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technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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Chancen<br />

und Risiken<br />

Wenn sich Risiken realisieren, kann dies<br />

zur Krise führen. Das chinesische Zeichen<br />

<strong>für</strong> Krise bedeutet abergleichzeitig<br />

Chance. Deutschland befindet sich nach<br />

Durchschreiten der wirtschaftlichen Talsohle<br />

im Aufwärtstrend. Dieser ist gekennzeichnet<br />

durch Steigen des Wirtschaftswachstums,<br />

der Nachfrage und<br />

der Preise. Es ist lediglich eine Frage<br />

der Zeit, bis sich dieser Trend auch bei<br />

der Immobilienpreisentwicklung fortsetzt.<br />

Die Immobilienpreise haben sich<br />

seit Jahren seitwärts bewegt. Derzeit<br />

besteht daher die historische Chance,<br />

bei einsetzender Konjunktur die sehr<br />

selten gleichzeitig vorliegenden günstigen<br />

Faktoren – niedriges Zinsniveau,<br />

moderate Grundstückspreise und gleichbleibende<br />

Baukosten – <strong>für</strong> einen Immobilienerwerb<br />

zu nutzen. Investitionen<br />

in Immobilien gelten seit jeher bei langfristiger<br />

Betrachtung als besonders krisen-<br />

und inflationssicher, da sie ein hohes<br />

Maß an Wertbeständigkeit gewährleisten.<br />

Daher sind Immobilien seit Generationen<br />

eine der beliebtesten Anlagen<br />

zur Altersvorsorge. Wie bei Kapitalanlagen<br />

generell, handelt es sich jedoch<br />

auch bei einer Immobilie um eine risikobehaftete<br />

Anlage. Langfristig besteht<br />

die gute Chance zur Wertsteigerung.<br />

In jeder Phase der Investition besteht<br />

jedoch auch das Risiko von Wertverlusten.<br />

Nachfolgend werden 10 der wichtigsten<br />

Faktoren zur Beur<strong>teil</strong>ung der<br />

Chancen und Risiken bei Immobilieninvestitionen<br />

dargestellt. Essentiell <strong>für</strong> ein<br />

erfolgreiches Immobilieninvestment<br />

sind demnach zuverlässige Vertragspartner,<br />

eine rechtssichere Vertragsgestaltung,<br />

ein guter Standort, moderne und<br />

qualitativ hochwertige Baumaßnahmen,<br />

ein durchdachtes Nutzungskonzept,<br />

eine ordentliche Verwaltung, eine weitsichtige<br />

Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />

eine größtmögliche<br />

Kostentransparenz sowie eine solide Finanzierung<br />

und die optimale Ausnutzung<br />

steuerlicher Vor<strong>teil</strong>e.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />

entsprechende Beur<strong>teil</strong>ung aktuell immer<br />

nur eine Bestandsaufnahme darstellen<br />

kann und zukünftige Betrachtungen<br />

zwangsläufig nur Prognosecharakter<br />

haben. Insbesondere ist dabei<br />

zu berücksichtigen, dass dargestellte<br />

Chancen und Risiken auch kumuliert,<br />

d.h. gehäuft auftreten können. Konkret<br />

ist denkbar, dass ein Investor im ungünstigsten<br />

Fall, durch die gleichzeitige<br />

Realisierung mehrerer Risiken in den<br />

persönlichen Vermögensverfall gerät,<br />

indem er bspw. bei hoher Fremdfinanzierung,<br />

die dazu führt, dass die Einnahmen<br />

die Ausgaben einschließlich<br />

Zinsen und Tilgung nicht decken, nicht<br />

in der Lage ist, die so entstandene Unterdeckung<br />

durch sein persönliches Einkommen<br />

und/oder Vermögen zu finanzieren<br />

bzw. auszugleichen.<br />

I. Vertragspartner<br />

Für eine Immobilieninvestition ist die<br />

Wahl des richtigen Partners von großer<br />

Bedeutung.<br />

Die Verkäuferin, die <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

<strong>für</strong> Grundbesitz AG gehört<br />

zur Megaron Firmengruppe. Letztere<br />

ist seit 1994 im Immobiliengeschäft<br />

tätig. Insgesamt wurden durch die Megaron<br />

Firmengruppe bisher mehr als<br />

1.000 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten<br />

mit einem Verkaufsvolumen von<br />

über 112 Millionen Euro veräußert,<br />

fertiggestellt und übergeben.<br />

Bei Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />

hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />

Teileigentums sowie der Eintragung<br />

einer Auflassungsvormerkung im<br />

Grundbuch die Sicherheit auf Übertragung<br />

des erworbenen Objektes. Er erhält<br />

jedoch keinen rechtlichen Anspruch<br />

auf Fertigstellung der Baumaßnahmen<br />

und muss möglicherweise in Absprache<br />

mit den übrigen Investoren die Sanierung<br />

<strong>teil</strong>weise oder vollständig in eigener<br />

Verantwortung durchführen lassen.<br />

Die Kosten hier<strong>für</strong> kann er im Wege<br />

des Schadenersatzes oder der Minderung<br />

gegen den Kaufpreis stellen. Im<br />

Falle der Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers<br />

kann dies jedoch dazu führen,<br />

dass die Restleistungen oder Mängel<br />

gerichtlich festgestellt werden müssen,<br />

um letztendlich lastenfreies Eigentum<br />

zu erhalten. Hierdurch kann es zu einer<br />

Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />

Ersatzvornahmen,<br />

Rechtsstreitigkeiten und insgesamt des<br />

Modernisierungsaufwandes oder sogar<br />

zu Abstimmungsschwierigkeiten mit<br />

weiteren Investoren/Miteigentümern<br />

kommen. Dies kann weiter dazu führen,<br />

dass die Baumaßnahmen erheblich<br />

verspätet und im Extremfall überhaupt<br />

nicht durchgeführt werden, mit der<br />

Folge, dass der Investor die Zinsen und<br />

Tilgung <strong>für</strong> die ggf. bereits aufgenommene<br />

Kaufpreisfinanzierung zu zahlen<br />

hat, ohne dass ihm Mieteinnahmen zufließen.<br />

Im Grundbuch ist noch keine<br />

Auflassungsvormerkung <strong>für</strong> die Verkäuferin<br />

eingetragen. Wenn der Voreigentümer<br />

das Grundstück wirksam weiterveräußert,<br />

kann dies das Scheitern des<br />

Erwerbsvertrages des Investors zur Folge<br />

haben. Sein Ersatzanspruch ist dann<br />

auf die Erstattung der Vertragskosten<br />

beschränkt, entgangener Gewinn,<br />

insbesondere Steuervor- oder nach<strong>teil</strong>e<br />

werden nicht vergütet.<br />

II. Vertragsgestaltung<br />

Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />

der Kauf von Teil- und Wohnungseigentum<br />

im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten.<br />

Gleichzeitig wird ein Verwaltungsvertrag<br />

<strong>für</strong> das Wohnungseigentum geschlos-<br />

sen. Optional wird die Sondereigentumsverwaltung<br />

durch die WEG-Verwalterin<br />

angeboten, wobei der Vertragsabschluss<br />

in Verbindung mit der ebenfalls<br />

angebotenen Erstvermietungsgarantie<br />

zwingend ist.<br />

Der hier angebotene Erwerb einer noch<br />

zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt<br />

im Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung<br />

zu einem Festpreis.<br />

Lediglich eine etwaige Erhöhung der<br />

Mehrwertsteuer wird an den Käufer<br />

weiterberechnet. Demnach erhält der<br />

Erwerber eine schlüsselfertig sanierte<br />

Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />

oder anderer Baurisiken<br />

der Veräußerer trägt. Zahlungen<br />

an den Verkäufer erfolgen unter Beachtung<br />

der Erwerbersicherung nach der<br />

Makler- und Bauträgerverordnung (Ma<br />

BV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />

nur in der Höhe Zahlungen zu leisten<br />

hat, wie auch Bauleistungen durch den<br />

Verkäufer erbracht wurden. Kontrolliert<br />

werden die Bauleistungen bereits baubegleitend<br />

durch den TÜV. Bis zur Eintragung<br />

der Auflassungsvormerkung<br />

kann der Erwerber <strong>für</strong> den von ihm in<br />

Vorleistung gezahlten Kaufpreis durch<br />

eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft<br />

gesichert werden. Zu berücksichtigen<br />

ist, dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />

der geschuldeten Zahlungen der<br />

Zwangsvollstreckung unterwirft, zur<br />

Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />

daher unter Umständen kein gesondertes<br />

Gerichtsverfahren notwendig ist.<br />

Der Verkäufer/Bauträger plant die schlüsselfertige<br />

Bezugsfertigkeit <strong>für</strong> den 30.04.<br />

2008. Der genaue Fertigstellungstermin<br />

kann bei der Prospektherausgeberin erfragt<br />

werden. Demgegenüber steht das<br />

Risiko, wenn der Verkäufer/Bauträger<br />

leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche<br />

nur bedingt oder gar<br />

nicht gegen ihn durchgesetzt werden<br />

können.<br />

Bei der Überzahlungssicherung der Ma<br />

BV ist zu berücksichtigen, dass hierdurch<br />

nur der Kaufpreis abgesichert ist, nicht<br />

aber die mit dem Ankauf verbundenen<br />

Nebenkosten oder eintretende Verzögerungsschäden.<br />

Diese kann der Erwerber<br />

im Fall der Rückabwicklung nicht<br />

ersetzt erhalten. Auch im Falle der Zusicherung<br />

der Bezugsfertigkeit kann<br />

sich die Baudurchführung verzögern,<br />

bedingt durch Streik, durch höhere Gewalt,<br />

vom Arbeitsamt bzw. durch berufsständische<br />

Vereinigung bestimmte<br />

und anerkannte Schlechtwetterlage,<br />

Baueinstellung aufgrund öffentlichrechtlicher<br />

oder gerichtlicher Entscheidungen<br />

etc., d.h. die Bauzeit verlängern.<br />

Nach Abnahme gewährleistet der Verkäufer/Bauträger<br />

dem Erwerber 5 Jahre<br />

ordentliche Mängelbeseitigung, jedoch<br />

nur, wenn Sanierungsleistungen betroffen<br />

sind. Die ab Abnahme bestehenden<br />

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