Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/in - MWV
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5.3 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders<br />
Wer als Ausbilder tätig ist, muss grundsätzlich die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ablegen.<br />
• Es gibt aber Möglichkeiten, sich vollständig oder befristet von der Ausbildereignungsprüfung befreien<br />
zu lassen. E<strong>in</strong>e vollständige Befreiung von der Prüfung ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen (gemäß §§ 6 und<br />
7 der AEVO) möglich, wenn e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> zeitlichem Rahmen „angemessene Tätigkeit mit Auszubildenden“<br />
nachgewiesen werden kann<br />
• Liegt die „angemessene Tätigkeit mit Auszubildenden“ nicht vor, so ist e<strong>in</strong>e befristete Befreiung<br />
von der Prüfung bei vielen IHKs möglich. Die Zeiträume der befristeten Befreiungen variieren hier<br />
zwischen bis zu e<strong>in</strong>em Jahr und bis zu drei Ausbildungsgängen, das heißt max<strong>im</strong>al kann ca. sechs<br />
Jahre ohne Nachweis der Ausbildereignungsprüfung <strong>in</strong> Betrieben ausgebildet werden. In der Regel<br />
fordern die IHKs jedoch, dass die Prüfung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es kürzeren Zeitraums nachgeholt werden<br />
muss.<br />
5.4 Ausbildungsstätte(n)<br />
Auszubildende dürfen nur e<strong>in</strong>gestellt werden, wenn<br />
• die Ausbildungsstätte nach Art und E<strong>in</strong>richtung für die Berufsausbildung<br />
geeignet ist (Prüfung durch Ausbildungsberater der IHK) und<br />
• die Anzahl der Fachkräfte müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden<br />
stehen. In der Regel kommt auf e<strong>in</strong> bis zwei Fachkräfte e<strong>in</strong> Auszubildender.<br />
• E<strong>in</strong>e Alternative ist die Beteiligung an e<strong>in</strong>em Ausbildungsverbund. Dieser übern<strong>im</strong>mt z.B. die Organisation,<br />
Verwaltung und Betreuung der Ausbildung. Der ausbildende Betrieb stellt dann lediglich<br />
den Auszubildenden e<strong>in</strong> und bildet <strong>im</strong> Betrieb für e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>barte Zeit aus. E<strong>in</strong> weiteres Plus:<br />
Zum Teil werden diese Projekte vom Bundesland gefördert, so dass die Kosten für die Ausbildung<br />
reduziert werden können. Informationen über Ausbildungsverbünde erhalten Sie bei der zuständigen<br />
IHK.<br />
� Fragen bezüglich der Eignung bzw. Voraussetzungen zur Ausbildung sollten <strong>im</strong>mer geme<strong>in</strong>sam<br />
mit e<strong>in</strong>em Ausbildungsberater der IHK geklärt werden<br />
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