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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Öffentlicher ...

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V 2<br />

Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />

Beschaffung von Medizin- und Hygiene-Materialien<br />

Blatt 4 von 8<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

3 Handschuhe beschaffen<br />

3.1 Auswahl und Anwendung<br />

der Handschuhe<br />

� medizinische Untersuchung<br />

und Reinigungsarbeiten<br />

� Anwendung und Tragedauer<br />

entsprechend TRGS<br />

401<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

Schutzhandschuhe werden dort getragen, wo eine Kontamination<br />

möglich ist. Das betrifft die Untersuchung von Patienten und die Tätigkeiten,<br />

bei denen unmittelbarer Kontakt zu anderen Personen besteht<br />

oder wo kontaminierte Oberflächen angefasst werden, z. B. bei Reinigung<br />

von Ambulanzen, Sanitärräumen, Türklinken oder von Mobiliaroberflächen<br />

in Räumen, in denen sich Erkrankte aufgehalten haben.<br />

Daher werden Schutzhandschuhe nicht an alle Beschäftigten ausgegeben,<br />

sondern nur für den <strong>Betriebliche</strong>n Gesundheitsdienst (BGD), zu<br />

dem auch die Hilfsdienste gezählt werden.<br />

Die benötigten Schutzhandschuhe müssen virendicht, flüssigkeitsdicht<br />

und für Reinigungsarbeiten auch reißfest sein. Im Einzelnen werden<br />

empfohlen:<br />

o Für medizinische Untersuchungen puderfreie Einmal-<br />

Latexhandschuhe;<br />

o für die Zutrittsbeurteilung puderfreie Einmal-Latex- oder Nitrilhandschuhe;<br />

o für Arbeiten im Reinigungsdienst reißfeste Latexhandschuhe<br />

(„Haushaltshandschuhe“);<br />

o für den Transport von Erkrankten puderfreie Einmal-Latex- oder<br />

Nitrilhandschuhe.<br />

Die Tragedauer, der Wechsel von Handschuhen und die dabei erforderlichen<br />

Hautpflegemaßnahmen sind in der Technischen Regel 401<br />

„Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“<br />

festgelegt. Sie dürfen nicht mehr als vier Stunden ohne Unterbrechung<br />

getragen werden. Der Wechsel erfolgt aber unter den Bedingungen<br />

einer Grippepandemie nach jedem Patientenkontakt bzw.<br />

nach Abschluss einer Einzeltätigkeit.<br />

Einmalhandschuhe müssen zum Teil häufig gewechselt werden (z. B.<br />

bei Untersuchungen). Zur Planung des Bedarfs können 5 Paar Einmalhandschuhe<br />

pro Person des BGD und Tag angesetzt werden.<br />

4 Weitere persönliche Schutzausrüstung beschaffen<br />

4.1 Schutzkleidung<br />

� Anwendung der TRBA 250<br />

� häufiger Wechsel ist<br />

zweckmäßig.<br />

� Für bestimmte Arbeiten<br />

empfehlen sich flüssigkeitsdichteEinmalschürzen.<br />

Für das medizinische Personal empfiehlt sich Arbeitskleidung (Hose,<br />

kurzärmelige Jacke) entsprechend den Regeln der TRBA 250 „Biologische<br />

Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“<br />

(4.1.3.1). Ein Wechsel sollte häufig vorgenommen werden, insbesondere<br />

wenn die Kleidung verschmutzt ist.<br />

Die Arbeitskleidung sollte durch Kittel oder Schürzen ergänzt werden,<br />

die bei besonderen Tätigkeiten (medizinische Untersuchung, Transport<br />

von Erkrankten, Reinigungsarbeiten) getragen werden. Einmalkittel<br />

oder flüssigkeitsdichte Einmalschürzen sind praktikabel und preiswert.<br />

Sie können bei Verschmutzung schnell gewechselt werden. Für das<br />

medizinische Personal sind voraussichtlich mehrere Schürzen pro Tag<br />

und Person erforderlich.<br />

50<br />

�P2-2.3<br />

�P4-2.2<br />

�P4-2.1

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