SEPA Zahlungsverkehr der Zukunft - Sparkasse Bamberg
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Der Betrag <strong>der</strong> Rückrechnung wird dem Konto des Debitors gutgeschrieben, sobald die Bank des<br />
Debitors die Gutschrift für diesen Betrag selbst erhalten hat.<br />
Das Konto des Kreditors wird belastet.<br />
9.12 Rückgabe durch den Kunden (Refund)<br />
Nachdem die Lastschrift auf dem Konto des Debitors eingelöst wurde, kann sie nicht mehr von<br />
dem Debitor zurückgegeben werden!<br />
9.13 Rückgabe durch die Bank (Return)<br />
Bis zu 2 Tage nach <strong>der</strong> valutarischen Belastung des Kontos des Debitors hat die Bank des Debitors<br />
die Möglichkeit, die Lastschrift zurückzugeben (z.B. wenn keine Deckung vorhanden ist).<br />
9.14 Rückgabe durch den Kunden (ungültiges Mandat)<br />
Bis zu 13 Monate nach Belastung seines Kontos besteht die Möglichkeit <strong>der</strong> Rückgabe, wenn <strong>der</strong><br />
Lastschrift kein gültiges Mandat zugrunde lag. In diesem Fall ist die Bank des Debitors jedoch<br />
verpflichtet, sich vor <strong>der</strong> Rückgabe davon zu überzeugen, ob tatsächlich kein gültiges Mandat<br />
vorhanden war.<br />
Kommt die Bank des Debitors zu dem Ergebnis, dass das Mandat gültig ist, so informiert sie den<br />
Debitor über ihre Entscheidung.<br />
Kommt sie zu dem Ergebnis, dass kein gültiges Mandat vorliegt, wird sie die Lastschrift<br />
zurückgeben.<br />
Die Bank des Debitors stellt dann <strong>der</strong> Bank des Kreditors eine Kopie <strong>der</strong> Mandatsakte zur Verfügung.<br />
9.15 Mandatsän<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> B2B-Firmenlastschrift durch den Debitor<br />
Än<strong>der</strong>n sich einzelne Bestandteile des Mandats, so wird nicht wie heute bei <strong>der</strong><br />
Abbuchungsgenehmigung eine neue Abbuchungsgenehmigung erteilt son<strong>der</strong>n es erfolgt eine<br />
Än<strong>der</strong>ung des Mandats<br />
Die Än<strong>der</strong>ung kann vom Debitor o<strong>der</strong> vom Kreditor ausgehen.<br />
Ergeben sich Än<strong>der</strong>ungen des Mandats auf Seiten des Kreditors, so werden diese im Rahmen <strong>der</strong><br />
Pre-Notification dem Debitor mitgeteilt.<br />
Der Debitor stellt seiner Bank eine Kopie <strong>der</strong> Mandatsän<strong>der</strong>ung zur Verfügung<br />
Der Debitor teilt dem Kreditor die Än<strong>der</strong>ung seiner Kontoverbindung mit. Die Än<strong>der</strong>ungen sind <strong>der</strong><br />
Bank des Kreditors mit <strong>der</strong> nächsten Lastschrift mitzuteilen.<br />
Der Debitor informiert seine Bank, dass die Lastschrift zukünftig von einem an<strong>der</strong>en Konto eingelöst<br />
wird. Die bisherige Bank des Kreditors dematerialisiert die Än<strong>der</strong>ungsmitteilungen und vermerkt,<br />
dass in <strong>Zukunft</strong> Lastschriften zu diesem Mandat nicht mehr eingelöst werden können.<br />
Stand: 04.12.2012 Autor: Fock Jana / Kalb Richard Seite: 33 von 42