09.01.2013 Aufrufe

1 - Hessischer Landesverein zur Erhaltung und Nutzung von Mühlen

1 - Hessischer Landesverein zur Erhaltung und Nutzung von Mühlen

1 - Hessischer Landesverein zur Erhaltung und Nutzung von Mühlen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Mühlen</strong>gickel - Mitteilungen aus dem HLM Dezember 2009<br />

Da der Einstieg in die Fischtreppe dort zudem etwa 50 m vom Wehrfuß<br />

entfernt sein wird <strong>und</strong> hier bei den Hochwasserabflüssen nun wiederum<br />

die dominierende Wassermenge über das Wehr abfließt, besteht keine<br />

Gewähr, daß die Fische die geplante Aufstiegshilfe annehmen. Vielmehr<br />

werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit bis zum Fuß des Wehres<br />

schwimmen <strong>und</strong> dort - wie bisher - nach einer geeigneten Strömung<br />

suchen, die sie das Hindernis überwinden läßt.<br />

In der Quintessenz muß die Befürchtung geäußert werden, daß die hier<br />

vorgelegte Konzeption <strong>zur</strong> Herstellung der Durchgängigkeit im Fließgewässer<br />

ihren fachlichen Anforderungen nicht gerecht wird.<br />

Dieser Sachverhalt ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>von</strong> öffentlichem Interesse, da nicht<br />

nur das Ziel der ökologischen Verbesserung der Fließgewässer im Fokus<br />

steht, sondern durch eine solche ökologische Modernisierung einer Wasserkraftanlage<br />

auch nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) Anspruch auf eine höhere Vergütung des erzeugten Stromes besteht.<br />

Da die Finanzierung der Mehrvergütung aus einer Umlage allen<br />

Strombeziehern auferlegt wird, ist faktisch jeder Stromkonsument mit seiner<br />

Jahresrechnung anteilig an der Finanzierung der Mehrvergütung beteiligt.<br />

Derzeit schüren die Energieversorgungsunternehmen den öffentlichen<br />

Protest an den Strompreiserhöhungen zum 1.1.2010 unter Hinweis auf die<br />

steigenden Umlagenanteile <strong>zur</strong> Finanzierung der EEG-Mehrvergütungen<br />

(insbesondere aus Photovoltaikanlagen).<br />

Wasserkraftbetreiber, die eine solche Anlage selbst errichten, wissen, daß<br />

die zuständigen Behörden für die Ausgestaltung der Fischwanderhilfen<br />

sehr dezidierte <strong>und</strong> nicht selten kostenträchtige Anforderungen entwikkeln,<br />

um die größtmögliche Funktionsfähigkeit zu erreichen.<br />

Kernelement ist dabei gr<strong>und</strong>sätzlich die Umgehung der Turbinenanlage<br />

auf kürzest möglichem Wege, um die Fische eben "dort abholen" zu können,<br />

wo sie bei ihren Wanderungen unweigerlich zum Stehen kommen,<br />

nämlich wenige Meter unterhalb der Turbinenanlage.<br />

Im vorliegenden Fall wurde die Maßnahme als naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme im Rahmen des Baus der Autobahn A<br />

49 deklariert. Der obligatorische Anspruch auf die Mehrvergütung des privaten<br />

Wasserkraftbetreibers wurde hier quasi staatlich kapitalisiert <strong>und</strong><br />

damit anteilig der Eingriff durch den Bau <strong>und</strong> den Betrieb der Autobahn<br />

pekuniär abgegolten.<br />

Seite 38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!