Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/in - MWV
Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/in - MWV
Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/in - MWV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7.4 Arbeitssicherheit<br />
Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG)<br />
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit<br />
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.<br />
Unfallverhütungsvorschriften Berufsgenossenschaft für den <strong>E<strong>in</strong>zelhandel</strong> (BGE) (Auszüge):<br />
Sicherheitsunterweisungen: wie bei allen Mitarbeitern, bei der E<strong>in</strong>stellung und danach <strong>in</strong><br />
angemessenen Zeitabständen, m<strong>in</strong>destens jedoch e<strong>in</strong>mal <strong>im</strong><br />
Jahr.<br />
Geldtransporte: Der Unternehmer darf für Geldtransporte nur Personen e<strong>in</strong>setzen,<br />
die m<strong>in</strong>. 18 Jahre alt, zuverlässig und geeignet sowie für<br />
diese Aufgabe besonders unterwiesen s<strong>in</strong>d.<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Geldtransporte außerhalb<br />
der Verkaufsstelle von m<strong>in</strong>destens zwei Personen<br />
durchgeführt werden, von denen e<strong>in</strong>e Person die Sicherung<br />
Bedienung der<br />
Fahrzeugwaschanlage:<br />
übern<strong>im</strong>mt.<br />
alle Auszubildende; diese müssen jedoch mit den Aufgaben<br />
vertraut und über die Gefahren h<strong>in</strong>gewiesen worden se<strong>in</strong>. Zu<br />
den Aufgaben gehört das Betätigen, Warten, Überprüfen, Überwachen<br />
und Pflegen der Anlage.<br />
Schutzausrüstung: Der Unternehmer hat bei Unfall- oder Gesundheitsgefahren<br />
geeignete persönliche Schutzausrüstung dem Azubi zur Verfügung<br />
zu stellen und diese <strong>im</strong> ordnungsgemäßen Zustand zu<br />
halten.<br />
Kontrolle der E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften durch den Ausbilder.<br />
Berufsbekleidung: Wird dem Auszubildenden e<strong>in</strong>e besondere Berufskleidung<br />
(Identität mit der Gesellschaft) vorgeschrieben, so muss sie<br />
vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden.<br />
Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaften<br />
Räumlich gliedert sich die BGE nach der Hauptverwaltung <strong>in</strong> vier Bezirksverwaltungen, <strong>in</strong> denen Beschäftigte<br />
der verschiedenen Abteilungen die laufenden Aufgaben bearbeiten:<br />
Bezirksverwaltung Berl<strong>in</strong>, Johannisstraße 5-6 für die Länder Berl<strong>in</strong>, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-<br />
Anhalt und Thür<strong>in</strong>gen,<br />
Bezirksverwaltung Bonn, Langwartweg 103-105 für die Länder Hessen, Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz und Saarland,<br />
Bezirksverwaltung Bremen, Alfred-Faust-Straße 15 für die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holste<strong>in</strong>,<br />
Bezirksverwaltung München, L<strong>in</strong>prunstraße 52 für die Länder Baden-Württemberg und Bayern.<br />
20