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SEPA Zahlungsverkehr der Zukunft - Sparkasse Bamberg

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2.1 Ende des DTA-Verfahrens<br />

01.02.2014: Abschaffung <strong>der</strong> nationalen Lastschrifts- und Überweisungsverfahren<br />

Festlegung <strong>der</strong> technischen Standards<br />

Für das Nachrichtenformat wird <strong>der</strong> ISO-Standard 20022 vorgeschrieben (PAIN-Formate für die<br />

Einreichung <strong>der</strong> Überweisungs- und Lastschriftaufträge, das CAMT-Format für den elektronischen<br />

Kontoauszug).<br />

Kunden und Banken müssen den IBAN zur Identifizierung <strong>der</strong> Konten verwenden.<br />

End-to-End Regulierung<br />

Fasst ein Bankkunde mehrere Zahlungsaufträge zusammen (Sammelzahlungen) und überträgt diese<br />

gemeinsam an seine Bank, so unterliegt er <strong>der</strong> Regulierung, das PAIN-Format ist in diesem Fall zu<br />

verwenden. Fasst die Bank die Kontoauszugsinformationen von mehreren Zahlungseingängen<br />

(Überweisungen und Lastschriften) zusammen und überträgt diese an den Kunden, so wird hier<br />

ebenfalls <strong>der</strong> ISO-Standard 20022 vorgeschrieben (CAMT-Format).<br />

Interoperabilität<br />

Die Zahlungsdienstleister müssen untereinan<strong>der</strong> interoperabel sein. Die Verarbeitung von<br />

Überweisungen und Lastschriften darf nicht durch technische Hin<strong>der</strong>nisse o<strong>der</strong> durch<br />

Verfahrensregeln behin<strong>der</strong>t werden.<br />

Wesentliche Anfor<strong>der</strong>ung an das / die <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />

Die Verordnung legt wichtige Anfor<strong>der</strong>ungen (Essential Requirements) fest, die von dem <strong>SEPA</strong>-<br />

Verfahren erfüllt werden müssen. In diesen Anfor<strong>der</strong>ungen werden die Datenelemente festgelegt,<br />

die eine Zahlung enthalten muss. Sobald die Daten in elektronischer Form vorliegen, muss die<br />

Zahlung vollautomatisch von allen Beteiligten an dem Zahlungsvorgang elektronisch verarbeitet<br />

werden. Es muss möglich sein, den gesamten Zahlungsprozess elektronisch ohne erneute<br />

Dateneingabe und manuelle Eingriffe zu verarbeiten. Dies gilt ebenso für die Nachforschung,<br />

Reklamationsverarbeitung und für die Rückgaben.<br />

Dem Kunden werden weitgehende Weisungsrechte gegenüber seiner Bank eingeräumt, die die<br />

Einlösung von Lastschriften betreffen. So kann er sein Konto gegen <strong>SEPA</strong>-Lastschriften sperren, aber<br />

auch Listen mit zugelassenen Einreichern (White List) o<strong>der</strong> mit gesperrten Einreichern (Black List)<br />

vorgeben. Auch qualifizierte Angaben, wie <strong>der</strong> maximale Betrag und die maximale Anzahl von<br />

Lastschriften eines Zahlungsempfängers in einer bestimmten Periode können vorgegeben werden.<br />

Stand: 04.12.2012 Autor: Fock Jana / Kalb Richard Seite: 6 von 42

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