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R03 T04 F01 Grundlagen Brandschutz 1996 2001.pdf

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Tabelle 5.1 Klassifizierte Holzbauteile einschl. Wände in DIN 4102-4, F30-B, F60-B<br />

dung von Holz für Treppen oder Treppenräume<br />

aber nicht vollständig aus. Gerade<br />

bei mehrgeschossigen Gebäuden sollte<br />

man mit dem Werkstoff Holz in Treppenräumen<br />

aber sehr sensibel umgehen.<br />

Bei Neubauten gilt (vgl. Tabelle 2.6):<br />

• Treppen bei Ein- und Zweifamilienhäusern<br />

unterliegen keinerlei Einschränkungen.<br />

Hier werden in großem<br />

Umfang handwerkliche Holztreppen<br />

oder Holzfertigtreppen eingesetzt,<br />

meist in den Holzarten Buche oder<br />

Eiche, z.T. auch in Kiefer oder anderen<br />

Nadelhölzern.<br />

• An Treppenräume bei Ein- und Zweifamilienhäusern<br />

werden i . d.R. auch keine<br />

Anforderungen gestellt. Es bestehen<br />

Ausnahmen (F 30-B, Hessen, HBO "93).<br />

• Wand- und Deckenoberflächen, Bekleidungen,<br />

Dämmstoffe etc. i n Einund<br />

Zweifamilienhäusern unterliegen<br />

ebenfalls keinen brandschutztechnischen<br />

Auflagen.<br />

• Bei mehrgeschossigen Gebäuden<br />

geringer Höhe (GGH) wird die Holzverwendung<br />

für Treppen und Treppenräume<br />

teilweise erschwert. Die genauen<br />

Erläuterungen und Differenzierungen<br />

der Gebäudeklassen sind in Tabelle 2.6<br />

enthalten.<br />

Zusammenfassend gilt:<br />

Treppen in mehrgeschossigen Gebäuden<br />

geringer Höhe (GGH) unterliegen<br />

i n einigen Bundesländern keinen<br />

Anforderungen. In anderen Ländern<br />

müssen sie aus nichtbrennbaren Baustoffen<br />

bestehen, oder die Anforderungen<br />

der Feuerwiderstandsklasse F 30 -<br />

B erfüllen.<br />

Die Angaben der Bauordnungen differieren<br />

in diesem Punkt sehr stark. Einerseits<br />

werden nichtbrennbare Konstruktionen<br />

„FO" akzeptiert, andererseits feuerhemmende<br />

Holzkonstruktionen zugelassen.<br />

Beide Anforderungen kann man in Frage<br />

stellen. Während eine ungeschützte Konstruktion<br />

in Folge eines Brandherdes im<br />

Treppenhaus (Altpapier, Kinderwagen, u.<br />

v. m.) sehr schnell versagen kann, ist<br />

durch eine feuerhemmende Konstruktion<br />

sehr wohl eine Brandweiterleitung möglich,<br />

ohne daß das Tragwerk einstürzt.<br />

Eine Festlegung bezüglich der Entflammbarkeit<br />

der Werkstoffe wäre hier sinnvoll<br />

er. Die in Baden-Württemberg geltende<br />

Regelung „A oder aus Hartholz" erscheint<br />

daher am geeignetesten, da sie das<br />

wesentliche Schutzziel - die Verhinderung<br />

der Brandweiterleitung - durch eine sinnvolle<br />

Beschränkung der Baustoffe vor-

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