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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Öffentlicher ...

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L 4<br />

Leitfaden � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />

Checklisten<br />

Blatt 14 von 14<br />

Rückkehr zur Normalität N 1<br />

1 Rückkehr zur Normalität mitteilen<br />

1.1 Krisenstabsleiter beschließt Rückkehr zur Normalität<br />

1.2 Information der Führungskräfte in Betriebsbereichen<br />

1.3 Information aller Beschäftigten<br />

1.4 Information von Partnerfirmen und Personaldienstleistern<br />

1.5 Information von Kunden und Lieferanten<br />

1.6 Information von Behörden und Verbänden<br />

1.7 Information der Öffentlichkeit<br />

2 Kooperation mit vorübergehenden Partnern lösen<br />

2.1 Externes Personal deaktivieren<br />

2.2 Kooperation mit Geschäftspartnern beenden<br />

3 Betriebsfunktionen in Normalzustand bringen<br />

3.1 Innerbetriebliche Funktionen normalisieren<br />

3.2 Produktion und Dienstleistungsangebot normalisieren<br />

3.3 Ersatz für Mitarbeiter finden<br />

4 Mitarbeiter über betriebliche Bewältigung der Pandemie informieren<br />

4.1 Verlauf der Pandemie für Mitarbeiter darstellen<br />

4.2 Rolle der Mitarbeiter würdigen<br />

4.3 Angehörige von verstorbenen Mitarbeitern unterstützen<br />

4.4 Erkrankte Mitarbeiter beruflich rehabilitieren<br />

5 Pandemiefolgen für den Betrieb auswerten<br />

5.1 Wirtschaftliche Schadensbilanz ziehen<br />

5.2 Beweise für etwaige Ersatzansprüche sichern<br />

6 Mängel des Pandemieplans analysieren und beseitigen<br />

6.1 Erkennbare betriebsinterne Defizite analysieren<br />

6.2 Mangelhafte Kooperation mit Kunden und Lieferanten untersuchen<br />

6.3 Falsch eingeschätzte Nebeneffekte der Pandemie untersuchen<br />

6.4 Mängel bei Kontakt mit externen Stellen feststellen<br />

6.5 Mängel in der medizinischen Betreuung untersuchen<br />

6.6 Informationen über best practice einholen<br />

6.7 <strong>Betriebliche</strong>n Pandemieplan optimieren<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

32<br />

betriebsrelevant<br />

zuständig<br />

Inkrafttreten<br />

Außerkrafttreten

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