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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Öffentlicher ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 2<br />

Glossar<br />

Blatt 17 von 23 H 3<br />

Begriff Erläuterung Module<br />

kehr an den Arbeitsplatz. Informationen des Betriebs an die Beschäftigten über<br />

Änderung der Betriebsprozesse, der Einsatzorte oder Rückkehr zur Normalität.<br />

� Die Bedeutsamkeit der Funktionen, welche die Personen des Kern- und Infrastrukturpersonals<br />

für den Betrieb haben. Dies gilt besonders für Betriebe, deren<br />

Funktion gesellschaftliche Relevanz hat (Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />

Ordnung, Versorgung der Bevölkerung).<br />

� Anerkennung der Bereitschaft, sich für den Betrieb in der besonderen Lage<br />

einzusetzen. Dies auch für die Zeit nach der Pandemie. Unterstützung der Angehörigen,<br />

die der Beschäftigte zu Hause zurücklässt, bei Krankheit oder mit<br />

Problemen bei der Versorgung.<br />

Pandemienetzwerk Mit Pandemienetzwerken werden regionale Kooperation mit benachbarten Betrieben<br />

und/oder sektorale Kooperation mit Betrieben innerhalb einer Branche bezeichnet.<br />

Ziel eines Pandemienetzwerkes ist es, Informationen zwischen den Betrieben auszutauschen,<br />

durch gemeinsames Handeln (z. B. bei der Beschaffung von Hilfsmitteln,<br />

beim Einsatz externer Dienstleister oder bei Angeboten für das Personal) Synergien<br />

zu nutzen, sowie durch den Austausch von best practice die betriebliche <strong>Pandemieplanung</strong><br />

weiterzuentwickeln.<br />

Die Initiierung und der Aufbau eines Pandemienetzwerkes ist Bestandteil der Prävention<br />

und muss vor Beginn einer Pandemie abgeschlossen sein.<br />

Pandemische<br />

Impfung<br />

Gezielte Impfung gegenüber dem pandemischen Influenzastamm, welcher von der<br />

WHO als pandemischer Influenzastamm identifiziert wurde (vgl. hierzu Influenzavirus*,<br />

Saisonale Impfung*).<br />

Damit die Impfstoffentwicklung im Ereignisfall möglichst wenig Zeit in Anspruch<br />

nimmt, wurde ein Musterimpfstoff (Impfstoff-Prototyp) entwickelt. Dieser Impfstoff,<br />

muss im Falle der Pandemie allerdings noch an den aktuellen Pandemievirusstamm<br />

angepasst werden. Darüber hinaus müssen pandemischen Impfstoffen bestimmte<br />

Zusatzstoffe (sog. Adjuvantien oder Adjuvanssysteme) zugesetzt werden, um eine<br />

stärkere immunisierende Wirkung zu erreichen. Durch den Einsatz dieser Systeme<br />

können bei der Produktion von Impfstoffen geringere Antigenmengen pro Impfdosis<br />

eingesetzt werden. So könnten im Pandemiefall bei der Produktion des pandemischen<br />

Impfstoffes schneller die erforderlichen Impfstoffmengen produziert werden.<br />

Es sollte dennoch weiterhin davon ausgegangen werden, dass zu Beginn einer Pandemie<br />

noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, der einen Schutz vor dem neuen Virus<br />

vermittelt. Die Entwicklung eines spezifischen Impfstoffs für ein pandemisches Virus<br />

wird ca. 3 bis 6 Monate benötigen. Durch konkrete Vereinbarungen mit den Impfstoffherstellern<br />

sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass im Falle einer Pandemie<br />

möglichst frühzeitig ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung<br />

Deutschlands zur Verfügung steht. In einer Pandemie sind, im Gegensatz zur saisonalen<br />

Grippeschutzimpfung, in der Regel zwei Impfungen im Abstand von mindestens<br />

3 Wochen notwendig. Allerdings hat sich bei der „Neuen Grippe A/H1N1“<br />

(„Schweinegrippe“) gezeigt, dass mit einer Einmalimpfung ein ausreichender Schutz<br />

erreicht werden konnte.<br />

Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt bundesweit nach festgelegten Quoten an die<br />

Länder. Die Vollversorgung der Bevölkerung mit pandemischem Impfstoff wird voraussichtlich<br />

schrittweise erfolgen. Die genauen Modalitäten zur Abgabe des Impfstoffs<br />

durch die Herstellerfirmen sind derzeit noch nicht bekannt.<br />

Für den Fall der schrittweisen Versorgung mit Impfstoff wurden folgende Festlegungen<br />

getroffen:<br />

V1-7.3<br />

P3-2.1<br />

N1-6.6<br />

V1-5.5<br />

P3-1.2<br />

P4-6.4<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

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