07.01.2013 Aufrufe

R03 T04 F01 Grundlagen Brandschutz 1996 2001.pdf

R03 T04 F01 Grundlagen Brandschutz 1996 2001.pdf

R03 T04 F01 Grundlagen Brandschutz 1996 2001.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wenn aus architektonischen Gründen<br />

Holztreppen in Anwendungsbereichen<br />

vorgesehen werden sollen, die in den<br />

Bauordnungen und ergänzenden Verordnungen<br />

nicht enthalten sind, so sind<br />

Zustimmungen im Einzelfall einzuholen.<br />

Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen<br />

können Wege zur Anwendung<br />

von Holz gefunden werden. Das Beispiel<br />

eines Schulneubaus ist in [5.2] dargestellt.<br />

In einigen Gebäudeklassen der Bauordnungen<br />

werden, wie bereits erwähnt, in<br />

Treppenräumen für die Abschlüsse zu<br />

Kellerräumen etc. T 30 - Abschlüsse verlangt.<br />

Zusätzlich werden in einigen Bauordnungen<br />

für sonstige Öffnungen, also<br />

z.B. Wohnungseingangstüren, rauchdichte,<br />

selbstschließende Türen (z.B.<br />

Hessen, Sachsen) gefordert. Diese Forderung<br />

ist brandschutztechnisch sinnvoll,<br />

aber nicht immer erfolgreich. Die Bewohner<br />

setzen teilweise aus Gründen der<br />

Bequemlichkeit die Schließmechanismen<br />

außer Gang oder diese werden falsch<br />

montiert und schlecht gewartet. Zudem<br />

gibt es z.B. bei gedämmten Türen zu<br />

unbeheizten Treppenräumen derzeit<br />

noch Beschaffungsschwierigkeiten. Es<br />

fehlen Prüfzeugnisse. Weitere Entwicklungen<br />

(Auslösung der Mechanismen nur<br />

bei Rauchmeldung, wärmegedämmte<br />

Türen usw.) sind dringend wünschenswert.<br />

Man wird auf der sicheren Seite liegen,<br />

soweit man Rauchschutz-Türen<br />

(RS-Türen) nach DIN 18 095-1 verwendet.<br />

Das erwünschte Schutzziel läßt sich<br />

j edoch auch mit selbstschließenden<br />

Türen mit doppeltem Falz erreichen. Die<br />

Verwendung bestimmter Fabrikate ist mit<br />

der Bauaufsicht abzustimmen.<br />

Ein abschließender Hinweis zum Einsatz<br />

von Oberflächenbehandlungen von Holzbauteilen<br />

in Rettungswegen:<br />

Die Anwendung von Feuerschutzmitteln<br />

(FSM) zur Erreichung der Schwerentflammbarkeit<br />

von Holzbekleidungen oder<br />

Holztreppen in Treppenräumen in<br />

großem Umfang erscheint derzeit nicht<br />

sinnvoll. Die Anwendungen bleiben insbesondere<br />

in der Sanierung dem Einzelfall<br />

vorbehalten. Umfangreiche Informationen<br />

zu diesem Thema sind in [0.1]<br />

enthalten.<br />

5.4 Anbauten und Fassaden<br />

Anbauten<br />

Unter Anbauten werden an dieser Stelle<br />

Wintergärten und<br />

Balkone verstanden.<br />

Bei ebenerdigen Wintergärten - wie sie<br />

bei Einzelhäusern, Doppelhäusern und<br />

Reihenhäusern häufig vorkommen, spielt<br />

der <strong>Brandschutz</strong> im allgemeinen keine<br />

Rolle. Bei Doppelhäusern oder Reihenhäusern<br />

müssen aber die jeweiligen<br />

Wohnungs- oder Gebäudetrennwände<br />

auch den Wintergarten abschließen.<br />

Die Dächer von Anbauten müssen,<br />

soweit die darüberliegenden Geschoße<br />

zu fremden Wohnungen gehören, die<br />

gleichen <strong>Brandschutz</strong>anforderungen wie<br />

Deckenbauteile erfüllen.<br />

Bei mehrgeschossigen Glasanbauten,die<br />

wie alle baulichen Veränderungen an<br />

Gebäuden genehmigungspflichtig sind,<br />

ist eine mögliche brandschutztechnische<br />

Verschlechterung des Gebäudes in<br />

Betracht zu ziehen. Insbesondere die<br />

Gefahr der Verrauchung darüberliegender<br />

Stockwerke aufgrund eines begrenzten<br />

Brandes im Erdgeschoß ist sehr<br />

hoch. Gleiches gilt für<br />

• eingehauste Verbindungsgänge<br />

gläserne Überdachungen von Einkaufspassagen,<br />

etc.<br />

Genau definierte Anforderungen an Wintergärten<br />

oder ähnliche Anbauten sind in<br />

den Bauordnungen der Länder derzeit<br />

nicht enthalten.<br />

Balkone<br />

Ebenso wie zu Anbauten sind zu Balkonen<br />

keine expliziten Regelungen in den<br />

Bauordnungen der Länder niedergelegt.<br />

Insbesondere bei Balkonanbauten zur<br />

Verbesserung der Wohnqualität an<br />

bestehende, mehrgeschossige Wohngebäude<br />

kommt es zu Differenzen zwischen<br />

Planern/Herstellern und den Baugenehmigungsbehörden<br />

bezüglich der<br />

Festlegung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauern<br />

der Anbauten. Bei den<br />

Genehmigungsbehörden bestehen vor<br />

allen Dingen Befürchtungen bezüglich<br />

einer vertikalen Brandweiterleitung durch<br />

Holzbalkone. Andererseits sind positive<br />

Aspekte bei Balkonanbauten zu berücksichtigen:<br />

Bild 5.5 Beispiel einer Laubengangerschließung<br />

0 zusätzliche, größere Fluchtwegöffnungen<br />

für den zweiten Rettungsweg durch<br />

eine neue Balkontür.<br />

Plattform zum Heraustreten aus einer<br />

verqualmten Wohnung<br />

• Evtl. verbesserte Anleiterungsbedingungen<br />

für die Feuerwehr.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!