugsfertigkeit und Zahlung<br />
der bis dahin fälligen Raten, wobei<br />
der Investor hierzu mit einer Frist von<br />
zwei Wochen zu einem Abnahmetermin<br />
geladen wird. Bei Besichtigung<br />
wird ein Abnahmeprotokoll gefertigt,<br />
in welches Restarbeiten oder Mängel<br />
aufgenommen werden. Ein Anerkenntnis<br />
seitens der Verkäuferin ist damit<br />
nicht verbunden.<br />
Erscheint der Investor zum Abnahmetermin<br />
nicht, oder bezieht oder benutzt<br />
der Investor oder ein Dritter mit dessen<br />
Duldung das Vertragsobjekt vor Abnahme,<br />
gilt es als mangelfrei abgenommen,<br />
es sei denn, die Mängel werden innerhalb<br />
von 6 Tagen nach diesem Zeitpunkt<br />
schriftlich gerügt. Die Abnahme<br />
des Gemeinschaftseigentums erfolgt<br />
nach vollständiger Fertigstellung des<br />
Gebäudes. Zur Abnahme bevollmächtigt<br />
ist in jedem Fall, auch bei Erscheinen<br />
des Investors, ein vom Hausverwalter<br />
zu bestellender Sachverständiger, dessen<br />
Kosten die WEG trägt. Aufgrund des<br />
Vorliegens einer Mehrhausanlage kann<br />
die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />
<strong>für</strong> jedes Gebäude gesondert erfolgen.<br />
Die jeweilige Abnahme ist maßgeblich<br />
<strong>für</strong> den Verjährungsbeginn.<br />
g) Übergang des Vertragsbesitzes<br />
sowie der Rechte und Pflichten<br />
Besitz/Nutzen/Lasten und Verkehrssicherungspflichten<br />
gehen mit Abnahme<br />
des Sondereigentums Zug um Zug gegen<br />
Zahlung der dann fälligen Kaufpreisrate<br />
auf den Investor über. Damit<br />
erhält der Investor auch alle Rechte und<br />
Pflichten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />
die sich nach<br />
der Teilungserklärung der Gemeinschaftsordnung<br />
und dem unter II. beschriebenen<br />
WEG-Verwaltungsvertrag bestimmen.<br />
Ferner tritt er in bestehende Versicherungsverträge<br />
ein und hat die Kosten<br />
<strong>für</strong> diese zu tragen. Daneben haftet<br />
der Investor <strong>für</strong> Erschließungs- und Anliegerbeiträge<br />
nach dem BauGB sowie<br />
den landes- und kommunalrechtlichen<br />
Vorschriften sowie Straßenausbaugebühren<br />
bereits ab dem Tag des Kaufvertrages,<br />
sofern die Maßnahmen nach<br />
diesem Tag begonnen werden.<br />
h) Gewährleistung<br />
Hinsichtlich der Gewährleistung wird<br />
im Vertrag unterschieden. Hinsichtlich<br />
des Grund und Bodens sowie der Altbausubstanz<br />
sind Gewährleistungsansprüche<br />
des Investors ausgeschlossen,<br />
sofern nicht § 309 Ziffer 7 BGB diesem<br />
Ausschluss entgegensteht. Für die erbrachten<br />
Sanierungs- und Modernisierungsleistungen<br />
gilt das Werkvertragsrecht<br />
des BGB, wobei der Investor einen<br />
Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderungsrechte<br />
geltend machen und<br />
bei gravierenden Mängeln vom Vertrag<br />
zurücktreten oder Schadenersatz verlangen<br />
kann. Es gelten die gesetzlichen<br />
Verjährungsfristen, wobei man sich<br />
darüber einig ist, dass die Verjährungsfristen<br />
im Bereich des Sondereigentums<br />
mit der Abnahme des Sondereigentums<br />
und im Bereich des Gemeinschaftseigentums<br />
mit dessen Abnahme beginnen.<br />
Unter gewissen Voraussetzungen<br />
werden dem Erwerber darüber hinaus<br />
Ansprüche gegenüber den am Bauvorhaben<br />
be<strong>teil</strong>igten Handwerkern und<br />
Unternehmen abgetreten.<br />
i) Vollstreckungsunterwerfung<br />
Wegen des Kaufpreises und der vertraglichen<br />
Nebenleistungen (auch Verzugszinsen)<br />
unterwirft sich der Investor der<br />
sofortigen Zwangsvollstreckung aus<br />
dem Notarvertrag in sein gesamtes Vermögen,<br />
d. h. zur Vollstreckung des<br />
Kaufpreises ist ggf. kein Gerichtsverfahren<br />
nötig.<br />
j) Vollmachten<br />
Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten<br />
enthalten. Zunächst werden die<br />
Notarangestellten im <strong>für</strong> die Vertragsdurch-führung<br />
nötigen Umfang bevollmächtigt<br />
wobei die Vollmacht über<br />
den Tod hinaus gilt. Daneben ist der<br />
Notar mit einer Empfangsvollmacht<br />
ausgestattet, sofern ein Verzug des Käufers<br />
ins Ausland erfolgt und kein Zustellungsbevollmächtigter<br />
im Inland benannt<br />
wird. Der Investor erhält eine<br />
Belastungsvollmacht <strong>für</strong> das Vertragsobjekt<br />
zur Darlehensbeschaffung. Die<br />
Verkäuferin wiederum ist bevollmächtigt,<br />
Sonder- und Gemeinschaftseigentumsflächen<br />
in Größe und Anzahl zu<br />
verändern, sowie umzuwandeln, ohne<br />
dass dem Investor hieraus Ansprüche<br />
erwachsen, sofern nicht seine eigenen<br />
Rechte hierdurch negativ berührt werden.<br />
k) Rücktritt<br />
Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nach dem<br />
die Verkäuferin das unterbreitete Angebot<br />
des Investors angenommen hat,<br />
nur aus den gesetzlich vorgesehenen<br />
Gründen möglich. Grundsätzlich ist der<br />
hier<strong>für</strong> gegebene Raum äußerst beschränkt<br />
und ist nur bei gravierenden<br />
Gründen gegeben. Generell gilt die<br />
Rechtsregel, dass einmal geschlossene<br />
Verträge von beiden Parteien eingehalten<br />
werden müssen.<br />
l) Voraussetzungen und Folgen<br />
der Eigentumsübertragung<br />
Eigentum erwirbt der Investor erst mit<br />
seiner Eintragung im Grundbuch u. a.<br />
nach Vollzug der Teilungserklärung sowie<br />
vollständiger Zahlung der Grunderwerbssteuer<br />
und grundsätzlich des<br />
Kaufpreises. Zur Sicherung dieses Anspruchs<br />
wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung<br />
eingetragen, welche<br />
mit Eintragung als Eigentümer<br />
gelöscht wird.<br />
m) Mietervorkaufsrecht<br />
Bei vermieteten Wohnräumen, an denen<br />
Wohnungseigentum gebildet wird,<br />
kann ein gesetzliches Vorkaufsrecht des<br />
Mieters bestehen. Das Vorkaufsrecht<br />
kann nach Ablauf von zwei Monaten,<br />
nachdem der Mieter über den Inhalt<br />
des geschlossenen Vertrages informiert<br />
wurde, nicht mehr ausgeübt werden.<br />
Hat der Mieter sein Vorkaufsrecht ausgeübt,<br />
wird der hier geschlossene Vertrag<br />
nicht wirksam.<br />
Weitergehende Schadenersatzansprüche<br />
des Käufers gegen den Verkäufer<br />
sind ausgeschlossen; jedoch trägt dann<br />
der Verkäufer die Kosten des Vertrages<br />
und aller Durchführungshandlungen,<br />
sowie etwaige bei dem Käufer angefallene<br />
Finanzierungskosten.<br />
II. VERWALTUNGSVERTRAG<br />
FÜR DAS<br />
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM<br />
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />
wird die Sachsengrund<br />
Hausverwaltungsgesellschaft mbH bestellt,<br />
beauftragt und bevollmächtigt.<br />
33
34<br />
Der Verwaltungsvertrag wird zunächst<br />
<strong>für</strong> die Dauer von fünf Jahren ab Übergabe<br />
der ersten Wohneinheit an einen<br />
Erwerber fest geschlossen und kann<br />
nur aus wichtigem Grund vorzeitig beendet<br />
werden. In diesen Vertrag tritt<br />
der Erwerber mit Übergang von Besitz/<br />
Nutzen und Lasten, spätestens mit Eintragung<br />
als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />
nach den Regelungen des<br />
WEG ein. Die einzelnen Aufgaben und<br />
Befugnisse ergeben sich aus § 2 des<br />
Verwaltervertrages sowie dem zugehörigen<br />
Leistungskatalog. Die Vergütung<br />
des Verwalters beträgt je Wohnungseigentumseinheit<br />
EUR 20,53 inkl. der<br />
derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Zusatzleistungen sind entsprechend<br />
dem Verwaltervertrag gesondert<br />
zu vergüten. Die Haftung des Verwalters<br />
beschränkt sich im Wesentlichen<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Die gleichzeitig mit dem Vertrag er<strong>teil</strong>te<br />
Verwaltervollmacht erlaubt es dem Verwalter,<br />
die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
umfassend gegenüber Dritten<br />
zu vertreten.<br />
III. SONDEREIGENTUMS-<br />
VERWALTUNG<br />
Grundsätzlich kann der Investor wählen,<br />
ob er seine Sondereigentumseinheit<br />
selbst verwaltet oder hiermit eine Hausverwaltung<br />
beauftragt. In Verbindung<br />
mit der unter IV. beschriebenen Erstvermietungsgarantie<br />
ist die Beauftragung<br />
allerdings zwingend notwendig.<br />
Für den Fall, dass der Investor die bereits<br />
mit der Gemeinschaftseigentumsverwaltung<br />
beauftragte Hausverwaltung<br />
beauftragt, wird ein Verwaltungsvertrag<br />
gemäß dem beigefügten Muster geschlossen.<br />
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit<br />
von 2 Jahren. Er verlängert<br />
sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht<br />
unter einer Einhaltung einer Frist von<br />
3 Monaten gekündigt wird. Durch die<br />
separat zu er<strong>teil</strong>ende Verwaltungsvollmacht<br />
wird die Hausverwaltung umfas-<br />
send bevollmächtigt, u. a. zum Einzug<br />
der Mietzinsen, der Mietkaution, zum<br />
Abschluss von Mietverträgen und zu<br />
deren Kündigung, sowie notfalls zur<br />
gerichtlichen Geltendmachung von<br />
Mietrückständen. Die einzelnen Leistungen<br />
sind in § 3 des Vertragsformulars<br />
beschrieben. Die Kosten der Verwaltung<br />
des Sondereigentums betragen EUR<br />
18,25 je Wohneigentumseinheit pro<br />
Monat inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Gesondert zu vergütende<br />
Sonderleistungen sind in § 3 B) des<br />
Musters aufgeführt. Die Haftung des<br />
Verwalters ist im Wesentlichen auf Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
IV. ERSTVERMIETUNGSGARANTIE<br />
Auf Wunsch des Investors kann mit der<br />
Verkäuferin als Garantiegeberin ein<br />
Erstvermietungsgarantievertrag abgeschlossen<br />
werden.<br />
Der Erstvermietungsgarantievertrag<br />
macht <strong>für</strong> den Erwerber aber nur Sinn,<br />
wenn er seine Eigentumseinheit vermieten,<br />
d. h. nicht selbst nutzen will. Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> die Garantieleistung ist<br />
darüber hinaus, dass sich Erwerber und<br />
Veräußerer wechselseitig vertragstreu<br />
verhalten und keine in ihrer Sphäre liegenden<br />
Beeinträchtigungen der Vermietbarkeit<br />
begründen, die zu Lasten<br />
der Vermietbarkeit gehen. Dies trifft<br />
insbesondere auch auf die <strong>für</strong> die Vermietung<br />
zwingend erforderliche enge<br />
und reibungslose Zusammenarbeit bei<br />
üblicherweise während des Beginns<br />
und der Laufzeit des Garantievertrages<br />
auftretenden Nachbesserungs- und Gewährleistungsarbeiten<br />
zu, da diese einen<br />
direkten Einfluss auf den Vermietungserfolg<br />
haben.<br />
Mit dem Erstvermietungsgarantievertrag<br />
garantiert die Garantiegeberin <strong>für</strong><br />
insgesamt 12 Monate einen Mietzins<br />
in prospektierter Höhe gemäß den vertraglichen<br />
Bedingungen, beginnend<br />
mit dem dritten Monat nachdem die<br />
Eigentumseinheit bezugsfertig ist und<br />
das Sondereigentum abgenommen<br />
wurde. Erfolgt die Erstvermietung zu<br />
einem niedrigeren als dem prospektierten<br />
Mietzins, zahlt die Garantiegeberin<br />
die Differenz, jedoch höchstens <strong>für</strong> die<br />
Dauer von 12 Monaten. Erfolgt die<br />
Erstvermietung zu einer Miete, welche<br />
über der garantierten Miete liegt, steht<br />
die Differenz <strong>für</strong> eine Laufzeit von bis<br />
zu 12 Monaten dem Garantiegeber zu.<br />
Als Voraussetzung <strong>für</strong> die Durchführung<br />
des Garantievertrages beauftragt der<br />
Investor die eingesetzte Hausverwaltung<br />
obligatorisch mit der Verwaltung des<br />
Sondereigentums und er<strong>teil</strong>t der Investor<br />
der Garantiegeberin eine Vollmacht<br />
zur Vermietung in seinem Namen sowie<br />
zum Mietinkasso. Erzielte Minder- oder<br />
Mehreinnahmen aus der Vermietung<br />
gehen zu Lasten oder zu Gunsten der<br />
Garantiegeberin.<br />
Daneben bleibt der Investor verpflichtet,<br />
Betriebs- und Nebenkosten sowie die<br />
Instandhaltungsrücklage (Hausgeld) an<br />
den Verwalter zu zahlen, wobei der<br />
Garant diese Gelder direkt aus der Garantiemiete<br />
entnehmen und abführen<br />
darf. Den überschießenden Betrag zahlt<br />
die Garantin an den Käufer aus.<br />
Um die Durchführung des Vertrages zu<br />
ermöglichen, tritt der Investor seinen<br />
Mietzinszahlungsanspruch nebst weiteren<br />
Vermieter- und Eigentümerrechten<br />
<strong>für</strong> die Dauer der Garantiezeit an die<br />
Garantiegeberin ab. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen wird die Garantiegeberin<br />
von der Garantiezahlung (ggf.<br />
auch an<strong>teil</strong>ig) befreit. Dies ist z. B. der<br />
Fall, wenn notwendige Vollmachten,<br />
Wohnungsschlüssel oder Revisionsunterlagen<br />
vom Investor nicht ausgehändigt<br />
werden, der Mieter die Miete mindert,<br />
ohne dass dies von der Garantiegeberin<br />
zu vertreten ist oder der Investor<br />
mit der Zahlung einer Kaufpreisrate<br />
im Verzug ist. Die Einzelheiten sind im<br />
in der Vertragsmappe beigefügten Erstvermietungsgarantievertragesbeschrieben.
Die steuerlichen<br />
Auswirkungen<br />
Nachfolgend werden die grundlegenden<br />
steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang<br />
mit Immobilienerwerben<br />
nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage<br />
(Stand 01.01.2007) dargestellt. Die Gebäude<br />
wurden ca. 1938 erbaut und<br />
sollen im ersten Bauabschnitt bis April<br />
2008 saniert werden.<br />
A. IMMOBILIENERWERB<br />
ZUR FREMDVERMIETUNG<br />
1. Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />
steuerliche Berücksichtigung<br />
Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie<br />
zur Fremdvermietung kann einkommenssteuerlich<br />
nur dann berücksichtigt<br />
werden, wenn es sich um keine<br />
Liebhaberei handelt, sondern die Absicht<br />
besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig<br />
Überschüsse zu erzielen.<br />
Von dieser Absicht wird nach ständiger<br />
Rechtsprechung bei einer auf Dauer<br />
angelegten Vermietung ausgegangen<br />
(Schreiben des Bundesministeriums der<br />
Finanzen vom 08.10.2004). Sollte die<br />
Finanzverwaltung daran Zweifel haben,<br />
trägt der Steuerpflichtige die objektive<br />
Beweislast. Hier<strong>für</strong> kann eine Prognose<br />
erstellt werden, in der sich in dem ganzen<br />
Betrachtungszeitraum ein Totalüberschuss<br />
aus den voraussichtlichen<br />
Einnahmen abzüglich der kalkulierten<br />
Werbungskosten ergibt. Der Prognosezeitraum<br />
orientiert sich laut dem Schreiben<br />
des Bundesministeriums <strong>für</strong> Finanzen<br />
vom 23.07.1992 an der „voraussichtlichen<br />
Vermögensnutzung“, die<br />
bei Gebäuden 100 Jahre betragen soll.<br />
Der Bundesfinanzhof hält dagegen in<br />
jüngeren Ur<strong>teil</strong>en eine Kalkulation von<br />
über 50 Jahre <strong>für</strong> nicht angemessen,<br />
da diese spekulative Komponenten<br />
enthält.<br />
Darüber hinaus wird nach neuerer Rechtsprechung<br />
die Einkünfteerzielungsabsicht<br />
in Abhängigkeit von der Höhe der<br />
Mietzinsen beur<strong>teil</strong>t (Ur<strong>teil</strong> des Bundesfinanzhofs<br />
vom 5.11.2002). Beträgt<br />
demnach bei einer langfristigen Vermietung<br />
der Mietzins mindestens 75 %<br />
der ortsüblichen Marktmiete, ist grundsätzlich<br />
vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht<br />
auszugehen. Liegt der<br />
vereinbarte Mietzins zwischen 56 %<br />
und 75 % der ortsüblichen Mieten, ist<br />
die Einkünfteerzielungsabsicht anhand<br />
einer Überschussprognose zu überprüfen.<br />
Bei einer positiven Prognose ist das<br />
Vorliegen einer solchen Absicht zu bejahen.<br />
Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit<br />
in einen entgeltlichen und einen<br />
unentgeltlichen Teil aufzu<strong>teil</strong>en.<br />
Der unentgeltliche Teil ist steuerlich<br />
nicht relevant. Die entsprechenden an<strong>teil</strong>igen<br />
Werbungskosten können insoweit<br />
nicht abgezogen werden. Gleiches<br />
gilt, wenn der Mietzins unabhängig<br />
von der Überschussprognose weniger<br />
als 56 % der ortsüblichen Mieten beträgt<br />
(§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />
Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag<br />
mit Zustimmung des Bundesrates das<br />
Gesetz zur Beschränkung des Verlustabzugs<br />
im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />
beschlossen. Damit<br />
wurde unter anderem ein § 15 b ins<br />
EStG eingeführt. Dieser neue Paragraph<br />
gilt <strong>für</strong> Verluste aus Steuerstundungsmodellen,<br />
denen ein Steuerpflichtiger<br />
nach dem 10.11.2005 beitritt oder <strong>für</strong><br />
die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb<br />
begonnen wurde. Bestand<strong>teil</strong><br />
dieser Gesetzesänderung ist eine<br />
Regelung, nach der Verluste aus sog.<br />
Steuerstundungsmodellen weder mit<br />
anderen positiven Einkünften verrechnet<br />
noch nach § 10 d EStG abgezogen<br />
werden dürfen. Diese Verluste mindern<br />
jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />
in den folgenden Jahren aus<br />
derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />
Steuerstundungsmodell liegt nach dieser<br />
Vorschrift vor, wenn aufgrund einer<br />
modellhaften Gestaltung steuerliche<br />
Vor<strong>teil</strong>e in Form von negativen Einkünften<br />
erzielt werden sollen. Diese Regelung<br />
soll jedoch nur Anwendung finden,<br />
wenn innerhalb der Verlustphase das<br />
Verhältnis der Summe der prognostizierten<br />
Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />
und nach dem Konzept auch<br />
aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestitionen<br />
des eingesetzten Eigenkapitals<br />
10 vom Hundert übersteigt.<br />
Betroffen von dieser neuen Regelung<br />
sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbe<strong>teil</strong>igungen,<br />
geschlossene Immobilienfonds<br />
und ähnliche Konstruktionen.<br />
Nicht abschließend geklärt ist die Frage,<br />
ob auch Fälle, in denen ein Bauträger<br />
Objekte mit Modernisierungszusage an<br />
Anleger veräußert, vom § 15 b EStG<br />
erfasst werden. Teilweise wird die Ansicht<br />
vertreten, dass in solchen Fällen<br />
aufgrund der vom Anbieter vorformulierten<br />
und prospektierten Verträge eine<br />
Modellhaftigkeit anzunehmen sei und<br />
es damit zu einer Verlustabzugbeschränkung<br />
nach § 15 b EStG komme. Überwiegend<br />
wird diese Rechtsauffassung<br />
jedoch abgelehnt (vgl. bspw. Beck in<br />
DStR 06, 61 ff.). In der Gesetzesbegründung<br />
zu § 21 Abs. I Satz 1 EStG – der<br />
§ 15 b EStG auch <strong>für</strong> die Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung <strong>für</strong> anwendbar<br />
erklärt – heißt es, dass von<br />
der Neuregelung „Bauträgergestaltungen,<br />
in denen ein Bauträger ein Objekt<br />
in einem Sanierungsgebiet oder ein<br />
Denkmal saniert, <strong>für</strong> die Sonderabschreibungen<br />
geltend gemacht werden können<br />
und bei denen vor Beginn der<br />
Sanierung die Grundstücke oder Eigentumswohnungen<br />
an Erwerber außerhalb<br />
einer Fondskonstruktion veräußert<br />
werden“, nicht betroffen seien. In sol-<br />
chen Fällen soll grundsätzlich keine modellhafte<br />
Gestaltung vorliegen. Die Erwerber<br />
sollen die erhöhten Absetzungen<br />
<strong>für</strong> die Sanierungsaufwendungen<br />
weiterhin geltend machen können. In<br />
der Gesetzesbegründung wird weiter<br />
ausgeführt, dass nur in Fällen, in denen<br />
der Bauträger neben der Sanierung/Modernisierung<br />
und dem Verkauf auch<br />
noch weitere Dienstleistungen (z. B.<br />
Finanzierung) erbringt, eine modellhafte<br />
Gestaltung gegeben sein könnte. In<br />
einem zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />
aktuell diskutierten Entwurf eines<br />
Anwendungserlasses des Bundesministeriums<br />
der Finanzen zu § 15 b EStG<br />
wird noch weiter präzisiert, dass der<br />
Erwerb einer Eigentumswohnung vom<br />
Bauträger zum Zwecke der Vermietung<br />
grundsätzlich keine modellhafte Gestaltung<br />
im Sinne von § 15 b EStG darstellt,<br />
es sei denn, der Anleger nimmt auch<br />
nur eine modellhafte Zusatz- oder Nebenleistung<br />
vom Bauträger selbst oder<br />
auf dessen Vermittlung von Dritten in<br />
Anspruch, die den Steuerstundungseffekt<br />
ermöglicht. Sofern durch Nebenleistungen<br />
keine Steuerstundungseffekte,<br />
mithin keine sofort abzugsfähigen<br />
Werbungskosten generiert werden, indem<br />
bspw. die Kosten/Gebühren etc.<br />
<strong>für</strong> die Nebenleistungen (Finanzierung,<br />
Garantien etc.) im Abgabepreis einkalkuliert<br />
sind, sind diese unschädlich. Pro<br />
Rata bezahlte Bewirtschaftungs- und<br />
Verwaltungskosten sind nach diesem<br />
Anwendungserlass im Entwurf explizit<br />
unproblematisch. Da zum § 15 b EStG<br />
bisher weder Rechtsprechung noch<br />
weitergehende Äußerungen der Finanzverwaltung<br />
vorliegen, besteht bezüglich<br />
dieser Rechtsauffassung noch keine<br />
abschließende Rechtssicherheit.<br />
2. Abgrenzung zwischen<br />
Vermögensverwaltung und<br />
Gewerbebetrieb<br />
Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen<br />
unter A.1. steuerrelevant,<br />
ist ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
(§ 21 EStG) oder um Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) handelt.<br />
Eine private Vermögensverwaltung<br />
liegt dann vor, wenn der Investor eine<br />
Immobilie dauerhaft an Fremde zur<br />
Nutzung vermietet (Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung). Die Grenze<br />
der privaten Vermögensverwaltung<br />
wird in der Regel gewahrt, wenn hinsichtlich<br />
der Fremdvermietung neben<br />
der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />
Dienstleistungen erbracht werden.<br />
Werden innerhalb von 5 Jahren mehr<br />
als 3 Objekte veräußert, geht die Finanzverwaltung<br />
davon aus, dass die<br />
Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />
überschritten wird (sog. Drei-Ob-<br />
35
36<br />
jekt-Grenze), da nicht mehr die Substanznutzung,<br />
sondern die Substanzwertsteigerung<br />
in den Vordergrund<br />
getreten ist. Dadurch wird ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel begründet.<br />
Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />
werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
umqualifiziert. In Sonderfällen<br />
kann sich die Frist von 5 Jahren auf 10<br />
Jahre verlängern. Durch neuere Ur<strong>teil</strong>e<br />
des Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung<br />
zur Drei-Objekt-Grenze relativiert,<br />
so dass bezüglich des gewerblichen<br />
Grundstückshandels zur Zeit<br />
keine eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />
Sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
handelt, unterliegen diese<br />
neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer<br />
und zwar unabhängig von<br />
der Behaltensdauer.<br />
Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung unterliegt<br />
ein etwaiger Veräußerungsgewinn als<br />
sog. privates Veräußerungsgeschäft<br />
nach der derzeitigen Rechtslage nur<br />
dann der Einkommensteuer, wenn zwischen<br />
Anschaffung und Veräußerung<br />
der Immobilien nicht mehr als 10 Jahre<br />
liegen. Als Veräußerungsgewinn wird<br />
grundsätzlich der Überschuss des Verkaufserlöses<br />
über den um die vorgenommenen<br />
Abschreibungen reduzierten<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
und den Veräußerungskosten<br />
angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien,<br />
die im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />
oder Fertigstellung und Veräußerung<br />
ausschließlich zu eigenen<br />
Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung<br />
und in den beiden vorangegangenen<br />
Jahren zu eigenen Wohnzwecken<br />
genutzt wurden.<br />
In der Koalitionsvereinbarung vom<br />
11.11.2005 zwischen CDU/CSU und<br />
SPD ist eine Erweiterung der Steuerpflicht<br />
<strong>für</strong> solche privaten Veräußerungsgeschäfte<br />
vorgesehen. So wurde<br />
unter anderem diskutiert, zum 01. Januar<br />
2007 auch über die oben genannte<br />
10 Jahresfrist hinaus eine pauschale<br />
Versteuerung von solchen Veräußerungsgewinnen<br />
mit 20 % vorzunehmen.<br />
Aussagen zur genauen Ausgestaltung<br />
dieser geplanten Gesetzesänderung<br />
lassen sich derzeit nicht machen.<br />
Es muss damit gerechnet werden, dass<br />
die o. g. derzeitige gesetzliche Regelung<br />
nur zeitlich begrenzt fortbesteht.<br />
3. Überschussermittlung<br />
Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im<br />
Rahmen der Vermögensverwaltung ausüben,<br />
erzielt er Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung im Sinne des §<br />
21 EStG.<br />
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung erfolgt durch<br />
die Gegenüberstellung der (Miet-)Ein-<br />
nahmen und der im Zusammenhang<br />
mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />
(Überschussermittlung).<br />
Steuerliche Vor<strong>teil</strong>e können dann eintreten,<br />
wenn sich ein Überhang von<br />
Werbungskosten ergibt und dieser mit<br />
anderen positiven Einkünften des Investors<br />
mit steuerlicher Wirkung verrechnet<br />
werden kann.<br />
4. Verlustverrechnung<br />
Die Verlustverrechnung in dem Veranlagungsjahr,<br />
in dem der Verlust entstanden<br />
ist, ist betragsmäßig ab dem Veranlagungsjahr<br />
2004 wieder unbegrenzt<br />
möglich.<br />
Im Veranlagungszeitraum können nicht<br />
verrechnete Verluste, bis zu einem Betrag<br />
von EUR 511.500 in das Vorjahr zurückgetragen<br />
werden, oder sie werden in<br />
die Folgejahre unbegrenzt vorgetragen.<br />
Bei Ehegatten, welche zusammenveranlagt<br />
werden, erhöht sich der Verlustrücktrag<br />
auf bis zu EUR 1.023.000. Der verbleibende<br />
Verlustvortrag ist in den folgenden<br />
Veranlagungsjahren bis zu EUR<br />
1 Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte,<br />
und der darüber hinausgehende<br />
An<strong>teil</strong> bis zu 60% des Gesamtbetrages<br />
der Einkünfte abzugsfähig (§ 10d EStG).<br />
Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.<br />
Bei zusammenveranlagten<br />
Ehegatten erhöht sich der Betrag auf<br />
EUR 2 Mio.<br />
5. Werbungskosten bei<br />
Vermietung und Verpachtung<br />
5.1 Allgemeines<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten<br />
alle Aufwendungen zum Erwerb,<br />
zur Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
können im Rahmen der<br />
Überschussermittlung nur an<strong>teil</strong>ig in<br />
Form von Abschreibungen berücksichtigt<br />
werden. Andere Aufwendungen<br />
(Fremdkapitalzinsen, sonstige Finanzierungskosten,<br />
Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />
Grundsteuer etc.) sind als<br />
sofort abziehbare Werbungskosten im<br />
Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />
Aufwendungen <strong>für</strong><br />
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />
die innerhalb von drei<br />
Jahren nach Anschaffung des Gebäudes<br />
durchgeführt werden und 15 % der<br />
Anschaffungskosten übersteigen, zählen<br />
zu den Herstellungskosten (anschaffungsnahe<br />
Herstellungskosten), ansonsten<br />
i. d. R. zu den sofort abzugsfähigen<br />
Werbungskosten.<br />
5.2 Disagio und Damnum<br />
Disagio ist die Differenz zwischen dem<br />
Ausgabebetrag und dem Nennbetrag<br />
eines Darlehens.<br />
Bei den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung darf ein (marktübliches)<br />
Disagio – unter weiteren Voraussetzungen<br />
– im Zeitpunkt der Zahlung als<br />
Werbungskosten abgezogen werden.<br />
Dieser Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen<br />
steuerlichen Verlusten, da<br />
hier Zinsaufwendungen zeitlich vor<br />
verlagert werden. Dies gilt nur, solange<br />
das vereinbarte Disagio marktüblichen<br />
Vereinbarungen entspricht. Das Bundesfinanzministerium<br />
(BMF) legt mit<br />
Schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />
von einer Marktüblichkeit des Disagios<br />
auszugehen ist, wenn <strong>für</strong> ein Darlehen<br />
mit einem Zinsfestschreibungszeitraum<br />
von mindestens fünf Jahren ein Disagio<br />
in Höhe von bis zu 5 % vereinbart worden<br />
ist. Diese Regelung ist erstmals <strong>für</strong><br />
Darlehensverträge anzuwenden, die<br />
nach dem 31.12.2003 abgeschlossen<br />
wurden.<br />
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz<br />
ändert das Einkommenssteuergesetz in<br />
der Form, dass geleistete Vorauszahlungen<br />
<strong>für</strong> eine Nutzungsüberlassung von<br />
mehr als fünf Jahren insgesamt auf den<br />
Zeitraum gleichmäßig zu ver<strong>teil</strong>en sind,<br />
<strong>für</strong> den sie geleistet werden (§ 11 Abs.<br />
2 Satz 3 Einkommenssteuergesetz).<br />
Nach dem Gesetzeswortlaut ist auch<br />
ein Disagio betroffen. Das o. g. BMF -<br />
Schreiben steht demnach im Widerspruch<br />
zum Gesetzeswortlaut. Während<br />
der Beratungen zur Gesetzgebung sollte<br />
das Disagio jedoch nicht in diese Gesetzesregelung<br />
einbezogen werden.<br />
Mit Schreiben vom 05.04.2005 wurde<br />
daher vom Bundesministerium der Finanzen<br />
im Vorgriff auf eine gesetzliche<br />
Klarstellung bestimmt, dass es von der<br />
Finanzverwaltung nicht beanstandet<br />
wird, wenn die Neuregelung des § 11<br />
Abs. 2 Satz 3 Einkommenssteuergesetz<br />
nicht auf ein Disagio angewendet wird,<br />
das vor dem 01.01.2006 abgeflossen<br />
ist. Mit Schreiben des Bundesministeriums<br />
der Finanzen vom 15.12.2005<br />
wurde diese Verwaltungsanweisung<br />
auch über den 31.12.2005 hinaus verlängert.<br />
Damit bleibt es bei der bisherigen<br />
Verwaltungspraxis <strong>für</strong> entsprechende<br />
Disagios.<br />
Die beschriebenen Regelungen gelten<br />
entsprechend auch <strong>für</strong> ein Damnum.<br />
5.3 Normale Abschreibungen<br />
Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung<br />
beträgt grundsätzlich 2 % der<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
soweit sie auf das Gebäude entfallen.<br />
Wurde das Gebäude vor dem 01.01.<br />
1925 fertig gestellt, erhöht sich der<br />
jährliche Abschreibungssatz auf 2,5 %.<br />
Die Anschaffungskosten <strong>für</strong> eine Einbauküche<br />
können linear (gleichmäßig) über<br />
die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />
Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwecken<br />
dienen, konnte bisher ggf.
eine erhöhte degressive Abschreibung<br />
nach § 7 Abs. 5 Nr. 3 EStG vorgenommen<br />
werden. Im Gesetz zum Einstieg<br />
in ein steuerliches Sofortprogramm wurde<br />
die Möglichkeit der degressiven Abschreibung<br />
zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />
Die bisherige Regelung ist nur<br />
noch <strong>für</strong> Ob-jekte anzuwenden, die auf<br />
Grund eines nach dem 31.12.2003 und<br />
vor dem 01. 01.2006 gestellten Bauantrags<br />
hergestellt oder auf Grund eines<br />
nach dem 31.12.2003 und vor dem<br />
01.01.2006 rechtswirksam abgeschlossenen<br />
obligatorischen Vertrags angeschafft<br />
worden sind.<br />
5.4 Erhöhte Abschreibungen<br />
nach § 7i EStG<br />
Bei einem im Inland belegenen Gebäude,<br />
das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />
Vorschriften ein Baudenkmal ist,<br />
können erhöhte Abschreibungen vorgenommen<br />
werden. Beim Erwerb von<br />
Eigentumswohnungen betragen diese<br />
erhöhten Abschreibungen <strong>für</strong> den Teil<br />
der Anschaffungskosten, der auf die<br />
Herstellungskosten <strong>für</strong> Baumaßnahmen<br />
entfällt, die nach Art und Umfang der<br />
Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal<br />
oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich<br />
sind, im Jahr der Herstellung<br />
und in den folgenden sieben Jahren<br />
jeweils bis zu 9 % und in den folgenden<br />
vier Jahren jeweils bis zu 7 % alternativ<br />
zur linearen Abschreibung von 2 %<br />
bzw. 2,5 % (§ 7i EStG, sog. Denkmal-<br />
AfA). Erhaltene Zuschüsse mindern die<br />
o. g. Anschaffungskosten als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />
Die Abschreibung<br />
erfolgt im Jahr des Abschlusses<br />
der Baumaßnahme und in den elf<br />
darauf folgenden Jahren. Nicht in Anspruch<br />
genommene erhöhte Abschreibungen<br />
können in späteren Veranlagungszeiträumen<br />
nicht nachgeholt werden.<br />
Die Baumaßnahmen sind nur begünstigt,<br />
soweit sie nach Abschluss des<br />
notariellen Kaufvertrages durchgeführt<br />
werden. Die erhöhten Abschreibungen<br />
können nur in Anspruch genommen<br />
werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung<br />
der nach Landesrecht zuständigen<br />
Stelle über die denkmalrechtlichen<br />
Voraussetzungen und die Erforderlichkeit<br />
der Aufwendungen vorliegt.<br />
Zweckmäßigerweise wird vor Beginn<br />
der Baumaßnahme eine vorläufige Bescheinigung<br />
eingeholt. Da das Finanzamt<br />
nach Maßgabe der Einkommensteuerrichtlinien<br />
2005 (R 7i Absatz 3) in<br />
der Regel die Auf<strong>teil</strong>ung der Anschaf-<br />
fungskosten auf die Altbausubstanz bzw.<br />
auf die begünstigten Sanierungsaufwendungen<br />
überprüft, können sich gegebenenfalls<br />
zwischen den im Kaufvertrag<br />
genannten Sanierungsaufwendungen<br />
und den steuerlich begünstigten<br />
Aufwendungen Abweichungen ergeben.<br />
6. Einkommensteuervorauszahlung<br />
bzw. Eintragung eines<br />
Lohnsteuerfreibetrages<br />
Die voraussichtlich ausgleichsfähigen<br />
Verluste können bereits im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren<br />
(§ 37<br />
EStG) oder in Form eines Freibetrages<br />
auf der Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1<br />
Nr. 5b EStG) berücksichtigt werden.<br />
Dies gilt erst <strong>für</strong> Veranlagungszeiträume,<br />
die nach der Fertigstellung oder der<br />
Anschaffung der Immobilie beginnen.<br />
Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr<br />
seiner Fertigstellung angeschafft, tritt<br />
an die Stelle der Anschaffung die Fertigstellung<br />
(§ 37 Abs. 3 Satz 8 und 9<br />
EStG).<br />
Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren<br />
ist ein amtlich vorgeschriebener<br />
Vordruck zu verwenden. Der Antrag<br />
muss spätestens bis zum 30.11. des<br />
Kalenderjahres gestellt werden, <strong>für</strong> das<br />
die Lohnsteuerkarte gilt (§ 39a Abs. 2<br />
Satz 3 EStG).<br />
B. IMMOBILIENERWERB<br />
ZUR EIGENNUTZUNG<br />
1. Sonderausgaben<br />
Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen<br />
landesrechtlichen Vorschriften<br />
ein Baudenkmal ist, kann der Eigennutzer<br />
nach § 10f EStG die Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> begünstigte Baumaßnahmen im<br />
Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme<br />
und in den neun folgenden Kalenderjahren<br />
jeweils bis zu 9 % wie<br />
Sonderausgaben abziehen (§ 10f Abs.<br />
1 EStG), wenn alle Voraussetzungen<br />
des § 7i EStG erfüllt sind (u. a. Vorliegen<br />
einer entsprechenden Bescheinigung<br />
der zuständigen Behörde, vgl. Ausführungen<br />
zum § 7i EStG unter A.5.4). Diese<br />
Regelung ist bei Eigentumswohnungen<br />
entsprechend anzuwenden (§ 10f<br />
Abs. 5 EStG).<br />
Der Abzugsbetrag wird nur gewährt,<br />
soweit mit den begünstigten<br />
Baumaßnahmen nach dem Abschluss<br />
des notariellen Kaufvertrages begonnen<br />
wird. Eine Nachholung von nicht aus-<br />
genutzten Abzugsbeträgen in späteren<br />
Perioden ist nicht möglich. Der Sonderausgabenabzug<br />
wird nur insoweit gewährt,<br />
wie in dem jeweiligen Kalenderjahr<br />
die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken<br />
genutzt wird (§ 10f Abs. 1<br />
Satz 2 EStG). Die Steuervergünstigung<br />
nach § 10 f EStG kann nur <strong>für</strong> ein begünstigtes<br />
Objekt gewährt werden. Bei<br />
Ehegatten können diese Abzugsbeträge<br />
insgesamt <strong>für</strong> zwei Objekte in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
2. Einkommensteuervorauszahlung<br />
bzw. Eintragung<br />
eines Lohnsteuerfreibetrages<br />
Hier gelten die Ausführungen unter<br />
A.6. entsprechend.<br />
C. SONSTIGE STEUERLICHE<br />
AUSWIRKUNGEN<br />
Nach Zustandekommen des notariellen<br />
Kaufvertrages fällt Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von ca. 3,5 % des Kaufpreises<br />
an. Die Grunderwerbsteuer entsteht<br />
auch bei der Veräußerung des Objekts.<br />
In der Regel hat der Erwerber diese<br />
Grunderwerbsteuer zu zahlen, wobei<br />
der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt<br />
neben dem Käufer gesamtschuldnerisch<br />
haftet. Darüber hinaus fällt laufend<br />
Grundsteuer an. Wird das Objekt<br />
vermietet, kann diese jedoch im Rahmen<br />
der Nebenkostenabrechnung auf<br />
den Mieter umgelegt werden.<br />
D. BERÜCKSICHTIGUNG INDIVI-<br />
DUELLER STEUERLICHER<br />
RAHMENBEDINGUNGEN EINES<br />
INVESTORS<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der<br />
Entscheidung zum Kauf einer Immobilie<br />
und ggf. auch später anstehende Entscheidungen,<br />
wie die Anpassung der<br />
vertraglichen Rahmenbedingungen an<br />
veränderte Marktstrukturen oder die<br />
Veräußerung bzw. Nutzungsänderungen<br />
der Immobilie und die sich daraus<br />
ergebenen steuerlichen Folgen lassen<br />
sich verbindlich nur unter Berücksichtigung<br />
der individuellen Rahmenbedingungen<br />
des jeweiligen Investors ableiten.<br />
Die Prospektherausgeberin empfiehlt<br />
daher jedem Erwerber vor dem<br />
Abschluss eines Kaufvertrages einen<br />
Steuerberater seines Vertrauens zu Rate<br />
zu ziehen.<br />
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38<br />
Baubegleitende Qualitätskontrolle<br />
und Abnahme durch den TÜV<br />
Mit der TÜV Süd Industrie Service GmbH<br />
wird <strong>für</strong> das Bauvorhaben eine qualitätssichernde<br />
Baubegleitung vereinbart und in<br />
Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubegleitenden<br />
Qualitätssicherung begehen<br />
Mitarbeiter des TÜV turnusgemäß die Baustelle,<br />
um auftretende Mängel rechtzeitig<br />
zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen.<br />
Vorgesehen sind 5 bis 10 Baustellenbesuche.<br />
Ferner begleitet die TÜV Süd Industrie Service<br />
GmbH den Verwalter bei der Schlußabnahme<br />
des Gemeinschaftseigentums und<br />
erstellt einen entsprechenden Abnahmebericht.<br />
Der Prüfumfang der TÜV Süd Industrie<br />
Service GmbH beinhaltet die Mängelerfassung<br />
und stellt im Schlußbericht fest, dass:<br />
1. das Objekt nach der vorliegenden, vereinbarten<br />
Baubeschreibung gebaut wurde,<br />
dass die in der Baubeschreibung<br />
aufgeführten Vorschriften eingehalten<br />
wurden, wobei darauf hinzuweisen ist,<br />
dass eine Überprüfung nur stichpunkthaltig<br />
erfolgen kann;<br />
2. die anerkannten Regeln der Technik<br />
eingehalten wurden und dass die VDE-<br />
Vorschriften und sonstige Sondervorschriften<br />
berücksichtigt wurden. Bei<br />
Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen<br />
Gegebenheiten zulassen;<br />
3. keine erkennbaren Mängel vorhanden<br />
sind.
Ihre Vertragspartner<br />
Verkäufer und Initiator<br />
WEG-Verwalter<br />
SE-Verwalter<br />
Qualitätskontrolle<br />
<strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Grundbesitz AG<br />
<strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Grundbesitz AG<br />
Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />
04107 Leipzig<br />
HRB 21 209, AG Leipzig<br />
Sachsengrund Hausverwaltung GmbH<br />
Rehwagenstraße 2<br />
04288 Leipzig<br />
HRB 4300, AG Leipzig<br />
TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leipzig<br />
Wiesenring 2<br />
04159 Leipzig<br />
HRB 109326, AG München<br />
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Haftungs- und<br />
Angabenvorbehalte<br />
Mit diesem Prospekt werden ausschließlich Auskünfte<br />
zu der angebotenen Immobilie er<strong>teil</strong>t.<br />
Seitens der Initiatorin, Prospektherausgeberin<br />
und Verkäuferin wird keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-,<br />
Kapitalanlage- oder Wirtschaftsberatung<br />
erbracht. Eine Haftung <strong>für</strong> den Eintritt<br />
von Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen sowie<br />
<strong>für</strong> die zukünftige Entwicklung der Finanzierungsund<br />
Bewirtschaftungskosten, insbesondere auch<br />
<strong>für</strong> ggf. von dritter Seite erstellte Berechnungsbeispiele<br />
etc. kann nicht übernommen werden.<br />
Für den Inhalt dieses Prospektes sind nur die bis<br />
zum Prospekterstellungszeitpunkt bekannten<br />
oder erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Planungs-<br />
und Berechnungsgrundlagen stehen unter<br />
dem Vorbehalt der jederzeit potenziell möglichen<br />
Veränderung. Die derzeitige Bau-, Verwaltungsund<br />
Finanzverwaltungspraxis sowie Rechtsprechung<br />
kann sich verändern. Eventuell im Prospekt<br />
enthaltene Illustrationen und Fotos sind zum Teil<br />
nur als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen<br />
und nicht als wesentliche Elemente im<br />
Sinne der Baubeschreibung. Die tatsächliche Gestaltung<br />
und Bauausführung kann hiervon abweichen.<br />
Die Realisierung von Planungen steht unter<br />
dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens<br />
der entsprechenden Behörden. Gültigkeit<br />
haben ausschließlich die notariell beurkundeten<br />
Verträge. Die Namensnennung der gesetzlichen<br />
Vertreter der <strong>Gesellschaft</strong>en erfolgt ausschließlich<br />
zur Information der Vertretungsverhältnisse. Eine<br />
persönliche Vertrauenswerbung mit den genannten<br />
Personen wird damit nicht bezweckt. Gleiches<br />
gilt <strong>für</strong> die beauftragten Vertragspartner. Verbindliche<br />
bzw. vom Prospekt abweichende Angaben<br />
darf und kann nur die Prospektherausgeberin<br />
machen. Dritte Personen, insbesondere mit dem<br />
Vertrieb und der Vermittlung befasste Personen<br />
sind hierzu nicht legitimiert. Kaufinteressenten<br />
wird als Anlage eine Vertragsmappe mit z. T. unverbindlichen<br />
Vertragsmustern (Entwürfen) ausgehändigt.<br />
Der Prospekt ist nur im Zusammenhang<br />
mit dieser Anlage vollständig. Da auch die<br />
abzuschließenden Verträge Veränderungen in<br />
sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />
können, besitzen nur die letztendlich wechselseitig<br />
abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. Die im Exposè<br />
enthaltenen Angaben und Angebote sind<br />
demnach unverbindlich.<br />
Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Der Prospektaufbau und Inhalt orientiert<br />
sich am IDW-S 4 Standard der Wirtschaftsprüfer<br />
(Stand 18.05.2006), ohne dass hieraus<br />
Ansprüche gegenüber der Prospektherausgeberin<br />
hergeleitet werden können. Aufgrund des unten<br />
angegebenen frühen Prospekterstellungszeitpunktes<br />
und des daraus resultierenden Umstandes,<br />
dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht sämtliche<br />
im Prospekt wiedergegebenen Daten, Fakten<br />
und Zahlen des Projektes feststanden und der<br />
Erwerber bei Interesse hierzu von den Projektbe<strong>teil</strong>igten<br />
jederzeit über den jüngsten Stand der<br />
Dinge informiert werden kann, akzeptiert er, dass<br />
Ansprüche aus diesem Prospekt – soweit überhaupt<br />
gegeben – binnen sechs Monaten ab Kenntnis,<br />
spätestens jedoch zwei Jahre ab dem angegebenen<br />
Herausgabedatum verjähren, es sei<br />
denn, die Prospektherausgeberin hat im Prospekt<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben<br />
gemacht. Die Prospektherausgeberin versichert<br />
dazu, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen<br />
über alle <strong>für</strong> die Anlageentscheidung wesentlichen<br />
Umstände im Prospekt vollständig und richtig<br />
aufgeklärt hat. Trotz gewissenhaftester Prüfung<br />
und sorgfältigster Erarbeitung können Irrtümer<br />
jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der Prospekt wurde im Juni 2007 erstellt und<br />
herausgegeben.<br />
Kapitalmäßige und<br />
personelle Verflechtungen<br />
Die Verkäuferin ist gleichzeitig Prospektherausgeberin<br />
und Initiatorin. Zwischen den Vertragspartnern<br />
<strong>DGG</strong> AG und Sachsengrund Hausverwaltungs<br />
GmbH bestehen weitere personelleund<br />
kapitalmäßige Verflechtungen.<br />
Überreicht durch: