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Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig

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Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 12<br />

dards ist insofern ebenfalls verpflichtend, als die andere Arbeitsgruppe nur dann ihre<br />

Verantwortung wahrnehmen kann.<br />

Finden die Mitarbeitenden von Arbeitsgruppen bei gemeinsam zu lösenden Aufgaben<br />

keine einmütige Lösung, sind die Leiter der betreffenden Arbeitsgruppen, bei<br />

Verbleib des Dissenses der jeweilige Fachbereichsleiter, mit der Erarbeitung einer<br />

gemeinsamen Lösung zu befassen. Gelingt auch dies nicht, ist das zuständige Vorstandsmitglied,<br />

wenn beide Vorstandsmitglieder zuständig sind, der Gesamtvorstand<br />

mit der Entscheidung zu befassen.<br />

2.4. Leitung <strong>und</strong> Führung<br />

Die Tätigkeit der Mitarbeitenden der Führungsebenen des Vereins orientiert sich am<br />

Führungsleitbild des Vereins, das der Vorstand am 17.06.2009 in Kraft gesetzt hat.<br />

Auch das Führungsleitbild unterliegt einem dauernden Diskussions-, Prüfungs- <strong>und</strong><br />

bei Bedarf Änderungsprozess.<br />

Die Mitarbeitenden haben das Recht, im Konfliktfall vom Vorgesetzten ihres Vorgesetzten<br />

angehört zu werden. Der Konflikt soll dann offen <strong>und</strong> fair mit <strong>und</strong> von allen<br />

Beteiligten geklärt <strong>und</strong> gelöst werden.<br />

2.5. Interne Anweisungen des Vereins<br />

Anweisungen mit dauerhaftem Charakter, insbesondere Dienstanweisungen, werden<br />

zentral gesammelt <strong>und</strong> in geeigneter Weise den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.<br />

Jeder hat die Pflicht, sich über Anweisungen <strong>und</strong> eventuell geltende Zuständigkeiten<br />

k<strong>und</strong>ig zu machen.<br />

Die Anweisungen, insbesondere die Dienstanweisungen sind so auszulegen <strong>und</strong> anzuwenden,<br />

dass die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppen gesichert bleibt <strong>und</strong> die Vereinsziele<br />

erreicht werden. Das heißt insbesondere, dass den uns anvertrauten Menschen<br />

die ihnen zugedachte Hilfe zuteil wird.<br />

Interne Anweisungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (Ausnahme: s. 2.2.)<br />

2.6. Informationen<br />

Es ist Aufgabe der Leitungspersonen auf allen Führungsebenen, die jeweils betroffenen<br />

Mitarbeitenden, auch über die Grenzen der Arbeitsgruppe hinaus, rechtzeitig mit<br />

den notwendigen Informationen zu versorgen.<br />

Ebenso ist es Pflicht der Mitarbeitenden, die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen<br />

Informationen einzuholen, auch über die Grenzen der eigenen Arbeitsgruppe<br />

hinaus.

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