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technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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ungen in der Baugenehmigung oder<br />

aufgrund behördlicher Auflagen oder<br />

geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />

können zu Planungsänderungen führen<br />

und bleiben vorbehalten.<br />

6. Sonderwünsche<br />

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung)<br />

eines Käufers bezüglich des Sondereigentums<br />

sind möglich, soweit es<br />

der Bautenstand zulässt, sie technisch<br />

durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />

nicht gegen die Interessen<br />

der Gemeinschaft gerichtet sind. Die<br />

Änderungen sind mit dem Bauherrn<br />

bzw. Bauträger (Grundstücksverkäufer)<br />

im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />

Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />

und veranlasst ggf. eine<br />

Kostenkalkulation durch den General-<br />

unternehmer bzw. die Handwerksfirmen.<br />

Auf Grundlage dieser Kostenkalkulation<br />

wird ein Zusatzvertrag zwischen<br />

dem Käufer und dem Generalunternehmer<br />

bzw. den Handwerksfirmen<br />

über den Bauherrn bzw. Bauträger<br />

geschlossen. Die Leistungen sind darin<br />

direkt mit dem Generalunternehmer<br />

bzw. den Handwerksfirmen abzurechnen.<br />

Dasselbe Prinzip gilt auch bei der<br />

Abwahl einer Leistung. Mündliche Auskünfte<br />

bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer<br />

der Schriftform.<br />

7. ANGABENVORBEHALT<br />

Alle Angaben sind vom Ersteller der<br />

Baubeschreibung sorgfältig geprüft und<br />

zusammengestellt worden. Die in den<br />

Grundrissen enthaltenen Möblierungen<br />

sind Gestaltungsvorschläge, dienen der<br />

Veranschaulichung und sind nicht Vertragsgegenstand.<br />

Kein Vermittler, Anlageberater oder<br />

sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte<br />

zu er<strong>teil</strong>en oder Zusicherungen zu<br />

machen, die von diesen Angaben abweichen<br />

oder über sie hinausgehen.<br />

Solche Auskünfte und Zusicherungen<br />

sind im Übrigen nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich durch die Ersteller der Baubeschreibung<br />

erfolgen. Sämtliche Angaben<br />

entsprechen dem Stand der<br />

Planung im März 2007. Sie stehen unter<br />

dem Vorbehalt grundsätzlich unveränderter<br />

Planungs- und gleichbleibender<br />

rechtlicher Verhältnisse der Spruchpraxis<br />

der Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />

Stand: Mai 2007<br />

<strong>DGG</strong> AG<br />

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