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technischer teil bauabschnitt 1 - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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32<br />

Die rechtliche<br />

Konzeption<br />

Das hier angebotene Immobilieninvestment<br />

ist mit dem Abschluss mehrerer<br />

Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />

handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot<br />

nebst einer Grundlagenurkunde<br />

des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig.<br />

Ferner tritt der Erwerber als künftiges<br />

Mitglied in einen bereits abgeschlossenen<br />

WEG-Verwaltervertrag mit der<br />

Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH<br />

ein. Optional kann ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />

geschlossen<br />

werden, in Verbindung mit nachfolgender<br />

Garantie ist der Abschluss zwingend.<br />

Daneben schließt der Erwerber<br />

einen Erstvermietungsgarantievertrag,<br />

dessen Kosten bereits im Kaufpreis enthalten<br />

sind. In der Grundlagenurkunde<br />

sind die Teilungserklärung gem. § 8<br />

WEG, die Pläne, die Baubeschreibung<br />

sowie Planungs- und Änderungsvollmachten<br />

enthalten. Die wesentlichen<br />

Inhalte der Verträge werden im Folgenden<br />

kurz erläutert. Die vollständigen<br />

Verträge werden dem Interessenten auf<br />

Wunsch ausreichende Zeit vor dem Erwerb<br />

überlassen.<br />

I. KAUFVERTRAG<br />

1. Angebot<br />

Der Investor unterbreitet der Verkäuferin,<br />

der <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />

Grundbesitz AG ein notarielles Angebot<br />

zum Abschluss des nach beschriebenen<br />

Kaufvertrages über eine noch zu sanierende<br />

Altbauwohnung. An dieses Angebot<br />

ist der Investor 40 Tage ab Beurkundung<br />

unwiderruflich gebunden.<br />

Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht<br />

das Angebot weiter fort. Es kann jedoch<br />

dann durch den Anbieter jederzeit widerrufen<br />

werden, es sei denn, die Annahme<br />

wurde vor Zugang des Widerrufs<br />

bereits erklärt.<br />

Die Annahme ist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung<br />

vor einem deutschen<br />

Notar beurkundet worden ist.<br />

2. Inhalt<br />

a) Grundstück<br />

Die Verkäuferin wird Eigentümerin des<br />

im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig<br />

von Dölitz, Blatt 417 verzeichneten<br />

Grundbesitzes, Flurstück 232a, Größe<br />

ca. 1800 qm, gelegen in Leipzig-Dölitz.<br />

Das Grundeigentum wird bei Veräußerung<br />

wie folgt belastet sein:<br />

Abt. II: Auflassungsvormerkung <strong>für</strong><br />

die Verkäuferin<br />

Abt. III: lastenfrei<br />

Derzeit in Abt. II und III eingetragene<br />

Belastungen sind zur Löschung zu bringen.<br />

Die Verkäuferin behält sich das Recht<br />

vor, zur Vorfinanzierung der Baukosten<br />

noch Grundpfandrechte in beliebiger<br />

Höhe eintragen zu lassen, was der Käufer<br />

ausdrücklich gestattet und duldet.<br />

Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung<br />

aufgrund dieses Vertrages<br />

bleibt unberührt. Ferner hat die Verkäuferin<br />

das Recht, vom Käufer zu übernehmende<br />

Dienstbarkeiten <strong>für</strong> Ver- und<br />

Entsorgung des Grundstückes, Rechte<br />

<strong>für</strong> Kabeldienstanbieter oder Baulasten<br />

in Abt. II des Grundbuchs einzutragen.<br />

b) WEG-Teilung<br />

und Kaufgegenstand<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />

Kaufgegenstand nach Maßgabe der<br />

Grundlagenurkunde herzustellen und<br />

auszustatten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

wurde noch nicht er<strong>teil</strong>t.<br />

Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />

ist demnach noch nicht erfolgt.<br />

Der Kaufvertrag hat demnach den Kauf<br />

einer noch zu sanierenden bzw. noch<br />

auszubauenden Sondereigentumseinheit<br />

einschl. Kellerraum nebst Miteigentumsan<strong>teil</strong><br />

am Grundstück zum<br />

Inhalt. Der Kaufgegenstand wird dazu<br />

im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />

c) Kaufpreis und Wohnfläche<br />

Die Immobilie einschließlich Sanierung<br />

wird zum Festpreis verkauft, wobei der<br />

Festpreis auf Grund und Boden, die Altbausubstanz,<br />

sowie die Sanierungsund<br />

Renovierungsarbeiten nach Erfahrungswerten<br />

ohne Übernahme einer<br />

Gewähr und vorbehaltlich der Zustimmung<br />

der Behörden aufge<strong>teil</strong>t ist. Der<br />

Festpreis kann sich im selben Verhältnis<br />

erhöhen wie die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

Die angegebene Wohnfläche<br />

wurde nach der Wohnflächenverordnung<br />

berechnet, Balkone und Terrassen<br />

werden mit 50% ihrer Fläche berücksichtigt.<br />

Geringfügige Flächenabweichungen<br />

von bis zu 3% haben keinerlei<br />

Einfluss auf Vertrag oder Kaufpreis.<br />

Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten<br />

der Projektierung, des Marketings und<br />

des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />

auch die Innenprovision, die der Veräußerer<br />

an den Kapitalanlagenvertrieb<br />

bezahlt und die unter Umständen über<br />

dem Niveau der gewöhnlichen Maklercourtage<br />

liegen kann. Die Höhe kann<br />

je nach Wohnung unterschiedlich sein<br />

und bei Interesse bei der Verkäuferin<br />

erfragt werden. Im Kaufpreis nicht enthalten<br />

sind die Kosten von im Vertrag<br />

nicht vereinbarten Sonderwünschen,<br />

sowie Notar- und Grundbuchgebühren,<br />

die notwendigen Kosten des Vertragsvollzuges,<br />

die vom Erwerber ggf. an<br />

den Vermittler zu zahlende Außenprovision,<br />

die Kosten von Rangrücktrittserklärungen<br />

<strong>für</strong> Finanzierungsrechte<br />

des Käufers, die Beiträge zur Feuerversicherung<br />

ab Deckungszusage, die<br />

Grunderwerbssteuer, die Grundsteuer,<br />

Gebühren und Beiträge nach Übergang<br />

von Lasten und Gefahren sowie die<br />

Anschlussbeiträge <strong>für</strong> eine Mietantenne<br />

oder Breitbandkabel. Insbesondere hat<br />

der Käufer die Notarkosten, die Kosten<br />

der Grundschuldbestellung sowie die<br />

Grunderwerbssteuer zu übernehmen,<br />

was im allgemeinen ca. 6% des Kaufpreises<br />

ausmacht.<br />

Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt<br />

zu zahlen, wobei sich die Raten<br />

an den Vorgaben der erwerberschützenden<br />

Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV) orientieren und im einzelnen<br />

dem Kaufvertragsentwurf zu<br />

entnehmen sind. Stellt die Verkäuferin<br />

eine dem § 7 (1) MaBV entsprechende<br />

Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen<br />

Rückzahlungsanspruches des Investors,<br />

sind Zahlungen gemäß Ratenplan<br />

und nach Baufortschritt unabhängig<br />

von der Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />

sofort zur Zahlung fällig. Eine<br />

Aufrechnung gegenüber der Verkäuferin<br />

ist weitgehend ausgeschlossen.<br />

Da die Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />

Bank abgetreten<br />

sind, kann der Kaufpreis nur an diese<br />

mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt<br />

werden.<br />

d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />

und<br />

Grundstücksbelastungen<br />

Die Verkäuferin behält sich vor, vom<br />

Käufer eine Finanzierungsbestätigung<br />

seines Kreditinstituts innerhalb von<br />

vier Wochen nach Angebotsabgabe zu<br />

verlangen. Aus dieser muss ersichtlich<br />

sein, dass die Eigenmittel zur Verfügung<br />

stehen und etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind. Sofern der Käufer<br />

dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />

nachkommt, kann die Verkäuferin das<br />

Angebot ablehnen bzw. einen ggf. bereits<br />

wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />

und Schadenersatz verlangen.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, die<br />

zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />

Darlehen erforderlichen<br />

dinglichen Rechte (insbesondere Grundschulden)<br />

zu bestellen. Entsprechende<br />

Belastungsvollmachten werden wechselseitig<br />

er<strong>teil</strong>t. Damit verbundene Kosten<br />

übernimmt der Käufer. Zur Sicherung<br />

der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />

mit Bedingungen und<br />

Auflagen verbunden, die den Zweck<br />

haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />

Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />

tilgen. Im Übrigen ist die<br />

Kaufpreisfinanzierung ausschließlich<br />

Sache des Erwerbers.<br />

e) Sanierungsverpflichtung<br />

und Fertigstellung<br />

Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung<br />

ergibt sich aus der Grundlagenurkunde<br />

entsprechend der im<br />

Prospekt enthaltenen Baubeschreibung

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