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Frohe Weihnachten und Prosit 2012! - Österreich Journal

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Foto: BKA / Andy Wenzel<br />

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 114 / 21. 12. <strong>2012</strong><br />

Innenpolitik<br />

1,8% Pensionserhöhung<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> die Pensionistenvertreter haben sich am 3. Dezember<br />

auf eine Pensionserhöhung von 1,8 Prozent für das Jahr 2013 verständigt.<br />

Am 3. Dezember fanden im B<strong>und</strong>eskanzleramt Gespräche zwischen Vertretern der österreichischen B<strong>und</strong>esregierung (rechts)<br />

<strong>und</strong> des Seniorenrates zu den Pensionsanpassungen statt.<br />

Für jene r<strong>und</strong> 230.000 Menschen, die die<br />

Ausgleichszulage beziehen, weil sie besonders<br />

niedrige Pensionen erhalten, wird es<br />

den vollen Anpassungsfaktor von 2,8 Prozent<br />

geben“, sagte B<strong>und</strong>eskanzler Werner Faymann<br />

am 3. Dezember nach den Pensionsgesprächen<br />

im B<strong>und</strong>eskanzleramt. Diese fanden<br />

unter Beteiligung von Vizekanzler Michael<br />

Spindelegger, Sozialminister Rudolf<br />

H<strong>und</strong>storfer <strong>und</strong> den Vertretern des Präsidiums<br />

des Seniorenrates, Karl Blecha<br />

(Pensionistenverband) <strong>und</strong> Prof. Andreas<br />

Khol (Seniorenb<strong>und</strong>), statt.<br />

Damit bildet der Beschluß die im Frühjahr<br />

getroffenen Vereinbarungen im Konsolidierungspaket<br />

ab, wonach die Pensionen<br />

um ein Prozentpunkt unter dem errechneten<br />

Anpassungsfaktor liegen sollen.<br />

„Ich danke für die gute, konstruktive<br />

Zusammenarbeit. Die konstruktive Art der gemeinsamen<br />

Gespräche war vorbildlich, dafür<br />

möchte ich den Seniorenvertretern danken“,<br />

so der B<strong>und</strong>eskanzler.<br />

Tags darauf, am 4. Dezember, fand eine<br />

Sitzung des <strong>Österreich</strong>ischen Seniorenrates<br />

statt, bei der die Verhandlungen über die Anpassung<br />

der Pensionen im Jahre 2013 vom<br />

Vortag behandelt wurden, aber auch weitere<br />

aktuelle seniorenpolitische Themen waren<br />

auf der Tagesordnung gestanden.<br />

Pensionsverhandlungen<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der geltenden gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen beträgt der Anpassungsprozentsatz<br />

für 2013 für alle Pensionen<br />

1,8 %.<br />

Auf Basis der durchschnittlichen Erhöhung<br />

der Verbraucherpreise (VPI) von August<br />

2011 bis zum Juli <strong>2012</strong> wurde zwar ein<br />

Wert von 2,8 % ermittelt (der Pensionisten<br />

Haushaltsindex beläuft sich für den gleichen<br />

Zeitraum auf 2,9 %), aufgr<strong>und</strong> der Beschlüsse<br />

zum letzten Sparpaket muß dieser<br />

errechnete Faktor für 2013 aber um einen<br />

Prozentpunkt vermindert werden.<br />

Diese Regelung wird aber nicht auf den<br />

Richtsatz der Ausgleichszulagen (AZ) angewandt,<br />

dieser wird im Sinne der Armutsbekämpfung<br />

um 2,8 % angehoben.<br />

Von einer Staffelung oder Deckelung bei<br />

der Anpassung wurde im Hinblick auf eine<br />

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes<br />

abgesehen, der in einem Gr<strong>und</strong>satzurteil<br />

vom 20. Oktober 2011 die Pensionsanpassung<br />

2008 in Teilen für gleichheitswidrig<br />

aufgehoben hatte, wegen einer „indirekten<br />

Diskriminierung der Frauen“: in dieser Pensionsanpassung<br />

wurden Pensionen unter<br />

dem AZ-Richtsatz weniger stark angehoben<br />

als Pensionen darüber. Aus dem Urteil des<br />

EuGH, das dann vom Obersten österreichi-<br />

»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />

schen Gerichtshof voll umgesetzt wurde,<br />

geht hervor, daß in Zukunft alle Pensionen<br />

mit demselben Prozentsatz angehoben werden<br />

müssen, ausgenommen ist davon die<br />

AZ, die ja nicht eine Pensionserhöhung im<br />

juristischen Sinn ist.<br />

Gegenstand der Pensionsverhandlungen<br />

bildeten weiters die Themen Einschleifregelung<br />

beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag,<br />

Pensionskassen, Pensionssicherungsbeitrag,<br />

künftige Pensionsanpassungen <strong>und</strong><br />

Aliquotierung bei Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung.<br />

Alleinverdienerabsetzbetrag /<br />

Pensionistenabsetzbetrag<br />

Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag<br />

für Steuerpflichtige ohne<br />

Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für<br />

Steuerpflichtige mit Pensionseinkünften bis<br />

höchstens 13.100 Euro jährlich wurde als<br />

Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag um<br />

364 Euro angehoben, wenn die Partnerin/der<br />

Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr<br />

verdient. Seit dem Jahr <strong>2012</strong> steht dieser erhöhte<br />

Pensionistenabsetzbetrag bei Pensionseinkünften<br />

bis zu 19.930 Euro zu. Die Einkünfte<br />

der Partnerin/des Partners dürfen weiterhin<br />

nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr<br />

betragen. Da der Bezug des Alleinverdiener-<br />

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