technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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Chancen<br />
und Risiken<br />
Wenn sich Risiken realisieren, kann dies<br />
zur Krise führen. Das chinesische Zeichen<br />
<strong>für</strong> Krise bedeutet abergleichzeitig<br />
Chance. Deutschland befindet sich nach<br />
Durchschreiten der wirtschaftlichen Talsohle<br />
im Aufwärtstrend. Dieser ist gekennzeichnet<br />
durch Steigen des Wirtschaftswachstums,<br />
der Nachfrage und<br />
der Preise. Es ist lediglich eine Frage<br />
der Zeit, bis sich dieser Trend auch bei<br />
der Immobilienpreisentwicklung fortsetzt.<br />
Die Immobilienpreise haben sich<br />
seit Jahren seitwärts bewegt. Derzeit<br />
besteht daher die historische Chance,<br />
bei einsetzender Konjunktur die sehr<br />
selten gleichzeitig vorliegenden günstigen<br />
Faktoren – niedriges Zinsniveau,<br />
moderate Grundstückspreise und gleichbleibende<br />
Baukosten – <strong>für</strong> einen Immobilienerwerb<br />
zu nutzen. Investitionen<br />
in Immobilien gelten seit jeher bei langfristiger<br />
Betrachtung als besonders krisen-<br />
und inflationssicher, da sie ein hohes<br />
Maß an Wertbeständigkeit gewährleisten.<br />
Daher sind Immobilien seit Generationen<br />
eine der beliebtesten Anlagen<br />
zur Altersvorsorge. Wie bei Kapitalanlagen<br />
generell, handelt es sich jedoch<br />
auch bei einer Immobilie um eine risikobehaftete<br />
Anlage. Langfristig besteht<br />
die gute Chance zur Wertsteigerung.<br />
In jeder Phase der Investition besteht<br />
jedoch auch das Risiko von Wertverlusten.<br />
Nachfolgend werden 10 der wichtigsten<br />
Faktoren zur Beur<strong>teil</strong>ung der<br />
Chancen und Risiken bei Immobilieninvestitionen<br />
dargestellt. Essentiell <strong>für</strong> ein<br />
erfolgreiches Immobilieninvestment<br />
sind demnach zuverlässige Vertragspartner,<br />
eine rechtssichere Vertragsgestaltung,<br />
ein guter Standort, moderne und<br />
qualitativ hochwertige Baumaßnahmen,<br />
ein durchdachtes Nutzungskonzept,<br />
eine ordentliche Verwaltung, eine weitsichtige<br />
Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />
eine größtmögliche<br />
Kostentransparenz sowie eine solide Finanzierung<br />
und die optimale Ausnutzung<br />
steuerlicher Vor<strong>teil</strong>e.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />
entsprechende Beur<strong>teil</strong>ung aktuell immer<br />
nur eine Bestandsaufnahme darstellen<br />
kann und zukünftige Betrachtungen<br />
zwangsläufig nur Prognosecharakter<br />
haben. Insbesondere ist dabei<br />
zu berücksichtigen, dass dargestellte<br />
Chancen und Risiken auch kumuliert,<br />
d.h. gehäuft auftreten können. Konkret<br />
ist denkbar, dass ein Investor im ungünstigsten<br />
Fall, durch die gleichzeitige<br />
Realisierung mehrerer Risiken in den<br />
persönlichen Vermögensverfall gerät,<br />
indem er bspw. bei hoher Fremdfinanzierung,<br />
die dazu führt, dass die Einnahmen<br />
die Ausgaben einschließlich<br />
Zinsen und Tilgung nicht decken, nicht<br />
in der Lage ist, die so entstandene Unterdeckung<br />
durch sein persönliches Einkommen<br />
und/oder Vermögen zu finanzieren<br />
bzw. auszugleichen.<br />
I. Vertragspartner<br />
Für eine Immobilieninvestition ist die<br />
Wahl des richtigen Partners von großer<br />
Bedeutung.<br />
Die Verkäuferin, die <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />
<strong>für</strong> Grundbesitz AG gehört<br />
zur Megaron Firmengruppe. Letztere<br />
ist seit 1994 im Immobiliengeschäft<br />
tätig. Insgesamt wurden durch die Megaron<br />
Firmengruppe bisher mehr als<br />
1.000 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten<br />
mit einem Verkaufsvolumen von<br />
über 112 Millionen Euro veräußert,<br />
fertiggestellt und übergeben.<br />
Bei Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />
hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />
Teileigentums sowie der Eintragung<br />
einer Auflassungsvormerkung im<br />
Grundbuch die Sicherheit auf Übertragung<br />
des erworbenen Objektes. Er erhält<br />
jedoch keinen rechtlichen Anspruch<br />
auf Fertigstellung der Baumaßnahmen<br />
und muss möglicherweise in Absprache<br />
mit den übrigen Investoren die Sanierung<br />
<strong>teil</strong>weise oder vollständig in eigener<br />
Verantwortung durchführen lassen.<br />
Die Kosten hier<strong>für</strong> kann er im Wege<br />
des Schadenersatzes oder der Minderung<br />
gegen den Kaufpreis stellen. Im<br />
Falle der Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />
kann dies jedoch dazu führen,<br />
dass die Restleistungen oder Mängel<br />
gerichtlich festgestellt werden müssen,<br />
um letztendlich lastenfreies Eigentum<br />
zu erhalten. Hierdurch kann es zu einer<br />
Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />
Ersatzvornahmen,<br />
Rechtsstreitigkeiten und insgesamt des<br />
Modernisierungsaufwandes oder sogar<br />
zu Abstimmungsschwierigkeiten mit<br />
weiteren Investoren/Miteigentümern<br />
kommen. Dies kann weiter dazu führen,<br />
dass die Baumaßnahmen erheblich<br />
verspätet und im Extremfall überhaupt<br />
nicht durchgeführt werden, mit der<br />
Folge, dass der Investor die Zinsen und<br />
Tilgung <strong>für</strong> die ggf. bereits aufgenommene<br />
Kaufpreisfinanzierung zu zahlen<br />
hat, ohne dass ihm Mieteinnahmen zufließen.<br />
Im Grundbuch ist noch keine<br />
Auflassungsvormerkung <strong>für</strong> die Verkäuferin<br />
eingetragen. Wenn der Voreigentümer<br />
das Grundstück wirksam weiterveräußert,<br />
kann dies das Scheitern des<br />
Erwerbsvertrages des Investors zur Folge<br />
haben. Sein Ersatzanspruch ist dann<br />
auf die Erstattung der Vertragskosten<br />
beschränkt, entgangener Gewinn,<br />
insbesondere Steuervor- oder nach<strong>teil</strong>e<br />
werden nicht vergütet.<br />
II. Vertragsgestaltung<br />
Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />
der Kauf von Teil- und Wohnungseigentum<br />
im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />
(WEG) angeboten.<br />
Gleichzeitig wird ein Verwaltungsvertrag<br />
<strong>für</strong> das Wohnungseigentum geschlos-<br />
sen. Optional wird die Sondereigentumsverwaltung<br />
durch die WEG-Verwalterin<br />
angeboten, wobei der Vertragsabschluss<br />
in Verbindung mit der ebenfalls<br />
angebotenen Erstvermietungsgarantie<br />
zwingend ist.<br />
Der hier angebotene Erwerb einer noch<br />
zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt<br />
im Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung<br />
zu einem Festpreis.<br />
Lediglich eine etwaige Erhöhung der<br />
Mehrwertsteuer wird an den Käufer<br />
weiterberechnet. Demnach erhält der<br />
Erwerber eine schlüsselfertig sanierte<br />
Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />
oder anderer Baurisiken<br />
der Veräußerer trägt. Zahlungen<br />
an den Verkäufer erfolgen unter Beachtung<br />
der Erwerbersicherung nach der<br />
Makler- und Bauträgerverordnung (Ma<br />
BV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />
nur in der Höhe Zahlungen zu leisten<br />
hat, wie auch Bauleistungen durch den<br />
Verkäufer erbracht wurden. Kontrolliert<br />
werden die Bauleistungen bereits baubegleitend<br />
durch den TÜV. Bis zur Eintragung<br />
der Auflassungsvormerkung<br />
kann der Erwerber <strong>für</strong> den von ihm in<br />
Vorleistung gezahlten Kaufpreis durch<br />
eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft<br />
gesichert werden. Zu berücksichtigen<br />
ist, dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />
der geschuldeten Zahlungen der<br />
Zwangsvollstreckung unterwirft, zur<br />
Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />
daher unter Umständen kein gesondertes<br />
Gerichtsverfahren notwendig ist.<br />
Der Verkäufer/Bauträger plant die schlüsselfertige<br />
Bezugsfertigkeit <strong>für</strong> den 30.04.<br />
2008. Der genaue Fertigstellungstermin<br />
kann bei der Prospektherausgeberin erfragt<br />
werden. Demgegenüber steht das<br />
Risiko, wenn der Verkäufer/Bauträger<br />
leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche<br />
nur bedingt oder gar<br />
nicht gegen ihn durchgesetzt werden<br />
können.<br />
Bei der Überzahlungssicherung der Ma<br />
BV ist zu berücksichtigen, dass hierdurch<br />
nur der Kaufpreis abgesichert ist, nicht<br />
aber die mit dem Ankauf verbundenen<br />
Nebenkosten oder eintretende Verzögerungsschäden.<br />
Diese kann der Erwerber<br />
im Fall der Rückabwicklung nicht<br />
ersetzt erhalten. Auch im Falle der Zusicherung<br />
der Bezugsfertigkeit kann<br />
sich die Baudurchführung verzögern,<br />
bedingt durch Streik, durch höhere Gewalt,<br />
vom Arbeitsamt bzw. durch berufsständische<br />
Vereinigung bestimmte<br />
und anerkannte Schlechtwetterlage,<br />
Baueinstellung aufgrund öffentlichrechtlicher<br />
oder gerichtlicher Entscheidungen<br />
etc., d.h. die Bauzeit verlängern.<br />
Nach Abnahme gewährleistet der Verkäufer/Bauträger<br />
dem Erwerber 5 Jahre<br />
ordentliche Mängelbeseitigung, jedoch<br />
nur, wenn Sanierungsleistungen betroffen<br />
sind. Die ab Abnahme bestehenden<br />
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