Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/in - MWV
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Ausbildung „aufstocken“ (§ 5)<br />
Ferner soll es neue, aufe<strong>in</strong>ander abgest<strong>im</strong>mte, zwei- und dreijährige Berufe nach dem Beispiel der<br />
Bauberufe geben. Hier kann e<strong>in</strong> zweijähriger Ausbildungsvertrag vere<strong>in</strong>bart werden. Das dritte<br />
Jahr wird später vertraglich aufgestockt. Jugendliche und Betriebe entscheiden, ob und wann es<br />
nach dem ersten Abschluss weitergeht (Aufstiegsmodell).<br />
Prüfung gestreckt (§ 5)<br />
Die „gestreckte Prüfung“ soll künftig <strong>in</strong> mehr Berufen die Regel werden. Sie teilt die Abschlussprüfung<br />
<strong>in</strong> zwei Teile: Etwa nach zwei Jahren und am Ende der Ausbildung wird je e<strong>in</strong> Teil abgeschlossen. Die<br />
bisherige Zwischenprüfung entfällt hierbei. Die grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten<br />
fließen als Teil 1 <strong>in</strong> das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung e<strong>in</strong>. Der Prüfungsteil 2 kann sich<br />
dann auf die berufstypische Handlungskompetenz konzentrieren, die letztlich das Ziel der Ausbildung<br />
ist. Aufwändige Wiederholungen der Grundqualifikationen vor der Abschlussprüfung entfallen, da diese<br />
vorher geprüft und bewertet werden. Die Azubis müssen von Anfang an ihre Leistungen unter Beweis<br />
stellen.<br />
Zusatzqualifikationen vere<strong>in</strong>baren (§ 5)<br />
Künftig können als freiwillige Teile Zusatzqualifikationen zwischen Betrieb und Azubi vere<strong>in</strong>bart werden.<br />
Diese können Wahlbauste<strong>in</strong>e <strong>in</strong> neuen Ausbildungsordnungen (Beispiel: die neuen <strong>E<strong>in</strong>zelhandel</strong>sberufe)<br />
oder Teile anderer Ausbildungs- oder Fortbildungsordnungen se<strong>in</strong>. Zusatzqualifikationen müssen<br />
gesondert geprüft und besche<strong>in</strong>igt werden. Damit wird es möglich, besonders leistungsstarken<br />
Azubis e<strong>in</strong>e Alternative zum Hochschulstudium zu bieten und Teile e<strong>in</strong>er Aufstiegsfortbildung bereits<br />
während der Erstausbildung zu absolvieren.<br />
Prüfungsausschüsse unterstützen (§ 39)<br />
Die Prüfungsausschüsse der IHKs können künftig zur Bewertung e<strong>in</strong>zelner, nicht mündlich zu erbr<strong>in</strong>gender<br />
Prüfungsleistungen Stellungnahmen von Experten e<strong>in</strong>holen. Die Bewertung selbst bleibt aber<br />
fest <strong>in</strong> der Hand der IHK-Prüfungsausschüsse.<br />
Verbundausbildung gestärkt (§ 10)<br />
Das Instrument der Verbundausbildung wurde <strong>in</strong>s Gesetz aufgenommen. Mehrere Betriebe können <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Ausbildungsverbund zusammenwirken, soweit die Verantwortung für die e<strong>in</strong>zelnen Ausbildungsabschnitte<br />
und die Ausbildungszeit <strong>in</strong>sgesamt sichergestellt ist.<br />
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