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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Öffentlicher ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />

Blatt 3 von 12 V 1<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

(Grundversorgung*) bei Lieferanten, Logistik)?<br />

o Besteht für Produkte und Leistungen während der Pandemiephase<br />

Nachfrage bzw. ist der Vertrieb von Produkten möglich<br />

oder können sie zwischengelagert werden?<br />

Ein wesentlicher Faktor ist die Einsatzmöglichkeit des Personals.<br />

Überschreitet die Abwesenheitsrate bestimmte Grenzen, so ist eine<br />

geregelte Produktion nicht mehr aufrecht zu erhalten. Sie muss dann<br />

auf besonders wichtige Produkte eingeschränkt oder ganz eingestellt<br />

werden. Bei Einschränkungen kann das noch vorhandene Personal<br />

für diese Produktion eingesetzt werden.<br />

Das gilt entsprechend auch für Dienstleistungsangebote. Hier können<br />

das Leistungsangebot eingeschränkt oder nur noch bestimmte Kunden<br />

bedient werden.<br />

Umgekehrt müssen am Ende der Pandemiephase Produktion und<br />

Leistungsangebote wieder normalisiert werden. Hier sollten die einzelnen<br />

Schritte und die Entscheidungskriterien ebenfalls festgelegt<br />

werden. Auch die Normalisierung kann mit vorübergehenden Umsetzungen<br />

des Personals verbunden sein.<br />

2.2 Benennen der Kernfunktionen/-prozesse(Schlüsselfunktionen*)<br />

für die Produktion<br />

bzw. Dienstleistung zur Basisversorgung(Kernprozesse/Kernfunktionen)<br />

Für Aufrechterhaltung dieser<br />

Funktionen/Prozesse muss<br />

eine qualifizierte Mindestbesetzung<br />

zur Verfügung<br />

stehen<br />

2.3 Festlegung der Personen mit<br />

Infrastruktur- und Kernfunktionen(Schlüsselfunktionen*),<br />

welche zur Aufrechterhaltung<br />

des Betriebs erforderlich<br />

sind (Mindest-, Notbesetzung).<br />

Benennen von Ersatzpersonen,<br />

die im Krankheitsfalle<br />

einspringen können.<br />

Festlegung der Maßnahmen,<br />

die ergriffen werden müssen,<br />

Die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren, wächst mit der Zahl der<br />

Kontakte zu anderen Personen im Betrieb und außerhalb. Deshalb ist<br />

es sinnvoll, die Zahl der im Betrieb anwesenden Personen zu beschränken.<br />

Viele Mitarbeiter werden aus verschiedenen Gründen zu<br />

Hause bleiben müssen oder werden aus Angst vor einer Infektion<br />

nicht zum Arbeitsplatz gehen.<br />

Die vorübergehende Deaktivierung des Personals kann z. B. über<br />

Arbeitszeitkonten oder Betriebsurlaub gesteuert werden. Auch dazu<br />

müssen rechtzeitig Vereinbarungen mit der Arbeitnehmervertretung<br />

getroffen werden.<br />

Die Anpassung der Produktion bzw. des Leistungsangebots hängt<br />

von ihrer Nachfrage während der Pandemie ab. Ist die Nachfrage<br />

groß bzw. dient das Produkt oder die Leistung der Versorgung der<br />

Bevölkerung, so wird ein großer Teil der Mitarbeiter anwesend sein<br />

müssen. Dann sind die innerbetrieblichen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen<br />

besonders breit anzulegen. Produkte oder Leistungen, die<br />

während der Pandemie nicht nachgefragt werden, müssen dann nicht<br />

hergestellt oder angeboten werden. Bestimmte Produkte müssen<br />

jedoch zur kontinuierlichen Grundversorgung* der Bevölkerung ohne<br />

Unterbrechung hergestellt werden (z. B. Nahrungsmittel, Arzneimittel,<br />

Energie, Papiertücher). Dienstleistungen müssen dauerhaft aufrechterhalten<br />

werden (z. B. Gesundheitsdienst, Medien, aber auch<br />

Reinigungsdienste in Krankenhäusern).<br />

Auch dort, wo keine Produkte der Basisversorgung hergestellt oder<br />

Dienstleistungen angeboten werden, müssen innerbetriebliche<br />

Prozesse, wie IT, unter Umständen ständig überwacht werden.<br />

Technologiebedingt können bestimmte Produktionsprozesse nicht<br />

oder nur mit nachfolgenden großen wirtschaftlichen Verlusten unterbrochen<br />

werden (z. B. Metallgewinnung, Halbleiterherstellung, Kraftwerke,<br />

Tierhaltung). Der <strong>Betriebliche</strong> Gesundheitsdienst wird in erhöhtem<br />

Maße in Anspruch genommen, der Werkschutz muss wegen<br />

steigender Gefahr krimineller Handlungen aktiv sein.<br />

Das Personal für Infrastrukturfunktionen dient der Aufrechterhaltung<br />

der Betriebsinfrastruktur. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

bestehen möglicherweise auch noch bei Personen, die inzwischen<br />

�V2-1.3<br />

�P1-2<br />

�N1-1.1<br />

�N1-3.1<br />

�P2-1<br />

�P5-1.1<br />

�H9<br />

�P2-1<br />

�P1-5.2<br />

�V4<br />

�V1-6.2<br />

�P1-2<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

37

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