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WestendHafenquartier - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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Vorliegend richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />

Umsetzung der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />

Baubeschreibung sowie Ausstattung. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass beim Bau offensichtliche oder verdeckte Mängel<br />

auftreten. Bei der beabsichtigten Altbaumodernisierung ist<br />

nicht auszuschließen, dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />

von beispielsweise DIN-Soll-Normen <strong>für</strong> Neubauten<br />

zur tatsächlichen Ausführung auftreten (zum Beispiel<br />

hinsichtlich Schall- und Wärmeschutz). Sofern quantitative Änderungen<br />

der Wohnfläche (+/- 3 %) und der Raumaufteilung<br />

eintreten, haben diese nach der vertraglichen Gestaltung keinen<br />

Einfluss auf den Preis und auf den sonstigen Vertragsinhalt.<br />

Kaufpreisminderungen oder -erhöhungen sind demnach erst<br />

angezeigt, wenn diese Toleranzschwelle von 3 % überschritten<br />

ist. Die Wohnflächenberechnung erfolgte nach der Wohnflächenverordnung,<br />

wobei Balkone und Austritte mit der Hälfte<br />

ihrer Grundfläche angesetzt werden. Die Verkäuferin weist dazu<br />

ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber <strong>für</strong> Rechtsgeschäfte<br />

ab dem 01.01.2004 durch eine Neuregelung im<br />

Rahmen der Wohnflächenverordnung eine veränderte Flächenberechnung<br />

(Ansatz der Balkone mit ¼ ihrer Grundfläche)<br />

vorschreibt, welche nach dem Wortlaut der Verordnung<br />

nur <strong>für</strong> preisgebundenen Wohnraum verbindlich ist. Zur Vermeidung<br />

von Unsicherheiten bei der Berechnung von Balkon-,<br />

Loggia- und Terrassenflächen ist nach den Plänen im Ergebnis<br />

vorgesehen, dass vorgenannte, dem Vertragsgegenstand<br />

zugeordnete Bereiche bei der Wohnflächenermittlung zu<br />

50 % anzurechnen sind. Der Käufer wird darauf hingewiesen,<br />

dass im Rahmen der Vermietung und Nebenkostenabrechnung<br />

auch <strong>für</strong> nicht preisgebundenen Wohnraum eine Flächenberechnung<br />

nach der Wohnflächenverordnung ohne Einschränkung<br />

möglicherweise bindend sein kann.<br />

Zur individuellen Beschreibung des Anlageobjektes, den konkreten<br />

Plänen und Grundrissen, der Baubeschreibung und<br />

Ausstattung und der Abnahme durch einen Sachverständigen<br />

wird auf die weiteren Ausführungen in diesem Prospekt verwiesen.<br />

5. Nutzungskonzept<br />

Die angebotenen Eigentumswohnungen eignen sich sowohl<br />

zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber der so genannten<br />

Selbstnutzer-Eigentumswohnung im Verkaufsfall den<br />

Nachteil, dass diese - wenn sie nicht wieder entmietet sind - <strong>für</strong><br />

die Käufergruppe Selbstnutzer in der Regel ausfallen. Deshalb<br />

kommen vermietete Eigentumswohnungen in erster Linie <strong>für</strong><br />

andere Kapitalanleger in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />

mit alternativen Kapitalanlagen anstellen, was<br />

bei nicht ausreichend langer Haltedauer zur deutlichen Absenkung<br />

des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber der investierten<br />

Gesamtsumme (Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten<br />

etc.) führen kann. Eine vermietete Eigentumswohnung ist<br />

deshalb als so genannte Generationeninvestition ein vor allem<br />

langfristig zu betrachtendes Engagement, weil im Gesamtkaufpreis<br />

unter anderem auch Kosten <strong>für</strong> Vertrieb und Marketing<br />

enthalten sind, die neben der dann erneut fällig werdenden<br />

Grunderwerbsteuer sowie der Notargebühren etc. bei ei-<br />

nem Weiterverkauf unter Umständen nicht realisiert werden<br />

können beziehungsweise wieder anfielen und dadurch den Verkaufspreis<br />

und somit die Gesamtrentabilität schmälern. Hinzukommt,<br />

dass bei einer Weiterveräußerung <strong>für</strong> den Zweiterwerber<br />

Sonderabschreibungen entfallen, weshalb der zu erzielende<br />

Verkaufspreis bei einer kurzfristigen Weiterveräußerung gewöhnlich<br />

niedriger ist, als der hier angebotene Erwerbspreis.<br />

5.1 Selbstnutzung<br />

Sofern der Käufer beabsichtigt die Wohnung selbst zu nutzen,<br />

ist zu beachten, dass der Käufer nicht selten Sonderwünsche<br />

bei der Raumaufteilung oder der Ausstattung seiner Wohnung<br />

hat. Diese müssen so früh als möglich beim Bauträger angemeldet<br />

und mit diesem abgesprochen werden, da anderenfalls<br />

eine Berücksichtigung aufgrund des geplanten zügigen Baufortschritts<br />

nicht oder nur schwer möglich ist. Sonderwünsche<br />

können gegebenenfalls zu Kostenerhöhungen und einer Bauzeitverlängerung<br />

führen, <strong>für</strong> die der Käufer haftet. Da die Kosten<br />

der Mietgarantie im Kaufpreis enthalten sind, sollte sich der<br />

Käufer bei Vertragsunterzeichnung mit dem Verkäufer absprechen,<br />

ob die Mietgarantie entfallen kann, wenn eine Selbstnutzung<br />

beabsichtigt ist. Ein Anspruch auf Änderung der Angebotspreise<br />

besteht grundsätzlich nicht. Die Kaufverträge sehen<br />

vor, dass der Erwerber mit Vertragsschluss in den Mietpool eintritt.<br />

Da die Beteiligung am Mietpool <strong>für</strong> Selbstnutzer nicht in<br />

Frage kommt, sollte sich der Käufer auch aus diesem Grund<br />

mit dem Verkäufer absprechen, wenn er die Wohnung selbst<br />

nutzen möchte.<br />

5.2 Vermietung<br />

Entscheidet sich der Käufer dagegen <strong>für</strong> die Vermietung,<br />

kommt es <strong>für</strong> seine Kapitalanlage wesentlich auf die Vermietbarkeit<br />

beziehungsweise den Mietertrag der Eigentumswohnung<br />

an. Aufgrund des Standortes, der Wohnungsgrößen sowie<br />

der Architektur geht der Prospektherausgeber von einer<br />

potenziell guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen aus,<br />

weshalb vom Verkäufer den Käufern eine Mietgarantie angeboten<br />

werden kann. Die Verkäuferin übernimmt dementsprechend<br />

<strong>für</strong> eine Laufzeit von 12 Monaten die Mietgarantie <strong>für</strong><br />

die erworbene Einheit. Die Mietgarantie erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />

und Nebenkosten. Der Erwerber trägt<br />

deshalb das Risiko, dass er trotz Beteiligung am Mietpool und<br />

trotz Mietgarantie Kosten hat, mit denen er nicht rechnet. Zum<br />

Beispiel können unerwartete Kosten durch außergewöhnliche<br />

Instandhaltungsmaßnahmen entstehen, die durch die Instandhaltungsrücklage<br />

nicht gedeckt sind. Betriebskostenumlagen<br />

können bei Mietern nicht realisiert werden.<br />

Die tatsächlichen Mieterträge in den verschiedenen Wohneinheiten<br />

sind unterschiedlich. Die vorgesehene Mietgarantie liegt<br />

zum Teil über den tatsächlich aktuellen vereinbarten Mieten<br />

und kann auch über der Miethöhe liegen, die in absehbarer<br />

Zeit durch Mieterhöhungen erzielt werden kann. Eine Gewähr<br />

<strong>für</strong> die Bonität des aktuellen und eventuell eines neu einziehenden<br />

Mieters kann nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />

trägt deshalb das Risiko, dass er nach Ablauf der Mietgarantie<br />

nicht die erwarteten Mieteinnahmen und Ausschüttungen vom<br />

Mietpool erzielt. Die zu beanspruchende Miete und die Aus-<br />

12 <strong>WestendHafenquartier</strong> | Dr.-Hermann-Duncker-Straße 19-37 | Leipzig

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