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Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig

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• Strategische <strong>und</strong> strukturelle Entwicklung des Vereins,<br />

• Leitung <strong>und</strong> Koordination der Arbeit des Vereins,<br />

Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 8<br />

• Kontrolle der Aktivitäten des Vereins <strong>und</strong> seiner Mitarbeitenden, insbesondere<br />

Einhaltung von Gesetzen, fachlichen Standards <strong>und</strong> Satzung,<br />

• Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung der Unternehmensstruktur <strong>und</strong> der Organisation<br />

des Vereins in Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste, zentrale<br />

Organisationseinheiten), insbesondere die Festlegung von Dienststellen im<br />

Sinne des MVG der EKD,<br />

• Planung der Aktivitäten des Vereins auf der Basis eines Gesamtwirtschaftsplanes,<br />

der nach den Gr<strong>und</strong>sätzen einer gesondert vom Vorstand zu erlassenden<br />

Dienstanweisung erstellt wird,<br />

• Budgetierung der einzelnen Arbeitsgruppen nach gesonderter Dienstanweisung,<br />

in der das Verfahren geregelt wird,<br />

• Festlegung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />

der Leiter sowie der Mitarbeitenden der Arbeitsgruppen in Dienstanweisungen,<br />

• Festlegung der Gr<strong>und</strong>sätze der Zusammenarbeit der Leiter der Arbeitsgruppen<br />

untereinander <strong>und</strong> mit dem Vorstand in einer Dienstanweisung,<br />

• Festlegung der Zusammensetzung <strong>und</strong> der Arbeitsweise interner werksweiter<br />

Gremien in einer Dienstanweisung, mittels dieser Gremien sollen die gegenseitige<br />

Information, die Diskussion <strong>und</strong> die angemessene Vorbereitung der Entscheidungsfindung<br />

sichergestellt werden,<br />

• Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Mitgliederversammlung <strong>und</strong><br />

dem Verwaltungsrat sowie, sofern gebildet, dessen Ausschüssen,<br />

• Erarbeitung von Vorlagen für die Mitgliederversammlung, den Verwaltungsrat<br />

<strong>und</strong>, sofern gebildet, die Ausschüsse des Verwaltungsrates,<br />

• Erarbeitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat zur dauerhaften Beschäftigung<br />

Geistlicher gegen Entgelt im Verein,<br />

• Erarbeitung von Vorschlägen an den Hauptausschuss (sofern gebildet) zur Vertretung<br />

des Vereins in Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht,<br />

• Vertretung des Vereins gegenüber Dritten, insbesondere kirchlichen, diakonischen,<br />

staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Institutionen,<br />

• Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus Mitgliedschaften des Vereins in<br />

anderen Organisationen (außer Vertretung in Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht),<br />

• Erteilung von Vollmachten,<br />

• Entscheidung über die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung der Fachbereichsleiter <strong>und</strong><br />

der Leiter der zentralen Organisationseinheiten,

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