WestendHafenquartier - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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Vorliegend richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />
Umsetzung der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />
Baubeschreibung sowie Ausstattung. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass beim Bau offensichtliche oder verdeckte Mängel<br />
auftreten. Bei der beabsichtigten Altbaumodernisierung ist<br />
nicht auszuschließen, dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />
von beispielsweise DIN-Soll-Normen <strong>für</strong> Neubauten<br />
zur tatsächlichen Ausführung auftreten (zum Beispiel<br />
hinsichtlich Schall- und Wärmeschutz). Sofern quantitative Änderungen<br />
der Wohnfläche (+/- 3 %) und der Raumaufteilung<br />
eintreten, haben diese nach der vertraglichen Gestaltung keinen<br />
Einfluss auf den Preis und auf den sonstigen Vertragsinhalt.<br />
Kaufpreisminderungen oder -erhöhungen sind demnach erst<br />
angezeigt, wenn diese Toleranzschwelle von 3 % überschritten<br />
ist. Die Wohnflächenberechnung erfolgte nach der Wohnflächenverordnung,<br />
wobei Balkone und Austritte mit der Hälfte<br />
ihrer Grundfläche angesetzt werden. Die Verkäuferin weist dazu<br />
ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber <strong>für</strong> Rechtsgeschäfte<br />
ab dem 01.01.2004 durch eine Neuregelung im<br />
Rahmen der Wohnflächenverordnung eine veränderte Flächenberechnung<br />
(Ansatz der Balkone mit ¼ ihrer Grundfläche)<br />
vorschreibt, welche nach dem Wortlaut der Verordnung<br />
nur <strong>für</strong> preisgebundenen Wohnraum verbindlich ist. Zur Vermeidung<br />
von Unsicherheiten bei der Berechnung von Balkon-,<br />
Loggia- und Terrassenflächen ist nach den Plänen im Ergebnis<br />
vorgesehen, dass vorgenannte, dem Vertragsgegenstand<br />
zugeordnete Bereiche bei der Wohnflächenermittlung zu<br />
50 % anzurechnen sind. Der Käufer wird darauf hingewiesen,<br />
dass im Rahmen der Vermietung und Nebenkostenabrechnung<br />
auch <strong>für</strong> nicht preisgebundenen Wohnraum eine Flächenberechnung<br />
nach der Wohnflächenverordnung ohne Einschränkung<br />
möglicherweise bindend sein kann.<br />
Zur individuellen Beschreibung des Anlageobjektes, den konkreten<br />
Plänen und Grundrissen, der Baubeschreibung und<br />
Ausstattung und der Abnahme durch einen Sachverständigen<br />
wird auf die weiteren Ausführungen in diesem Prospekt verwiesen.<br />
5. Nutzungskonzept<br />
Die angebotenen Eigentumswohnungen eignen sich sowohl<br />
zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung.<br />
Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber der so genannten<br />
Selbstnutzer-Eigentumswohnung im Verkaufsfall den<br />
Nachteil, dass diese - wenn sie nicht wieder entmietet sind - <strong>für</strong><br />
die Käufergruppe Selbstnutzer in der Regel ausfallen. Deshalb<br />
kommen vermietete Eigentumswohnungen in erster Linie <strong>für</strong><br />
andere Kapitalanleger in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />
mit alternativen Kapitalanlagen anstellen, was<br />
bei nicht ausreichend langer Haltedauer zur deutlichen Absenkung<br />
des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber der investierten<br />
Gesamtsumme (Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten<br />
etc.) führen kann. Eine vermietete Eigentumswohnung ist<br />
deshalb als so genannte Generationeninvestition ein vor allem<br />
langfristig zu betrachtendes Engagement, weil im Gesamtkaufpreis<br />
unter anderem auch Kosten <strong>für</strong> Vertrieb und Marketing<br />
enthalten sind, die neben der dann erneut fällig werdenden<br />
Grunderwerbsteuer sowie der Notargebühren etc. bei ei-<br />
nem Weiterverkauf unter Umständen nicht realisiert werden<br />
können beziehungsweise wieder anfielen und dadurch den Verkaufspreis<br />
und somit die Gesamtrentabilität schmälern. Hinzukommt,<br />
dass bei einer Weiterveräußerung <strong>für</strong> den Zweiterwerber<br />
Sonderabschreibungen entfallen, weshalb der zu erzielende<br />
Verkaufspreis bei einer kurzfristigen Weiterveräußerung gewöhnlich<br />
niedriger ist, als der hier angebotene Erwerbspreis.<br />
5.1 Selbstnutzung<br />
Sofern der Käufer beabsichtigt die Wohnung selbst zu nutzen,<br />
ist zu beachten, dass der Käufer nicht selten Sonderwünsche<br />
bei der Raumaufteilung oder der Ausstattung seiner Wohnung<br />
hat. Diese müssen so früh als möglich beim Bauträger angemeldet<br />
und mit diesem abgesprochen werden, da anderenfalls<br />
eine Berücksichtigung aufgrund des geplanten zügigen Baufortschritts<br />
nicht oder nur schwer möglich ist. Sonderwünsche<br />
können gegebenenfalls zu Kostenerhöhungen und einer Bauzeitverlängerung<br />
führen, <strong>für</strong> die der Käufer haftet. Da die Kosten<br />
der Mietgarantie im Kaufpreis enthalten sind, sollte sich der<br />
Käufer bei Vertragsunterzeichnung mit dem Verkäufer absprechen,<br />
ob die Mietgarantie entfallen kann, wenn eine Selbstnutzung<br />
beabsichtigt ist. Ein Anspruch auf Änderung der Angebotspreise<br />
besteht grundsätzlich nicht. Die Kaufverträge sehen<br />
vor, dass der Erwerber mit Vertragsschluss in den Mietpool eintritt.<br />
Da die Beteiligung am Mietpool <strong>für</strong> Selbstnutzer nicht in<br />
Frage kommt, sollte sich der Käufer auch aus diesem Grund<br />
mit dem Verkäufer absprechen, wenn er die Wohnung selbst<br />
nutzen möchte.<br />
5.2 Vermietung<br />
Entscheidet sich der Käufer dagegen <strong>für</strong> die Vermietung,<br />
kommt es <strong>für</strong> seine Kapitalanlage wesentlich auf die Vermietbarkeit<br />
beziehungsweise den Mietertrag der Eigentumswohnung<br />
an. Aufgrund des Standortes, der Wohnungsgrößen sowie<br />
der Architektur geht der Prospektherausgeber von einer<br />
potenziell guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen aus,<br />
weshalb vom Verkäufer den Käufern eine Mietgarantie angeboten<br />
werden kann. Die Verkäuferin übernimmt dementsprechend<br />
<strong>für</strong> eine Laufzeit von 12 Monaten die Mietgarantie <strong>für</strong><br />
die erworbene Einheit. Die Mietgarantie erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />
und Nebenkosten. Der Erwerber trägt<br />
deshalb das Risiko, dass er trotz Beteiligung am Mietpool und<br />
trotz Mietgarantie Kosten hat, mit denen er nicht rechnet. Zum<br />
Beispiel können unerwartete Kosten durch außergewöhnliche<br />
Instandhaltungsmaßnahmen entstehen, die durch die Instandhaltungsrücklage<br />
nicht gedeckt sind. Betriebskostenumlagen<br />
können bei Mietern nicht realisiert werden.<br />
Die tatsächlichen Mieterträge in den verschiedenen Wohneinheiten<br />
sind unterschiedlich. Die vorgesehene Mietgarantie liegt<br />
zum Teil über den tatsächlich aktuellen vereinbarten Mieten<br />
und kann auch über der Miethöhe liegen, die in absehbarer<br />
Zeit durch Mieterhöhungen erzielt werden kann. Eine Gewähr<br />
<strong>für</strong> die Bonität des aktuellen und eventuell eines neu einziehenden<br />
Mieters kann nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />
trägt deshalb das Risiko, dass er nach Ablauf der Mietgarantie<br />
nicht die erwarteten Mieteinnahmen und Ausschüttungen vom<br />
Mietpool erzielt. Die zu beanspruchende Miete und die Aus-<br />
12 <strong>WestendHafenquartier</strong> | Dr.-Hermann-Duncker-Straße 19-37 | Leipzig