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Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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Analyse der Ausgangssituation<br />

Ähnlich argumentiert Mikl-Horke, sie begreift Arbeit als fund<strong>am</strong>entale Voraussetzung<br />

für differenzierte Sozialzus<strong>am</strong>menhänge (Mikl-Horke, 1997: 72), denn hinter dem Ak-<br />

teur „Arbeitnehmer“ steht ein psychisches, soziales Wesen – ein Mensch (Esser, 1999:<br />

160; Schäfers, 2000: 27).<br />

Gehen Menschen einer Erwerbstätigkeit nach, dann tauschen sie nicht nur Verfügungs-<br />

rechte gegen Lohn, sondern treffen im Normalfall <strong>am</strong> Arbeitsplatz auf ‚signifikante An-<br />

deren’ – Kollegen, Mitarbeiter, K<strong>am</strong>eraden, Genossen etc. Bereits in den 20er und 30er<br />

Jahren deuteten die ‚Hawthorne-Experimente’ darauf hin, dass Arbeitnehmer kein iso-<br />

lierter Produktionsfaktor, sondern Bestandteil eines komplexen sozialen Systems sind<br />

(Hentze, 1994: 32).<br />

Angesichts der skizzierten sozialethischen und ökonomischen Vielschichtigkeit der<br />

Lohn- und Erwerbsarbeit kann selbige als zentrales Vergesellschaftungsmoment identi-<br />

fiziert werden und ist somit die Basis für Inklusion in funktional differenzierte Gesell-<br />

schaften (Brock/Vetter, 1982: 38–40; Mikl-Horke, 1997: 72 ff.; Bonß/Ludwig-<br />

Mayerhofer, 2000: 109). In dem beschriebenen Sinne war und ist nach Baethge Er-<br />

werbsarbeit Vergesellschaftung par excellence (Baethge, 1991: 6 ff.).<br />

Im Umkehrschluss muss also davon ausgegangen werden, dass Nichterwerbsarbeit zu-<br />

mindest die Gefahr eines Exklusionsdrifts erhöht, der, wie die folgenden Abschnitte zei-<br />

gen, in Armut oder Deprivation degenerieren kann.<br />

Im deutschen subsidiären Wohlfahrtsmodell, das sekundäre Verteilungsprozesse (Re-<br />

distribution) im Sinne der in der Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen<br />

Grundziele sicherstellt, werden Bevölkerungsgruppen, die kein nachgefragtes Arbeits-<br />

angebot auf dem <strong>Arbeitsmarkt</strong> anbieten können, in den Wirtschaftskreislauf und somit<br />

in die Gesellschaft reinkludiert (Sengenberger, 1987: 40; Rohleder, 1998: 140). Der<br />

Verfasser bezieht sich hier auf das deutsche Modell des Wohlfahrtsstaates, den Sozial-<br />

staat, der sui generis durch das Sozialstaatsprinzip 23 laut Artikel 20 und Artikel 28 Ab-<br />

satz 1 GG als Staatsziel für die Bundesrepublik Deutschland konstitutiv ist und auch die<br />

23 Zum Spielraum der unterschiedlichen Interpretation des Sozialstaatspostulates vgl. Frerich (1990: 22-<br />

24), zu den Grenzen des Sozialstaatsprinzips L<strong>am</strong>pert (1996: 437 ff.).<br />

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