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technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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30<br />

suchung des Restaurators sowie der<br />

denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

3.7 Keller<br />

Die einzelnen Kellerab<strong>teil</strong>e werden aus<br />

einer luftzirkulationsfördernden, offenen<br />

und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />

Der Einbau von Türen (T30) erfolgt<br />

nach den Erfordernissen der derzeit<br />

geltenden Brandschutzbestimmungen.<br />

Sämtliche Kellerfenster werden erneuert<br />

(verzinkter Stahlrahmen mit Lüftungsgitter<br />

bzw. nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung).<br />

Kellerfußboden<br />

Der vorhandene Kellerfußboden wird<br />

auf Schäden untersucht. Ist seine Funktion<br />

nicht gestört, bleibt er weitestgehend<br />

erhalten. Unebenheiten werden<br />

ausgebessert.<br />

Kellerwände<br />

Die Kellerwände werden von schadhaften<br />

Putz befreit, sandgestrahlt und als<br />

sichtbares Mauerwerk belassen.<br />

Größere Fehlstellen im Mauerwerk werden<br />

mit gleichem Material ausgebessert.<br />

Es erfolgt durch den TÜV SÜD eine<br />

Überprüfung des Bauzustandes hinsichtlich<br />

auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit,<br />

schädigender Salze im Mauerwerk.<br />

Im Ergebnis dieser Untersuchungen<br />

werden erforderliche Instandsetzugsmaßnahmen<br />

durchgeführt; in der<br />

Regel zur Sperrung gegen aufsteigende<br />

Feuchtigkeit ins Erdgeschoß. Dabei<br />

werden die Kellerwände so abgedichtet,<br />

daß in das Erdgeschoß aufsteigende<br />

Nässe weitestgehend verhindert wird.<br />

Da es sich bei den Kellerräumen jedoch<br />

um untergeordnete Neben- und Abstellflächen<br />

handelt, stellte eine bestehend<br />

bleibende Erd- oder Restfeuchte<br />

keinen Mangel dar.<br />

3.8 Wohneinheiten<br />

Wohnungstrennwände<br />

Bestand:<br />

Massive Wohnungstrennwände in Stärken<br />

von 15-24 cm. Bei zu geringen<br />

Wandstärken werden die Wohnungstrennwände<br />

brand- und schallschutztechnisch<br />

ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />

neu:<br />

Soweit Wände in den Wohnungen neu<br />

hinzukommen oder erneuert werden<br />

müssen, werden diese Wände als Trockenbauwände<br />

gemäß den Anforderungen<br />

an den Brand- und Schallschutz<br />

errichtet (beidseitige Doppelbeplan-<br />

kung). Neue tragende Wände werden<br />

in Ziegelbauweise erstellt und beidseitig<br />

verputzt.<br />

Wand- und Deckenbeläge<br />

An allen Innenwänden und Decken<br />

wird die alte Tapete entfernt. Schadhafte<br />

Putzstellen werden ausgebessert. Soweit<br />

keine Neuauf<strong>teil</strong>ung der Wohnungen<br />

erfolgt, unterliegen alle Wände<br />

dem Bestandsschutz. Bad-, Küchenund<br />

Flurbereiche erhalten eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />

In Wohnräumen, die aus statischen<br />

Gründen Unterzüge erhalten, werden<br />

ebenfalls Trockenbau-Unterhangdecken<br />

eingebaut. In den Wohneinheiten werden<br />

die Wände mit einer putzartigen<br />

Oberflächenbeschichtung sowie einem<br />

zweifachen deckenden Dispersionsanstrich<br />

versehen.<br />

Die Wände der Bäder erhalten einen<br />

zeitgemäßen hochwertigen großformatigen<br />

Fliesenbelag. Die exakte Höhe<br />

des Fliesenbelages ergibt sich aus der<br />

Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />

z. B. Vorwandkonstruktion, sowie den<br />

Abmessungen der Fliesen. Die Wandfliesen<br />

werden im Dünnbettverfahren<br />

inkl. erforderlicher Abdichtungen im<br />

Spritzwasserbereich verlegt. Oberhalb<br />

der Fliesen werden die Wände gespachtelt<br />

und deckend gestrichen.<br />

Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />

Die Böden in den Wohnungen erhalten<br />

einen Gussasphalt – Estrich mit Trittschalldämmung.<br />

Die Türbereiche innerhalb<br />

der Wohnungen werden nach<br />

Möglichkeit schwellenlos ausgeführt.<br />

Eine Schwelle vom Treppenhaus in die<br />

Wohnung ergibt sich aus denkmalschutzrechtlichen<br />

Vorgaben, die Veränderungen<br />

im Treppenhaus nicht zulassen.<br />

Die vorgesehene Sanierung und Modernisierung<br />

erfolgt unter Bestandsschutz.<br />

Lichte Raumhöhen nach § 47<br />

der Sächsischen Bauordnung können<br />

nicht garantiert werden.<br />

Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />

Die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer<br />

erhalten ein hochwertiges Fertigparkett<br />

aus Eiche mit umlaufenden Sockelleisten.<br />

Küche:<br />

Für Küchen ist ein hochwertiger Fliesenbelag<br />

(Materialpreis 30 EUR/qm)<br />

vorgesehen. Optional kann, bei Einigung<br />

vor Baubeginn kostenneutral,<br />

auch hier die Verlegung von hochwertigem<br />

Fertigparkett vereinbart werden.<br />

Bad:<br />

Die Böden im Bad erhalten einen hochwertigen<br />

Fliesenbelag (Materialpreis 30<br />

EUR/qm) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />

Wohnungsinnentüren<br />

Sämtliche Innentüren werden, sofern<br />

vom Denkmalschutz nicht anders gefordert,<br />

erneuert. Es werden neue hochwertige<br />

Zimmertüren eingebaut. Die<br />

Türbeschläge werden in Edelstahl ausgeführt.<br />

Die Zimmertüren der Wohnzimmer<br />

(Stube) und Küchen erhalten<br />

satinierte Glasfüllungen.<br />

Schließanlage in der<br />

Wohnungseingangstür<br />

Es wird eine Schließanlage mit Hauptund<br />

Gruppensperre GPI, serienmäßig<br />

mit Aufbohr- und Abtastsicherung. Die<br />

Übergabe erfolgt inklusive eines Schließplanes<br />

an die Hausverwaltung.<br />

4. SONSTIGE AUSSTATTUNG<br />

Küchen<br />

Der Einbau einer Einbauküche kann auf<br />

Wunsch nach gemeinsamer Abstimmung<br />

vor Baubeginn optional gegen<br />

Aufpreis erfolgen.<br />

Musterwohnung<br />

Auf Grundlage der vorstehenden Baubeschreibung<br />

wird eine Musterwohnung<br />

hergestellt. Diese kann der Erwerber<br />

nach Absprache besichtigen, und<br />

sich ein Bild vom Umfang der Sanierung<br />

und der Ausstattung der Einheiten zu<br />

verschaffen. Weicht die Musterwohnung<br />

von der Baubeschreibung ab, gilt<br />

im Zweifel vorrangig die Baubeschreibung.<br />

Außenanlagengestaltung<br />

Die gesamte Außenanlage wird unter<br />

Maßgabe der zuständigen Ämter (Denkmalschutz,<br />

Grünflächenamt) gestaltet.<br />

Historische Beläge im Gehwegbereich<br />

werden erhalten bzw. neu verlegt.<br />

Es werden zentrale Müllcontainerstellplätze<br />

in ausreichender Anzahl hergestellt.<br />

Die Restfläche wird mit Rasen<br />

und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />

begrünt. Spielplatzanlagen werden im<br />

Rahmen der Baugenehmigung mit den<br />

zuständigen Behörden geplant und abgestimmt.<br />

5. Planungsänderungen<br />

Änderungen in der Planung, an vorgesehenen<br />

Materialien und bei Einrichtungsgegenständen<br />

sind vorbehalten,<br />

soweit sie aus technischen Gründen<br />

oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />

zweckmäßig sind und den geschilderten<br />

Standard nicht mindern. Ände-

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