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technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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TECHNISCHER TEIL<br />

BAUABSCHNITT 1


Das Angebot 1<br />

Willkommen in Leipzig 2<br />

Das Angebot im Überblick 3<br />

Chancen und Risiken 5<br />

Das Objekt 9<br />

Übersichtsplan Objekt „Französische Gärten“ 10<br />

Objektansichten Haus 11 und 13 11<br />

Objektansichten Haus 7 und 9 12<br />

Grundrisse Haus 7 und 9 14<br />

Grundrisse Haus 11 und 13 20<br />

Preisliste BA 1, Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13 26<br />

Baubeschreibung BA 1, Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13 27<br />

Die rechtliche Konzeption 32<br />

Die steuerlichen Auswirkungen 35<br />

Baubegleitende Qualitätskontrolle und Abnahme durch den TÜV 38<br />

Ihre Vertragspartner 39<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalte 40


DAS ANGEBOT<br />

1


2<br />

Willkommen in Leipzig<br />

Leipzig – eine symbolträchtige Stadt des<br />

Fortschritts aber auch traditionellen Bewusstseins,<br />

dynamisch und impulsiv, zugleich<br />

jedoch malerisch und romantisch, ein herausragender<br />

Industrie- und Wirtschaftsstandort,<br />

und ebenso eine Stadt der Künste und<br />

Kultur. Als älteste Messestadt der Welt ist<br />

Leipzig nicht zuletzt auch durch Johann<br />

Sebastian Bach über deutsche und sogar<br />

europäische Grenzen hinaus bekannt und<br />

erfreut sich zu Recht des von Goethe etablierten<br />

Beinamens „Kleinparis“. Was liegt<br />

da also näher als ein französischer Garten<br />

in der sächsischen Metropole?<br />

Inhalt dieses Prospekts ist das Objekt Französische<br />

Gärten, welches eine, im wunderschönen<br />

Leipziger Orts<strong>teil</strong> Dölitz-Dösen errichtete<br />

Wohnanlage, bezeichnet. Diese<br />

wird durch unser Unternehmen komplett<br />

modernisiert und erstrahlt folglich in neuem<br />

Glanz. Ein Objekt, das beispielhaft <strong>für</strong> modernes<br />

urbanes Wohnen steht und sich ideal<br />

zur langfristigen Vermögensbildung eignet.<br />

Die Französischen Gärten befinden sich im<br />

Süden Leipzigs in traumhafter Randlage<br />

und grenzen einerseits an die pulsierende<br />

City, andererseits an wunderschöne Natur<br />

und eine faszinierende Seenlandschaft an.<br />

Dem Anwohner werden also alle Möglichkeiten<br />

zur individuellen Freizeit- und Lebensgestaltung<br />

in einer attraktiven Wohngegend<br />

geboten.<br />

Ein Team eingespielter Partner, deren langjährige<br />

Zusammenarbeit sich durch gegenseitiges<br />

Vertrauen und gemeinsame Geschäftsethik<br />

auszeichnet, ist <strong>für</strong> dieses Projekt<br />

zuständig in dem sich wieder einmal die<br />

Liebe zum Detail bei der Rekonstruktion<br />

eindrucksvoll behauptet. Solidität, Kreativität<br />

und Stilgefühl werden unter Beweis gestellt<br />

um Spitzenqualität garantieren zu können<br />

und höchste Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.


Das Angebot<br />

im Überblick<br />

Gegenstand dieses Prospektes ist ein Angebot<br />

der <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />

Grundbesitz AG als<br />

- Initiatorin und Prospektherausgeberin,<br />

- Bauträgerin <strong>für</strong> die Sanierungs und Ausbaumaßnahmen<br />

und<br />

- Verkäuferin der vorhandenen Bausubstanz<br />

<strong>für</strong> die ca. 1938 in dem Gebäudekomplex<br />

Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13 errichteten<br />

Mehrfamilienhäuser.<br />

Im Zuge der Modernisierungs und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

entstehen 14 Wohnungen<br />

unterschiedlicher Größe.<br />

Das Angebot richtet sich an Investoren, die<br />

diese Wohnungseigentumseinheiten zum<br />

Zwecke der langfristigen Vermietung erwerben<br />

wollen. Dieses Angebot ist daher nicht<br />

geeignet <strong>für</strong> Investoren, die lediglich kurzfristige<br />

Verrechnungsmöglichkeiten auf-<br />

Das Angebot<br />

grund eines Steuerstundungsmodells begehren<br />

oder eine kurze Anlagedauer mit<br />

einer feststehenden Verzinsung des Kapitals<br />

während des gesamten Anlagezeitraums<br />

und die Rückzahlung zu einem fest bestimmten<br />

Zeitpunkt wünschen und die nicht die<br />

im Prospekt genannten Risiken tragen wollen.<br />

Geeignet ist dieses Angebot jedoch <strong>für</strong> Investoren,<br />

die eine Eigentumswohnung als<br />

Kapitalanlage zum Zwecke der langfristigen<br />

Sachwert unterlegten Zukunfts- bzw. Altersversorgung<br />

unter Berücksichtigung der im<br />

Prospekt beschriebenen Chancen erwerben<br />

wollen. Sie müssen aber in jedem Fall nachhaltig<br />

bereit und wirtschaftlich in der Lage<br />

sein, die im Prospekt genannten und unbedingt<br />

zu beachtenden Risiken einzugehen<br />

und die sich bei entsprechender Höhe der<br />

Fremdfinanzierung ggf. ergebende Unterdeckung<br />

zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />

finanzieren bzw. auszugleichen.<br />

3


4<br />

Objekt:<br />

Bauabschnitt (BA) I Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13<br />

Produktpartner: <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Grundbesitz AG<br />

Produkt: Denkmal-Sanierungsobjekt<br />

Baujahr: ca. 1938<br />

Anzahl WE: 14 Wohneinheiten (2 bis 3,5 Räume)<br />

Wohnungsgrößen: ca. 60 bis 90 m 2<br />

Kaufpreis pro m 2 1.875 EUR<br />

Kaufpreis pro WE: ca. 111.675 bis 168.244 EUR<br />

Abschreibung:<br />

Denkmalabschreibung: erhöhte AfA nach § 7i EStG<br />

80 % des Kaufpreises (Sanierungsan<strong>teil</strong>)<br />

Lineare Abschreibung: lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG<br />

2 % linear über 50 Jahre auf 10 % des Kaufpreises<br />

(An<strong>teil</strong> Altbausubstanz)<br />

Nebenkosten:<br />

WEG-Verwaltung: 20,53 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit und Monat<br />

SE-Verwaltung: 18,25 EUR inkl. MwSt. pro Wohneinheit und Monat<br />

Instandhaltung: 0,40 EUR pro m 2 und Monat <strong>für</strong> die Wohneinheit<br />

Qualitätskontrolle: Baubegleitend durch den TÜV SÜD<br />

Der vorliegende Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung der Prospektherausgeberin<br />

wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über alle Umstände, die <strong>für</strong><br />

die Entscheidung des Investors über die angebotene Investition von wesentlicher Bedeutung<br />

sind oder sein können. Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt beschrieben<br />

wird, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl <strong>für</strong> einzelne Investoren zu einzelnen<br />

Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Die Prospektherausgeberin steht <strong>für</strong> die<br />

wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung entsprechender Fragen interessierten<br />

Investoren bzw. deren Beratern jederzeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung kann<br />

<strong>für</strong> die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw.<br />

über den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen übernommen werden, da diese von<br />

der Prospektherausgeberin nicht geprüft wurden bzw. dieser i.d.R. nicht bekannt sind.<br />

Die Prospektherausgeberin überprüft auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des<br />

Investors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll ist.


Chancen<br />

und Risiken<br />

Wenn sich Risiken realisieren, kann dies<br />

zur Krise führen. Das chinesische Zeichen<br />

<strong>für</strong> Krise bedeutet abergleichzeitig<br />

Chance. Deutschland befindet sich nach<br />

Durchschreiten der wirtschaftlichen Talsohle<br />

im Aufwärtstrend. Dieser ist gekennzeichnet<br />

durch Steigen des Wirtschaftswachstums,<br />

der Nachfrage und<br />

der Preise. Es ist lediglich eine Frage<br />

der Zeit, bis sich dieser Trend auch bei<br />

der Immobilienpreisentwicklung fortsetzt.<br />

Die Immobilienpreise haben sich<br />

seit Jahren seitwärts bewegt. Derzeit<br />

besteht daher die historische Chance,<br />

bei einsetzender Konjunktur die sehr<br />

selten gleichzeitig vorliegenden günstigen<br />

Faktoren – niedriges Zinsniveau,<br />

moderate Grundstückspreise und gleichbleibende<br />

Baukosten – <strong>für</strong> einen Immobilienerwerb<br />

zu nutzen. Investitionen<br />

in Immobilien gelten seit jeher bei langfristiger<br />

Betrachtung als besonders krisen-<br />

und inflationssicher, da sie ein hohes<br />

Maß an Wertbeständigkeit gewährleisten.<br />

Daher sind Immobilien seit Generationen<br />

eine der beliebtesten Anlagen<br />

zur Altersvorsorge. Wie bei Kapitalanlagen<br />

generell, handelt es sich jedoch<br />

auch bei einer Immobilie um eine risikobehaftete<br />

Anlage. Langfristig besteht<br />

die gute Chance zur Wertsteigerung.<br />

In jeder Phase der Investition besteht<br />

jedoch auch das Risiko von Wertverlusten.<br />

Nachfolgend werden 10 der wichtigsten<br />

Faktoren zur Beur<strong>teil</strong>ung der<br />

Chancen und Risiken bei Immobilieninvestitionen<br />

dargestellt. Essentiell <strong>für</strong> ein<br />

erfolgreiches Immobilieninvestment<br />

sind demnach zuverlässige Vertragspartner,<br />

eine rechtssichere Vertragsgestaltung,<br />

ein guter Standort, moderne und<br />

qualitativ hochwertige Baumaßnahmen,<br />

ein durchdachtes Nutzungskonzept,<br />

eine ordentliche Verwaltung, eine weitsichtige<br />

Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />

eine größtmögliche<br />

Kostentransparenz sowie eine solide Finanzierung<br />

und die optimale Ausnutzung<br />

steuerlicher Vor<strong>teil</strong>e.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />

entsprechende Beur<strong>teil</strong>ung aktuell immer<br />

nur eine Bestandsaufnahme darstellen<br />

kann und zukünftige Betrachtungen<br />

zwangsläufig nur Prognosecharakter<br />

haben. Insbesondere ist dabei<br />

zu berücksichtigen, dass dargestellte<br />

Chancen und Risiken auch kumuliert,<br />

d.h. gehäuft auftreten können. Konkret<br />

ist denkbar, dass ein Investor im ungünstigsten<br />

Fall, durch die gleichzeitige<br />

Realisierung mehrerer Risiken in den<br />

persönlichen Vermögensverfall gerät,<br />

indem er bspw. bei hoher Fremdfinanzierung,<br />

die dazu führt, dass die Einnahmen<br />

die Ausgaben einschließlich<br />

Zinsen und Tilgung nicht decken, nicht<br />

in der Lage ist, die so entstandene Unterdeckung<br />

durch sein persönliches Einkommen<br />

und/oder Vermögen zu finanzieren<br />

bzw. auszugleichen.<br />

I. Vertragspartner<br />

Für eine Immobilieninvestition ist die<br />

Wahl des richtigen Partners von großer<br />

Bedeutung.<br />

Die Verkäuferin, die <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

<strong>für</strong> Grundbesitz AG gehört<br />

zur Megaron Firmengruppe. Letztere<br />

ist seit 1994 im Immobiliengeschäft<br />

tätig. Insgesamt wurden durch die Megaron<br />

Firmengruppe bisher mehr als<br />

1.000 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten<br />

mit einem Verkaufsvolumen von<br />

über 112 Millionen Euro veräußert,<br />

fertiggestellt und übergeben.<br />

Bei Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />

hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />

Teileigentums sowie der Eintragung<br />

einer Auflassungsvormerkung im<br />

Grundbuch die Sicherheit auf Übertragung<br />

des erworbenen Objektes. Er erhält<br />

jedoch keinen rechtlichen Anspruch<br />

auf Fertigstellung der Baumaßnahmen<br />

und muss möglicherweise in Absprache<br />

mit den übrigen Investoren die Sanierung<br />

<strong>teil</strong>weise oder vollständig in eigener<br />

Verantwortung durchführen lassen.<br />

Die Kosten hier<strong>für</strong> kann er im Wege<br />

des Schadenersatzes oder der Minderung<br />

gegen den Kaufpreis stellen. Im<br />

Falle der Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />

kann dies jedoch dazu führen,<br />

dass die Restleistungen oder Mängel<br />

gerichtlich festgestellt werden müssen,<br />

um letztendlich lastenfreies Eigentum<br />

zu erhalten. Hierdurch kann es zu einer<br />

Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />

Ersatzvornahmen,<br />

Rechtsstreitigkeiten und insgesamt des<br />

Modernisierungsaufwandes oder sogar<br />

zu Abstimmungsschwierigkeiten mit<br />

weiteren Investoren/Miteigentümern<br />

kommen. Dies kann weiter dazu führen,<br />

dass die Baumaßnahmen erheblich<br />

verspätet und im Extremfall überhaupt<br />

nicht durchgeführt werden, mit der<br />

Folge, dass der Investor die Zinsen und<br />

Tilgung <strong>für</strong> die ggf. bereits aufgenommene<br />

Kaufpreisfinanzierung zu zahlen<br />

hat, ohne dass ihm Mieteinnahmen zufließen.<br />

Im Grundbuch ist noch keine<br />

Auflassungsvormerkung <strong>für</strong> die Verkäuferin<br />

eingetragen. Wenn der Voreigentümer<br />

das Grundstück wirksam weiterveräußert,<br />

kann dies das Scheitern des<br />

Erwerbsvertrages des Investors zur Folge<br />

haben. Sein Ersatzanspruch ist dann<br />

auf die Erstattung der Vertragskosten<br />

beschränkt, entgangener Gewinn,<br />

insbesondere Steuervor- oder nach<strong>teil</strong>e<br />

werden nicht vergütet.<br />

II. Vertragsgestaltung<br />

Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />

der Kauf von Teil- und Wohnungseigentum<br />

im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten.<br />

Gleichzeitig wird ein Verwaltungsvertrag<br />

<strong>für</strong> das Wohnungseigentum geschlos-<br />

sen. Optional wird die Sondereigentumsverwaltung<br />

durch die WEG-Verwalterin<br />

angeboten, wobei der Vertragsabschluss<br />

in Verbindung mit der ebenfalls<br />

angebotenen Erstvermietungsgarantie<br />

zwingend ist.<br />

Der hier angebotene Erwerb einer noch<br />

zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt<br />

im Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung<br />

zu einem Festpreis.<br />

Lediglich eine etwaige Erhöhung der<br />

Mehrwertsteuer wird an den Käufer<br />

weiterberechnet. Demnach erhält der<br />

Erwerber eine schlüsselfertig sanierte<br />

Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />

oder anderer Baurisiken<br />

der Veräußerer trägt. Zahlungen<br />

an den Verkäufer erfolgen unter Beachtung<br />

der Erwerbersicherung nach der<br />

Makler- und Bauträgerverordnung (Ma<br />

BV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />

nur in der Höhe Zahlungen zu leisten<br />

hat, wie auch Bauleistungen durch den<br />

Verkäufer erbracht wurden. Kontrolliert<br />

werden die Bauleistungen bereits baubegleitend<br />

durch den TÜV. Bis zur Eintragung<br />

der Auflassungsvormerkung<br />

kann der Erwerber <strong>für</strong> den von ihm in<br />

Vorleistung gezahlten Kaufpreis durch<br />

eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft<br />

gesichert werden. Zu berücksichtigen<br />

ist, dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />

der geschuldeten Zahlungen der<br />

Zwangsvollstreckung unterwirft, zur<br />

Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />

daher unter Umständen kein gesondertes<br />

Gerichtsverfahren notwendig ist.<br />

Der Verkäufer/Bauträger plant die schlüsselfertige<br />

Bezugsfertigkeit <strong>für</strong> den 30.04.<br />

2008. Der genaue Fertigstellungstermin<br />

kann bei der Prospektherausgeberin erfragt<br />

werden. Demgegenüber steht das<br />

Risiko, wenn der Verkäufer/Bauträger<br />

leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche<br />

nur bedingt oder gar<br />

nicht gegen ihn durchgesetzt werden<br />

können.<br />

Bei der Überzahlungssicherung der Ma<br />

BV ist zu berücksichtigen, dass hierdurch<br />

nur der Kaufpreis abgesichert ist, nicht<br />

aber die mit dem Ankauf verbundenen<br />

Nebenkosten oder eintretende Verzögerungsschäden.<br />

Diese kann der Erwerber<br />

im Fall der Rückabwicklung nicht<br />

ersetzt erhalten. Auch im Falle der Zusicherung<br />

der Bezugsfertigkeit kann<br />

sich die Baudurchführung verzögern,<br />

bedingt durch Streik, durch höhere Gewalt,<br />

vom Arbeitsamt bzw. durch berufsständische<br />

Vereinigung bestimmte<br />

und anerkannte Schlechtwetterlage,<br />

Baueinstellung aufgrund öffentlichrechtlicher<br />

oder gerichtlicher Entscheidungen<br />

etc., d.h. die Bauzeit verlängern.<br />

Nach Abnahme gewährleistet der Verkäufer/Bauträger<br />

dem Erwerber 5 Jahre<br />

ordentliche Mängelbeseitigung, jedoch<br />

nur, wenn Sanierungsleistungen betroffen<br />

sind. Die ab Abnahme bestehenden<br />

5


6<br />

Gewährleistungsansprüche können verloren<br />

gehen, wenn der Bauträger während<br />

dieser Zeit in Insolvenz gerät, wobei<br />

das Risiko durch Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber am Bau<br />

be<strong>teil</strong>igten Subunternehmern begrenzt<br />

wird.<br />

Daneben ist zu beachten, dass ggf. im<br />

Objekt befindliche Mieter ein Vorkaufsrecht<br />

an der Wohnung ausüben können,<br />

so dass der Vertrag nicht in Vollzug<br />

gerät und die mit dem Vertrag verfolgten<br />

steuerlichen Ziele des Erwerbers<br />

daher nicht eintreten. In diesem Fall<br />

trägt jedoch der Verkäufer die Kosten<br />

des Vertrages und aller Durchführungshandlungen<br />

sowie etwaige bei dem<br />

Käufer angefallene Finanzierungskosten.<br />

Darüber hinausgehender Schaden wird<br />

nicht ersetzt.<br />

Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />

des Angebotes (Kaufvertrag, WEG-<br />

Verwaltungsvertrag) sowie den weiteren<br />

Vertragsoptionen (insbes. Sondereigentumsverwaltung)<br />

verweisen wir auf die<br />

Ausführungen in diesem Prospekt zum<br />

rechtlichen Konzept.<br />

III. Standort<br />

Der Wert einer Immobilie bestimmt<br />

sich zu einem großen Teil nach dem<br />

Standort. Hierbei wird unterschieden<br />

zwischen Aktivräumen (es ziehen mehr<br />

Leute in die Gegend) und Passivräumen<br />

(es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />

weg). Gleichzeitig ist noch einmal weiter<br />

zu unterscheiden in den sogenannten<br />

Makrostandort (Stadt, in welcher<br />

sich die Investition befindet) und in<br />

den sogenannten Mikrostandort (Stadt<strong>teil</strong>/Gegend,<br />

in dem sich die Immobilie<br />

befindet). Der angebotene Standort ist<br />

im Prospekt eingehend beschrieben.<br />

Das Umfeld der Wohnanlage, in der<br />

sich die erworbene Eigentumswohnung<br />

befindet, sowie die Entwicklung der<br />

Mieten und Immobilienpreise können<br />

sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

Schwankungen – nach<strong>teil</strong>ig<br />

verändern, was erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung<br />

haben kann.<br />

IV. Qualität der Baumaßnahme<br />

Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich<br />

vom nachfrageorientierten und<br />

modernen Wohnverhältnissen angepassten<br />

Zuschnitt sowie den üblicherweise<br />

gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />

ab. Daneben ist selbstverständlich<br />

auch die Bauqualität <strong>für</strong> die Werthaltigkeit<br />

des Investments entscheidend.<br />

Vorliegend wird die Bauqualität,<br />

insbesondere die vertragsgemäße Umsetzung<br />

der im Prospekt enthaltenen<br />

und versprochenen Baubeschreibung<br />

sowie Ausstattung durch den TÜV Süddeutschland<br />

im Rahmen des baubeglei-<br />

tenden Qualitätscontrollings geprüft.<br />

Dennoch ist nicht auszuschließen, dass<br />

beim Bau offensichtliche oder verdeckte<br />

Mängel auftreten. Insbesondere bei der<br />

hier vorliegenden Altbausanierung ist<br />

darauf hinzuweisen, dass konstruktionsund<br />

insbesondere von der Altbausubstanz<br />

her bedingte negative Abweichungen<br />

von bspw. DIN-Soll-Normen <strong>für</strong><br />

Neubauten zur tatsächlichen Ist-Ausführung<br />

auftreten (bspw. Deckenbelastung,<br />

Schallschutz etc.). Daneben ist<br />

zu beachten, dass verschiedene Bau<strong>teil</strong>e<br />

(insbesondere die Treppenhäuser) nur<br />

im Bestand aufgearbeitet werden. Die<br />

Einzelheiten sind der Baubeschreibung<br />

zu entnehmen.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die<br />

angegebene Wohnfläche nach der neuen<br />

Wohnflächenverordnung berechnet<br />

wurde, wobei Balkone und Terrassen<br />

mit 50% ihrer Fläche berücksichtigt<br />

wurden. Zur individuellen Beschreibung<br />

des Anlageobjektes, den konkreten Plänen<br />

und Grundrissen, der Baubeschreibung<br />

sowie den Leistungen des TÜV<br />

verweisen wir auf die Ausführungen in<br />

diesem Prospekt.<br />

V. Nutzungskonzept<br />

Die angebotene Eigentumswohnung<br />

eignet sich sowohl zur Selbstnutzung<br />

als auch zur Vermietung. Bei der Selbstnutzung<br />

investiert der Erwerber sozusagen<br />

in den eigenen Lebensmittelpunkt.<br />

Entscheidet sich der Erwerber<br />

<strong>für</strong> die Vermietung, kommt es <strong>für</strong> seine<br />

Kapitalanlage ganz entscheidend auf<br />

die Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />

an.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben<br />

gegenüber der sogenannten Selbstnutzer-Eigentumswohnung<br />

im Verkaufsfall<br />

den Nach<strong>teil</strong>, dass diese – wenn sie<br />

nicht wieder entmietet sind – <strong>für</strong> die<br />

Käufergruppe Selbstnutzer i.d.R. ausfallen.<br />

Deshalb kommen vermietete Eigentumswohnungen<br />

in erster Linie <strong>für</strong> andere<br />

Kapitalanleger in Betracht, die<br />

dann einen Rentabilitätsvergleich mit<br />

alternativen Kapitalanlagen anstellen,<br />

was bei nicht ausreichend langer Haltedauer<br />

zur deutlichen Absenkung des<br />

erzielbaren Verkaufspreises gegenüber<br />

der investierten Gesamtsumme (Kaufpreis,<br />

Neben- und Finanzierungskosten<br />

etc.) führen kann. Da bei einer Weiterveräußerung<br />

<strong>für</strong> den Zweiterwerber<br />

Sonderabschreibungen entfallen, ist<br />

der zu erzielende Verkaufspreis zudem<br />

gewöhnlich niedriger als der hier angebotene<br />

Erwerbspreis. Aufgrund des<br />

Standortes, der marktgerecht kalkulierten<br />

Mieten und der Wohnungsgrößen<br />

sowie der Architektur geht die Prospektherausgeberin<br />

von einer guten Vermietbarkeit<br />

der Eigentumswohnung aus.<br />

Der Investor als Vermieter trägt jedoch<br />

das Risiko, dass seine Wohnung ganz<br />

oder zeitweise nicht vermietet werden<br />

kann und dass es aufgrund mangelnder<br />

Bonität des Mieters zu Mietausfällen<br />

und weiteren finanziellen Belastungen<br />

des Vermieters (z.B. Kosten etwaiger<br />

Rechtsstreite) kommen kann. Gleichzeitig<br />

ist in die Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen, dass nicht alle Bewirtschaftungs-<br />

und Betriebskosten (z.B. Verwaltungsgebühren)<br />

auf den Mieter umgelegt<br />

werden können. Daneben ist zu<br />

beachten, dass die Wohnungseigentümer<br />

als Gemeinschaft meist gegenüber<br />

Dritten als Gesamtschuldner haften,<br />

was dem Vertragspartner u.U. die<br />

persönliche Inanspruchnahme einzelner<br />

Eigentümer <strong>für</strong> Verbindlichkeiten der<br />

Gemeinschaft gestattet. Sollte ein Miteigentümer<br />

<strong>für</strong> die an<strong>teil</strong>igen Bewirtschaftungskosten<br />

nicht mehr aufkommen<br />

können, müssen diese ggf. auf die<br />

anderen Miteigentümer ver<strong>teil</strong>t werden.<br />

Etwaige Leerstände oder Mietausfälle<br />

zum Beginn der Vermietungsphase können<br />

unter gewissen Voraussetzungen<br />

(kein Kaufpreiszahlungsverzug, keine<br />

berechtigten Minderungen) zunächst<br />

durch die angebotene Erstvermietungsgarantie<br />

überbrückt werden. Diese wird<br />

erstmals im 3. auf den Besitz/Nutzen/<br />

Lastenübergang folgenden Monat gezahlt<br />

und beträgt EUR 5,60 je qm<br />

Wohnfläche. Die Garantiezeit ist befristet<br />

auf längstens 1 Jahr. Im Fall der Insolvenz<br />

des Mietgaranten ist diese Sicherheit<br />

jedoch nicht bzw. nur eingeschränkt<br />

gegeben. Der Investor als Vermieter<br />

trägt ungeachtet dessen ab Übergang<br />

von Besitz, Nutzen und Lasten<br />

das Risiko da<strong>für</strong>, dass er von einem<br />

nicht solventen Mieter keine Erstattung<br />

von ihm verauslagter Umlagen und<br />

Betriebskosten erlangen kann, da diese<br />

Kosten von der Mietgarantie nicht umfasst<br />

sind. Während der Erstvermietungsgarantie<br />

übernimmt der Mietgarant die<br />

Vermietungsaktivitäten. Eine Gewähr,<br />

dass auch nach der Erstvermietungsgarantielaufzeit<br />

der Mietprognosewert erreicht<br />

wird, besteht nicht. Es besteht<br />

das Risiko, dass ggf. unterhalb des Prognosewertes<br />

geschlossene Mietverträge<br />

vom Vermieter nicht oder nicht frühzeitig<br />

gekündigt werden können und<br />

er an dieses Mietzinsniveau gebunden<br />

bleibt. Die Bonität der Mieter wird anhand<br />

marktüblicher Kriterien überprüft<br />

(Selbstauskunft), wobei sich selbstverständlich<br />

auch die Bonität des Mieters<br />

im Laufe der Zeit (bspw. durch Verlust<br />

des Arbeitsplatzes) nach<strong>teil</strong>ig verändern<br />

kann. Schließt der Erwerber den Erstvermietungsgarantievertrag<br />

nicht ab,<br />

muss die Vermietung durch den Erwerber<br />

selbst oder durch Dritte erfolgen,<br />

was mit Kosten <strong>für</strong> den Erwerber verbunden<br />

ist.<br />

Im Falle des Ausfalls des Mietgaranten<br />

durch Inaktivität, Insolvenz etc., spätestens<br />

bei Ablauf der Erstvermietungsga-


antie, bzw. des damit einhergehenden<br />

Verwaltervertrages <strong>für</strong> das Sondereigentum,<br />

muss der Investor selbst alle Aufgaben<br />

übernehmen, die sich im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung und Betreuung<br />

des Mieters ergeben, wie z.B.:<br />

- Überwachung der Mieteingänge<br />

- Einforderung rückständiger Mieten<br />

- ggf. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen<br />

- Durchführung der Anschlussvermietungen<br />

Dazu kommen von Anfang an der Besuch<br />

der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung<br />

zur Wahrung der<br />

Interessen gegenüber den anderen<br />

Wohnungseigentümern der Eigentümergemeinschaft,<br />

sowie die Gewährleistungsbegehungen<br />

vor Ablauf der<br />

Gewährleistungsfrist zur Mängelaufnahme<br />

und Überwachung der Mängelbeseitigung.<br />

Für den Fall, dass der Investor<br />

fachlich oder zeitlich oder aus sonstigen<br />

Gründen nicht in der Lage ist, diese<br />

zur Rentabilität und Werthaltigkeit wichtigen<br />

Maßnahmen selbst oder mit Hilfe<br />

hier<strong>für</strong> separat zu honorierender, wohnungswirtschaftlich<br />

erfahrener Personen<br />

durchzuführen, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Rentabilität und<br />

der Werthaltigkeit eintreten.<br />

Endet die Erstvermietungsgarantie trägt<br />

der Erwerber des Weiteren ab diesem<br />

Zeitpunkt auch das Mietausfallrisiko.<br />

Von den anfallenden Aufgaben kann<br />

sich der Erwerber zum Teil dadurch befreien,<br />

dass er das Angebot annimmt,<br />

die Verwaltung seines Sondereigentums<br />

durch den Verwalter des Gemeinschaftseigentums<br />

übernehmen zu lassen. Das<br />

Risiko des Mietausfalls besteht jedoch<br />

auch bei der Beauftragung der Sondereigentumsverwaltung.<br />

Insofern trägt<br />

der Investor als Vermieter das Risiko,<br />

dass seine Wohnung leer steht oder<br />

dass es aufgrund Nichtzahlung des<br />

Mieters zu Mietausfällen und weiteren<br />

finanziellen Belastungen des Vermieters<br />

kommen kann. Zur näheren Ausgestaltung<br />

der Erstvermietungsgarantie wird<br />

auf die Ausführung zum rechtlichen<br />

Konzept in diesem Prospekt verwiesen.<br />

VI. Verwaltung<br />

Eine Immobilie muss verwaltet werden.<br />

Die Qualität der Verwaltung entscheidet<br />

wesentlich über die Werthaltigkeit einer<br />

Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine mögliche Wertsteigerung.<br />

Zur Verwaltung einer Immobilie<br />

gehören im Wesentlichen die Verwaltung<br />

des Gemeinschaftseigentums sowie<br />

des Sondereigentums.<br />

Zu den Aufgaben und Pflichten des<br />

WEG-Verwalters <strong>für</strong> das Gemeinschaftseigentum<br />

und des Mietverwalters <strong>für</strong><br />

das Sondereigentum wird auf die Ausführungen<br />

zum „Rechtlichen Konzept“<br />

verwiesen. Durch die Tätigkeit des Ver-<br />

walters können sich der Gesamtzustand<br />

der Wohnanlage wie auch die Mieterstruktur<br />

positiv oder negativ verändern.<br />

So entscheidet z.B. der eingesetzte<br />

Mietverwalter durch die Auswahl der<br />

Mieter (Bonität/soziales Verhalten) maßgeblich<br />

über den Erfolg der Immobilieninvestition.<br />

Er entscheidend regelmäßig<br />

über die Höhe des abzuschließenden<br />

Mietvertrages und der von den<br />

Mietern zu entrichteten Umlagen, indem<br />

er zum Beispiel wirtschaftlich eigenständig<br />

entscheiden muss, ob er in<br />

einer eher schlechten Vermietungsphase<br />

die Mieten senkt, um eine Vermietung<br />

zu realisieren. Ungeachtet dessen kann<br />

selbstverständlich kein Verwalter garantieren,<br />

ob bspw. nach Ablauf einer bestimmten<br />

Zeit die Wohnung tatsächlich<br />

vermietet ist bzw. der Mieter seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />

kann bzw. nachkommt.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie<br />

besteht die Gefahr der Wertminderung,<br />

eingeschränkter Vermietbarkeit<br />

sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />

Zu einer gewissenhaften<br />

Verwaltung gehört z.B. auch die<br />

sorgfältige Pflege der Außenanlagen.<br />

Ein guter WEG-Verwalter schafft es darüber<br />

hinaus, die von ihm vertretene<br />

Eigentümergemeinschaft „an einem<br />

Strang“ ziehen zu lassen, insbesondere<br />

bei wichtigen Entscheidungen in Eigentümerversammlungen<br />

z.B. zu beschließender<br />

Sonderumlagen, der Durchsetzung<br />

von Gewährleistungsansprüchen<br />

oder dem Vorgehen gegen mit Hausgeld<br />

säumigen Miteigentümern.<br />

Im vorliegenden Objekt wird zum ersten<br />

WEG-Verwalter die Sachsengrund<br />

Hausverwaltungs GmbH bestellt. Die<br />

monatlich hier<strong>für</strong> entstehende Grundgebühr<br />

in Höhe von EUR 20,53 je Wohnung<br />

inkl. MwSt. trägt von Anfang an<br />

der Erwerber und ist von diesem neben<br />

vorgesehenen Erhöhungen in seine<br />

Rentabilitätsberechnung einzustellen.<br />

Zur Verwaltung des Sondereigentums<br />

wird den Erwerbern empfohlen, mit<br />

der Sachsengrund Hausverwaltungs<br />

GmbH einen Verwaltervertrag <strong>für</strong> Wohnungssondereigentum<br />

abzuschließen.<br />

Die Hausverwalterin erhält <strong>für</strong> ihre Tätigkeit<br />

eine monatliche Vergütung von<br />

EUR 18,25 je Wohnungseinheit inkl.<br />

MwSt. Bei einer Änderung des Arbeitsumfanges<br />

und/oder der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse können die Vertragsparteien<br />

über eine Veränderung der Vergütung<br />

verhandeln. In Verbindung mit<br />

der Erstvermietungsgarantie ist der Abschluss<br />

des Verwaltungsvertrages zwingend<br />

notwendig.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die laufende Bewirtschaftung<br />

wurden entsprechend den Erfahrungswerten<br />

aus bereits in der Vermietungsphase<br />

befindlichen vergleichbaren<br />

Häuser kalkuliert. Höhere Bewirtschaftungskosten<br />

– welche nicht ausge-<br />

schlossen werden können – verschlechtern<br />

die Rentabilität der Investition. Dazu<br />

kommen noch die ggf. anfallenden<br />

Kosten des Steuerberaters des Investors.<br />

Kosten der Verwaltung können üblicherweise<br />

nicht auf die Mieter umgelegt<br />

werden. Zu weiteren Gebühren <strong>für</strong> besondere<br />

Leistungen der Verwalterin und<br />

den Bewirtschaftungskosten wird auf<br />

die Angaben im Verwaltervertragsmuster<br />

verwiesen. Das rechtliche Konzept<br />

der Verträge ist in diesem Prospekt<br />

gesondert erläutert.<br />

VII. Pflege-, Erhaltungs- und<br />

Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich <strong>für</strong> eine Investition in eine Immobilie<br />

entscheidet, ist gehalten, langfristig<br />

zu denken. Zur langfristigen Planung<br />

gehört die rechtzeitige Vorsorge<br />

<strong>für</strong> zukünftig notwendig werdende Instandhaltungen<br />

und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde<br />

liegenden Teilungserklärung ist demnach<br />

die Bildung einer Instandhaltungsrücklage<br />

vorgesehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />

wird durch die<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft im<br />

Rahmen der Eigentümerversammlung<br />

festgelegt. Die Instandhaltungsrücklage<br />

wird gebildet, damit anfallende Instandsetzungen<br />

am Gemeinschaftseigentum<br />

(z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage<br />

etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />

gezahlt werden können.<br />

Erfahrungsgemäß fallen vor allem in<br />

den Anfangsjahren geringere Ausgaben<br />

als die vorgesehene Instandhaltungsrücklage<br />

an. Die Instandhaltungsrücklage<br />

erhöht sich somit sukzessive und<br />

steht in späteren Jahren bei erhöhten<br />

Instandhaltungsaufwendungen zur Verfügung.<br />

Als Kalkulationsgrundlage werden<br />

im hier vorliegenden Angebot die<br />

anfänglichen monatlichen Einzahlungen<br />

in die Instandhaltungsrücklage mit pauschal<br />

0,40 Euro je qm Wohnfläche festgelegt.<br />

Da dieser Betrag nicht auf der<br />

Basis der Restnutzungsdauer der Verschleißbau<strong>teil</strong>e<br />

ermittelt wurde und<br />

nicht der in § 28 Abs. 2 II. BV genannten<br />

Instandhaltungskostenpauschale entspricht,<br />

ist die Instandhaltungsrücklage<br />

langfristig wahrscheinlich zu gering<br />

bemessen. Sofern die Instandhaltungsrücklage<br />

langfristig nicht ausreicht, um<br />

die dann erheblichen Instandhaltungskosten<br />

der Immobilie zu tragen – nach<br />

wohnungswirtschaftlichen Erfahrungen<br />

ist hiervon auszugehen – sind etwaige<br />

zusätzliche Kosten vom Wohnungskäufer<br />

zu tragen (Sonderumlagen). Es ist<br />

davon auszugehen, dass innerhalb eines<br />

Zyklus von 15 bis 40 Jahren eine grundlegende<br />

Erneuerung des Wohngebäudes<br />

erforderlich ist. Bedingt wird diese<br />

Erneuerung durch den Ersatz der Verschleißbau<strong>teil</strong>e<br />

und die Anpassung an<br />

geänderte Wohnbedürfnisse.<br />

7


8<br />

Es ist möglich, dass bereits ab dem 15.<br />

Jahr bzw. früher erhebliche zusätzliche<br />

finanzielle Mittel <strong>für</strong> die Modernisierung<br />

und Instandhaltung der Immobilie zur<br />

Verfügung gestellt werden müssen.<br />

Zum heutigen Stand sind hierüber keine<br />

eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />

Aussagen möglich. Erzielt die<br />

Eigentümergemeinschaft durch das<br />

Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />

Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer<br />

einbehalten. Auch bei<br />

einer umfassenden Sanierung und Modernisierung<br />

können während der Restnutzungsdauer<br />

der Eigentumswohnung<br />

sowohl bei Altbauten als auch bei Neubauten<br />

weitere Anpassungen an die<br />

künftigen Bedürfnisse und Wünsche<br />

der Mieter erforderlich werden (z.B.<br />

bezüglich Ausstattung, Wohnungsgrundrisse,<br />

Multimedia u.ä.). Die Kosten<br />

<strong>für</strong> solche Maßnahmen sind durch die<br />

zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />

regelmäßig nicht abgedeckt. Zu berücksichtigen<br />

ist auch, dass der Erwerber<br />

die Kosten etwaiger Reparaturen und<br />

Instandhaltungen an seinem Sondereigentum<br />

selbst zu tragen hat, soweit er<br />

vom Mieter keinen Ersatz verlangen<br />

kann. Insofern ist zu empfehlen, auch<br />

hier<strong>für</strong> von Anfang an Rücklagen zu<br />

bilden und diese ggf. in die Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen. Zur konkreten<br />

Instandhaltungsrücklage wird<br />

auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />

VIII. Kosten und Finanzierung<br />

Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt<br />

i.d.R. aus Eigenkapital und Fremdmitteln.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass<br />

der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />

auch die Erwerbsnebenkosten<br />

(Notar- und Grundbuchkosten sowie<br />

Grunderwerbssteuer) sowie ggf.<br />

entstehende Zwischenfinanzierungskosten<br />

(<strong>für</strong> die Zeit der ersten Ratenzahlung<br />

ab Erwerb/Baubeginn bis hin zur Vermietung)<br />

zu bezahlen hat, die in das<br />

Gesamtinvestitionsvolumen mit einzurechnen<br />

sind.<br />

Die genannten Kaufpreise beinhalten<br />

bereits die Gegenleistung des Käufers<br />

<strong>für</strong> den abzuschließenden Erstvermietungsgarantievertrag,<br />

sowie sämtliche<br />

Marketing- und Vertriebskosten, welche<br />

über der gewöhnlichen Maklercourtage<br />

liegen.<br />

Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken<br />

etc.) ist zu berücksichtigen, dass<br />

die Konditionen (Zins u. Tilgung) zeitlich<br />

befristet sind und nach Ablauf der<br />

Zeit erhebliche Zinsschwankungen nach<br />

unten oder oben eingetreten sein können.<br />

Nach Ablauf der Finanzierung hat<br />

sich der Investor demnach um eine Anschlussfinanzierung<br />

ggf. nach Vereinbarung<br />

neuer Konditionen und unter<br />

Einrechnung erneuter Bankbearbeitungsgebühren<br />

etc. zu kümmern. Bei<br />

der Anschlussfinanzierung ist zu beachten,<br />

dass der dann gültige Zinssatz höher<br />

oder niedriger sein kann, als zu Beginn<br />

der Investition geplant, wodurch<br />

sich eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />

oder Verbesserung im Verhältnis<br />

zu den Mieteinnahmen ergeben kann.<br />

Bei der Entscheidung zum Investment<br />

sind neben den behandelten objektspezifischen<br />

Chancen und Risiken auch die<br />

persönlichen und individuellen Verhältnisse<br />

des Erwerbers (wie z.B. Alter, Finanzierungsdauer,<br />

Einnahmesicherheit<br />

etc.) zu berücksichtigen. Soweit der Investor<br />

den Erwerb seiner Wohneinheit<br />

durch ein Bankdarlehen finanziert, haftet<br />

er persönlich <strong>für</strong> die fristgerechte<br />

Bedienung von Zinsen und die Tilgung<br />

seines Darlehens, unabhängig vom Vermietungsstand<br />

seiner Wohneinheit.<br />

Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle<br />

mit mannigfaltigen Chancen<br />

und Risiken, die individuell auf die<br />

Bedürfnisse des Investors zugeschnitten<br />

werden können. Der Investor sollte sich<br />

hierzu mehrere Angebote einholen bzw.<br />

sich von seinem Finanzierungsberater<br />

gesondert beraten lassen.<br />

Zu den Investitionskosten wird auf die<br />

Angaben im Angebot verwiesen.<br />

IX. Steuerliche Aspekte<br />

Der Investor erzielt Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung. Die steuerlichen<br />

Ergebnisse aus der Investition<br />

führen i.d.R. zunächst zu einer Senkung<br />

des zu versteuernden Einkommens des<br />

Investors. Eine Eintragung der steuerlichen<br />

Auswirkungen auf der Lohnsteuerkarte<br />

kann frühestens im Jahr nach<br />

der Bezugsfertigkeit erfolgen. Es gibt<br />

keine Gewähr da<strong>für</strong>, dass die zur Zeit<br />

der Prospektherausgabe geltenden<br />

Steuergesetze und -verordnungen sowie<br />

die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis<br />

in unveränderter Form<br />

fortbestehen bleiben. Die vorgenommene<br />

Auf<strong>teil</strong>ung des Kaufpreises, insbesondere<br />

hinsichtlich der Sanierungsund<br />

Modernisierungskosten, stellt lediglich<br />

eine Prognose des Verkäufers/<br />

Bauträgers dar, die sich an Erfahrungswerten<br />

orientiert. Die Anerkennung obliegt<br />

den Behörden, eine Gewähr wird<br />

nicht übernommen. Eine geänderte<br />

Auf<strong>teil</strong>ung durch die Finanzbehörden<br />

kann zu geringeren Abschreibungen<br />

führen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,<br />

dass erhöhte Abschreibungen<br />

i.d.R. beim Weiterverkauf entfallen, was<br />

sich auf die Höhe des zu erzielenden<br />

Kaufpreises auswirken kann.<br />

Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben<br />

zu den steuerlichen Auswirkungen<br />

– auf welche ausdrücklich verwiesen<br />

wird – geben die Beur<strong>teil</strong>ung von<br />

Fachleuten sowie deren Interpretation<br />

der derzeitigen Rechtslage wieder. Abweichende<br />

Interpretationen durch die<br />

Finanzbehörden können nicht ausgeschlossen<br />

werden. Die Erläuterungen<br />

der steuerlichen Behandlung der Investition<br />

in diesem Prospekt spiegeln nur<br />

grundsätzlich denkbare Rahmenbedingungen<br />

wieder und ersetzen in keinem<br />

Fall die persönliche und individuell auf<br />

den Erwerber abgestimmte Steuerberatung.<br />

Für das Erreichen vom Investor<br />

verfolgter steuerlicher Ziele kann daher<br />

weder vom Prospektherausgeber noch<br />

einem Vermittler eine Haftung übernommen<br />

werden.<br />

X. Kumulation von Chancen<br />

und Risiken<br />

Das vorliegende Angebot enthält die<br />

Chance zur werthaltigen Immobilieninvestition,<br />

wobei die Risiken abgewogen<br />

werden müssen. Im Extremfall können<br />

die beschriebenen Risiken auch gehäuft<br />

auftreten (z.B. Leerstand oder rückläufige<br />

Mieten bei steigenden Zinsen oder<br />

teurerer Anschlussfinanzierung und<br />

erforderlich werdende Instandhaltungs-/<br />

Instandsetzungsaufwendungen)<br />

und je nach Vermögenslage im schlimmsten<br />

Fall bis hin zu erheblichen Vermögensverlusten<br />

des Investors führen.<br />

Die vorstehende Darstellung der Chancen<br />

und Risiken kann nicht abschließend<br />

sein und enthält nur die nach Auffassung<br />

der Prospektherausgeber wichtigsten<br />

Aspekte. Weitergehende Auseinandersetzungen<br />

würden den Rahmen<br />

dieser Übersicht übersteigen.<br />

Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt<br />

und zum Teil komplizierte<br />

Rechtsmaterien beschreibt, welche zudem<br />

im Laufe der Zeit Veränderungen<br />

unterliegen, kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Angaben oder Umstände<br />

unerwähnt bleiben, welche <strong>für</strong> die Anlageentscheidung<br />

des Investors bzw.<br />

dessen Risikoabwägung ggf. von Bedeutung<br />

sind oder werden. Insofern<br />

steht der Prospektherausgeber einem<br />

interessierten Erwerber jederzeit zur<br />

vollständigen und richtigen Beantwortung<br />

ggf. ergänzend auftretender Fragen<br />

zur Verfügung. Weil auch die individuellen<br />

Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />

eines Investors zwangsläufig in<br />

einem Prospekt nicht ganzheitlich berücksichtigt<br />

werden können, ist in jedem<br />

Fall die individuelle Prüfung, Information,<br />

Aufklärung, Beratung und Empfehlung<br />

durch eine fachkundige Person<br />

Ihres Vertrauens (bspw. Rechtsanwalt<br />

oder Steuerberater) anzuraten.


DAS OBJEKT<br />

9


10<br />

Übersichtsplan<br />

Objekt „Französische Gärten“<br />

7<br />

9<br />

11<br />

Bauabschnitt I<br />

Bauabschnitt II<br />

Bauabschnitt III<br />

13<br />

15<br />

Bei der Krähenhütte<br />

17<br />

19<br />

21<br />

23<br />

25<br />

27<br />

31<br />

29<br />

33<br />

Kahlhoffweg<br />

8<br />

37<br />

35<br />

Leinestraße<br />

10<br />

39<br />

12<br />

14<br />

Eigenheimstraße<br />

16<br />

3 5 7<br />

8<br />

10<br />

12<br />

14<br />

16<br />

18<br />

20<br />

22<br />

Cröberner Straße


Das Objekt<br />

Ansicht Nordwest<br />

Bei der Krähenhütte 11-13<br />

Ansicht Südost<br />

Bei der Krähenhütte 11-13<br />

11


12<br />

Ansicht Nordost<br />

Bei der Krähenhütte 7-9<br />

Ansicht Südwest<br />

Bei der Krähenhütte 7-9


Das Objekt<br />

13


14<br />

Grundriss<br />

Haus 7 · Erdgeschoss<br />

Wohnung 01 59,56 qm<br />

Wohnung 02 59,81 qm<br />

Schlafen<br />

12.46 qm<br />

Wohnen<br />

20,62 qm<br />

Terrasse<br />

7,00 qm<br />

Diele<br />

4,16 qm<br />

Bad<br />

7,63 qm<br />

Küche<br />

7,69 qm<br />

WE 02<br />

WE 01<br />

Nr. 7<br />

Küche<br />

7,69 qm<br />

Diele<br />

4,16 qm<br />

Bad<br />

7,63 qm<br />

Terrasse<br />

7,00 qm<br />

Wohnen<br />

20,69 qm<br />

Schlafen<br />

12.64 qm


Schlafen<br />

12.64 qm<br />

Terrasse<br />

7,00 qm<br />

Wohnen<br />

20,79 qm<br />

Diele<br />

4,16 qm<br />

Bad<br />

7,63 qm<br />

Küche<br />

7,69 qm<br />

WE 06<br />

WE 05<br />

Nr. 9<br />

Küche<br />

7,69 qm<br />

Diele<br />

4,16 qm<br />

Bad<br />

7,63 qm<br />

Das Objekt<br />

Grundriss<br />

Haus 9 · Erdgeschoss<br />

Terrasse<br />

7,00 qm<br />

Wohnen<br />

20,62 qm<br />

Wohnung 05 59,91 qm<br />

Wohnung 06 59,56 qm<br />

Schlafen<br />

12.46 qm<br />

15


16<br />

Grundriss<br />

Haus 7 · Obergeschoss<br />

Wohnung 03 89,73 qm<br />

Wohnung 04 87,33 qm<br />

Kind<br />

9,28 qm<br />

Balkon<br />

3,05 qm<br />

Wohnen<br />

26,24 qm<br />

Küche<br />

5,81 qm<br />

Diele<br />

WE 04 Diele<br />

5,10 qm WE 03<br />

5,10 qm<br />

Bad<br />

3,83 qm<br />

Bad<br />

3,83 qm<br />

Wohnen<br />

26,31 qm<br />

Küche<br />

5,81 qm<br />

Balkon<br />

3,05 qm<br />

Kind<br />

9,45 qm


Kind<br />

9,45 qm<br />

Balkon<br />

3,05 qm<br />

Wohnen<br />

26,41 qm<br />

Küche<br />

5,81 qm<br />

Diele<br />

5,10 qm<br />

Bad<br />

3,83 qm<br />

WE 08<br />

WE 07<br />

Bad<br />

3,83 qm<br />

Das Objekt<br />

Grundriss<br />

Haus 9 · Obergeschoss<br />

Wohnen<br />

26,24 qm<br />

Diele<br />

5,10 qm<br />

Küche<br />

5,81 qm<br />

Wohnung 07 87,61 qm<br />

Wohnung 08 89,73 qm<br />

Balkon<br />

3,05 qm<br />

Kind<br />

9,28 qm<br />

17


18<br />

Grundriss<br />

Haus 7 · Dachgeschoss<br />

Wohnung 03 89,73 qm<br />

Wohnung 04 87,33 qm<br />

Schlafen<br />

16,08 qm<br />

Ankleide<br />

8,07 qm<br />

WE 03<br />

Galerie<br />

4,75 qm<br />

Bad<br />

7,52 qm<br />

Luftraum<br />

WE 04<br />

Galerie<br />

2,10 qm<br />

Bad<br />

7,52 qm<br />

Schlafen<br />

16,03 qm<br />

Ankleide<br />

8,13 qm


Schlafen<br />

16,21 qm<br />

Ankleide<br />

8,13 qm<br />

Luftraum<br />

WE 07<br />

Galerie<br />

2,10 qm<br />

Bad<br />

7,52 qm<br />

WE 08<br />

Bad<br />

7,52 qm<br />

Galerie<br />

4,75 qm<br />

Das Objekt<br />

Grundriss<br />

Haus 9 · Dachgeschoss<br />

Wohnung 07 87,61 qm<br />

Wohnung 08 89,73 qm<br />

Schlafen<br />

16,08 qm<br />

Ankleide<br />

8,07 qm<br />

19


20<br />

Grundriss<br />

Haus 11 · Erdgeschoss<br />

Wohnung 09 79,40 qm<br />

Kind<br />

9,73 qm<br />

Schlafen<br />

17.66 qm<br />

Bad<br />

7,20 qm<br />

Nr. 11<br />

WE 09<br />

Diele<br />

7,41 qm<br />

Küche<br />

7,20 qm<br />

Balkon<br />

2,00 qm<br />

Wohnen<br />

17,83 qm<br />

Essen<br />

10,37 qm


Balkon<br />

2,00 qm<br />

Wohnen<br />

17,97 qm<br />

Essen<br />

10,37 qm<br />

Diele<br />

7,41 qm<br />

Küche<br />

7,20 qm<br />

Nr. 13<br />

WE 12<br />

Bad<br />

7,20 qm<br />

Schlafen<br />

17.66 qm<br />

Kind<br />

9,73 qm<br />

Das Objekt<br />

Grundriss<br />

Haus 13 · Erdgeschoss<br />

Wohnung 12 79,54 qm<br />

21


22<br />

Grundriss<br />

Haus 11 · Obergeschoss<br />

Wohnung 10 64,63 qm<br />

Wohnung 11 64,78 qm<br />

Balkon<br />

2,00 qm<br />

WC<br />

1,94 qm<br />

Küche/Essen<br />

12,00 qm<br />

Diele<br />

2,75 qm<br />

Wohnen<br />

19.42 qm<br />

WE 11<br />

WE 10<br />

Balkon<br />

2,00 qm<br />

Küche/Essen<br />

12,21 qm<br />

Diele<br />

2,85 qm<br />

Wohnen<br />

19.50 qm<br />

WC<br />

1,85 qm


WC<br />

1,94 qm<br />

Küche/Essen<br />

12,21 qm<br />

Balkon<br />

2,00 qm<br />

Diele<br />

2,85 qm<br />

Wohnen<br />

19.50 qm<br />

WE 13<br />

WE 14<br />

Balkon<br />

2,00 qm<br />

Küche/Essen<br />

12,00 qm<br />

Diele<br />

2,75 qm<br />

Wohnen<br />

19.42 qm<br />

WC<br />

1,94 qm<br />

Das Objekt<br />

Grundriss<br />

Haus 13 · Obergeschoss<br />

Wohnung 13 64,63 qm<br />

Wohnung 14 65,02 qm<br />

23


24<br />

Grundriss<br />

Haus 11 · Dachgeschoss<br />

Wohnung 10 64,63 qm<br />

Wohnung 11 64,78 qm<br />

Bad<br />

6,70 qm<br />

WE 10<br />

Galerie<br />

4,66 qm<br />

AR 1,74 qm<br />

Schlafen<br />

13,42 qm<br />

AR 1,70 qm<br />

Schlafen<br />

13,12 qm<br />

Bad<br />

6,72 qm<br />

WE 11<br />

Galerie<br />

4,83 qm


Bad<br />

6,87 qm<br />

Galerie<br />

4,83 qm<br />

AR 1,70 qm<br />

Schlafen<br />

13,12 qm<br />

AR 1,74 qm<br />

Schlafen<br />

13,42 qm<br />

Bad<br />

6,70 qm<br />

WE 14 WE 13<br />

Galerie<br />

4,66 qm<br />

Das Objekt<br />

Grundriss<br />

Haus 13 · Dachgeschoss<br />

Wohnung 13 64,63 qm<br />

Wohnung 14 65,02 qm<br />

25


26<br />

Preisliste<br />

BA I: Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13<br />

WE Lage Anzahl Wohn- Miete KP/WE Grundst- Gebäude- Sanierungs-<br />

Nr Räume fläche EUR/ in EUR an<strong>teil</strong> an<strong>teil</strong> an<strong>teil</strong><br />

m2 in EUR in EUR in EUR<br />

Bei der Krähenhütte 7<br />

1 EG links 2 59,56 334 111.675 11.168 11.168 89.340<br />

2 EG rechts 2 59,81 335 112.144 11.214 11.214 89.715<br />

3 OG/DG links 3 89,73 502 168.244 16.824 16.824 134.595<br />

4 OG/DG rechts 3 87,33 489 163.744 16.374 16.374 130.995<br />

Mit<br />

Bei<br />

der<br />

der<br />

TÜV<br />

Krähenhüte<br />

Süd Industrie<br />

9<br />

Service GmbH<br />

wird <strong>für</strong> das Bauvorhaben eine qualitätssi-<br />

5 EG links 2 59,91 336<br />

chernde Baubegleitung vereinbart und in<br />

6 EG rechts 2 59,56 334<br />

Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubegleitenden<br />

7 OG/DG Qualitätssicherung links 3 87,61begehen 491<br />

112.331<br />

111.675<br />

164.269<br />

11.233<br />

11.168<br />

16.427<br />

11.233<br />

11.168<br />

16.427<br />

89.865<br />

89.340<br />

131.415<br />

Mitarbeiter 8 OG/DG des rechts TÜV turnusgemäß 3 89,73die Bau- 502<br />

stelle, um auftretende Mängel rechtzeitig<br />

zu Bei erkennen der Krähenhütte und Abhilfe 11zu<br />

empfehlen.<br />

168.244 16.824 16.824 134.595<br />

Vorgesehen 9 EG sind 5 bis 10 3,5Baustellenbesuche. 79,40 445<br />

Ferner begleitet die TÜV Süd Industrie Ser-<br />

10 OG/DG links 2 64,63 362<br />

vice GmbH den Verwalter bei der Schluß-<br />

11 OG/DG rechts 2 64,78 363<br />

abnahme des Gemeinschaftseigentums und<br />

erstellt einen entsprechenden Abnahmebericht.<br />

Bei der Krähenhütte 13<br />

148.875<br />

121.181<br />

121.463<br />

14.888<br />

12.118<br />

12.146<br />

14.888<br />

12.118<br />

12.146<br />

119.100<br />

96.945<br />

97.170<br />

Der 12Prüfumfang EG der 3,5 TÜV Süd 79,54 Industrie 445 149.138 14.914 14.914 119.310<br />

Service 13 OG/DG GmbH beinhaltet links 2 die 64,63 Mängelerfas- 362 121.181 12.118 12.118 96.945<br />

sung 14 und OG/DG stellt rechts im Schlußbericht 2 65,02 fest, dass: 364 121.913 12.191 12.191 97.530<br />

Stand: 15.06.2007


Baubeschreibung „Französische Gärten”<br />

BA I: Bei der Krähenhütte 7, 9, 11 und 13<br />

1. ALLGEMEINE ANGABEN<br />

1.1 Angaben zum Gebäudetyp<br />

Die Gebäude sind in massiver Ziegelbauweise<br />

errichtet (Baujahr ca. 1938).<br />

Es handelt sich um mehrgeschossige<br />

Wohngebäude mit Dachgeschoss die<br />

vollständig unterkellert sind.<br />

Grundlagen der Ausführung der Instandsetzung<br />

bzw. Renovierung sind<br />

die allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik, die behördlichen Bestimmungen<br />

der Verwaltungs- und Bauaufsichtbehörden,<br />

die einschlägigen Gesetze<br />

sowie die <strong>für</strong> das Bauvorhaben maßgeblichen<br />

Bauvorschriften und Verordnungen.<br />

Soweit die gültigen DIN-Normen<br />

oder die anerkannten Regeln der Technik<br />

aufgrund der Besonderheiten des<br />

historischen Bauwerks nicht eingehalten<br />

werden können, stellt dies keinen Mangel<br />

dar. Die Bauausführungen haben<br />

allerdings so zu erfolgen, dass sie vorstehend<br />

genannten Regelungen möglichst<br />

nahe kommen.<br />

Grundsätzlich gilt, dass “Sollbruchrisse“<br />

zwischen Trockenbau und massiven<br />

Bau<strong>teil</strong>en keine Mängel darstellen, da<br />

sie nicht vermeidbar sind, es sei denn,<br />

der Riss wird im Einzelfall als Mangel<br />

bestätigt.<br />

Der Bauträger kann die Baubeschreibung<br />

ohne Zustimmung des Käufers<br />

ändern, wenn dies aufgrund tatsächlicher<br />

oder rechtlicher Gegebenheiten<br />

notwendig wird und sich <strong>für</strong> den Käufer<br />

keine den Wert oder die Tauglichkeit<br />

des Vertragsgegenstandes negativ beeinflussende<br />

Abweichung ergibt.<br />

1.2 Flächenberechnungen<br />

Die Flächenberechnung <strong>für</strong> Wohnungen<br />

nach DIN wird nach der Betriebskosten-<br />

und Wohnflächenverordnung<br />

(WoFlV) seit 7/2004 auf der Grundlage<br />

eines digital erstellten Aufmasses mittels<br />

CAD- Programm erstellt.<br />

1.3 Gutachten<br />

Holzschutzgutachten<br />

Es wird eine holzschutztechnische Untersuchung<br />

zur Ermittlung von biotischen<br />

Schäden durch holzzerstörende<br />

Pilze und Insekten durchgeführt. Die<br />

Untersuchung erfolgt durch einen geprüften<br />

Fachmann (Sachverständiger)<br />

<strong>für</strong> Holzschutz, Pilz- und Insektenschäden<br />

verbauter Hölzer im Hochbau auf<br />

der Grundlage der DIN 68 800, Teil 2-<br />

4, welcher die fachgerechte Sanierung<br />

überwacht und die Abnahme dieser<br />

Sanierungsarbeiten durchführt.<br />

Bei längere Zeit leer stehenden Gebäuden<br />

kann ein Hausschwammbefall nicht<br />

ausgeschlossen werden. Sollte dieser<br />

festgestellt werden, erfolgt eine fach-<br />

gerechte Beseitigung nach den Vorgaben<br />

und unter Überwachung des Sachverständigen<br />

<strong>für</strong> Holzschutz.<br />

Bauzustandsuntersuchung<br />

im Kellerbereich<br />

Der TÜV SÜD führt im Kellerbereich<br />

eine Überprüfung des Bauzustandes<br />

hinsichtlich auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit<br />

sowie schädigender Salze<br />

im Mauerwerk durch.<br />

Gutachten durch vereidigten<br />

Sachverständigen <strong>für</strong> Brandschutz,<br />

Standsicherheit und<br />

Wärmeschutz<br />

Der jeweils erforderliche Nachweis über<br />

Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer<br />

der tragenden Bau<strong>teil</strong>e,<br />

Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />

baulichen Brandschutz werden von<br />

einem Tragwerksplaner erstellt. Diese<br />

Unterlagen werden durch staatlich anerkannte<br />

Sachverständige oder eine sachverständige<br />

Stelle gemäß § 82 (4)<br />

SächsBO geprüft. Die ergangenen Prüfberichte<br />

werden dem Bauordnungsamt<br />

vorgelegt.<br />

Wärmeschutznachweis<br />

<strong>für</strong> Gebäude<br />

Die Bauausführungen erfolgen, soweit<br />

dies möglich ist, nach den gültigen<br />

DIN-Normen sowie der Energieeinsparverordnung<br />

unter Maßgabe der behördlichen<br />

Auflagen (Denkmalschutz).<br />

TÜV – Baubegleitendes<br />

Qualitätscontrolling<br />

Der TÜV SÜD führt während der Sanierung<br />

ein “Baubegleitendes Qualitätscontrolling“<br />

durch. Auftrag der Baustellenkontrollen<br />

ist es, die Bauleistung der<br />

jeweils wesentlichen bautechnischen<br />

Schwerpunkte und de-ren Grundlagen<br />

zu überprüfen und das Ergebnis zu<br />

dokumentieren. Die wesentlichen bautechnischen<br />

Schwerpunkte der Baumaßnahme<br />

sind im Baustellenkontrollplan<br />

des BC-Vertrages festgelegt. Nach<br />

jeder Begehung wird vom TÜV ein<br />

schriftlicher Bericht erstellt; sofern es<br />

der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung<br />

der vom TÜV festgestell-ten<br />

Mängel im Zuge der nächsten Begehung<br />

kontrolliert und dokumentiert.<br />

TÜV – Technische Abnahme<br />

Nach bzw. im Zuge der Fertigstellung<br />

des Bauvorhabens erfolgt durch den<br />

TÜV SÜD die technische Abnahme der<br />

Wohneinheiten (Sondereigentum). Der<br />

TÜV überwacht die Mängelbeseitigung.<br />

Hier<strong>für</strong> werden Mängelprotokolle im<br />

Sinne von VOB Teil B § 12 Abs. 4 erstellt.<br />

2. TECHNISCHE ANLAGEN<br />

HAUSANSCHLUSS UND<br />

HAUSTECHNIK<br />

2.1 Hausanschlüsse<br />

Heizungsanlage<br />

Die Heizungsanlage (Gaszentralheizung)<br />

ist außentemperaturgeführt und<br />

wird als Zweirohrsystem errichtet. Die<br />

Installation des Heizkessels erfolgt in<br />

einer Heizzentrale pro Hausblock. Der<br />

Anschluss erfolgt über das vorhandene<br />

Gasnetz der Stadt Leipzig. Änderungen<br />

durch behördliche Auflagen oder baulicher<br />

Gegebenheiten müssen berücksichtigt<br />

werden und können zu Planungsänderungen<br />

führen.<br />

Wasseranschluß<br />

und -aufbereitung<br />

Das Warmwasser wird zentral aufbereitet,<br />

die Größe des Warmwasserbehälters<br />

ergibt sich aus den Berechnungen des<br />

Fachingenieurs. Die Kalt- und Warmwasserleitungen<br />

sowie die Zirkulationsleitungen<br />

werden aus Edelstahlrohren<br />

oder glw. hergestellt und in den da<strong>für</strong><br />

vorgesehenen Installationsschächten<br />

verlegt.Die Trinkwasserversorgung erfolgt<br />

über das vorhandene Trinkwassernetz<br />

der Stadt Leipzig.<br />

Der vorhandene Trinkwasseranschluss<br />

wird überprüft und ggf. erneuert. Alte<br />

Versorgungsleitungen werden demontiert<br />

und entsorgt. Es wird ein zentraler<br />

Trinkwasserfilter installiert, der rückspülbar<br />

ist.<br />

Contracting<br />

Sowohl die Heizungsanlagen als auch<br />

die Warmwasseraufbereitung werden<br />

über einen gewerblichen Betreiber angemietet.<br />

Dieser Betreiber errichtet und<br />

wartet die gesamte Anlage über die<br />

vereinbarte Mietzeit.<br />

Wärmemengenund<br />

Wasserzähler<br />

Wärmemengen- und Wasserzähler werden<br />

bei einer entsprechenden Fachfirma<br />

über die Hausverwaltung gemietet.<br />

Regenwasser<br />

Alte Entwässerungsleitungen werden<br />

demontiert und entsorgt. Die Entwässerung<br />

der Dachrinne erfolgt über die<br />

außenliegenden Fallrohre mit Einbindung<br />

über Standrohre in die vorhandene<br />

Grundleitung.<br />

Die Entwässerung der Terrassen, Loggien<br />

und Balkone erfolgt durch Einbindung<br />

an die Fallrohre. Sämtliche Regenrinnen,<br />

Fallrohre und Verkleidungen<br />

im Dachbereich sowie die Verkleidung<br />

27


28<br />

sämtlicher Fensterbänke, Gurtgesimse<br />

und Bekrönungen der Fassade werden<br />

mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />

Abwassergrundleitungen<br />

Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />

und entsorgt. Die Grundleitungen<br />

werden geprüft und ggf. fachgerecht<br />

erneuert. Der Anschluss erfolgt<br />

an das öffentliche Abwassernetz.<br />

Strom/Telefon<br />

Die Elektroanlage wird gemäß den<br />

Richtlinien der Leipziger Stadtwerke<br />

zentralisiert. In diesen E-Räumen werden<br />

die zentralen Zähleranlagen angelegt.<br />

Der elektrische Hausanschluss wird nach<br />

Beur<strong>teil</strong>ung des Versorgungsträgers der<br />

Stadtwerke Leipzig entsprechend der<br />

geltenden Nutzungsverordnung erneuert.<br />

Alle Wohnungen werden zum Anschluss<br />

von Telefon und Kabelfernsehen<br />

vorbereitet und mit entsprechenden<br />

Anschlussdosen ausgestattet.<br />

Die Leitungsführung erfolgt unter Putz<br />

bis zur zentralen Übergabe (Ver<strong>teil</strong>erschrank)<br />

im Keller. Die Nutzung erfolgt<br />

über Einzelverträge der Nutzer (Mieter)<br />

mit den Versorgern.<br />

2.2 Heizungsanlage<br />

Heizkörper<br />

Sämtliche Zuleitungen der Wohnungsver<strong>teil</strong>ung<br />

zu den Einzelheizkörpern<br />

werden verdeckt geführt. Die Wohnungen<br />

werden in allen zu beheizenden<br />

Räumen mit endlackierten Flächenheizkörpern,<br />

profiliert als Ventil-Heizkörper,<br />

in den Raumwärmebedarf angepassten<br />

Typen und Größen gemäß der Wärmebedarfsberechnung<br />

ausgestattet. Die<br />

Heizkörper in den Bädern werden als<br />

Handtuchwärmetrockner ausgeführt.<br />

Steigleitungen<br />

Die Steig- sowie Wohnungsver<strong>teil</strong>ungsleitungen<br />

bestehen aus Kupfer oder<br />

gleichwertigem Material. Es erfolgt eine<br />

alukaschierte Rohrdämmung.<br />

2.3. Sanitär<br />

Frischwasserleitungen<br />

Alte Versorgungsleitungen werden demontiert<br />

und entsorgt. Es werden neue<br />

Kalt- und Warmwasserleitungen sowie<br />

Zirkulationsleitungen aus Kunststoff<br />

(PE)- oder Edelstahlrohren hergestellt.<br />

Abwasserleitungen<br />

Neue Abwasserleitungen (Fallrohre in<br />

den Installationsschächten) werden aus<br />

heißwasserbeständigem, schallgedämmtem<br />

Abwasserrohren in erforderlicher<br />

Größe installiert, die waagerechten<br />

Abflussleitungen in den Wohnungen<br />

bestehen aus HT-Rohren.<br />

Sanitärobjekte, Armaturen<br />

Küche:<br />

Kalt- und Warmwasseranschluss, Abfluss<br />

<strong>für</strong> den Anschluss der Spüle, 2 Eckventile<br />

(1 Doppeleckventil <strong>für</strong> Spülmaschine).<br />

Die Montage der Zu- und Abflussleitung<br />

erfolgt im Aufstellungsbereich der Spüle<br />

auf der Wand .<br />

Bad:<br />

Kalt- und Warmwasseranschluss <strong>für</strong> die<br />

Badewanne und Waschbecken. Das<br />

Toilettenbecken erhält einen Kaltwasseranschluss.<br />

Grundsätzlich kommen<br />

in der Bad- und Sanitärausstattung<br />

deutsche Markenfabrikate zum Einsatz.<br />

Badewannenanlage bestehend aus:<br />

– einer hochwertigen, körpergeformten<br />

Badewanne (ca. 75 cm<br />

x 1.700 cm)<br />

– Wannenab- und Überlaufgarnitur<br />

mit Drehgriff und Siphon<br />

– Badewannen-Einhand-Aufputzbatterie<br />

in verchromter Ausführung,<br />

mit Umstellung auf Brause<br />

und Wanneneinlauf<br />

– Gleitstange zur Aufnahme des<br />

Brausekopfes, Metallschlauch Länge<br />

ca. 1.600 mm<br />

– Wannengriff<br />

– Badetuchhalter<br />

Duschwannenanlage bestehend aus:<br />

– einer Duschwanne in flacher Form<br />

(ca. 80 cm x 80 cm), inkl. Ablaufgarnitur<br />

– Aufputzbrause, Einhebelmischbatterie<br />

mit Handbrause in verchromter<br />

Ausführung<br />

– Gleitstange zur Aufnahme des<br />

Brausekopfes, Metallschlauch Länge<br />

ca. 1.600 mm<br />

– standardisierte Duschtrennwand<br />

Aus dem Grundriss ist ersichtlich, daß<br />

mindestens eine Badewannen- bzw.<br />

Duschwannenanlage vorhanden ist.<br />

WC-Anlage bestehend aus:<br />

– Tiefspülklosett aus Porzellan<br />

wandhängend mit eingebautem<br />

Spülkasten, Sparspülung<br />

– WC-Sitz aus Kunststoff, mit Deckel<br />

– Papierhalter verchromt<br />

Waschtischanlage:<br />

– Breite ca. 600 mm<br />

– Einhebelmischbatterie mit Zugknopfablaufgarnitur<br />

verchromt,<br />

Wandspiegel<br />

– Handtuchhalter als Ring oder 2armig<br />

Anschluss <strong>für</strong> Spüle<br />

und Waschmaschine<br />

Jede Wohnung erhält einen Wasch- und<br />

Spülmaschinenanschluss. Der Anschluss<br />

der Spüle und Spülmaschine erfolgt in<br />

der Küche über Eckventil mit Schubrosette.<br />

Der Anschluss <strong>für</strong> die Waschmaschine<br />

erfolgt, soweit möglich, im Bad.<br />

Lüftung Innenbäder/Innen-WC:<br />

Die Raumentlüftung der innenliegenden<br />

Bäder und WC´s erfolgt über Einzellüfter.<br />

Die Schaltung ist mit dem Lichtschalter<br />

kombiniert. Die Entlüftung erfolgt<br />

verdeckt in entsprechenden Versorgungsschächten<br />

über Dach<br />

2.4 Elektroinstallation<br />

Ausstattung nach DIN 18015 / VDE<br />

Bestimmungen<br />

Alle Dosen, Schalter etc. sind deutsche<br />

Markenfabrikate. Sie werden in Unterputzausführung<br />

einschließlich der Verdrahtung<br />

gemäß den entsprechenden<br />

Richtlinien und Verordnungen geliefert<br />

und eingebaut. Der Sicherungskasten/<br />

Unterver<strong>teil</strong>ung wird jeweils im Flur<br />

installiert. Der Ausstattungsgrad erfolgt<br />

gem. DIN 18015 Teil 2 (Mindestausstattung).<br />

Im Einzelnen erfolgt die Bestückung<br />

wie nachfolgend beschrieben.<br />

Anforderungen<br />

an die Ausstattung<br />

Es erfolgt eine komplette Neuinstallation<br />

der Elektroanlagen in den Wohnungen,<br />

im Treppenhaus und in den Kellern.<br />

Die Stromversorgung erfolgt über den<br />

Stromkreis der einzelnen Wohnung.<br />

Neuinstallation der Gemeinschaftsanlage<br />

(Beleuchtung, Heizung) sowie der<br />

Zugänge zu den Mieterkellerräumen.<br />

Die Kellerräume, die den einzelnen<br />

Wohnungen zugeordnet werden, erhalten<br />

jeweils einen Beleuchtungskörper<br />

(Schiffsarmaturen mit Schalter und eine<br />

Steckdose). Kellerflure, Allgemeinräume,<br />

Heizungs- und Lüftungsanlagen, sowie<br />

Außen- und Treppenhausbeleuchtung<br />

werden vom Gemeinschaftszähler versorgt.<br />

Die Zählermontage erfolgt ausschließlich<br />

durch die Energieversorger.<br />

Wenn bei der Wohnungsabnahme der<br />

Nutzer noch nicht bekannt ist, erfolgt<br />

die Übergabe der Wohnung an den<br />

Käufer ohne Zähleinrichtung. Schaffung<br />

eines zentralen Zählerplatzes und eines<br />

zentralen Potentialausgleiches.<br />

Es wird eine Klingel-Wechselsprechanlage<br />

in jeder Wohneinheit mit elektrischer<br />

Türöffnung der Hauseingangstür<br />

eingebaut.<br />

Die Treppenhausbeleuchtung erhält eine<br />

Zeitschaltautomatik mit Warnfunktion.


Weiterhin wird ein zentraler Anschluss<br />

<strong>für</strong> alle Wohneinheiten <strong>für</strong> Telekom und<br />

TV-Anlage geschaffen.<br />

Bäder<br />

1 Lichtschalter, 2 Steckdosen im Bereich<br />

Spiegel/ Waschbecken, 1 schaltbarer<br />

Wandauslass im Spiegelbereich, 1 Deckenauslass,<br />

1 Steckdose jeweils <strong>für</strong><br />

Waschmaschine und Trockner (bzw. in<br />

der Küche, falls Aufstellfläche im Bad<br />

nicht gegeben), 1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />

WC<br />

1 Lichtschalter, 1 Steckdose im Bereich<br />

Spiegel – Waschbecken, 1 schaltbarer<br />

Wandauslass im Spiegelbereich, 1 Deckenauslass<br />

Küchen<br />

2 Doppel-Steckdosen (im Bereich der<br />

Küchenarbeitsfläche), 1 Herdanschlussdose,<br />

1 Steckdose <strong>für</strong> Dunstabzugshaube,<br />

1 Steckdose <strong>für</strong> Einbauküche (Kühl-<br />

/Gefriergerät) , 1 Steckdose <strong>für</strong> Spülmaschine,<br />

1 Steckdose jeweils Waschmaschine<br />

und Trockner (falls Aufstellfläche<br />

im Bad nicht gegeben), 1 Deckenauslass,<br />

1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />

Wohnzimmer, Schlafbzw.<br />

Kinderzimmer:<br />

1 Lichtschalter als Kombination mit<br />

Steckdose, mind. 1 Deckenauslass, 3<br />

Doppelsteckdosen, 1 Antennen-/Kabelanschlussdose,<br />

1 Telefonanschlussdose<br />

kombiniert mit Einfachsteckdose<br />

Flur<br />

2 Einfachsteckdosen, 2 Lichtschalter als<br />

Wechselschalter, 1 Telefonanschlussdose<br />

kombiniert mit Einfachsteckdose, mind.<br />

1 Deckenauslass<br />

Abstellraum<br />

1 Lichtschalter in Kombination mit 1<br />

Steckdose, 1 Deckenauslass<br />

Keller<br />

Komplette Neuinstallation der Elektroanlagen<br />

in den Kellern. Die Stromversorgung<br />

erfolgt über den Stromkreis<br />

der einzelnen Wohnung. Die Kellerräume,<br />

die den einzelnen Wohnungen zugeordnet<br />

werden, erhalten jeweils einen<br />

Beleuchtungskörper (Schiffsarmaturen<br />

mit Schalter und eine Steckdose).<br />

Balkon/Terrasse<br />

1 Steckdose (schaltbar von innen),<br />

1 Außenleuchte (schaltbar von innen)<br />

Treppenhaus/Außenanlagen<br />

Die Beleuchtung erfolgt über Wandbzw.<br />

Deckenleuchten in Stil und Farbe<br />

dem Treppenhaus angepasst. An einer<br />

Stelle wird eine abschaltbare Steckdose<br />

<strong>für</strong> die Treppenreinigung angebracht.<br />

Die Treppenhausbeleuchtung wird über<br />

ein Zeitschaltrelais mit Ausschaltvorwarnung<br />

geregelt. Jede Etage erhält eine<br />

Leuchte, ebenso der Kellerzugang, der<br />

Eingangsbereich sowie der Hof (1 Außenleuchte<br />

mit Dämmerungsschalter<br />

und Bewegungsmelder).<br />

3. BAUWERK<br />

3.1 Dach<br />

Dachausbau<br />

Der Ausbau der vorhandenen Dachgeschosse<br />

erfolgt in Trockenbauweise gemäß<br />

den Anforderungen an den Brandund<br />

Schallschutz.<br />

Dies betrifft sämtliche Wände, Decken,<br />

Stützen und Verbände sowie die Dachschrägen.<br />

Die vorhandene Dachform<br />

bleibt erhalten.<br />

Bei Ausbau des Dachgeschosses werden<br />

die sich aus der Planung ergebenden<br />

statischen, schallschutz- und brandschutztechnischen<br />

Anforderungen berücksichtigt<br />

und umgesetzt.<br />

Stützen, Kehlbalken und andere statische<br />

Bau<strong>teil</strong>e werden nach Möglichkeit<br />

in den Ausbau integriert. Die vorhandenen<br />

Sparren müssen aus diesem<br />

Grund im erforderlichen Maß verstärkt<br />

werden.<br />

Aus statischen Gründen müssen ggf.<br />

Verstärkungen des Dachverbandes aus<br />

Stahl vorgenommen werden.<br />

Die Fallstränge der Entwässerungsleitungen<br />

erhalten eine durch das Dach<br />

nach außen geführte Entlüftung. Vorhandene<br />

Schornsteine werden <strong>teil</strong>weise<br />

bis unter Kellerdecke abgebrochen bzw.<br />

<strong>für</strong> die neu errichtete Heizungsanlage<br />

zur Abgasführung saniert und genutzt.<br />

Um den erforderlichen Wärmeschutz<br />

im Dachgeschoss zu gewährleisten, ist<br />

der Einbau einer Wärmedämmung<br />

(Sparrenzwischendämmung) entsprechend<br />

der geltenden Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) vorgesehen.<br />

Die Innenverkleidung des Dachraumes<br />

erfolgt in Trockenbauweise (Gipskarton).<br />

Zur Belichtung werden Dachgauben<br />

in Abstimmung mit dem Denkmalschutz<br />

in ausreichender Größe errichtet<br />

bzw. eingebaut.<br />

Die Dacheindeckung erfolgt in Abstimmung<br />

mit dem Denkmalschutz. Die<br />

Dachterrassen und Flachdachbereiche<br />

werden mit Bitumen- oder Kunststoffabdichtungen<br />

gemäß Flachdachrichtlinie<br />

abgedichtet.<br />

Dachklempnerarbeiten<br />

Sämtliche Dachrinnen und Fallrohre,<br />

Standrohr (mit Reinigungsöffnung),<br />

Brandmauerabdeckungen, Schornsteineinfassungen,<br />

Schneefanggitter etc.<br />

werden mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />

3.2 Straßen- und Hoffassade<br />

Die Sanierung der historischen Fassade<br />

und Sockel erfolgt unter Maßgabe der<br />

denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

3.3 Fenster- und Balkontüren<br />

Sämtliche vorhandenen Fenster werden<br />

demontiert und durch neue lackierte<br />

Holz-Isolierglasfenster mit Dreh-/ Kippflügelflügel<br />

unter Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung<br />

ersetzt.<br />

Fensterbänke<br />

innen:<br />

Fensterbänke aus Kalkstein Jura oder<br />

wasserfeste resopalbeschichtete Platte<br />

außen:<br />

Fensterbank außen neu (nach Maßgabe<br />

der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung)<br />

3.4 Hauseingangstüren<br />

Die vorhandenen Hauseingangstüren<br />

werden fachgerecht aufgearbeitet oder<br />

durch neue Holztüren nach Maßgabe<br />

der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />

ersetzt.<br />

3.5 Balkone/Terrasse<br />

Die Ausführung der neu zu errichtenden<br />

Balkone erfolgt als verzinkte Stahlkonstruktion<br />

nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung.<br />

Terrassen erhalten einen Belag mit Einfassung<br />

nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung.<br />

3.6 Treppenhaus<br />

Das Treppenhaus wird nach einer Befunduntersuchung<br />

durch einen Restaurator<br />

sowie nach Maßgaben der denkmalschutzrechtlichen<br />

Auflagen komplett<br />

saniert.<br />

Die Treppenanlage aus Holz sowie vorhandene<br />

Bodenfliesen werden entsprechend<br />

überarbeitet und wenn erforderlich,<br />

ergänzt.<br />

Vorhandene Wohnungseingangstüren<br />

und ehemalige WC-Türen werden fachgerecht<br />

unter Berücksichtigung der<br />

Verbesserung des Brand-, Schall- und<br />

Einbruchschutzes restauriert und ertüchtigt<br />

oder durch neue Wohnungseingangstüren<br />

(Holztüren) stilgerecht<br />

ersetzt.<br />

Die Treppenhausfenster werden in einer<br />

dem historischen Bestand entsprechenden<br />

Gliederung komplett erneuert. Die<br />

Wände werden vollflächig gespachtelt<br />

und verschliffen. Es erfolgt ein Farbanstrich<br />

auf Grundlage der Befundunter-<br />

29


30<br />

suchung des Restaurators sowie der<br />

denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

3.7 Keller<br />

Die einzelnen Kellerab<strong>teil</strong>e werden aus<br />

einer luftzirkulationsfördernden, offenen<br />

und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />

Der Einbau von Türen (T30) erfolgt<br />

nach den Erfordernissen der derzeit<br />

geltenden Brandschutzbestimmungen.<br />

Sämtliche Kellerfenster werden erneuert<br />

(verzinkter Stahlrahmen mit Lüftungsgitter<br />

bzw. nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung).<br />

Kellerfußboden<br />

Der vorhandene Kellerfußboden wird<br />

auf Schäden untersucht. Ist seine Funktion<br />

nicht gestört, bleibt er weitestgehend<br />

erhalten. Unebenheiten werden<br />

ausgebessert.<br />

Kellerwände<br />

Die Kellerwände werden von schadhaften<br />

Putz befreit, sandgestrahlt und als<br />

sichtbares Mauerwerk belassen.<br />

Größere Fehlstellen im Mauerwerk werden<br />

mit gleichem Material ausgebessert.<br />

Es erfolgt durch den TÜV SÜD eine<br />

Überprüfung des Bauzustandes hinsichtlich<br />

auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit,<br />

schädigender Salze im Mauerwerk.<br />

Im Ergebnis dieser Untersuchungen<br />

werden erforderliche Instandsetzugsmaßnahmen<br />

durchgeführt; in der<br />

Regel zur Sperrung gegen aufsteigende<br />

Feuchtigkeit ins Erdgeschoß. Dabei<br />

werden die Kellerwände so abgedichtet,<br />

daß in das Erdgeschoß aufsteigende<br />

Nässe weitestgehend verhindert wird.<br />

Da es sich bei den Kellerräumen jedoch<br />

um untergeordnete Neben- und Abstellflächen<br />

handelt, stellte eine bestehend<br />

bleibende Erd- oder Restfeuchte<br />

keinen Mangel dar.<br />

3.8 Wohneinheiten<br />

Wohnungstrennwände<br />

Bestand:<br />

Massive Wohnungstrennwände in Stärken<br />

von 15-24 cm. Bei zu geringen<br />

Wandstärken werden die Wohnungstrennwände<br />

brand- und schallschutztechnisch<br />

ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />

neu:<br />

Soweit Wände in den Wohnungen neu<br />

hinzukommen oder erneuert werden<br />

müssen, werden diese Wände als Trockenbauwände<br />

gemäß den Anforderungen<br />

an den Brand- und Schallschutz<br />

errichtet (beidseitige Doppelbeplan-<br />

kung). Neue tragende Wände werden<br />

in Ziegelbauweise erstellt und beidseitig<br />

verputzt.<br />

Wand- und Deckenbeläge<br />

An allen Innenwänden und Decken<br />

wird die alte Tapete entfernt. Schadhafte<br />

Putzstellen werden ausgebessert. Soweit<br />

keine Neuauf<strong>teil</strong>ung der Wohnungen<br />

erfolgt, unterliegen alle Wände<br />

dem Bestandsschutz. Bad-, Küchenund<br />

Flurbereiche erhalten eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />

In Wohnräumen, die aus statischen<br />

Gründen Unterzüge erhalten, werden<br />

ebenfalls Trockenbau-Unterhangdecken<br />

eingebaut. In den Wohneinheiten werden<br />

die Wände mit einer putzartigen<br />

Oberflächenbeschichtung sowie einem<br />

zweifachen deckenden Dispersionsanstrich<br />

versehen.<br />

Die Wände der Bäder erhalten einen<br />

zeitgemäßen hochwertigen großformatigen<br />

Fliesenbelag. Die exakte Höhe<br />

des Fliesenbelages ergibt sich aus der<br />

Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />

z. B. Vorwandkonstruktion, sowie den<br />

Abmessungen der Fliesen. Die Wandfliesen<br />

werden im Dünnbettverfahren<br />

inkl. erforderlicher Abdichtungen im<br />

Spritzwasserbereich verlegt. Oberhalb<br />

der Fliesen werden die Wände gespachtelt<br />

und deckend gestrichen.<br />

Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />

Die Böden in den Wohnungen erhalten<br />

einen Gussasphalt – Estrich mit Trittschalldämmung.<br />

Die Türbereiche innerhalb<br />

der Wohnungen werden nach<br />

Möglichkeit schwellenlos ausgeführt.<br />

Eine Schwelle vom Treppenhaus in die<br />

Wohnung ergibt sich aus denkmalschutzrechtlichen<br />

Vorgaben, die Veränderungen<br />

im Treppenhaus nicht zulassen.<br />

Die vorgesehene Sanierung und Modernisierung<br />

erfolgt unter Bestandsschutz.<br />

Lichte Raumhöhen nach § 47<br />

der Sächsischen Bauordnung können<br />

nicht garantiert werden.<br />

Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />

Die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer<br />

erhalten ein hochwertiges Fertigparkett<br />

aus Eiche mit umlaufenden Sockelleisten.<br />

Küche:<br />

Für Küchen ist ein hochwertiger Fliesenbelag<br />

(Materialpreis 30 EUR/qm)<br />

vorgesehen. Optional kann, bei Einigung<br />

vor Baubeginn kostenneutral,<br />

auch hier die Verlegung von hochwertigem<br />

Fertigparkett vereinbart werden.<br />

Bad:<br />

Die Böden im Bad erhalten einen hochwertigen<br />

Fliesenbelag (Materialpreis 30<br />

EUR/qm) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />

Wohnungsinnentüren<br />

Sämtliche Innentüren werden, sofern<br />

vom Denkmalschutz nicht anders gefordert,<br />

erneuert. Es werden neue hochwertige<br />

Zimmertüren eingebaut. Die<br />

Türbeschläge werden in Edelstahl ausgeführt.<br />

Die Zimmertüren der Wohnzimmer<br />

(Stube) und Küchen erhalten<br />

satinierte Glasfüllungen.<br />

Schließanlage in der<br />

Wohnungseingangstür<br />

Es wird eine Schließanlage mit Hauptund<br />

Gruppensperre GPI, serienmäßig<br />

mit Aufbohr- und Abtastsicherung. Die<br />

Übergabe erfolgt inklusive eines Schließplanes<br />

an die Hausverwaltung.<br />

4. SONSTIGE AUSSTATTUNG<br />

Küchen<br />

Der Einbau einer Einbauküche kann auf<br />

Wunsch nach gemeinsamer Abstimmung<br />

vor Baubeginn optional gegen<br />

Aufpreis erfolgen.<br />

Musterwohnung<br />

Auf Grundlage der vorstehenden Baubeschreibung<br />

wird eine Musterwohnung<br />

hergestellt. Diese kann der Erwerber<br />

nach Absprache besichtigen, und<br />

sich ein Bild vom Umfang der Sanierung<br />

und der Ausstattung der Einheiten zu<br />

verschaffen. Weicht die Musterwohnung<br />

von der Baubeschreibung ab, gilt<br />

im Zweifel vorrangig die Baubeschreibung.<br />

Außenanlagengestaltung<br />

Die gesamte Außenanlage wird unter<br />

Maßgabe der zuständigen Ämter (Denkmalschutz,<br />

Grünflächenamt) gestaltet.<br />

Historische Beläge im Gehwegbereich<br />

werden erhalten bzw. neu verlegt.<br />

Es werden zentrale Müllcontainerstellplätze<br />

in ausreichender Anzahl hergestellt.<br />

Die Restfläche wird mit Rasen<br />

und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />

begrünt. Spielplatzanlagen werden im<br />

Rahmen der Baugenehmigung mit den<br />

zuständigen Behörden geplant und abgestimmt.<br />

5. Planungsänderungen<br />

Änderungen in der Planung, an vorgesehenen<br />

Materialien und bei Einrichtungsgegenständen<br />

sind vorbehalten,<br />

soweit sie aus technischen Gründen<br />

oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />

zweckmäßig sind und den geschilderten<br />

Standard nicht mindern. Ände-


ungen in der Baugenehmigung oder<br />

aufgrund behördlicher Auflagen oder<br />

geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />

können zu Planungsänderungen führen<br />

und bleiben vorbehalten.<br />

6. Sonderwünsche<br />

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung)<br />

eines Käufers bezüglich des Sondereigentums<br />

sind möglich, soweit es<br />

der Bautenstand zulässt, sie technisch<br />

durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />

nicht gegen die Interessen<br />

der Gemeinschaft gerichtet sind. Die<br />

Änderungen sind mit dem Bauherrn<br />

bzw. Bauträger (Grundstücksverkäufer)<br />

im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />

Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />

und veranlasst ggf. eine<br />

Kostenkalkulation durch den General-<br />

unternehmer bzw. die Handwerksfirmen.<br />

Auf Grundlage dieser Kostenkalkulation<br />

wird ein Zusatzvertrag zwischen<br />

dem Käufer und dem Generalunternehmer<br />

bzw. den Handwerksfirmen<br />

über den Bauherrn bzw. Bauträger<br />

geschlossen. Die Leistungen sind darin<br />

direkt mit dem Generalunternehmer<br />

bzw. den Handwerksfirmen abzurechnen.<br />

Dasselbe Prinzip gilt auch bei der<br />

Abwahl einer Leistung. Mündliche Auskünfte<br />

bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer<br />

der Schriftform.<br />

7. ANGABENVORBEHALT<br />

Alle Angaben sind vom Ersteller der<br />

Baubeschreibung sorgfältig geprüft und<br />

zusammengestellt worden. Die in den<br />

Grundrissen enthaltenen Möblierungen<br />

sind Gestaltungsvorschläge, dienen der<br />

Veranschaulichung und sind nicht Vertragsgegenstand.<br />

Kein Vermittler, Anlageberater oder<br />

sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte<br />

zu er<strong>teil</strong>en oder Zusicherungen zu<br />

machen, die von diesen Angaben abweichen<br />

oder über sie hinausgehen.<br />

Solche Auskünfte und Zusicherungen<br />

sind im Übrigen nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich durch die Ersteller der Baubeschreibung<br />

erfolgen. Sämtliche Angaben<br />

entsprechen dem Stand der<br />

Planung im März 2007. Sie stehen unter<br />

dem Vorbehalt grundsätzlich unveränderter<br />

Planungs- und gleichbleibender<br />

rechtlicher Verhältnisse der Spruchpraxis<br />

der Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />

Stand: Mai 2007<br />

<strong>DGG</strong> AG<br />

31


32<br />

Die rechtliche<br />

Konzeption<br />

Das hier angebotene Immobilieninvestment<br />

ist mit dem Abschluss mehrerer<br />

Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />

handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot<br />

nebst einer Grundlagenurkunde<br />

des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig.<br />

Ferner tritt der Erwerber als künftiges<br />

Mitglied in einen bereits abgeschlossenen<br />

WEG-Verwaltervertrag mit der<br />

Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH<br />

ein. Optional kann ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />

geschlossen<br />

werden, in Verbindung mit nachfolgender<br />

Garantie ist der Abschluss zwingend.<br />

Daneben schließt der Erwerber<br />

einen Erstvermietungsgarantievertrag,<br />

dessen Kosten bereits im Kaufpreis enthalten<br />

sind. In der Grundlagenurkunde<br />

sind die Teilungserklärung gem. § 8<br />

WEG, die Pläne, die Baubeschreibung<br />

sowie Planungs- und Änderungsvollmachten<br />

enthalten. Die wesentlichen<br />

Inhalte der Verträge werden im Folgenden<br />

kurz erläutert. Die vollständigen<br />

Verträge werden dem Interessenten auf<br />

Wunsch ausreichende Zeit vor dem Erwerb<br />

überlassen.<br />

I. KAUFVERTRAG<br />

1. Angebot<br />

Der Investor unterbreitet der Verkäuferin,<br />

der <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />

Grundbesitz AG ein notarielles Angebot<br />

zum Abschluss des nach beschriebenen<br />

Kaufvertrages über eine noch zu sanierende<br />

Altbauwohnung. An dieses Angebot<br />

ist der Investor 40 Tage ab Beurkundung<br />

unwiderruflich gebunden.<br />

Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht<br />

das Angebot weiter fort. Es kann jedoch<br />

dann durch den Anbieter jederzeit widerrufen<br />

werden, es sei denn, die Annahme<br />

wurde vor Zugang des Widerrufs<br />

bereits erklärt.<br />

Die Annahme ist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung<br />

vor einem deutschen<br />

Notar beurkundet worden ist.<br />

2. Inhalt<br />

a) Grundstück<br />

Die Verkäuferin wird Eigentümerin des<br />

im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig<br />

von Dölitz, Blatt 417 verzeichneten<br />

Grundbesitzes, Flurstück 232a, Größe<br />

ca. 1800 qm, gelegen in Leipzig-Dölitz.<br />

Das Grundeigentum wird bei Veräußerung<br />

wie folgt belastet sein:<br />

Abt. II: Auflassungsvormerkung <strong>für</strong><br />

die Verkäuferin<br />

Abt. III: lastenfrei<br />

Derzeit in Abt. II und III eingetragene<br />

Belastungen sind zur Löschung zu bringen.<br />

Die Verkäuferin behält sich das Recht<br />

vor, zur Vorfinanzierung der Baukosten<br />

noch Grundpfandrechte in beliebiger<br />

Höhe eintragen zu lassen, was der Käufer<br />

ausdrücklich gestattet und duldet.<br />

Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung<br />

aufgrund dieses Vertrages<br />

bleibt unberührt. Ferner hat die Verkäuferin<br />

das Recht, vom Käufer zu übernehmende<br />

Dienstbarkeiten <strong>für</strong> Ver- und<br />

Entsorgung des Grundstückes, Rechte<br />

<strong>für</strong> Kabeldienstanbieter oder Baulasten<br />

in Abt. II des Grundbuchs einzutragen.<br />

b) WEG-Teilung<br />

und Kaufgegenstand<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />

Kaufgegenstand nach Maßgabe der<br />

Grundlagenurkunde herzustellen und<br />

auszustatten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

wurde noch nicht er<strong>teil</strong>t.<br />

Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />

ist demnach noch nicht erfolgt.<br />

Der Kaufvertrag hat demnach den Kauf<br />

einer noch zu sanierenden bzw. noch<br />

auszubauenden Sondereigentumseinheit<br />

einschl. Kellerraum nebst Miteigentumsan<strong>teil</strong><br />

am Grundstück zum<br />

Inhalt. Der Kaufgegenstand wird dazu<br />

im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />

c) Kaufpreis und Wohnfläche<br />

Die Immobilie einschließlich Sanierung<br />

wird zum Festpreis verkauft, wobei der<br />

Festpreis auf Grund und Boden, die Altbausubstanz,<br />

sowie die Sanierungsund<br />

Renovierungsarbeiten nach Erfahrungswerten<br />

ohne Übernahme einer<br />

Gewähr und vorbehaltlich der Zustimmung<br />

der Behörden aufge<strong>teil</strong>t ist. Der<br />

Festpreis kann sich im selben Verhältnis<br />

erhöhen wie die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

Die angegebene Wohnfläche<br />

wurde nach der Wohnflächenverordnung<br />

berechnet, Balkone und Terrassen<br />

werden mit 50% ihrer Fläche berücksichtigt.<br />

Geringfügige Flächenabweichungen<br />

von bis zu 3% haben keinerlei<br />

Einfluss auf Vertrag oder Kaufpreis.<br />

Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten<br />

der Projektierung, des Marketings und<br />

des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />

auch die Innenprovision, die der Veräußerer<br />

an den Kapitalanlagenvertrieb<br />

bezahlt und die unter Umständen über<br />

dem Niveau der gewöhnlichen Maklercourtage<br />

liegen kann. Die Höhe kann<br />

je nach Wohnung unterschiedlich sein<br />

und bei Interesse bei der Verkäuferin<br />

erfragt werden. Im Kaufpreis nicht enthalten<br />

sind die Kosten von im Vertrag<br />

nicht vereinbarten Sonderwünschen,<br />

sowie Notar- und Grundbuchgebühren,<br />

die notwendigen Kosten des Vertragsvollzuges,<br />

die vom Erwerber ggf. an<br />

den Vermittler zu zahlende Außenprovision,<br />

die Kosten von Rangrücktrittserklärungen<br />

<strong>für</strong> Finanzierungsrechte<br />

des Käufers, die Beiträge zur Feuerversicherung<br />

ab Deckungszusage, die<br />

Grunderwerbssteuer, die Grundsteuer,<br />

Gebühren und Beiträge nach Übergang<br />

von Lasten und Gefahren sowie die<br />

Anschlussbeiträge <strong>für</strong> eine Mietantenne<br />

oder Breitbandkabel. Insbesondere hat<br />

der Käufer die Notarkosten, die Kosten<br />

der Grundschuldbestellung sowie die<br />

Grunderwerbssteuer zu übernehmen,<br />

was im allgemeinen ca. 6% des Kaufpreises<br />

ausmacht.<br />

Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt<br />

zu zahlen, wobei sich die Raten<br />

an den Vorgaben der erwerberschützenden<br />

Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV) orientieren und im einzelnen<br />

dem Kaufvertragsentwurf zu<br />

entnehmen sind. Stellt die Verkäuferin<br />

eine dem § 7 (1) MaBV entsprechende<br />

Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen<br />

Rückzahlungsanspruches des Investors,<br />

sind Zahlungen gemäß Ratenplan<br />

und nach Baufortschritt unabhängig<br />

von der Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />

sofort zur Zahlung fällig. Eine<br />

Aufrechnung gegenüber der Verkäuferin<br />

ist weitgehend ausgeschlossen.<br />

Da die Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />

Bank abgetreten<br />

sind, kann der Kaufpreis nur an diese<br />

mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt<br />

werden.<br />

d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />

und<br />

Grundstücksbelastungen<br />

Die Verkäuferin behält sich vor, vom<br />

Käufer eine Finanzierungsbestätigung<br />

seines Kreditinstituts innerhalb von<br />

vier Wochen nach Angebotsabgabe zu<br />

verlangen. Aus dieser muss ersichtlich<br />

sein, dass die Eigenmittel zur Verfügung<br />

stehen und etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind. Sofern der Käufer<br />

dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />

nachkommt, kann die Verkäuferin das<br />

Angebot ablehnen bzw. einen ggf. bereits<br />

wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />

und Schadenersatz verlangen.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, die<br />

zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />

Darlehen erforderlichen<br />

dinglichen Rechte (insbesondere Grundschulden)<br />

zu bestellen. Entsprechende<br />

Belastungsvollmachten werden wechselseitig<br />

er<strong>teil</strong>t. Damit verbundene Kosten<br />

übernimmt der Käufer. Zur Sicherung<br />

der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />

mit Bedingungen und<br />

Auflagen verbunden, die den Zweck<br />

haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />

Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />

tilgen. Im Übrigen ist die<br />

Kaufpreisfinanzierung ausschließlich<br />

Sache des Erwerbers.<br />

e) Sanierungsverpflichtung<br />

und Fertigstellung<br />

Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung<br />

ergibt sich aus der Grundlagenurkunde<br />

entsprechend der im<br />

Prospekt enthaltenen Baubeschreibung


und den Plänen. Die Baubeschreibung<br />

wird damit zum Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />

gemacht.<br />

Änderungen in der Planung und Ausführungsart,<br />

den vorgesehenen Baustoffen<br />

und der Ausstattung (soweit<br />

überhaupt geschuldet) behält sich die<br />

Verkäuferin vor, soweit sich diese technisch<br />

oder wirtschaftlich als zweckmäßig<br />

oder notwendig erweisen oder auf<br />

behördlichen Auflagen beruhen und<br />

nicht wert- und gebrauchsmindernd<br />

sowie dem Käufer zumutbar sind. Auch<br />

geringfügige Änderungen der Wohnfläche<br />

und der Raumauf<strong>teil</strong>ung haben<br />

keinen Einfluss auf den Preis und den<br />

sonstigen Vertragsinhalt. Flächenabweichungen<br />

sind nur beachtlich, sofern<br />

sie 3 % bezogen auf die Gesamtfläche<br />

der Einheit übersteigen.<br />

Die Verkäuferin steht <strong>für</strong> die Bezugsfertigkeit<br />

des Sondereigentums, vorbehaltlich<br />

einer Verzögerung durch Schlechtwetter,<br />

höhere Gewalt, Sonderwünsche<br />

oder Verzug des Erwerbers mit der<br />

Kaufpreiszahlung am 30.04.2008 ein.<br />

Sonderwünsche und Eigenleistungen<br />

des Erwerbers bei der Bauausführung<br />

können nur bezüglich des Innenausbaus<br />

und mit Zustimmung der Verkäuferin<br />

berücksichtigt werden, da sie die Bauzeit<br />

verlängern. Architekt und Handwerker<br />

sind direkt zu beauftragen, die<br />

Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten<br />

und müssen direkt mit den Beauftragten<br />

abgerechnet werden.<br />

f) Abnahme des Sonder- und<br />

Gemeinschaftseigentums<br />

Die Abnahme des Sondereigentums<br />

erfolgt bei Bezugsfertigkeit und Zahlung<br />

der bis dahin fälligen Raten, wobei<br />

der Investor hierzu mit einer Frist von<br />

zwei Wochen zu einem Abnahmetermin<br />

geladen wird. Bei Besichtigung<br />

wird ein Abnahmeprotokoll gefertigt,<br />

in welches Restarbeiten oder Mängel<br />

aufgenommen werden. Ein Anerkenntnis<br />

seitens der Verkäuferin ist damit<br />

nicht verbunden.<br />

Erscheint der Investor zum Abnahmetermin<br />

nicht, oder bezieht oder benutzt<br />

der Investor oder ein Dritter mit dessen<br />

Duldung das Vertragsobjekt vor Abnahme,<br />

gilt es als mangelfrei abgenommen,<br />

es sei denn, die Mängel werden innerhalb<br />

von 6 Tagen nach diesem Zeitpunkt<br />

schriftlich gerügt. Die Abnahme<br />

des Gemeinschaftseigentums erfolgt<br />

nach vollständiger Fertigstellung des<br />

Gebäudes. Zur Abnahme bevollmächtigt<br />

ist in jedem Fall, auch bei Erscheinen<br />

des Investors, ein vom Hausverwalter<br />

zu bestellender Sachverständiger, dessen<br />

Kosten die WEG trägt. Aufgrund des<br />

Vorliegens einer Mehrhausanlage kann<br />

die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

<strong>für</strong> jedes Gebäude gesondert erfolgen.<br />

Die jeweilige Abnahme ist maßgeblich<br />

<strong>für</strong> den Verjährungsbeginn.<br />

g) Übergang des Vertragsbesitzes<br />

sowie der Rechte und Pflichten<br />

Besitz/Nutzen/Lasten und Verkehrssicherungspflichten<br />

gehen mit Abnahme<br />

des Sondereigentums Zug um Zug gegen<br />

Zahlung der dann fälligen Kaufpreisrate<br />

auf den Investor über. Damit<br />

erhält der Investor auch alle Rechte und<br />

Pflichten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />

die sich nach<br />

der Teilungserklärung der Gemeinschaftsordnung<br />

und dem unter II. beschriebenen<br />

WEG-Verwaltungsvertrag bestimmen.<br />

Ferner tritt er in bestehende Versicherungsverträge<br />

ein und hat die Kosten<br />

<strong>für</strong> diese zu tragen. Daneben haftet<br />

der Investor <strong>für</strong> Erschließungs- und Anliegerbeiträge<br />

nach dem BauGB sowie<br />

den landes- und kommunalrechtlichen<br />

Vorschriften sowie Straßenausbaugebühren<br />

bereits ab dem Tag des Kaufvertrages,<br />

sofern die Maßnahmen nach<br />

diesem Tag begonnen werden.<br />

h) Gewährleistung<br />

Hinsichtlich der Gewährleistung wird<br />

im Vertrag unterschieden. Hinsichtlich<br />

des Grund und Bodens sowie der Altbausubstanz<br />

sind Gewährleistungsansprüche<br />

des Investors ausgeschlossen,<br />

sofern nicht § 309 Ziffer 7 BGB diesem<br />

Ausschluss entgegensteht. Für die erbrachten<br />

Sanierungs- und Modernisierungsleistungen<br />

gilt das Werkvertragsrecht<br />

des BGB, wobei der Investor einen<br />

Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderungsrechte<br />

geltend machen und<br />

bei gravierenden Mängeln vom Vertrag<br />

zurücktreten oder Schadenersatz verlangen<br />

kann. Es gelten die gesetzlichen<br />

Verjährungsfristen, wobei man sich<br />

darüber einig ist, dass die Verjährungsfristen<br />

im Bereich des Sondereigentums<br />

mit der Abnahme des Sondereigentums<br />

und im Bereich des Gemeinschaftseigentums<br />

mit dessen Abnahme beginnen.<br />

Unter gewissen Voraussetzungen<br />

werden dem Erwerber darüber hinaus<br />

Ansprüche gegenüber den am Bauvorhaben<br />

be<strong>teil</strong>igten Handwerkern und<br />

Unternehmen abgetreten.<br />

i) Vollstreckungsunterwerfung<br />

Wegen des Kaufpreises und der vertraglichen<br />

Nebenleistungen (auch Verzugszinsen)<br />

unterwirft sich der Investor der<br />

sofortigen Zwangsvollstreckung aus<br />

dem Notarvertrag in sein gesamtes Vermögen,<br />

d. h. zur Vollstreckung des<br />

Kaufpreises ist ggf. kein Gerichtsverfahren<br />

nötig.<br />

j) Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten<br />

enthalten. Zunächst werden die<br />

Notarangestellten im <strong>für</strong> die Vertragsdurch-führung<br />

nötigen Umfang bevollmächtigt<br />

wobei die Vollmacht über<br />

den Tod hinaus gilt. Daneben ist der<br />

Notar mit einer Empfangsvollmacht<br />

ausgestattet, sofern ein Verzug des Käufers<br />

ins Ausland erfolgt und kein Zustellungsbevollmächtigter<br />

im Inland benannt<br />

wird. Der Investor erhält eine<br />

Belastungsvollmacht <strong>für</strong> das Vertragsobjekt<br />

zur Darlehensbeschaffung. Die<br />

Verkäuferin wiederum ist bevollmächtigt,<br />

Sonder- und Gemeinschaftseigentumsflächen<br />

in Größe und Anzahl zu<br />

verändern, sowie umzuwandeln, ohne<br />

dass dem Investor hieraus Ansprüche<br />

erwachsen, sofern nicht seine eigenen<br />

Rechte hierdurch negativ berührt werden.<br />

k) Rücktritt<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nach dem<br />

die Verkäuferin das unterbreitete Angebot<br />

des Investors angenommen hat,<br />

nur aus den gesetzlich vorgesehenen<br />

Gründen möglich. Grundsätzlich ist der<br />

hier<strong>für</strong> gegebene Raum äußerst beschränkt<br />

und ist nur bei gravierenden<br />

Gründen gegeben. Generell gilt die<br />

Rechtsregel, dass einmal geschlossene<br />

Verträge von beiden Parteien eingehalten<br />

werden müssen.<br />

l) Voraussetzungen und Folgen<br />

der Eigentumsübertragung<br />

Eigentum erwirbt der Investor erst mit<br />

seiner Eintragung im Grundbuch u. a.<br />

nach Vollzug der Teilungserklärung sowie<br />

vollständiger Zahlung der Grunderwerbssteuer<br />

und grundsätzlich des<br />

Kaufpreises. Zur Sicherung dieses Anspruchs<br />

wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung<br />

eingetragen, welche<br />

mit Eintragung als Eigentümer<br />

gelöscht wird.<br />

m) Mietervorkaufsrecht<br />

Bei vermieteten Wohnräumen, an denen<br />

Wohnungseigentum gebildet wird,<br />

kann ein gesetzliches Vorkaufsrecht des<br />

Mieters bestehen. Das Vorkaufsrecht<br />

kann nach Ablauf von zwei Monaten,<br />

nachdem der Mieter über den Inhalt<br />

des geschlossenen Vertrages informiert<br />

wurde, nicht mehr ausgeübt werden.<br />

Hat der Mieter sein Vorkaufsrecht ausgeübt,<br />

wird der hier geschlossene Vertrag<br />

nicht wirksam.<br />

Weitergehende Schadenersatzansprüche<br />

des Käufers gegen den Verkäufer<br />

sind ausgeschlossen; jedoch trägt dann<br />

der Verkäufer die Kosten des Vertrages<br />

und aller Durchführungshandlungen,<br />

sowie etwaige bei dem Käufer angefallene<br />

Finanzierungskosten.<br />

II. VERWALTUNGSVERTRAG<br />

FÜR DAS<br />

GEMEINSCHAFTSEIGENTUM<br />

Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />

wird die Sachsengrund<br />

Hausverwaltungsgesellschaft mbH bestellt,<br />

beauftragt und bevollmächtigt.<br />

33


34<br />

Der Verwaltungsvertrag wird zunächst<br />

<strong>für</strong> die Dauer von fünf Jahren ab Übergabe<br />

der ersten Wohneinheit an einen<br />

Erwerber fest geschlossen und kann<br />

nur aus wichtigem Grund vorzeitig beendet<br />

werden. In diesen Vertrag tritt<br />

der Erwerber mit Übergang von Besitz/<br />

Nutzen und Lasten, spätestens mit Eintragung<br />

als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />

nach den Regelungen des<br />

WEG ein. Die einzelnen Aufgaben und<br />

Befugnisse ergeben sich aus § 2 des<br />

Verwaltervertrages sowie dem zugehörigen<br />

Leistungskatalog. Die Vergütung<br />

des Verwalters beträgt je Wohnungseigentumseinheit<br />

EUR 20,53 inkl. der<br />

derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Zusatzleistungen sind entsprechend<br />

dem Verwaltervertrag gesondert<br />

zu vergüten. Die Haftung des Verwalters<br />

beschränkt sich im Wesentlichen<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Die gleichzeitig mit dem Vertrag er<strong>teil</strong>te<br />

Verwaltervollmacht erlaubt es dem Verwalter,<br />

die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

umfassend gegenüber Dritten<br />

zu vertreten.<br />

III. SONDEREIGENTUMS-<br />

VERWALTUNG<br />

Grundsätzlich kann der Investor wählen,<br />

ob er seine Sondereigentumseinheit<br />

selbst verwaltet oder hiermit eine Hausverwaltung<br />

beauftragt. In Verbindung<br />

mit der unter IV. beschriebenen Erstvermietungsgarantie<br />

ist die Beauftragung<br />

allerdings zwingend notwendig.<br />

Für den Fall, dass der Investor die bereits<br />

mit der Gemeinschaftseigentumsverwaltung<br />

beauftragte Hausverwaltung<br />

beauftragt, wird ein Verwaltungsvertrag<br />

gemäß dem beigefügten Muster geschlossen.<br />

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit<br />

von 2 Jahren. Er verlängert<br />

sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht<br />

unter einer Einhaltung einer Frist von<br />

3 Monaten gekündigt wird. Durch die<br />

separat zu er<strong>teil</strong>ende Verwaltungsvollmacht<br />

wird die Hausverwaltung umfas-<br />

send bevollmächtigt, u. a. zum Einzug<br />

der Mietzinsen, der Mietkaution, zum<br />

Abschluss von Mietverträgen und zu<br />

deren Kündigung, sowie notfalls zur<br />

gerichtlichen Geltendmachung von<br />

Mietrückständen. Die einzelnen Leistungen<br />

sind in § 3 des Vertragsformulars<br />

beschrieben. Die Kosten der Verwaltung<br />

des Sondereigentums betragen EUR<br />

18,25 je Wohneigentumseinheit pro<br />

Monat inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Gesondert zu vergütende<br />

Sonderleistungen sind in § 3 B) des<br />

Musters aufgeführt. Die Haftung des<br />

Verwalters ist im Wesentlichen auf Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

IV. ERSTVERMIETUNGSGARANTIE<br />

Auf Wunsch des Investors kann mit der<br />

Verkäuferin als Garantiegeberin ein<br />

Erstvermietungsgarantievertrag abgeschlossen<br />

werden.<br />

Der Erstvermietungsgarantievertrag<br />

macht <strong>für</strong> den Erwerber aber nur Sinn,<br />

wenn er seine Eigentumseinheit vermieten,<br />

d. h. nicht selbst nutzen will. Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Garantieleistung ist<br />

darüber hinaus, dass sich Erwerber und<br />

Veräußerer wechselseitig vertragstreu<br />

verhalten und keine in ihrer Sphäre liegenden<br />

Beeinträchtigungen der Vermietbarkeit<br />

begründen, die zu Lasten<br />

der Vermietbarkeit gehen. Dies trifft<br />

insbesondere auch auf die <strong>für</strong> die Vermietung<br />

zwingend erforderliche enge<br />

und reibungslose Zusammenarbeit bei<br />

üblicherweise während des Beginns<br />

und der Laufzeit des Garantievertrages<br />

auftretenden Nachbesserungs- und Gewährleistungsarbeiten<br />

zu, da diese einen<br />

direkten Einfluss auf den Vermietungserfolg<br />

haben.<br />

Mit dem Erstvermietungsgarantievertrag<br />

garantiert die Garantiegeberin <strong>für</strong><br />

insgesamt 12 Monate einen Mietzins<br />

in prospektierter Höhe gemäß den vertraglichen<br />

Bedingungen, beginnend<br />

mit dem dritten Monat nachdem die<br />

Eigentumseinheit bezugsfertig ist und<br />

das Sondereigentum abgenommen<br />

wurde. Erfolgt die Erstvermietung zu<br />

einem niedrigeren als dem prospektierten<br />

Mietzins, zahlt die Garantiegeberin<br />

die Differenz, jedoch höchstens <strong>für</strong> die<br />

Dauer von 12 Monaten. Erfolgt die<br />

Erstvermietung zu einer Miete, welche<br />

über der garantierten Miete liegt, steht<br />

die Differenz <strong>für</strong> eine Laufzeit von bis<br />

zu 12 Monaten dem Garantiegeber zu.<br />

Als Voraussetzung <strong>für</strong> die Durchführung<br />

des Garantievertrages beauftragt der<br />

Investor die eingesetzte Hausverwaltung<br />

obligatorisch mit der Verwaltung des<br />

Sondereigentums und er<strong>teil</strong>t der Investor<br />

der Garantiegeberin eine Vollmacht<br />

zur Vermietung in seinem Namen sowie<br />

zum Mietinkasso. Erzielte Minder- oder<br />

Mehreinnahmen aus der Vermietung<br />

gehen zu Lasten oder zu Gunsten der<br />

Garantiegeberin.<br />

Daneben bleibt der Investor verpflichtet,<br />

Betriebs- und Nebenkosten sowie die<br />

Instandhaltungsrücklage (Hausgeld) an<br />

den Verwalter zu zahlen, wobei der<br />

Garant diese Gelder direkt aus der Garantiemiete<br />

entnehmen und abführen<br />

darf. Den überschießenden Betrag zahlt<br />

die Garantin an den Käufer aus.<br />

Um die Durchführung des Vertrages zu<br />

ermöglichen, tritt der Investor seinen<br />

Mietzinszahlungsanspruch nebst weiteren<br />

Vermieter- und Eigentümerrechten<br />

<strong>für</strong> die Dauer der Garantiezeit an die<br />

Garantiegeberin ab. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen wird die Garantiegeberin<br />

von der Garantiezahlung (ggf.<br />

auch an<strong>teil</strong>ig) befreit. Dies ist z. B. der<br />

Fall, wenn notwendige Vollmachten,<br />

Wohnungsschlüssel oder Revisionsunterlagen<br />

vom Investor nicht ausgehändigt<br />

werden, der Mieter die Miete mindert,<br />

ohne dass dies von der Garantiegeberin<br />

zu vertreten ist oder der Investor<br />

mit der Zahlung einer Kaufpreisrate<br />

im Verzug ist. Die Einzelheiten sind im<br />

in der Vertragsmappe beigefügten Erstvermietungsgarantievertragesbeschrieben.


Die steuerlichen<br />

Auswirkungen<br />

Nachfolgend werden die grundlegenden<br />

steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang<br />

mit Immobilienerwerben<br />

nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage<br />

(Stand 01.01.2007) dargestellt. Die Gebäude<br />

wurden ca. 1938 erbaut und<br />

sollen im ersten Bauabschnitt bis April<br />

2008 saniert werden.<br />

A. IMMOBILIENERWERB<br />

ZUR FREMDVERMIETUNG<br />

1. Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

steuerliche Berücksichtigung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie<br />

zur Fremdvermietung kann einkommenssteuerlich<br />

nur dann berücksichtigt<br />

werden, wenn es sich um keine<br />

Liebhaberei handelt, sondern die Absicht<br />

besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig<br />

Überschüsse zu erzielen.<br />

Von dieser Absicht wird nach ständiger<br />

Rechtsprechung bei einer auf Dauer<br />

angelegten Vermietung ausgegangen<br />

(Schreiben des Bundesministeriums der<br />

Finanzen vom 08.10.2004). Sollte die<br />

Finanzverwaltung daran Zweifel haben,<br />

trägt der Steuerpflichtige die objektive<br />

Beweislast. Hier<strong>für</strong> kann eine Prognose<br />

erstellt werden, in der sich in dem ganzen<br />

Betrachtungszeitraum ein Totalüberschuss<br />

aus den voraussichtlichen<br />

Einnahmen abzüglich der kalkulierten<br />

Werbungskosten ergibt. Der Prognosezeitraum<br />

orientiert sich laut dem Schreiben<br />

des Bundesministeriums <strong>für</strong> Finanzen<br />

vom 23.07.1992 an der „voraussichtlichen<br />

Vermögensnutzung“, die<br />

bei Gebäuden 100 Jahre betragen soll.<br />

Der Bundesfinanzhof hält dagegen in<br />

jüngeren Ur<strong>teil</strong>en eine Kalkulation von<br />

über 50 Jahre <strong>für</strong> nicht angemessen,<br />

da diese spekulative Komponenten<br />

enthält.<br />

Darüber hinaus wird nach neuerer Rechtsprechung<br />

die Einkünfteerzielungsabsicht<br />

in Abhängigkeit von der Höhe der<br />

Mietzinsen beur<strong>teil</strong>t (Ur<strong>teil</strong> des Bundesfinanzhofs<br />

vom 5.11.2002). Beträgt<br />

demnach bei einer langfristigen Vermietung<br />

der Mietzins mindestens 75 %<br />

der ortsüblichen Marktmiete, ist grundsätzlich<br />

vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht<br />

auszugehen. Liegt der<br />

vereinbarte Mietzins zwischen 56 %<br />

und 75 % der ortsüblichen Mieten, ist<br />

die Einkünfteerzielungsabsicht anhand<br />

einer Überschussprognose zu überprüfen.<br />

Bei einer positiven Prognose ist das<br />

Vorliegen einer solchen Absicht zu bejahen.<br />

Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit<br />

in einen entgeltlichen und einen<br />

unentgeltlichen Teil aufzu<strong>teil</strong>en.<br />

Der unentgeltliche Teil ist steuerlich<br />

nicht relevant. Die entsprechenden an<strong>teil</strong>igen<br />

Werbungskosten können insoweit<br />

nicht abgezogen werden. Gleiches<br />

gilt, wenn der Mietzins unabhängig<br />

von der Überschussprognose weniger<br />

als 56 % der ortsüblichen Mieten beträgt<br />

(§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />

Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag<br />

mit Zustimmung des Bundesrates das<br />

Gesetz zur Beschränkung des Verlustabzugs<br />

im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />

beschlossen. Damit<br />

wurde unter anderem ein § 15 b ins<br />

EStG eingeführt. Dieser neue Paragraph<br />

gilt <strong>für</strong> Verluste aus Steuerstundungsmodellen,<br />

denen ein Steuerpflichtiger<br />

nach dem 10.11.2005 beitritt oder <strong>für</strong><br />

die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb<br />

begonnen wurde. Bestand<strong>teil</strong><br />

dieser Gesetzesänderung ist eine<br />

Regelung, nach der Verluste aus sog.<br />

Steuerstundungsmodellen weder mit<br />

anderen positiven Einkünften verrechnet<br />

noch nach § 10 d EStG abgezogen<br />

werden dürfen. Diese Verluste mindern<br />

jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />

in den folgenden Jahren aus<br />

derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />

Steuerstundungsmodell liegt nach dieser<br />

Vorschrift vor, wenn aufgrund einer<br />

modellhaften Gestaltung steuerliche<br />

Vor<strong>teil</strong>e in Form von negativen Einkünften<br />

erzielt werden sollen. Diese Regelung<br />

soll jedoch nur Anwendung finden,<br />

wenn innerhalb der Verlustphase das<br />

Verhältnis der Summe der prognostizierten<br />

Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />

und nach dem Konzept auch<br />

aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestitionen<br />

des eingesetzten Eigenkapitals<br />

10 vom Hundert übersteigt.<br />

Betroffen von dieser neuen Regelung<br />

sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbe<strong>teil</strong>igungen,<br />

geschlossene Immobilienfonds<br />

und ähnliche Konstruktionen.<br />

Nicht abschließend geklärt ist die Frage,<br />

ob auch Fälle, in denen ein Bauträger<br />

Objekte mit Modernisierungszusage an<br />

Anleger veräußert, vom § 15 b EStG<br />

erfasst werden. Teilweise wird die Ansicht<br />

vertreten, dass in solchen Fällen<br />

aufgrund der vom Anbieter vorformulierten<br />

und prospektierten Verträge eine<br />

Modellhaftigkeit anzunehmen sei und<br />

es damit zu einer Verlustabzugbeschränkung<br />

nach § 15 b EStG komme. Überwiegend<br />

wird diese Rechtsauffassung<br />

jedoch abgelehnt (vgl. bspw. Beck in<br />

DStR 06, 61 ff.). In der Gesetzesbegründung<br />

zu § 21 Abs. I Satz 1 EStG – der<br />

§ 15 b EStG auch <strong>für</strong> die Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung <strong>für</strong> anwendbar<br />

erklärt – heißt es, dass von<br />

der Neuregelung „Bauträgergestaltungen,<br />

in denen ein Bauträger ein Objekt<br />

in einem Sanierungsgebiet oder ein<br />

Denkmal saniert, <strong>für</strong> die Sonderabschreibungen<br />

geltend gemacht werden können<br />

und bei denen vor Beginn der<br />

Sanierung die Grundstücke oder Eigentumswohnungen<br />

an Erwerber außerhalb<br />

einer Fondskonstruktion veräußert<br />

werden“, nicht betroffen seien. In sol-<br />

chen Fällen soll grundsätzlich keine modellhafte<br />

Gestaltung vorliegen. Die Erwerber<br />

sollen die erhöhten Absetzungen<br />

<strong>für</strong> die Sanierungsaufwendungen<br />

weiterhin geltend machen können. In<br />

der Gesetzesbegründung wird weiter<br />

ausgeführt, dass nur in Fällen, in denen<br />

der Bauträger neben der Sanierung/Modernisierung<br />

und dem Verkauf auch<br />

noch weitere Dienstleistungen (z. B.<br />

Finanzierung) erbringt, eine modellhafte<br />

Gestaltung gegeben sein könnte. In<br />

einem zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />

aktuell diskutierten Entwurf eines<br />

Anwendungserlasses des Bundesministeriums<br />

der Finanzen zu § 15 b EStG<br />

wird noch weiter präzisiert, dass der<br />

Erwerb einer Eigentumswohnung vom<br />

Bauträger zum Zwecke der Vermietung<br />

grundsätzlich keine modellhafte Gestaltung<br />

im Sinne von § 15 b EStG darstellt,<br />

es sei denn, der Anleger nimmt auch<br />

nur eine modellhafte Zusatz- oder Nebenleistung<br />

vom Bauträger selbst oder<br />

auf dessen Vermittlung von Dritten in<br />

Anspruch, die den Steuerstundungseffekt<br />

ermöglicht. Sofern durch Nebenleistungen<br />

keine Steuerstundungseffekte,<br />

mithin keine sofort abzugsfähigen<br />

Werbungskosten generiert werden, indem<br />

bspw. die Kosten/Gebühren etc.<br />

<strong>für</strong> die Nebenleistungen (Finanzierung,<br />

Garantien etc.) im Abgabepreis einkalkuliert<br />

sind, sind diese unschädlich. Pro<br />

Rata bezahlte Bewirtschaftungs- und<br />

Verwaltungskosten sind nach diesem<br />

Anwendungserlass im Entwurf explizit<br />

unproblematisch. Da zum § 15 b EStG<br />

bisher weder Rechtsprechung noch<br />

weitergehende Äußerungen der Finanzverwaltung<br />

vorliegen, besteht bezüglich<br />

dieser Rechtsauffassung noch keine<br />

abschließende Rechtssicherheit.<br />

2. Abgrenzung zwischen<br />

Vermögensverwaltung und<br />

Gewerbebetrieb<br />

Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen<br />

unter A.1. steuerrelevant,<br />

ist ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

(§ 21 EStG) oder um Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) handelt.<br />

Eine private Vermögensverwaltung<br />

liegt dann vor, wenn der Investor eine<br />

Immobilie dauerhaft an Fremde zur<br />

Nutzung vermietet (Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung). Die Grenze<br />

der privaten Vermögensverwaltung<br />

wird in der Regel gewahrt, wenn hinsichtlich<br />

der Fremdvermietung neben<br />

der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />

Dienstleistungen erbracht werden.<br />

Werden innerhalb von 5 Jahren mehr<br />

als 3 Objekte veräußert, geht die Finanzverwaltung<br />

davon aus, dass die<br />

Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten wird (sog. Drei-Ob-<br />

35


36<br />

jekt-Grenze), da nicht mehr die Substanznutzung,<br />

sondern die Substanzwertsteigerung<br />

in den Vordergrund<br />

getreten ist. Dadurch wird ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel begründet.<br />

Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />

werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

umqualifiziert. In Sonderfällen<br />

kann sich die Frist von 5 Jahren auf 10<br />

Jahre verlängern. Durch neuere Ur<strong>teil</strong>e<br />

des Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung<br />

zur Drei-Objekt-Grenze relativiert,<br />

so dass bezüglich des gewerblichen<br />

Grundstückshandels zur Zeit<br />

keine eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />

Sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

handelt, unterliegen diese<br />

neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer<br />

und zwar unabhängig von<br />

der Behaltensdauer.<br />

Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung unterliegt<br />

ein etwaiger Veräußerungsgewinn als<br />

sog. privates Veräußerungsgeschäft<br />

nach der derzeitigen Rechtslage nur<br />

dann der Einkommensteuer, wenn zwischen<br />

Anschaffung und Veräußerung<br />

der Immobilien nicht mehr als 10 Jahre<br />

liegen. Als Veräußerungsgewinn wird<br />

grundsätzlich der Überschuss des Verkaufserlöses<br />

über den um die vorgenommenen<br />

Abschreibungen reduzierten<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

und den Veräußerungskosten<br />

angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien,<br />

die im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

oder Fertigstellung und Veräußerung<br />

ausschließlich zu eigenen<br />

Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung<br />

und in den beiden vorangegangenen<br />

Jahren zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wurden.<br />

In der Koalitionsvereinbarung vom<br />

11.11.2005 zwischen CDU/CSU und<br />

SPD ist eine Erweiterung der Steuerpflicht<br />

<strong>für</strong> solche privaten Veräußerungsgeschäfte<br />

vorgesehen. So wurde<br />

unter anderem diskutiert, zum 01. Januar<br />

2007 auch über die oben genannte<br />

10 Jahresfrist hinaus eine pauschale<br />

Versteuerung von solchen Veräußerungsgewinnen<br />

mit 20 % vorzunehmen.<br />

Aussagen zur genauen Ausgestaltung<br />

dieser geplanten Gesetzesänderung<br />

lassen sich derzeit nicht machen.<br />

Es muss damit gerechnet werden, dass<br />

die o. g. derzeitige gesetzliche Regelung<br />

nur zeitlich begrenzt fortbesteht.<br />

3. Überschussermittlung<br />

Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im<br />

Rahmen der Vermögensverwaltung ausüben,<br />

erzielt er Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung im Sinne des §<br />

21 EStG.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung erfolgt durch<br />

die Gegenüberstellung der (Miet-)Ein-<br />

nahmen und der im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />

(Überschussermittlung).<br />

Steuerliche Vor<strong>teil</strong>e können dann eintreten,<br />

wenn sich ein Überhang von<br />

Werbungskosten ergibt und dieser mit<br />

anderen positiven Einkünften des Investors<br />

mit steuerlicher Wirkung verrechnet<br />

werden kann.<br />

4. Verlustverrechnung<br />

Die Verlustverrechnung in dem Veranlagungsjahr,<br />

in dem der Verlust entstanden<br />

ist, ist betragsmäßig ab dem Veranlagungsjahr<br />

2004 wieder unbegrenzt<br />

möglich.<br />

Im Veranlagungszeitraum können nicht<br />

verrechnete Verluste, bis zu einem Betrag<br />

von EUR 511.500 in das Vorjahr zurückgetragen<br />

werden, oder sie werden in<br />

die Folgejahre unbegrenzt vorgetragen.<br />

Bei Ehegatten, welche zusammenveranlagt<br />

werden, erhöht sich der Verlustrücktrag<br />

auf bis zu EUR 1.023.000. Der verbleibende<br />

Verlustvortrag ist in den folgenden<br />

Veranlagungsjahren bis zu EUR<br />

1 Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte,<br />

und der darüber hinausgehende<br />

An<strong>teil</strong> bis zu 60% des Gesamtbetrages<br />

der Einkünfte abzugsfähig (§ 10d EStG).<br />

Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.<br />

Bei zusammenveranlagten<br />

Ehegatten erhöht sich der Betrag auf<br />

EUR 2 Mio.<br />

5. Werbungskosten bei<br />

Vermietung und Verpachtung<br />

5.1 Allgemeines<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten<br />

alle Aufwendungen zum Erwerb,<br />

zur Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

können im Rahmen der<br />

Überschussermittlung nur an<strong>teil</strong>ig in<br />

Form von Abschreibungen berücksichtigt<br />

werden. Andere Aufwendungen<br />

(Fremdkapitalzinsen, sonstige Finanzierungskosten,<br />

Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />

Grundsteuer etc.) sind als<br />

sofort abziehbare Werbungskosten im<br />

Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />

Aufwendungen <strong>für</strong><br />

Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />

die innerhalb von drei<br />

Jahren nach Anschaffung des Gebäudes<br />

durchgeführt werden und 15 % der<br />

Anschaffungskosten übersteigen, zählen<br />

zu den Herstellungskosten (anschaffungsnahe<br />

Herstellungskosten), ansonsten<br />

i. d. R. zu den sofort abzugsfähigen<br />

Werbungskosten.<br />

5.2 Disagio und Damnum<br />

Disagio ist die Differenz zwischen dem<br />

Ausgabebetrag und dem Nennbetrag<br />

eines Darlehens.<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung darf ein (marktübliches)<br />

Disagio – unter weiteren Voraussetzungen<br />

– im Zeitpunkt der Zahlung als<br />

Werbungskosten abgezogen werden.<br />

Dieser Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen<br />

steuerlichen Verlusten, da<br />

hier Zinsaufwendungen zeitlich vor<br />

verlagert werden. Dies gilt nur, solange<br />

das vereinbarte Disagio marktüblichen<br />

Vereinbarungen entspricht. Das Bundesfinanzministerium<br />

(BMF) legt mit<br />

Schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />

von einer Marktüblichkeit des Disagios<br />

auszugehen ist, wenn <strong>für</strong> ein Darlehen<br />

mit einem Zinsfestschreibungszeitraum<br />

von mindestens fünf Jahren ein Disagio<br />

in Höhe von bis zu 5 % vereinbart worden<br />

ist. Diese Regelung ist erstmals <strong>für</strong><br />

Darlehensverträge anzuwenden, die<br />

nach dem 31.12.2003 abgeschlossen<br />

wurden.<br />

Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz<br />

ändert das Einkommenssteuergesetz in<br />

der Form, dass geleistete Vorauszahlungen<br />

<strong>für</strong> eine Nutzungsüberlassung von<br />

mehr als fünf Jahren insgesamt auf den<br />

Zeitraum gleichmäßig zu ver<strong>teil</strong>en sind,<br />

<strong>für</strong> den sie geleistet werden (§ 11 Abs.<br />

2 Satz 3 Einkommenssteuergesetz).<br />

Nach dem Gesetzeswortlaut ist auch<br />

ein Disagio betroffen. Das o. g. BMF -<br />

Schreiben steht demnach im Widerspruch<br />

zum Gesetzeswortlaut. Während<br />

der Beratungen zur Gesetzgebung sollte<br />

das Disagio jedoch nicht in diese Gesetzesregelung<br />

einbezogen werden.<br />

Mit Schreiben vom 05.04.2005 wurde<br />

daher vom Bundesministerium der Finanzen<br />

im Vorgriff auf eine gesetzliche<br />

Klarstellung bestimmt, dass es von der<br />

Finanzverwaltung nicht beanstandet<br />

wird, wenn die Neuregelung des § 11<br />

Abs. 2 Satz 3 Einkommenssteuergesetz<br />

nicht auf ein Disagio angewendet wird,<br />

das vor dem 01.01.2006 abgeflossen<br />

ist. Mit Schreiben des Bundesministeriums<br />

der Finanzen vom 15.12.2005<br />

wurde diese Verwaltungsanweisung<br />

auch über den 31.12.2005 hinaus verlängert.<br />

Damit bleibt es bei der bisherigen<br />

Verwaltungspraxis <strong>für</strong> entsprechende<br />

Disagios.<br />

Die beschriebenen Regelungen gelten<br />

entsprechend auch <strong>für</strong> ein Damnum.<br />

5.3 Normale Abschreibungen<br />

Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung<br />

beträgt grundsätzlich 2 % der<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

soweit sie auf das Gebäude entfallen.<br />

Wurde das Gebäude vor dem 01.01.<br />

1925 fertig gestellt, erhöht sich der<br />

jährliche Abschreibungssatz auf 2,5 %.<br />

Die Anschaffungskosten <strong>für</strong> eine Einbauküche<br />

können linear (gleichmäßig) über<br />

die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />

Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwecken<br />

dienen, konnte bisher ggf.


eine erhöhte degressive Abschreibung<br />

nach § 7 Abs. 5 Nr. 3 EStG vorgenommen<br />

werden. Im Gesetz zum Einstieg<br />

in ein steuerliches Sofortprogramm wurde<br />

die Möglichkeit der degressiven Abschreibung<br />

zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />

Die bisherige Regelung ist nur<br />

noch <strong>für</strong> Ob-jekte anzuwenden, die auf<br />

Grund eines nach dem 31.12.2003 und<br />

vor dem 01. 01.2006 gestellten Bauantrags<br />

hergestellt oder auf Grund eines<br />

nach dem 31.12.2003 und vor dem<br />

01.01.2006 rechtswirksam abgeschlossenen<br />

obligatorischen Vertrags angeschafft<br />

worden sind.<br />

5.4 Erhöhte Abschreibungen<br />

nach § 7i EStG<br />

Bei einem im Inland belegenen Gebäude,<br />

das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />

Vorschriften ein Baudenkmal ist,<br />

können erhöhte Abschreibungen vorgenommen<br />

werden. Beim Erwerb von<br />

Eigentumswohnungen betragen diese<br />

erhöhten Abschreibungen <strong>für</strong> den Teil<br />

der Anschaffungskosten, der auf die<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Baumaßnahmen<br />

entfällt, die nach Art und Umfang der<br />

Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal<br />

oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich<br />

sind, im Jahr der Herstellung<br />

und in den folgenden sieben Jahren<br />

jeweils bis zu 9 % und in den folgenden<br />

vier Jahren jeweils bis zu 7 % alternativ<br />

zur linearen Abschreibung von 2 %<br />

bzw. 2,5 % (§ 7i EStG, sog. Denkmal-<br />

AfA). Erhaltene Zuschüsse mindern die<br />

o. g. Anschaffungskosten als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />

Die Abschreibung<br />

erfolgt im Jahr des Abschlusses<br />

der Baumaßnahme und in den elf<br />

darauf folgenden Jahren. Nicht in Anspruch<br />

genommene erhöhte Abschreibungen<br />

können in späteren Veranlagungszeiträumen<br />

nicht nachgeholt werden.<br />

Die Baumaßnahmen sind nur begünstigt,<br />

soweit sie nach Abschluss des<br />

notariellen Kaufvertrages durchgeführt<br />

werden. Die erhöhten Abschreibungen<br />

können nur in Anspruch genommen<br />

werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung<br />

der nach Landesrecht zuständigen<br />

Stelle über die denkmalrechtlichen<br />

Voraussetzungen und die Erforderlichkeit<br />

der Aufwendungen vorliegt.<br />

Zweckmäßigerweise wird vor Beginn<br />

der Baumaßnahme eine vorläufige Bescheinigung<br />

eingeholt. Da das Finanzamt<br />

nach Maßgabe der Einkommensteuerrichtlinien<br />

2005 (R 7i Absatz 3) in<br />

der Regel die Auf<strong>teil</strong>ung der Anschaf-<br />

fungskosten auf die Altbausubstanz bzw.<br />

auf die begünstigten Sanierungsaufwendungen<br />

überprüft, können sich gegebenenfalls<br />

zwischen den im Kaufvertrag<br />

genannten Sanierungsaufwendungen<br />

und den steuerlich begünstigten<br />

Aufwendungen Abweichungen ergeben.<br />

6. Einkommensteuervorauszahlung<br />

bzw. Eintragung eines<br />

Lohnsteuerfreibetrages<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen<br />

Verluste können bereits im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren<br />

(§ 37<br />

EStG) oder in Form eines Freibetrages<br />

auf der Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1<br />

Nr. 5b EStG) berücksichtigt werden.<br />

Dies gilt erst <strong>für</strong> Veranlagungszeiträume,<br />

die nach der Fertigstellung oder der<br />

Anschaffung der Immobilie beginnen.<br />

Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr<br />

seiner Fertigstellung angeschafft, tritt<br />

an die Stelle der Anschaffung die Fertigstellung<br />

(§ 37 Abs. 3 Satz 8 und 9<br />

EStG).<br />

Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren<br />

ist ein amtlich vorgeschriebener<br />

Vordruck zu verwenden. Der Antrag<br />

muss spätestens bis zum 30.11. des<br />

Kalenderjahres gestellt werden, <strong>für</strong> das<br />

die Lohnsteuerkarte gilt (§ 39a Abs. 2<br />

Satz 3 EStG).<br />

B. IMMOBILIENERWERB<br />

ZUR EIGENNUTZUNG<br />

1. Sonderausgaben<br />

Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen<br />

landesrechtlichen Vorschriften<br />

ein Baudenkmal ist, kann der Eigennutzer<br />

nach § 10f EStG die Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> begünstigte Baumaßnahmen im<br />

Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme<br />

und in den neun folgenden Kalenderjahren<br />

jeweils bis zu 9 % wie<br />

Sonderausgaben abziehen (§ 10f Abs.<br />

1 EStG), wenn alle Voraussetzungen<br />

des § 7i EStG erfüllt sind (u. a. Vorliegen<br />

einer entsprechenden Bescheinigung<br />

der zuständigen Behörde, vgl. Ausführungen<br />

zum § 7i EStG unter A.5.4). Diese<br />

Regelung ist bei Eigentumswohnungen<br />

entsprechend anzuwenden (§ 10f<br />

Abs. 5 EStG).<br />

Der Abzugsbetrag wird nur gewährt,<br />

soweit mit den begünstigten<br />

Baumaßnahmen nach dem Abschluss<br />

des notariellen Kaufvertrages begonnen<br />

wird. Eine Nachholung von nicht aus-<br />

genutzten Abzugsbeträgen in späteren<br />

Perioden ist nicht möglich. Der Sonderausgabenabzug<br />

wird nur insoweit gewährt,<br />

wie in dem jeweiligen Kalenderjahr<br />

die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wird (§ 10f Abs. 1<br />

Satz 2 EStG). Die Steuervergünstigung<br />

nach § 10 f EStG kann nur <strong>für</strong> ein begünstigtes<br />

Objekt gewährt werden. Bei<br />

Ehegatten können diese Abzugsbeträge<br />

insgesamt <strong>für</strong> zwei Objekte in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

2. Einkommensteuervorauszahlung<br />

bzw. Eintragung<br />

eines Lohnsteuerfreibetrages<br />

Hier gelten die Ausführungen unter<br />

A.6. entsprechend.<br />

C. SONSTIGE STEUERLICHE<br />

AUSWIRKUNGEN<br />

Nach Zustandekommen des notariellen<br />

Kaufvertrages fällt Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von ca. 3,5 % des Kaufpreises<br />

an. Die Grunderwerbsteuer entsteht<br />

auch bei der Veräußerung des Objekts.<br />

In der Regel hat der Erwerber diese<br />

Grunderwerbsteuer zu zahlen, wobei<br />

der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt<br />

neben dem Käufer gesamtschuldnerisch<br />

haftet. Darüber hinaus fällt laufend<br />

Grundsteuer an. Wird das Objekt<br />

vermietet, kann diese jedoch im Rahmen<br />

der Nebenkostenabrechnung auf<br />

den Mieter umgelegt werden.<br />

D. BERÜCKSICHTIGUNG INDIVI-<br />

DUELLER STEUERLICHER<br />

RAHMENBEDINGUNGEN EINES<br />

INVESTORS<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der<br />

Entscheidung zum Kauf einer Immobilie<br />

und ggf. auch später anstehende Entscheidungen,<br />

wie die Anpassung der<br />

vertraglichen Rahmenbedingungen an<br />

veränderte Marktstrukturen oder die<br />

Veräußerung bzw. Nutzungsänderungen<br />

der Immobilie und die sich daraus<br />

ergebenen steuerlichen Folgen lassen<br />

sich verbindlich nur unter Berücksichtigung<br />

der individuellen Rahmenbedingungen<br />

des jeweiligen Investors ableiten.<br />

Die Prospektherausgeberin empfiehlt<br />

daher jedem Erwerber vor dem<br />

Abschluss eines Kaufvertrages einen<br />

Steuerberater seines Vertrauens zu Rate<br />

zu ziehen.<br />

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38<br />

Baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

und Abnahme durch den TÜV<br />

Mit der TÜV Süd Industrie Service GmbH<br />

wird <strong>für</strong> das Bauvorhaben eine qualitätssichernde<br />

Baubegleitung vereinbart und in<br />

Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubegleitenden<br />

Qualitätssicherung begehen<br />

Mitarbeiter des TÜV turnusgemäß die Baustelle,<br />

um auftretende Mängel rechtzeitig<br />

zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen.<br />

Vorgesehen sind 5 bis 10 Baustellenbesuche.<br />

Ferner begleitet die TÜV Süd Industrie Service<br />

GmbH den Verwalter bei der Schlußabnahme<br />

des Gemeinschaftseigentums und<br />

erstellt einen entsprechenden Abnahmebericht.<br />

Der Prüfumfang der TÜV Süd Industrie<br />

Service GmbH beinhaltet die Mängelerfassung<br />

und stellt im Schlußbericht fest, dass:<br />

1. das Objekt nach der vorliegenden, vereinbarten<br />

Baubeschreibung gebaut wurde,<br />

dass die in der Baubeschreibung<br />

aufgeführten Vorschriften eingehalten<br />

wurden, wobei darauf hinzuweisen ist,<br />

dass eine Überprüfung nur stichpunkthaltig<br />

erfolgen kann;<br />

2. die anerkannten Regeln der Technik<br />

eingehalten wurden und dass die VDE-<br />

Vorschriften und sonstige Sondervorschriften<br />

berücksichtigt wurden. Bei<br />

Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen<br />

Gegebenheiten zulassen;<br />

3. keine erkennbaren Mängel vorhanden<br />

sind.


Ihre Vertragspartner<br />

Verkäufer und Initiator<br />

WEG-Verwalter<br />

SE-Verwalter<br />

Qualitätskontrolle<br />

<strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Grundbesitz AG<br />

<strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Grundbesitz AG<br />

Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />

04107 Leipzig<br />

HRB 21 209, AG Leipzig<br />

Sachsengrund Hausverwaltung GmbH<br />

Rehwagenstraße 2<br />

04288 Leipzig<br />

HRB 4300, AG Leipzig<br />

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leipzig<br />

Wiesenring 2<br />

04159 Leipzig<br />

HRB 109326, AG München<br />

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40<br />

Haftungs- und<br />

Angabenvorbehalte<br />

Mit diesem Prospekt werden ausschließlich Auskünfte<br />

zu der angebotenen Immobilie er<strong>teil</strong>t.<br />

Seitens der Initiatorin, Prospektherausgeberin<br />

und Verkäuferin wird keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-,<br />

Kapitalanlage- oder Wirtschaftsberatung<br />

erbracht. Eine Haftung <strong>für</strong> den Eintritt<br />

von Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen sowie<br />

<strong>für</strong> die zukünftige Entwicklung der Finanzierungsund<br />

Bewirtschaftungskosten, insbesondere auch<br />

<strong>für</strong> ggf. von dritter Seite erstellte Berechnungsbeispiele<br />

etc. kann nicht übernommen werden.<br />

Für den Inhalt dieses Prospektes sind nur die bis<br />

zum Prospekterstellungszeitpunkt bekannten<br />

oder erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Planungs-<br />

und Berechnungsgrundlagen stehen unter<br />

dem Vorbehalt der jederzeit potenziell möglichen<br />

Veränderung. Die derzeitige Bau-, Verwaltungsund<br />

Finanzverwaltungspraxis sowie Rechtsprechung<br />

kann sich verändern. Eventuell im Prospekt<br />

enthaltene Illustrationen und Fotos sind zum Teil<br />

nur als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen<br />

und nicht als wesentliche Elemente im<br />

Sinne der Baubeschreibung. Die tatsächliche Gestaltung<br />

und Bauausführung kann hiervon abweichen.<br />

Die Realisierung von Planungen steht unter<br />

dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens<br />

der entsprechenden Behörden. Gültigkeit<br />

haben ausschließlich die notariell beurkundeten<br />

Verträge. Die Namensnennung der gesetzlichen<br />

Vertreter der <strong>Gesellschaft</strong>en erfolgt ausschließlich<br />

zur Information der Vertretungsverhältnisse. Eine<br />

persönliche Vertrauenswerbung mit den genannten<br />

Personen wird damit nicht bezweckt. Gleiches<br />

gilt <strong>für</strong> die beauftragten Vertragspartner. Verbindliche<br />

bzw. vom Prospekt abweichende Angaben<br />

darf und kann nur die Prospektherausgeberin<br />

machen. Dritte Personen, insbesondere mit dem<br />

Vertrieb und der Vermittlung befasste Personen<br />

sind hierzu nicht legitimiert. Kaufinteressenten<br />

wird als Anlage eine Vertragsmappe mit z. T. unverbindlichen<br />

Vertragsmustern (Entwürfen) ausgehändigt.<br />

Der Prospekt ist nur im Zusammenhang<br />

mit dieser Anlage vollständig. Da auch die<br />

abzuschließenden Verträge Veränderungen in<br />

sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />

können, besitzen nur die letztendlich wechselseitig<br />

abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. Die im Exposè<br />

enthaltenen Angaben und Angebote sind<br />

demnach unverbindlich.<br />

Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Der Prospektaufbau und Inhalt orientiert<br />

sich am IDW-S 4 Standard der Wirtschaftsprüfer<br />

(Stand 18.05.2006), ohne dass hieraus<br />

Ansprüche gegenüber der Prospektherausgeberin<br />

hergeleitet werden können. Aufgrund des unten<br />

angegebenen frühen Prospekterstellungszeitpunktes<br />

und des daraus resultierenden Umstandes,<br />

dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht sämtliche<br />

im Prospekt wiedergegebenen Daten, Fakten<br />

und Zahlen des Projektes feststanden und der<br />

Erwerber bei Interesse hierzu von den Projektbe<strong>teil</strong>igten<br />

jederzeit über den jüngsten Stand der<br />

Dinge informiert werden kann, akzeptiert er, dass<br />

Ansprüche aus diesem Prospekt – soweit überhaupt<br />

gegeben – binnen sechs Monaten ab Kenntnis,<br />

spätestens jedoch zwei Jahre ab dem angegebenen<br />

Herausgabedatum verjähren, es sei<br />

denn, die Prospektherausgeberin hat im Prospekt<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben<br />

gemacht. Die Prospektherausgeberin versichert<br />

dazu, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über alle <strong>für</strong> die Anlageentscheidung wesentlichen<br />

Umstände im Prospekt vollständig und richtig<br />

aufgeklärt hat. Trotz gewissenhaftester Prüfung<br />

und sorgfältigster Erarbeitung können Irrtümer<br />

jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der Prospekt wurde im Juni 2007 erstellt und<br />

herausgegeben.<br />

Kapitalmäßige und<br />

personelle Verflechtungen<br />

Die Verkäuferin ist gleichzeitig Prospektherausgeberin<br />

und Initiatorin. Zwischen den Vertragspartnern<br />

<strong>DGG</strong> AG und Sachsengrund Hausverwaltungs<br />

GmbH bestehen weitere personelleund<br />

kapitalmäßige Verflechtungen.<br />

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