Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig
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Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
Seite 12<br />
dards ist insofern ebenfalls verpflichtend, als die andere Arbeitsgruppe nur dann ihre<br />
Verantwortung wahrnehmen kann.<br />
Finden die Mitarbeitenden von Arbeitsgruppen bei gemeinsam zu lösenden Aufgaben<br />
keine einmütige Lösung, sind die Leiter der betreffenden Arbeitsgruppen, bei<br />
Verbleib des Dissenses der jeweilige Fachbereichsleiter, mit der Erarbeitung einer<br />
gemeinsamen Lösung zu befassen. Gelingt auch dies nicht, ist das zuständige Vorstandsmitglied,<br />
wenn beide Vorstandsmitglieder zuständig sind, der Gesamtvorstand<br />
mit der Entscheidung zu befassen.<br />
2.4. Leitung <strong>und</strong> Führung<br />
Die Tätigkeit der Mitarbeitenden der Führungsebenen des Vereins orientiert sich am<br />
Führungsleitbild des Vereins, das der Vorstand am 17.06.2009 in Kraft gesetzt hat.<br />
Auch das Führungsleitbild unterliegt einem dauernden Diskussions-, Prüfungs- <strong>und</strong><br />
bei Bedarf Änderungsprozess.<br />
Die Mitarbeitenden haben das Recht, im Konfliktfall vom Vorgesetzten ihres Vorgesetzten<br />
angehört zu werden. Der Konflikt soll dann offen <strong>und</strong> fair mit <strong>und</strong> von allen<br />
Beteiligten geklärt <strong>und</strong> gelöst werden.<br />
2.5. Interne Anweisungen des Vereins<br />
Anweisungen mit dauerhaftem Charakter, insbesondere Dienstanweisungen, werden<br />
zentral gesammelt <strong>und</strong> in geeigneter Weise den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.<br />
Jeder hat die Pflicht, sich über Anweisungen <strong>und</strong> eventuell geltende Zuständigkeiten<br />
k<strong>und</strong>ig zu machen.<br />
Die Anweisungen, insbesondere die Dienstanweisungen sind so auszulegen <strong>und</strong> anzuwenden,<br />
dass die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppen gesichert bleibt <strong>und</strong> die Vereinsziele<br />
erreicht werden. Das heißt insbesondere, dass den uns anvertrauten Menschen<br />
die ihnen zugedachte Hilfe zuteil wird.<br />
Interne Anweisungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (Ausnahme: s. 2.2.)<br />
2.6. Informationen<br />
Es ist Aufgabe der Leitungspersonen auf allen Führungsebenen, die jeweils betroffenen<br />
Mitarbeitenden, auch über die Grenzen der Arbeitsgruppe hinaus, rechtzeitig mit<br />
den notwendigen Informationen zu versorgen.<br />
Ebenso ist es Pflicht der Mitarbeitenden, die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen<br />
Informationen einzuholen, auch über die Grenzen der eigenen Arbeitsgruppe<br />
hinaus.