SEPA Zahlungsverkehr der Zukunft - Sparkasse Bamberg
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2.1 Ende des DTA-Verfahrens<br />
01.02.2014: Abschaffung <strong>der</strong> nationalen Lastschrifts- und Überweisungsverfahren<br />
Festlegung <strong>der</strong> technischen Standards<br />
Für das Nachrichtenformat wird <strong>der</strong> ISO-Standard 20022 vorgeschrieben (PAIN-Formate für die<br />
Einreichung <strong>der</strong> Überweisungs- und Lastschriftaufträge, das CAMT-Format für den elektronischen<br />
Kontoauszug).<br />
Kunden und Banken müssen den IBAN zur Identifizierung <strong>der</strong> Konten verwenden.<br />
End-to-End Regulierung<br />
Fasst ein Bankkunde mehrere Zahlungsaufträge zusammen (Sammelzahlungen) und überträgt diese<br />
gemeinsam an seine Bank, so unterliegt er <strong>der</strong> Regulierung, das PAIN-Format ist in diesem Fall zu<br />
verwenden. Fasst die Bank die Kontoauszugsinformationen von mehreren Zahlungseingängen<br />
(Überweisungen und Lastschriften) zusammen und überträgt diese an den Kunden, so wird hier<br />
ebenfalls <strong>der</strong> ISO-Standard 20022 vorgeschrieben (CAMT-Format).<br />
Interoperabilität<br />
Die Zahlungsdienstleister müssen untereinan<strong>der</strong> interoperabel sein. Die Verarbeitung von<br />
Überweisungen und Lastschriften darf nicht durch technische Hin<strong>der</strong>nisse o<strong>der</strong> durch<br />
Verfahrensregeln behin<strong>der</strong>t werden.<br />
Wesentliche Anfor<strong>der</strong>ung an das / die <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />
Die Verordnung legt wichtige Anfor<strong>der</strong>ungen (Essential Requirements) fest, die von dem <strong>SEPA</strong>-<br />
Verfahren erfüllt werden müssen. In diesen Anfor<strong>der</strong>ungen werden die Datenelemente festgelegt,<br />
die eine Zahlung enthalten muss. Sobald die Daten in elektronischer Form vorliegen, muss die<br />
Zahlung vollautomatisch von allen Beteiligten an dem Zahlungsvorgang elektronisch verarbeitet<br />
werden. Es muss möglich sein, den gesamten Zahlungsprozess elektronisch ohne erneute<br />
Dateneingabe und manuelle Eingriffe zu verarbeiten. Dies gilt ebenso für die Nachforschung,<br />
Reklamationsverarbeitung und für die Rückgaben.<br />
Dem Kunden werden weitgehende Weisungsrechte gegenüber seiner Bank eingeräumt, die die<br />
Einlösung von Lastschriften betreffen. So kann er sein Konto gegen <strong>SEPA</strong>-Lastschriften sperren, aber<br />
auch Listen mit zugelassenen Einreichern (White List) o<strong>der</strong> mit gesperrten Einreichern (Black List)<br />
vorgeben. Auch qualifizierte Angaben, wie <strong>der</strong> maximale Betrag und die maximale Anzahl von<br />
Lastschriften eines Zahlungsempfängers in einer bestimmten Periode können vorgegeben werden.<br />
Stand: 04.12.2012 Autor: Fock Jana / Kalb Richard Seite: 6 von 42