Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig
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• Strategische <strong>und</strong> strukturelle Entwicklung des Vereins,<br />
• Leitung <strong>und</strong> Koordination der Arbeit des Vereins,<br />
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
Seite 8<br />
• Kontrolle der Aktivitäten des Vereins <strong>und</strong> seiner Mitarbeitenden, insbesondere<br />
Einhaltung von Gesetzen, fachlichen Standards <strong>und</strong> Satzung,<br />
• Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung der Unternehmensstruktur <strong>und</strong> der Organisation<br />
des Vereins in Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste, zentrale<br />
Organisationseinheiten), insbesondere die Festlegung von Dienststellen im<br />
Sinne des MVG der EKD,<br />
• Planung der Aktivitäten des Vereins auf der Basis eines Gesamtwirtschaftsplanes,<br />
der nach den Gr<strong>und</strong>sätzen einer gesondert vom Vorstand zu erlassenden<br />
Dienstanweisung erstellt wird,<br />
• Budgetierung der einzelnen Arbeitsgruppen nach gesonderter Dienstanweisung,<br />
in der das Verfahren geregelt wird,<br />
• Festlegung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />
der Leiter sowie der Mitarbeitenden der Arbeitsgruppen in Dienstanweisungen,<br />
• Festlegung der Gr<strong>und</strong>sätze der Zusammenarbeit der Leiter der Arbeitsgruppen<br />
untereinander <strong>und</strong> mit dem Vorstand in einer Dienstanweisung,<br />
• Festlegung der Zusammensetzung <strong>und</strong> der Arbeitsweise interner werksweiter<br />
Gremien in einer Dienstanweisung, mittels dieser Gremien sollen die gegenseitige<br />
Information, die Diskussion <strong>und</strong> die angemessene Vorbereitung der Entscheidungsfindung<br />
sichergestellt werden,<br />
• Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Mitgliederversammlung <strong>und</strong><br />
dem Verwaltungsrat sowie, sofern gebildet, dessen Ausschüssen,<br />
• Erarbeitung von Vorlagen für die Mitgliederversammlung, den Verwaltungsrat<br />
<strong>und</strong>, sofern gebildet, die Ausschüsse des Verwaltungsrates,<br />
• Erarbeitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat zur dauerhaften Beschäftigung<br />
Geistlicher gegen Entgelt im Verein,<br />
• Erarbeitung von Vorschlägen an den Hauptausschuss (sofern gebildet) zur Vertretung<br />
des Vereins in Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht,<br />
• Vertretung des Vereins gegenüber Dritten, insbesondere kirchlichen, diakonischen,<br />
staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Institutionen,<br />
• Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus Mitgliedschaften des Vereins in<br />
anderen Organisationen (außer Vertretung in Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht),<br />
• Erteilung von Vollmachten,<br />
• Entscheidung über die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung der Fachbereichsleiter <strong>und</strong><br />
der Leiter der zentralen Organisationseinheiten,