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SEPA Zahlungsverkehr der Zukunft - Sparkasse Bamberg

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5.3 Basis- o<strong>der</strong> Core-Lastschrift<br />

� Für die neue <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift (engl.: <strong>SEPA</strong> Core Direct Debit) benötigt <strong>der</strong><br />

Zahlungsempfänger (ZE) im Vorfeld eine Ermächtigung des Zahlungspflichtigen/ Zahlers (ZP)<br />

- das sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat.<br />

� Eines <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Einführung eines<br />

Fälligkeitsdatums. Dieses Datum ist <strong>der</strong> Tag, an dem das Konto des ZP belastet werden soll<br />

und das entscheidende Datum für alle Fristenberechnungen.<br />

� Vor dem Lastschrifteinzug muss <strong>der</strong> ZE den ZP über den geplanten Einzug schriftlich mittels<br />

einer Vorabinformation (engl.: Pre-Notification) informieren. Dies kann auch durch einen<br />

Vertrag o<strong>der</strong> eine Rechnung erfolgen, die auch mehrere Fälligkeitstermine und die<br />

entsprechenden Einzugsbeträge enthalten kann.<br />

� Bei <strong>der</strong> Einreichung <strong>der</strong> Lastschrift sind festgelegte Vorlagefristen bei dem einlösenden<br />

Kreditinstitut zu beachten.<br />

� Der ZP hat das Recht innerhalb von acht Wochen nach <strong>der</strong> Belastung eine Erstattung des<br />

Lastschrift-Betrages ohne Angabe von Gründen zu verlangen.<br />

� Sollte eine Belastung erfolgen, ohne dass <strong>der</strong> ZP ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat erteilt hat,<br />

beträgt <strong>der</strong> Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate nach <strong>der</strong> Belastungsbuchung auf seinem<br />

Konto<br />

5.4 B2B- o<strong>der</strong> Firmen-Lastschrift<br />

� Für die neue <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschrift (engl.: <strong>SEPA</strong> Business to Business Direct Debit / B2B )<br />

benötigt <strong>der</strong> ZE im Vorfeld eine Ermächtigung des ZP - das sogenannte <strong>SEPA</strong>-<br />

Firmenlastschrift-Mandat. Darin erklärt <strong>der</strong> ZP auch den Verzicht auf seinen<br />

Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.<br />

� Der ZP darf jedoch kein Verbraucher/ Privatkunde sein.<br />

� Nach Erteilung des Mandats, jedoch vor <strong>der</strong> ersten Einlösung einer <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschrift,<br />

muss <strong>der</strong> ZP die Erteilung des Mandats seinem Kreditinstitut bestätigen, indem er<br />

wesentliche Daten des Mandats übermittelt und diese Information unterzeichnet.<br />

� Eines <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Einführung eines<br />

Fälligkeitsdatums. Dieses Datum ist <strong>der</strong> Tag, an dem das Konto des ZP belastet werden soll<br />

und das entscheidende Datum für alle Fristenberechnungen.<br />

� Vor dem Lastschrifteinzug muss <strong>der</strong> ZE den ZP über den geplanten Einzug schriftlich mittels<br />

einer Vorabinformation (engl.: Pre-Notification) informieren. Dies kann auch durch einen<br />

Vertrag o<strong>der</strong> eine Rechnung erfolgen, die auch mehrere Fälligkeitstermine und die<br />

entsprechenden Einzugsbeträge enthalten kann.<br />

� Bei <strong>der</strong> Einreichung <strong>der</strong> Lastschrift sind festgelegte Vorlagefristen bei dem einlösenden<br />

Kreditinstitut zu beachten.<br />

Stand: 04.12.2012 Autor: Fock Jana / Kalb Richard Seite: 16 von 42

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