Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Öffentlicher ...
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V 1<br />
Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />
Blatt 4 von 12<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
um die Mindestbesetzung in<br />
besonderer Weise vor der<br />
Infektion zu schützen.<br />
2.4 Bei personeller Festlegung<br />
der Mindest-/Notbesetzung<br />
soziale Aspekte und Verpflichtungen<br />
von Beschäftigten<br />
beachten:<br />
� für Kinder und Pflegebedürftige<br />
� für ehrenamtliche Aufgaben<br />
� an Schwangerschaften*<br />
denken<br />
2.5 Telearbeit: Tätigkeiten, die<br />
von zu Hause aus erledigt<br />
werden können<br />
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
in andere Bereiche gewechselt sind. Gegebenenfalls müssen Kenntnisse<br />
und Fähigkeiten frühzeitig erworben bzw. geübt werden.<br />
Die zur Mindest-/Notbesetzung (d. h. zum Kern- und Infrastrukturpersonal)<br />
zählenden Beschäftigten müssen frühzeitig über ihre Stellung<br />
informiert werden. Die besonderen Maßnahmen zum Schutz vor<br />
Infektionen müssen besprochen werden.<br />
Die nicht zur Mindest-/Notbesetzung gehörenden Beschäftigten bleiben<br />
entsprechend dem <strong>Betriebliche</strong>n Pandemieplan und in Reaktion<br />
auf den Fortgang der Pandemie aktiv oder können vorübergehend<br />
deaktiviert werden.<br />
Wichtig ist es, den Mitarbeitern zu vermitteln, dass Zugehörigkeit und<br />
Nichtzugehörigkeit zur Mindest-/Notbesetzung nichts mit der Bedeutung<br />
der jeweiligen Person im Betrieb und der Wichtigkeit seiner<br />
Funktion zu tun haben, sondern sich alleine aus der Aufrechterhaltung<br />
der Minimalfunktionen des Betriebs ergeben.<br />
Da die Mindest-/Notbesetzung eine besondere Rolle spielt, muss<br />
schon vorab geklärt werden, ob die vorgesehenen Personen aus<br />
persönlichen Gründen während der Pandemiephase wahrscheinlich<br />
abwesend sein werden. Gründe sind z. B. die<br />
o Versorgung von schulpflichtigen Kindern,<br />
o Versorgung von (älteren) Angehörigen (hier können die Möglichkeiten<br />
des Pflegezeit*gesetzes in Anspruch genommen werden),<br />
o Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln.<br />
Neben der beruflichen und persönlichen Qualifikation der Personen,<br />
die dafür ausgewählt werden, sollte berücksichtigt werden, dass die<br />
Erkrankungswahrscheinlichkeit von unterschiedlichen Parametern<br />
abhängig sein kann, z. B. vom Alter oder vom Kontakt zu Kindern<br />
unter 10 Jahren.<br />
Beschäftigte, welche als ehrenamtliche Helfer in Einrichtungen des<br />
Katastrophenschutzes oder für Notfallhilfe tätig sind, können im Notfall<br />
für Dienste in diesen Einrichtungen verpflichtet werden; sie würden<br />
dann für Aufgaben im Betrieb ausfallen.<br />
Schwangere sind in einer Influenzapandemie besonders gefährdet.<br />
Deshalb sollte bei Inkraftsetzung des Pandemieplans an die dann<br />
schwangeren Frauen gedacht und entsprechend gehandelt werden.<br />
Dies sollte anhand der Regeln des Mutterschutzes geschehen.<br />
Wenn Funktionen für den Betrieb in die Wohnung von Beschäftigten<br />
verlagert werden können, wird das Infektionsrisiko für diese Beschäftigten<br />
herabgesetzt. Die notwendigen technischen und rechtlichen<br />
(Arbeitsrecht, Datenschutzrecht) Voraussetzungen für solche Arbeitsplätze<br />
können schon in der interpandemischen Phase untersucht und<br />
geschaffen werden.<br />
Für jede Funktion sollte geprüft werden, ob sie von zu Hause ausgeführt<br />
werden kann.<br />
38<br />
�V1-4<br />
�V3-3.1<br />
�P4-5<br />
�V4-2<br />
�P2-1<br />
�H9<br />
�P3-3.1<br />
�H8<br />
�P2-1.7<br />
�P1-2.3<br />
�P2-1.2<br />
�H9