09.01.2013 Aufrufe

1 Jahr: 2010 VERHANDLUNGSSC - sankt-peter.ooevp.at

1 Jahr: 2010 VERHANDLUNGSSC - sankt-peter.ooevp.at

1 Jahr: 2010 VERHANDLUNGSSC - sankt-peter.ooevp.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FPÖ waren dagegen. Somit wird nach Beauftragung des St<strong>at</strong>ikers die Kostenschät-<br />

zung durch die tech-3 eingeleitet und das Ergebnis der nebenbei durchgeführten<br />

Schulbesichtigungen mitberücksichtigt. Die Abstimmung erfolgte mit Handhebung.<br />

Punkt XIV der Tagesordnung:<br />

650: Abschluss eines Kostentragungsübereinkommens mit den ÖBB und dem Land OÖ. bezüg-<br />

lich Projekt Dietfurt.<br />

Der Gemeinder<strong>at</strong> h<strong>at</strong> diesem Projekt am 25. September 2008 grundsätzlich zugestimmt. Damit es<br />

aber überhaupt realisiert werden kann, müsste die Liegenschaft Schmidlechner angekauft werden.<br />

Die ÖBB könnten ohne raschen Abschluss eines Kostentragungsübereinkommens keine Mittel<br />

zum Liegenschaftsankauf gewähren. Nach Rücksprache mit dem Land Oberösterreich ist die<br />

Überführungsvariante bereits definitiv, weil diese auch die Wirtschaftlichste ist, eine Unterführung<br />

ist aufgrund der umliegenden Hausbrunnen nicht genehmigungsfähig. Die Kostenbemessungen<br />

für das Projekt Dietfurt betragen laut Stand vom 13.3.2009 € 3.400.000,-, davon entfallen auf<br />

Brückenbau € 1.865.000,- und auf den Straßenbau € 1.535.000,-. Diese Kosten haben für die<br />

Gemeinde nur Inform<strong>at</strong>ionscharakter. Die Errichtungskosten werden zur Gänze von Land OÖ. und<br />

den ÖBB. Übernommen. Die künftigen Kosten für die Erhaltung der Nebenwege und<br />

Grundablösekosten (soweit erforderlich für Nebenwege) h<strong>at</strong> die Gemeinde zu tragen.<br />

Amtsleiter Hofbauer schlug dem Gemeinder<strong>at</strong> vor, folgende Punkte des Übereinkommens<br />

abändern zu lassen:<br />

Punkt 2, zweiter Abs<strong>at</strong>z: Die Vereinbarung mit den Grundeigentümern betreffend die Liegenschaft<br />

EZ 112, KG. Hagenau (Schmidlechner) wird durch die Gemeinde abgeschlossen und wird die<br />

Gemeinde St. Peter zumindest bis zur Durchführung der Schlussvermessung Eigentümerin dieser<br />

Liegenschaft. Nachdem die Gemeinde vom Land keine Mittel bekommt, ist dieser Punkt nicht<br />

akzeptabel und muß zur Gänze herausgenommen werden.<br />

Punkt 3.1.: Die Gemeinde verpflichtet sich, die betroffenen Anrainer vom gegenständlichen<br />

Bauvorhaben in Kenntnis zu setzten und diese über den Umfang der Bauarbeiten, die<br />

Baubeeinträchtigungen, die (Verkehrs)Behinderungen, etc. umfassend zu informieren und allfällige<br />

Anrainerfragen und –angelegenheiten zu erledigen. Diese Verpflichtung soll auch Land und ÖBB<br />

miteinbeziehen.<br />

Punkt 5.1.2.: Die ÖBB beteiligen sich am Erwerb der Liegenschaft EZ 112, KG. Hagenau, mit<br />

einem pauschalen Kostenbeitrag von € 150.000,-. Diese werden der Gemeinde binnen zwei<br />

Wochen nach Unterfertigung eines grundbuchsfähigen Kaufvertrages zwischen Gemeinde und<br />

den Eigentümern der Liegenschaft EZ 112, KG. Hagenau, sowie nach Vorliegen eines<br />

Rangordnungsbeschlusses an ein von der Gemeinde bekanntzugebendes Konto überwiesen.<br />

Auch dieser Punkt ist herauszunehmen, weil die Gemeinde die Liegenschaft nicht kaufen kann.<br />

Punkt 5.2.2: Das Land übernimmt die Grundeinlösekosten für alle benötigten Grundflächen mit<br />

Ausnahme der Liegenschaft EZ. 112, KG. Hagenau, und der für die bahnparallele<br />

Verbindungsstraße gemäß Punkt 1.2 d erforderlichen Flächen. Auch das kann in dieser Form nicht<br />

angenommen werden, weil die Gemeinde das nicht zahlen könne.<br />

5.3., Kostentragung Gemeinde: Auch der S<strong>at</strong>z „Die Gemeinde übernimmt die Grundeinlösekosten<br />

für die Liegenschaft EZ. 112, KG. Hagenau und für die für die bahnparallele Verbindungsstraße<br />

gemäß Punkt 1.2 d erforderlichen Flächen“ muß herausgenommen werden.<br />

5.4.4, letzter Abs<strong>at</strong>z: Die Kosten für die Einlöse der Liegenschaft EZ 112, KG. Hagenau leistet die<br />

Gemeinde direkt an den Grundstückseigentümer bzw. an die für Verbücherung und Vergebührung<br />

zuständigen Behörden. Auch das ist nicht annehmbar.<br />

Von der Gemeinde zu übernehmende Verpflichtungen, 6.3.1. Bei diesem Punkt, nach dem die<br />

Gemeinde nach Fertigstellung die Erhaltung und Erneuerung der bahnparallelen<br />

Verbindungsstraße, das ist die Straße von Oberreikersdorf nach Mooswiesen, übernimmt, müsste

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!