technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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30<br />
suchung des Restaurators sowie der<br />
denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
3.7 Keller<br />
Die einzelnen Kellerab<strong>teil</strong>e werden aus<br />
einer luftzirkulationsfördernden, offenen<br />
und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />
Der Einbau von Türen (T30) erfolgt<br />
nach den Erfordernissen der derzeit<br />
geltenden Brandschutzbestimmungen.<br />
Sämtliche Kellerfenster werden erneuert<br />
(verzinkter Stahlrahmen mit Lüftungsgitter<br />
bzw. nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />
Genehmigung).<br />
Kellerfußboden<br />
Der vorhandene Kellerfußboden wird<br />
auf Schäden untersucht. Ist seine Funktion<br />
nicht gestört, bleibt er weitestgehend<br />
erhalten. Unebenheiten werden<br />
ausgebessert.<br />
Kellerwände<br />
Die Kellerwände werden von schadhaften<br />
Putz befreit, sandgestrahlt und als<br />
sichtbares Mauerwerk belassen.<br />
Größere Fehlstellen im Mauerwerk werden<br />
mit gleichem Material ausgebessert.<br />
Es erfolgt durch den TÜV SÜD eine<br />
Überprüfung des Bauzustandes hinsichtlich<br />
auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit,<br />
schädigender Salze im Mauerwerk.<br />
Im Ergebnis dieser Untersuchungen<br />
werden erforderliche Instandsetzugsmaßnahmen<br />
durchgeführt; in der<br />
Regel zur Sperrung gegen aufsteigende<br />
Feuchtigkeit ins Erdgeschoß. Dabei<br />
werden die Kellerwände so abgedichtet,<br />
daß in das Erdgeschoß aufsteigende<br />
Nässe weitestgehend verhindert wird.<br />
Da es sich bei den Kellerräumen jedoch<br />
um untergeordnete Neben- und Abstellflächen<br />
handelt, stellte eine bestehend<br />
bleibende Erd- oder Restfeuchte<br />
keinen Mangel dar.<br />
3.8 Wohneinheiten<br />
Wohnungstrennwände<br />
Bestand:<br />
Massive Wohnungstrennwände in Stärken<br />
von 15-24 cm. Bei zu geringen<br />
Wandstärken werden die Wohnungstrennwände<br />
brand- und schallschutztechnisch<br />
ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />
neu:<br />
Soweit Wände in den Wohnungen neu<br />
hinzukommen oder erneuert werden<br />
müssen, werden diese Wände als Trockenbauwände<br />
gemäß den Anforderungen<br />
an den Brand- und Schallschutz<br />
errichtet (beidseitige Doppelbeplan-<br />
kung). Neue tragende Wände werden<br />
in Ziegelbauweise erstellt und beidseitig<br />
verputzt.<br />
Wand- und Deckenbeläge<br />
An allen Innenwänden und Decken<br />
wird die alte Tapete entfernt. Schadhafte<br />
Putzstellen werden ausgebessert. Soweit<br />
keine Neuauf<strong>teil</strong>ung der Wohnungen<br />
erfolgt, unterliegen alle Wände<br />
dem Bestandsschutz. Bad-, Küchenund<br />
Flurbereiche erhalten eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />
In Wohnräumen, die aus statischen<br />
Gründen Unterzüge erhalten, werden<br />
ebenfalls Trockenbau-Unterhangdecken<br />
eingebaut. In den Wohneinheiten werden<br />
die Wände mit einer putzartigen<br />
Oberflächenbeschichtung sowie einem<br />
zweifachen deckenden Dispersionsanstrich<br />
versehen.<br />
Die Wände der Bäder erhalten einen<br />
zeitgemäßen hochwertigen großformatigen<br />
Fliesenbelag. Die exakte Höhe<br />
des Fliesenbelages ergibt sich aus der<br />
Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />
z. B. Vorwandkonstruktion, sowie den<br />
Abmessungen der Fliesen. Die Wandfliesen<br />
werden im Dünnbettverfahren<br />
inkl. erforderlicher Abdichtungen im<br />
Spritzwasserbereich verlegt. Oberhalb<br />
der Fliesen werden die Wände gespachtelt<br />
und deckend gestrichen.<br />
Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />
Die Böden in den Wohnungen erhalten<br />
einen Gussasphalt – Estrich mit Trittschalldämmung.<br />
Die Türbereiche innerhalb<br />
der Wohnungen werden nach<br />
Möglichkeit schwellenlos ausgeführt.<br />
Eine Schwelle vom Treppenhaus in die<br />
Wohnung ergibt sich aus denkmalschutzrechtlichen<br />
Vorgaben, die Veränderungen<br />
im Treppenhaus nicht zulassen.<br />
Die vorgesehene Sanierung und Modernisierung<br />
erfolgt unter Bestandsschutz.<br />
Lichte Raumhöhen nach § 47<br />
der Sächsischen Bauordnung können<br />
nicht garantiert werden.<br />
Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />
Die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer<br />
erhalten ein hochwertiges Fertigparkett<br />
aus Eiche mit umlaufenden Sockelleisten.<br />
Küche:<br />
Für Küchen ist ein hochwertiger Fliesenbelag<br />
(Materialpreis 30 EUR/qm)<br />
vorgesehen. Optional kann, bei Einigung<br />
vor Baubeginn kostenneutral,<br />
auch hier die Verlegung von hochwertigem<br />
Fertigparkett vereinbart werden.<br />
Bad:<br />
Die Böden im Bad erhalten einen hochwertigen<br />
Fliesenbelag (Materialpreis 30<br />
EUR/qm) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />
Wohnungsinnentüren<br />
Sämtliche Innentüren werden, sofern<br />
vom Denkmalschutz nicht anders gefordert,<br />
erneuert. Es werden neue hochwertige<br />
Zimmertüren eingebaut. Die<br />
Türbeschläge werden in Edelstahl ausgeführt.<br />
Die Zimmertüren der Wohnzimmer<br />
(Stube) und Küchen erhalten<br />
satinierte Glasfüllungen.<br />
Schließanlage in der<br />
Wohnungseingangstür<br />
Es wird eine Schließanlage mit Hauptund<br />
Gruppensperre GPI, serienmäßig<br />
mit Aufbohr- und Abtastsicherung. Die<br />
Übergabe erfolgt inklusive eines Schließplanes<br />
an die Hausverwaltung.<br />
4. SONSTIGE AUSSTATTUNG<br />
Küchen<br />
Der Einbau einer Einbauküche kann auf<br />
Wunsch nach gemeinsamer Abstimmung<br />
vor Baubeginn optional gegen<br />
Aufpreis erfolgen.<br />
Musterwohnung<br />
Auf Grundlage der vorstehenden Baubeschreibung<br />
wird eine Musterwohnung<br />
hergestellt. Diese kann der Erwerber<br />
nach Absprache besichtigen, und<br />
sich ein Bild vom Umfang der Sanierung<br />
und der Ausstattung der Einheiten zu<br />
verschaffen. Weicht die Musterwohnung<br />
von der Baubeschreibung ab, gilt<br />
im Zweifel vorrangig die Baubeschreibung.<br />
Außenanlagengestaltung<br />
Die gesamte Außenanlage wird unter<br />
Maßgabe der zuständigen Ämter (Denkmalschutz,<br />
Grünflächenamt) gestaltet.<br />
Historische Beläge im Gehwegbereich<br />
werden erhalten bzw. neu verlegt.<br />
Es werden zentrale Müllcontainerstellplätze<br />
in ausreichender Anzahl hergestellt.<br />
Die Restfläche wird mit Rasen<br />
und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />
begrünt. Spielplatzanlagen werden im<br />
Rahmen der Baugenehmigung mit den<br />
zuständigen Behörden geplant und abgestimmt.<br />
5. Planungsänderungen<br />
Änderungen in der Planung, an vorgesehenen<br />
Materialien und bei Einrichtungsgegenständen<br />
sind vorbehalten,<br />
soweit sie aus technischen Gründen<br />
oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />
zweckmäßig sind und den geschilderten<br />
Standard nicht mindern. Ände-