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R03 T04 F01 Grundlagen Brandschutz 1996 2001.pdf

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Vorbeugender und abwehrender <strong>Brandschutz</strong><br />

sind eng miteinander verknüpft.<br />

Einige Anforderungen des vorbeugenden<br />

<strong>Brandschutz</strong>es resultieren eigentlich aus<br />

den begrenzten Möglichkeiten der Feuerwehren<br />

im abwehrenden <strong>Brandschutz</strong>.<br />

Beste Beispiele dafür sind die Festlegungen<br />

der Grenzen der Gebäudehöhen in<br />

den einzelnen Gebäudeklassen. Bei<br />

„Gebäuden geringer Höhe" wird die Höhe<br />

des obersten Geschoßfußbodens des<br />

Geschosses, das für den ständigen Aufenthalt<br />

von Personen geeignet ist, mit 7<br />

m festgelegt. Begründet ist diese Festlegung<br />

durch die Länge der bei allen Feuerwehren<br />

vorhandenen Steckleitern, die<br />

eine Anleiterung bis 8 m Brüstungshöhe<br />

erlauben. Gleiches gilt für die Festlegung<br />

der Hochhausgrenze, die mit 22 m Höhe<br />

durch die zur Verfügung stehende Länge<br />

der Drehleitern begründet ist. Eine Übersicht<br />

über die einzelnen Komponenten<br />

des <strong>Brandschutz</strong>es gibt Bild 3.1.<br />

Die grundsätzlichen Anforderungen an<br />

den vorbeugenden baulichen <strong>Brandschutz</strong><br />

sind in den Landesbauordnungen<br />

niedergelegt. In den Landesbauordnungen<br />

sind jedoch kaum Aussagen über<br />

den anlagentechnischen <strong>Brandschutz</strong><br />

oder betrieblich organisatorischen <strong>Brandschutz</strong><br />

zu finden.<br />

In allen Bauordnungen sind Hinweise enthalten,<br />

daß neben dem baulichen <strong>Brandschutz</strong><br />

noch andere Möglichkeiten existieren,<br />

die gewünschten Schutzziele zu erreichen.<br />

Die Formulierungen lauten z.B.:<br />

„ Von den Forderungen kann abgewichen<br />

werden, wenn Bedenken wegen des<br />

<strong>Brandschutz</strong>es nicht bestehen."<br />

Die Landesbauordnungen sind in vielen<br />

Bereichen interpretierbar und lassen<br />

unterschiedliche Lösungswege zu,<br />

wenn nachgewiesen wird, daß das<br />

Schutzziel erreicht wird. Die Landesbauordnungen<br />

bieten ein „<strong>Brandschutz</strong>konzept<br />

von der Stange", daß<br />

durchaus durch ein „maßgeschneidertes<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzept" ersetzt<br />

werden kann.<br />

Es gibt drei besondere Schwierigkeiten,<br />

ein sinnvolles, gut durchdachtes <strong>Brandschutz</strong>konzept<br />

für ein Gebäude aufzustellen<br />

und es über die Nutzungsdauer des<br />

Gebäudes beizubehalten:<br />

Die Notwendigkeit einer weitreichenden<br />

Koordination, da bei der Erstellung<br />

eines <strong>Brandschutz</strong>konzeptes nahezu<br />

alle an der Planung beteiligten Fachleute<br />

mitwirken:<br />

- Architekt,<br />

- Bauingenieur/Tragwerksplaner,<br />

- der Planer der Außenanlagen,<br />

Bild 3.1 Die Komponenten in einem <strong>Brandschutz</strong>konzept<br />

- die Fachplaner der Gewerke Heizung,<br />

Sanitär, Elektro und Lüftung.<br />

- die Fachbehörden ( Bauaufsicht,<br />

<strong>Brandschutz</strong>beauftragte usw.)<br />

Die Notwendigkeit, die betrieblich- organisatorischen<br />

Nutzungsbedingungen<br />

richtig einzuführen und durchzuhalten.<br />

Die Änderungen an den baulichen<br />

Anlagen des Gebäudes über die Nutzungsdauer<br />

brandschutztechnisch<br />

nicht relevant oder so zu gestalten, daß<br />

die neuen Belange des <strong>Brandschutz</strong>es<br />

dann berücksichtigt werden.<br />

Es bedarf also von Beginn an einer intensiven<br />

Abstimmung der am Bau Beteiligten<br />

(Bauherr, Architekt, Ausführende), um<br />

ein dem Gebäude und der Nutzung angepaßtes<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzept aufzustellen.<br />

Die Planer müssen die Schutzziele<br />

bereichsweise definieren und die notwendigen<br />

Maßnahmen daran ausrichten.<br />

Zwingend notwendige und evtl. auszugleichende<br />

Maßnahmen müssen identifiziert<br />

werden, um sie in ein „maßgeschneidertes<br />

Gesamtkonzept" umsetzen<br />

zu können.<br />

3.2 Elemente von<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzepten<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzepte setzen sich - wie<br />

bereits erwähnt - aus den drei Hauptbereichen<br />

bauliche Maßnahmen<br />

• anlagentechnische Maßnahmen<br />

und<br />

organisatorische Maßnahmen<br />

zusammen. Nach [3.1] sollte ein individuelles<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzept für jedes<br />

Gebäude aus folgenden Einzelschritten<br />

zusammengesetzt werden:<br />

Liegenschaftsanalyse<br />

Hierunter ist die Erfassung der<br />

- Gebäudedaten (Lage, Geometrie,<br />

Nutzung)<br />

- Arbeitsabläufe während der Nutzung<br />

- Organisationsaufbau der Nutzer<br />

- Umgebungsbedingungen (Verkehrstrassen,<br />

Nachbargebäude)<br />

zu verstehen.<br />

9 Brandgefahrermittlung<br />

Die erfaßten Daten aus der Liegenschaftsanalyse<br />

werden im Hinblick auf<br />

einen potentiellen Brand untersucht. In<br />

einem ersten Schritt werden die Brandlasten<br />

ermittelt (vgl. auch Abschnitt 2.5,<br />

DIN 18 230). Es folgt die Überprüfung,<br />

ob ein Brand entstehen kann und<br />

wodurch besondere Brandgefahren<br />

entstehen können. Dieser Schritt könnte<br />

als Schwachstellenanalyse bezeichnet<br />

werden. Abschließend werden bei<br />

der Brandgefahrermittlung die möglichen<br />

Brandausbreitungen auf angrenzende<br />

Bereiche unter Berücksichtigung<br />

möglicherweise unterschiedlicher Nutzungszustände<br />

(Tag/Nacht) untersucht.<br />

<strong>Brandschutz</strong>maßnahmen<br />

Aus den beiden vorgenannten Punkten<br />

ergibt sich die potentielle Brandgefahr<br />

und damit die Möglichkeit, die vorbeugenden<br />

<strong>Brandschutz</strong>maßnahmen und<br />

die notwendigen Randbedingungen für<br />

die abwehrenden Maßnahmen festzulegen.<br />

Das beschriebene Vorgehen führt<br />

sicherlich immer zu einer subjektiven<br />

Bewertung des <strong>Brandschutz</strong>planers. In<br />

der Schweiz wird daher ein Verfahren<br />

(SIA 81 [3.2]) angewendet, das als eine<br />

Methode der systematisierten Risikobewertung<br />

zur quantitativen Beurteilung<br />

der Brandgefährdung, des Brandrisikos<br />

und der Brandsicherheit anerkannt<br />

ist [3.1, 3.2, 3.3]. In der SIA 81<br />

wird, vereinfacht ausgedrückt, das vor-

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