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EINLADUNG - Pinkafeld

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Stadtamt <strong>Pinkafeld</strong><br />

24<br />

E I N L A D U N G<br />

zu der am Samstag, den 25. April 2009, um 10.00 Uhr im Stadtamt <strong>Pinkafeld</strong> stattfindenden<br />

3. Sitzung des Gemeinderates.<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Gründung der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Infrastruktur KG, Grundsatzbeschluss<br />

2. Richtlinien für Wirtschaftsförderungen durch die Stadtgemeinde, Abänderung<br />

3. 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2009<br />

4. Allfälliges<br />

<strong>Pinkafeld</strong>, am 21. April 2009 Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mag. Kurt Maczek eh.


25<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

Aufgenommen anlässlich der am Samstag, den 25. April 2009, um 10.00 Uhr im Stadtamt<br />

<strong>Pinkafeld</strong> stattgefundenen 3. Sitzung des Gemeinderates.<br />

Anwesend: Bürgermeister Mag. Kurt Maczek, die Vizebürgermeister Mag. Thomas Pickl und<br />

Ing. Gerhard Prenner, die Stadträte Mag. Dr. Wilfried Drexler, Horst Franz, Ing. Wilhelm Pfeiffer<br />

und Mag. Brigitte Novosel, die Gemeinderäte Theodor Bruckner, Franz Dampf, Friedrich<br />

Ebenspanger, Erich Edenhofer, Rainer Habit, Ernst Halwachs, DI (FH) Michael Halwachs, Harald<br />

Karbun, Andrea Kis, Walter Konya, Erich Luif, Sabine Rienesl, Ortsvorsteher Ewald Schuh und<br />

Ing. Franz Unger sowie OAM Hans Peter Heinerer als Schriftführer.<br />

Das Fernbleiben der Gemeinderäte Ing. Josef Grafenauer, Sonja Kleinrath, Ing. Heinz Josef Koch<br />

und Markus Rottenbücher wurde entschuldigt.<br />

Bgm. Mag. Kurt Maczek begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und<br />

Beschlussfähigkeit der heutigen Sitzung fest und eröffnet dieselbe.<br />

Zur Beglaubigung dieser Niederschrift wurden StR Ing. Wilhelm Pfeiffer und GR Theodor<br />

Bruckner bestimmt.<br />

Gegen das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine Einwände erhoben. Bgm. Mag.<br />

Maczek erklärt daher die Niederschrift vom 30. März 2009 für genehmigt.<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Gründung der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Infrastruktur KG, Grundsatzbeschluss<br />

2. Richtlinien für Wirtschaftsförderungen durch die Stadtgemeinde<br />

3. 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2009<br />

4. Allfälliges<br />

Nunmehr wird in die Tagesordnung eingegangen.<br />

1. Gründung der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Infrastruktur KG, Grundsatzbeschluss<br />

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass in der Sitzung des Stadtrates vom 14. April 2009 über die<br />

Gründung der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Infrastruktur KG beraten wurde. Diese<br />

gesellschaftsrechtliche Konstruktion gestattet Gemeinden eine Optimierung der<br />

Vorsteuerbelastung. Gemeinsam mit Mag. Christian Pfeiffer erklärte der Steuerberater Günter Toth<br />

die Vorgehensweise bzw. die Vorteile dieser Ausgliederung, welche schon in einigen Gemeinden<br />

Burgenlands (wie z. B. Neusiedl, Mattersburg, Großpetersdorf, Rotenturm, …) umgesetzt wurde.<br />

Gemeinden können für Ausgaben, die im Rahmen der Hoheitsverwaltung anfallen, keinen<br />

Vorsteuerabzug geltend machen. Im Fall der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> trifft das insbesondere auf<br />

Investitionen und Instandhaltungsaufwendungen für die Hauptschule, Volksschule, Bauhof und<br />

Rathaus zu.


26<br />

In der Praxis der österreichischen und burgenländischen Gemeindeverwaltung hat sich ein Modell<br />

durchgesetzt, welches einen Vorsteuerabzug ermöglicht. Auf der Gegenseite müssen jedoch<br />

erbrachte Leistungen mit Umsatzsteuer fakturiert werden.<br />

Das Modell sieht die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) vor.<br />

- Kommanditist der KG ist die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong>.<br />

- Komplementär ist ein zu gründender Verein, dessen Mitglieder die Mitglieder des<br />

Gemeinderats sind. Der Stadtrat bildet den Vereinsvorstand. Vereinsobmann ist der<br />

Bürgermeister.<br />

- Die Geschäftsführung der KG wird durch den Komplementär, d.h. des Vereinsobmanns<br />

wahrgenommen. Zur effizienteren Führung der Geschäfte erteilt der Vereinsvorstand dem<br />

Obmann eine Vollmacht, die laufende Verwaltung, Vergabeentscheidungen etc. für die KG<br />

durchzuführen. Zur Unterstützung des Obmanns bei der Geschäftsführung wird eine weitere<br />

Person aus der Gemeindeverwaltung bestellt.<br />

- Die Geschäftsführung der KG wird durch einen Beirat überwacht, welche aus den<br />

Mitgliedern des Stadtrats und einem Ersatzmitglied für den Bürgermeister besteht.<br />

- Für Entscheidungen wesentlichen Umfangs muss die KG die Zustimmung des<br />

Gemeinderats einholen.<br />

Die Entscheidungsbefugnisse und Genehmigungsgrenzen sind in den Gesellschaftsverträgen<br />

definiert. Sie orientieren sich an den jeweiligen Befugnissen der Gemeindeorgane laut<br />

Gemeindeordnung.<br />

In Abhängigkeit von der Investitionstätigkeit der Stadtgemeinde ergibt sich ein jährliches<br />

Vorsteuerabzugspotential von € 40.000,— bis € 200.000,—.<br />

Gemeinden, wo es bereits Ausgliederungen gibt, sind: Unterwart, Rotenturm, Großpetersdorf,<br />

Neusiedl und Mattersburg.<br />

Bezüglich Haftung für Vereinsmitglieder erläutert Bgm. Mag. Maczek wie folgt:<br />

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet der Verein mit seinem Vermögen. Vereinsorgane und<br />

Vereinsmitglieder haften persönlich nur dann, wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften<br />

oder aufgrund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt.<br />

Verletzt ein Mitglied eines Vereinsorgans unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und<br />

gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten oder rechtmäßige<br />

Beschlüsse eines zuständigen Vereinsorgans, so haftet es dem Verein für den daraus entstandenen<br />

Schaden. Bei der Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs ist eine Unentgeltlichkeit der Tätigkeit zu<br />

berücksichtigen. Vereinsmitglieder sind in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer der<br />

Mitgliederversammlung keine Organwalter.<br />

Organwalter können insbesondere dann schadenersatzpflichtig werden, wenn sie schuldhaft<br />

Vereinsvermögen zweckwidrig verwendet, Vereinsvorhaben ohne ausreichende finanzielle<br />

Sicherung in Angriff genommen, ohne Verpflichtungen betreffend Finanz- und Rechnungswesen<br />

des Vereins missachtet, die Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vereinsvermögen nicht<br />

rechtzeitig beantragt, im Fall der Auflösung des Vereins dessen Abwicklung behindert oder<br />

vereitelt oder ein Verhalten, das Schadenersatzpflichten des Vereins gegenüber Vereinsmitgliedern<br />

oder Dritten ausgelöst hat, gesetzt haben. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Handlung auf


27<br />

einem zustande gekommenen Beschluss eines zur Entscheidung statutengemäß zuständigen<br />

Vereinsorgans beruht.<br />

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass für die KG jedenfalls eine entsprechende<br />

Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.<br />

Vizebgm. Mag. Pickl erkundigt sich über die persönliche Haftung speziell der Stadtratsmitglieder,<br />

da ihm die bisherigen Informationen umfassend genug sind. Nach derzeitigem Stand ist er nicht<br />

bereit dem Vorstand dieser KG anzugehören.<br />

Bgm. Mag. Maczek entgegnet, dass Bgm. Toth und Mag. Pfeiffer hierzu bereits gesagt haben, dass<br />

außer bei grob fahrlässigen Handlungsweisen keine Haftung gegeben ist.<br />

StR Mag. Dr. Drexler meint, dass die Gründung dieser Infrastruktur KG sicherlich eine sinnvolle<br />

Maßnahme ist, allerdings muss die Haftung der StR-Mitglieder genau abgeklärt werden, da der<br />

Verein kein Vermögen besitzt und dann auf die Vereinsvorstandsmitglieder zurückgegriffen<br />

werden könnte. Zu bedenken ist, dass die ÖVP in der Minderheit ist bzw. über den Einzelnen<br />

hinweg Beschlüsse gefasst werden können, die Haftung tragen allerdings alle gemeinsam. Dem<br />

Grundsatzbeschluss wird zugestimmt, aber die Frage der Haftung soll noch im Detail geklärt<br />

werden, da ansonsten nur ausgewählte Mitglieder in den Vorstand aufgenommen werden sollen und<br />

die ÖVP-Mandatare nur einfache Mitglieder oder im Beirat sind.<br />

Bgm. Mag. Maczek sagt zu, die Haftungsfrage in einem Gremium oder im Stadtrat mit<br />

Steuerberater Bgm. Toth und Mag. Pfeiffer nochmals genau abzuklären.<br />

StRin Mag. Novosel weist darauf hin, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und damit<br />

die Haftung sehr eingeschränkt wird.<br />

Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek fasst der Gemeinderat den einstimmigen<br />

Grundsatzbeschluss, der Gründung der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Infrastruktur KG<br />

zuzustimmen.<br />

2. Richtlinien für Wirtschaftsförderungen durch die Stadtgemeinde<br />

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass das Burgenland als Ziel 1 Gebiet eine Vielzahl von Förderungen<br />

gewährt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Investitionsförderungen mit Arbeitsplatzauflagen.<br />

Zusätzlich gibt es eine Reihe von Schwerpunkten, wie für Nahversorgungsbetriebe und<br />

Jungunternehmer.<br />

Die am 11. Dezember 2003 vom Gemeinderat beschlossene und bestehende<br />

Wirtschaftsförderungsrichtlinie der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> gewährt Investitionsförderungen und<br />

Kommunalsteuerrückerstattungen.<br />

Der Zweck von Förderungen liegt unter anderem darin, Personen oder Institutionen im Sinne eines<br />

Lenkungseffekts zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. Insofern ist eine Aufstockung der<br />

vom Land gewährten Investitionsförderung nicht zielführend und müsste eigentlich laut<br />

Förderrichtlinie des Landes von der gewährten Landesförderung abgezogen werden.<br />

Die neue Wirtschaftsförderungsrichtlinie setzt sich in Abkehr vom Gießkannenprinzip zwei<br />

eindeutige Schwerpunkte:


• Schaffung von Arbeitsplätzen und<br />

• Belebung der Innenstadt.<br />

28<br />

Aus diesem Grund sollen Kommunalsteuerrückerstattungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />

gewährt und Betriebsansiedlungen in der Innenstadt durch Mietkostenzuschüsse unterstützt werden.<br />

In Kombination mit den Förderungen des Landes (welche ausgeschöpft werden müssen) und der<br />

Zurverfügungstellung von Gewerbegrundstücken soll ein attraktives Paket entstehen.<br />

Über den Entwurf der heute zur Beschlussfassung vorgelegten neuen Richtlinien für die<br />

Gewährung von Wirtschaftsförderungen wurde bereits in den beiden Stadtratssitzungen vom<br />

9. März und 14. April 2009 beraten. Diese lauten wie folgt:<br />

1. Präambel<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> gewährt Förderungen zur<br />

• Schaffung von Arbeitsplätzen durch Neuansiedlung und qualifizierte Erweiterung von<br />

Betrieben<br />

• Sicherung und Entwicklung des Stadtkerns als zentralen Handels- und<br />

Dienstleistungsstandort<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> behält sich vor, auch Förderansuchen zu behandeln, die durch diese<br />

Richtlinien nicht erfasst sind, wenn sie im Einzelfall förderungswürdig erscheinen.<br />

2. Gegenstand der Förderung<br />

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen von<br />

• Existenzgründungen, d.s. Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen<br />

• Betriebsansiedlungen<br />

• Betriebserweiterungen<br />

2. Betriebsansiedlungen im Stadtkern von <strong>Pinkafeld</strong>, die geeignet sind, zur Stadt- und<br />

Ortskernbelebung sowie zur Stärkung der Nahversorgung beizutragen.<br />

3. Adressaten und Förderungen<br />

Förderungswerber können natürlich und juristische Personen - d.s. Personen- oder<br />

Kapitalgesellschaften bzw. Vereine - sein, die als Unternehmer nachfolgende allgemeine<br />

Voraussetzungen erfüllen:<br />

1. Das antragstellende Unternehmen muss wirtschaftlich gesund sein und einen nachhaltigen<br />

Bestand erwarten lassen.<br />

2. Handelt es sich beim Förderungswerber um ein ortsansässiges Unternehmen, muss es seinen<br />

Verpflichtungen zur Entrichtung städtischer Abgaben in den letzten 3 Jahren regelmäßig<br />

nachgekommen sein.<br />

3. Es müssen die erforderlichen bau- und gewerbebehördlichen Genehmigungen sowie die<br />

Voraussetzungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz vorliegen.


29<br />

Ausgenommen von dieser Förderung sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen,<br />

Unternehmen im überwiegenden Eigentum von Bund, Ländern und Gemeinden.<br />

4. Art und Höhe der Förderung<br />

Zur Erreichung des Förderungszieles können folgende Förderungen gewährt werden:<br />

1. Für zusätzlich geschaffene Dauerarbeitsplätze wird die Förderung in Form eines<br />

Betriebskostenzuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt:<br />

• im 1. Kalenderjahr des Dienstverhältnisses 60% der entrichteten Kommunalsteuer<br />

• im 2. Kalenderjahr des Dienstverhältnisses 40% der entrichteten Kommunalsteuer<br />

• im 3. Kalenderjahr des Dienstverhältnisses 20% der entrichteten Kommunalsteuer<br />

Teilzeitarbeitsplätze werden auf vollzeitadäquate Arbeitsplätze umgerechnet, Voraussetzung für<br />

die Zuerkennung ist, dass in einem Unternehmen innerhalb eines Jahres zumindest 3<br />

Arbeitsplätze geschaffen werden.<br />

Änderung: Für Unternehmen, mit weniger als 10 volladäquaten Arbeitsplätzen wird die<br />

Förderung zuerkannt, wenn innerhalb eines Jahres zumindest 2 Arbeitsplätze geschaffen<br />

werden.<br />

Jeder auf diese Weise geförderte Arbeitsplatz muss zumindest 3 Jahre erhalten bleiben. Die<br />

betreffenden Arbeitsplätze dürfen in einem allfälligen Vorgängerunternehmen nicht schon<br />

einmal gefördert worden sein. Die Verlegung von Arbeitsplätzen innerhalb des<br />

Gemeindegebiets wird nicht gefördert. Die Auszahlung erfolgt 3 Monate nach Ablauf des<br />

entsprechenden Kalenderjahres.<br />

2. Für Betriebsansiedlungen im Stadtkern wird die Förderung in Form eines Mietzuschusses zur<br />

monatlichen Nettomiete (exkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer) geleistet. Die Höhe des<br />

Zuschusses beträgt:<br />

• im 1. Kalenderjahr des Bestandes EUR 3,— je m² und Monat<br />

• im 2. Kalenderjahr des Bestandes EUR 2,— je m² und Monat<br />

• im 3. Kalenderjahr des Bestandes EUR 1,— je m² und Monat<br />

Bei Kauf eines Hauses oder Pacht erfolgt der Zuschuss auf Basis einer fiktiven Mietzahlung.<br />

Der Zuschuss ist auf eine Miet- bzw. Pachtfläche von max. 150 m² und höchstens 50 % der<br />

Nettomiete begrenzt.<br />

5. Verfahren<br />

Ansuchen um eine Förderung sind schriftlich unter Verwendung des von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Pinkafeld</strong> aufgelegten Formulars einzubringen. Dem Ansuchen sind die für die Beurteilung der<br />

Förderungswürdigkeit je nach Förderungsfall erforderlichen Unterlagen (z. B.<br />

Gewerbeberechtigung, Jahresabschlüsse, GKK-Anmeldung, Mietverträge etc.) beizulegen.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> überprüft die eingebrachten Anträge daraufhin, ob die<br />

Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung gegeben sind.


30<br />

Änderung: Förderansuchen sind spätestens bis Ende März des Folgejahres einzubringen, in dem<br />

die Voraussetzung zur Gewährung der Förderung (Schaffen von Arbeitsplätzen, Miete von<br />

Räumlichkeiten) geschaffen wurden.<br />

Der Förderwerber erklärt sich durch die Annahme der Förderzusage damit einverstanden, dass<br />

auszuzahlende Förderbeträge mit offenen Forderungen der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong><br />

gegenverrechnet werden dürfen.<br />

6. Widerruf von Förderungen<br />

1. Die Förderung wird von der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> widerrufen, wenn:<br />

• die Angaben des Antragsstellers sich als unwahr, unvollständig oder unrichtig herausstellen<br />

• der Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach vollständiger Auszahlung der Fördermittel<br />

eingestellt, stillgelegt, geschlossen oder ausgelagert wird<br />

• die vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen aus Verschulden des Förderwerbers nicht<br />

erfüllt werden<br />

• über das Vermögen des Förderwerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels<br />

Deckung abgewiesen wird<br />

2. Im Falle des Widerrufs sind die zur Auszahlung gelangten Mittel innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Zustellung des Widerrufs samt banküblichen Zinsen (3-Monats-EURIBOR + 2%)<br />

zurückzuzahlen.<br />

7. Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Seitens des Förderungswerbers sind allfällig gegebene Förderungsmöglichkeiten bei anderen<br />

Institutionen, insbesondere bei der Europäischen Union, beim Bund sowie beim Land<br />

Burgenland, auszuschöpfen.<br />

2. Auf Förderungsfälle, die nach den EU-Richtlinien einer Einzelfallgenehmigung durch die<br />

Kommission bedürfen, ist diese Richtlinie nicht anzuwenden.<br />

3. Förderungen nach diesen Richtlinien werden nur gewährt, wenn sie im Interesse und im<br />

Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> liegen. Es besteht daher<br />

kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.<br />

4. Allfällige, mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten, wie Abgaben, Gebühren<br />

und sonstige Auslagen hat der Förderungswerber zu tragen.<br />

8. Datenschutz<br />

Mit dem Förderungsansuchen hat der Förderungswerber eine Erklärung abzugeben, wonach er<br />

ausdrücklich zustimmt, dass die Besitzer von Daten, welche zur Bearbeitung seines<br />

Förderungsansuchens erforderlich sind, diese an die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> übermitteln dürfen,<br />

sowie die vorgenannten Stellen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausdrücklich<br />

ermächtigt:


31<br />

• Daten und Auskünfte über den Förderungswerber und das Unternehmen bei Dritten<br />

einzuholen bzw. einholen zu lassen;<br />

• Daten mit Hilfe von eigenen bzw. fremden automatischen Datenverarbeitungsanlagen zu<br />

ermitteln, verarbeiten, benützen, übermitteln und löschen zu lassen;<br />

• nach Ermessen der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Daten und Auskünfte über das<br />

Förderungsansuchen zutreffendenfalls an andere in Betracht kommende Förderungsstellen<br />

weiterzugeben und von diesen Stellen Daten über andere vom Förderungswerber gestellte<br />

Förderungsansuchen einzuholen.<br />

Anlage zur Wirtschaftsförderungsrichtlinie der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong><br />

Der Stadtkern umfasst nachfolgende Plätze und Straßen:<br />

• Hauptplatz<br />

• Marktplatz<br />

• Hauptstraße<br />

• Bruckgasse<br />

• Änderung: Alexander Putsch-Platz<br />

StR Mag. Dr. Drexler bestätigt, dass in den letzten beiden Stadtratsitzungen über diese<br />

Wirtschaftsförderungsrichtlinien diskutiert wurde, allerdings wurden dort bereits Bedenken gegen<br />

diese geäußert. Seiner Meinung nach, stellen diese Richtlinien keine Besserstellung für die<br />

wirtschaftlich existierende Struktur in <strong>Pinkafeld</strong> dar. Natürlich geht es bei solchen Richtlinien<br />

immer um die Schaffung von Arbeitsplätzen, aber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in<br />

Krisenzeiten geht es mehr noch um die Sicherung des Arbeitsplatzes. In den bisherigen<br />

Wirtschaftsförderungsrichtlinien wurden auch für Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung und zur<br />

Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Förderungen gewährt.<br />

StR Mag. Dr. Drexler verliest die Einleitung zu den bisherigen Wirtschaftsförderungsrichtlinien. Er<br />

stellt fest, dass die bisherige Wirtschaftsförderung umfassender ist und die Neufassung eine<br />

Eingrenzung dieser darstellt, wobei die Förderung von Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt<br />

(Mietzuschuss) als sehr sinnvoll angesehen und unterstützt wird. Ihm fehlt auch die Ausrichtung an<br />

einem übergeordneten Ziel, z.B. Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Umwelt.<br />

Ein wesentlicher Grund, warum diesen Wirtschaftsförderungsrichtlinien nicht zugestimmt werden<br />

kann, ist, dass diese eher auf Großbetriebe abzielen. Welcher Betrieb kann derzeit in dieser<br />

wirtschaftlich schwierigen Zeit, schon zwei oder gar drei Arbeitsplätze auf Dauer schaffen? Derzeit<br />

geht der Trend eher in Richtung „Ein-Personen-Unternehmen“ und es sollte daher schon ein<br />

geschaffener Arbeitsplatz bzw. die Gründung dieses „Ein-Personen-Unternehmens“ gefördert<br />

werden.<br />

Seiner Meinung nach sind die bestehenden Richtlinien besser und entsprechen eher dem<br />

<strong>Pinkafeld</strong>er Wirtschaftsbild, deshalb sollen diese eventuell leicht abgeändert und neu aufbereitet<br />

weiter bestehen.<br />

StR Franz meint, dass der wesentliche Unterschied zwischen der alten und der neuen Fassung der<br />

Wirtschaftsförderungsrichtlinien, dieser ist, dass die Förderung von Investitionen für Maschinen,<br />

Hardware, etc. nicht mehr enthalten ist und dass sie ausschließlich auf Ortsbild und Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen abzielt. Er ist der Meinung, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen, in Zeiten einer<br />

Rezession, das gewinnbringendste und das einzige ist, was man machen kann. Arbeitsplätze<br />

bedeuten Wohlstand und Existenz für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Derzeit gibt es


32<br />

Arbeitslosensteigerungen von 25 % und mehr und gerade in dieser Zeit hält er es für umso<br />

notwendiger den Focus auf Schaffung von Arbeitsplätzen zu legen und nicht auf die Anschaffung<br />

von Hardware, Maschinen, etc.<br />

StR Mag. Dr. Drexler dankt StR Franz für sein Statement und wiederholt, dass auch die Sicherung<br />

der bestehenden Arbeitsplätze sehr wichtig ist. Auch die ÖVP hat neue Arbeitsplätze im Focus aber<br />

durch Investitionen und durch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität können die Betriebe<br />

ihre Existenz und damit auch die jetzt bestehenden Arbeitsplätze besser absichern. Als Ergänzung<br />

zu den bestehenden Wirtschaftsförderungsrichtlinien wäre die zusätzliche Förderung der neu<br />

geschaffenen Arbeitsplätze in Ordnung, allerdings nicht als Ersatz dieser Richtlinien.<br />

Bgm. Mag. Maczek meint, dass die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> mit Mag. Pfeiffer einen erfahrenen<br />

Mann hat, der Förderungen schon in seinem Job als Wibag-Mitarbeiter behandelt hat. Das Land<br />

Burgenland hat heute für Betriebe sehr gute Förderungen und durch diese<br />

Wirtschaftsförderungsrichtlinien hat die Gemeinde die Möglichkeit zusätzliche Förderungen zu<br />

gewähren. Seiner Meinung nach ist dieses Förderpaket ein sehr gutes und er bittet den Gemeinderat<br />

um seine Zustimmung.<br />

Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (13<br />

Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Mag. Pickl, Mag. Dr. Drexler, Bruckner, Dampf, Ebenspanger,<br />

DI (FH) Halwachs, Konya, Luif), die abgeänderten Richtlinien für die Wirtschaftsförderung<br />

durch die Stadtgemeinde anzunehmen, die wie folgt lauten:<br />

1. Präambel<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> gewährt Förderungen zur<br />

• Schaffung von Arbeitsplätzen durch Neuansiedlung und qualifizierte Erweiterung von<br />

Betrieben<br />

• Sicherung und Entwicklung des Stadtkerns als zentralen Handels- und<br />

Dienstleistungsstandort<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> behält sich vor, auch Förderansuchen zu behandeln, die durch<br />

diese Richtlinien nicht erfasst sind, wenn sie im Einzelfall förderungswürdig erscheinen.<br />

2. Gegenstand der Förderung<br />

3. Die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen von<br />

• Existenzgründungen, d.s. Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen<br />

• Betriebsansiedlungen<br />

• Betriebserweiterungen<br />

4. Betriebsansiedlungen im Stadtkern von <strong>Pinkafeld</strong>, die geeignet sind, zur Stadt- und<br />

Ortskernbelebung sowie zur Stärkung der Nahversorgung beizutragen.


33<br />

3. Adressaten und Förderungen<br />

Förderungswerber können natürlich und juristische Personen - d.s. Personen- oder<br />

Kapitalgesellschaften bzw. Vereine - sein, die als Unternehmer nachfolgende allgemeine<br />

Voraussetzungen erfüllen:<br />

1. Das antragstellende Unternehmen muss wirtschaftlich gesund sein und einen<br />

nachhaltigen Bestand erwarten lassen.<br />

2. Handelt es sich beim Förderungswerber um ein ortsansässiges Unternehmen, muss es<br />

seinen Verpflichtungen zur Entrichtung städtischer Abgaben in den letzten 3 Jahren<br />

regelmäßig nachgekommen sein.<br />

3. Es müssen die erforderlichen bau- und gewerbebehördlichen Genehmigungen sowie<br />

die Voraussetzungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz vorliegen.<br />

Ausgenommen von dieser Förderung sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen,<br />

Unternehmen im überwiegenden Eigentum von Bund, Ländern und Gemeinden.<br />

4. Art und Höhe der Förderung<br />

Zur Erreichung des Förderungszieles können folgende Förderungen gewährt werden:<br />

1. Für zusätzlich geschaffene Dauerarbeitsplätze wird die Förderung in Form eines<br />

Betriebskostenzuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt:<br />

• im 1. Kalenderjahr des Dienstverhältnisses 60% der entrichteten Kommunalsteuer<br />

• im 2. Kalenderjahr des Dienstverhältnisses 40% der entrichteten Kommunalsteuer<br />

• im 3. Kalenderjahr des Dienstverhältnisses 20% der entrichteten Kommunalsteuer<br />

Teilzeitarbeitsplätze werden auf vollzeitadäquate Arbeitsplätze umgerechnet,<br />

Voraussetzung für die Zuerkennung ist, dass in einem Unternehmen innerhalb eines<br />

Jahres zumindest 3 Arbeitsplätze geschaffen werden.<br />

Für Unternehmen, mit weniger als 10 volladäquaten Arbeitsplätzen wird die Förderung<br />

zuerkannt, wenn innerhalb eines Jahres zumindest 2 Arbeitsplätze geschaffen werden.<br />

Jeder auf diese Weise geförderte Arbeitsplatz muss zumindest 3 Jahre erhalten bleiben.<br />

Die betreffenden Arbeitsplätze dürfen in einem allfälligen Vorgängerunternehmen nicht<br />

schon einmal gefördert worden sein. Die Verlegung von Arbeitsplätzen innerhalb des<br />

Gemeindegebiets wird nicht gefördert. Die Auszahlung erfolgt 3 Monate nach Ablauf des<br />

entsprechenden Kalenderjahres.<br />

2. Für Betriebsansiedlungen im Stadtkern wird die Förderung in Form eines<br />

Mietzuschusses zur monatlichen Nettomiete (exkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer)<br />

geleistet. Die Höhe des Zuschusses beträgt:<br />

• im 1. Kalenderjahr des Bestandes EUR 3,— je m² und Monat<br />

• im 2. Kalenderjahr des Bestandes EUR 2,— je m² und Monat<br />

• im 3. Kalenderjahr des Bestandes EUR 1,— je m² und Monat


34<br />

Bei Kauf eines Hauses oder Pacht erfolgt der Zuschuss auf Basis einer fiktiven<br />

Mietzahlung. Der Zuschuss ist auf eine Miet- bzw. Pachtfläche von max. 150m² und<br />

höchstens 50% der Nettomiete begrenzt.<br />

5. Verfahren<br />

Ansuchen um eine Förderung sind schriftlich unter Verwendung des von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Pinkafeld</strong> aufgelegten Formulars einzubringen. Dem Ansuchen sind die für die Beurteilung<br />

der Förderungswürdigkeit je nach Förderungsfall erforderlichen Unterlagen (z. B.<br />

Gewerbeberechtigung, Jahresabschlüsse, GKK-Anmeldung, Mietverträge etc.) beizulegen.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> überprüft die eingebrachten Anträge daraufhin, ob die<br />

Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung gegeben sind.<br />

Förderansuchen sind spätestens bis Ende März des Folgejahres einzubringen, in dem die<br />

Voraussetzung zur Gewährung der Förderung (Schaffen von Arbeitsplätzen, Miete von<br />

Räumlichkeiten) geschaffen wurden.<br />

Der Förderwerber erklärt sich durch die Annahme der Förderzusage damit einverstanden,<br />

dass auszuzahlende Förderbeträge mit offenen Forderungen der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong><br />

gegenverrechnet werden dürfen.<br />

6. Widerruf von Förderungen<br />

1. Die Förderung wird von der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> widerrufen, wenn:<br />

• die Angaben des Antragsstellers sich als unwahr, unvollständig oder unrichtig<br />

herausstellen<br />

• der Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach vollständiger Auszahlung der Fördermittel<br />

eingestellt, stillgelegt, geschlossen oder ausgelagert wird<br />

• die vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen aus Verschulden des Förderwerbers<br />

nicht erfüllt werden<br />

• über das Vermögen des Förderwerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder<br />

mangels Deckung abgewiesen wird<br />

2. Im Falle des Widerrufs sind die zur Auszahlung gelangten Mittel innerhalb von 4 Wochen<br />

nach Zustellung des Widerrufs samt banküblichen Zinsen (3-Monats-EURIBOR + 2%)<br />

zurückzuzahlen.<br />

7. Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Seitens des Förderungswerbers sind allfällig gegebene Förderungsmöglichkeiten bei<br />

anderen Institutionen, insbesondere bei der Europäischen Union, beim Bund sowie<br />

beim Land Burgenland, auszuschöpfen.<br />

2. Auf Förderungsfälle, die nach den EU-Richtlinien einer Einzelfallgenehmigung durch<br />

die Kommission bedürfen, ist diese Richtlinie nicht anzuwenden.


35<br />

3. Förderungen nach diesen Richtlinien werden nur gewährt, wenn sie im Interesse und<br />

im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> liegen. Es<br />

besteht daher kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.<br />

4. Allfällige, mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten, wie Abgaben,<br />

Gebühren und sonstige Auslagen hat der Förderungswerber zu tragen.<br />

8. Datenschutz<br />

Mit dem Förderungsansuchen hat der Förderungswerber eine Erklärung abzugeben, wonach<br />

er ausdrücklich zustimmt, dass die Besitzer von Daten, welche zur Bearbeitung seines<br />

Förderungsansuchens erforderlich sind, diese an die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> übermitteln<br />

dürfen, sowie die vorgenannten Stellen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes<br />

ausdrücklich ermächtigt:<br />

• Daten und Auskünfte über den Förderungswerber und das Unternehmen bei Dritten<br />

einzuholen bzw. einholen zu lassen;<br />

• Daten mit Hilfe von eigenen bzw. fremden automatischen Datenverarbeitungsanlagen<br />

zu ermitteln, verarbeiten, benützen, übermitteln und löschen zu lassen;<br />

• nach Ermessen der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Daten und Auskünfte über das<br />

Förderungsansuchen zutreffendenfalls an andere in Betracht kommende<br />

Förderungsstellen weiterzugeben und von diesen Stellen Daten über andere vom<br />

Förderungswerber gestellte Förderungsansuchen einzuholen.<br />

Anlage zur Wirtschaftsförderungsrichtlinie der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong><br />

Der Stadtkern umfasst nachfolgende Plätze und Straßen:<br />

• Hauptplatz<br />

• Marktplatz<br />

• Hauptstraße<br />

• Bruckgasse<br />

• Alexander Putsch-Platz<br />

3. 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2009<br />

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2009 gemäß<br />

§ 68 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung 2003 am Stadtamt für zwei Wochen, das ist in der Zeit<br />

von 7. bis 21. April 2009, zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme auflag. Erinnerungen<br />

wurden keine eingebracht.<br />

Der 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2009 lautet wie folgt:<br />

Bezeichnung 1. NA-VA 2009 Voranschlag 2009 Differenz<br />

Ordentl. Haushalt 8.717.700,— 8.717.700,— 0,—<br />

Außerordentl. Haushalt 1.105.000,— 1.105.000,— 0,—<br />

Gesamtvoranschlag 9.822.700,— 9.822.700,— 0,—


36<br />

Der Voranschlag für das Jahr 2009 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 30. Dezember 2008<br />

beschlossen.<br />

Der 1. Nachtragsvoranschlag war notwendig geworden, weil die von der Stadtgemeinde<br />

gemeldeten Getränkesteuerrückzahlungen nicht in der richtigen Höhe im Voranschlag<br />

aufgenommen wurden. Die gemeldeten Beträge sind daher vor Anweisung in der richtigen Höhe in<br />

einem Nachtragsvoranschlag aufzunehmen.<br />

Weiters haben sich bei den Änderungen im ordentlichen Gemeindevoranschlag Änderungen<br />

ergeben. Nach § 70 der Bgld. Gemeindeordnung sind bei Abweichungen beim Voranschlag bei<br />

überplanmäßigen Ausgaben bzw. Kreditübertragungen Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich.<br />

Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt bleiben in gleicher<br />

Höhe wie im Voranschlag 2009 beschlossen bestehen.<br />

Auf die Erläuterungen zum Nachtragsvoranschlag wird verwiesen.<br />

Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig den<br />

1. Nachtragsvoranschlag 2009 in seinem ordentlichen Teil mit Mehreinnahmen von<br />

€ 62.900,— und Mindereinnahmen von € 62.900,— - somit mit einem finanziellen Ausgleich<br />

anzunehmen.<br />

4. Allfälliges<br />

a) SOS Kinderdorf, Kindergarten, Vorwurf: „Die ÖVP <strong>Pinkafeld</strong> agiert mit falschen<br />

Zahlen“<br />

StR Mag. Dr. Drexler meldet sich zu Wort und verliest aus dem Tagesordnungspunkt 9 der<br />

Gemeinderatssitzung vom 30. März 2009 folgendes Statement von Bgm. Mag. Maczek: „Seiner<br />

Meinung nach agiert die ÖVP <strong>Pinkafeld</strong> wieder mit falschen Zahlen, genauso wie vor ein paar<br />

Wochen als über den SOS Kinderdorf-Beitrag abgestimmt wurde. Damals hätte die Stadtgemeinde<br />

laut Wirtschaftsfachmann StR Mag. Dr. Drexler € 45.000,-- zahlen sollen, ….“.<br />

Nun verliest er seine Wortmeldung aus dem angesprochenem Protokoll: „StR Mag. Dr. Drexler<br />

berichtet, dass die ÖVP-Fraktion überschlagsmäßig errechnet hat, dass eine Kindergartengruppe<br />

mehr als € 25.000,-- kosten würde, ….“.<br />

StR Mag. Dr. Drexler fordert, dass derartige Behauptungen, der Wahrheit entsprechen sollten. Er<br />

gibt zu, dass er außerhalb einer Sitzung einmal gesagt hat, dass die ÖVP auf etwa einen Betrag von<br />

rund € 40.000,-- kommen würde und überreicht Bgm. Mag. Maczek eine entsprechende<br />

Berechnung. Laut dieser würden die Kosten für 25 Kinder sogar € 50.020,-- betragen, allerdings<br />

sind das die Voll- bzw. Gesamtkosten und diese müssten in fixe und variable Kosten getrennt und<br />

detailliert betrachtet werden. Nach Abzug von Fixkosten würden Kosten für eine<br />

Kindergartengruppe in der Höhe von ca. € 30.000,-- erwachsen. Rechnet man hierzu noch eine<br />

wahrscheinlich notwendige Investition in der Höhe von € 150.000,--, welche mittels Darlehen<br />

gedeckt und in 15 Jahren rückgezahlt werden würde, so kämen noch € 10.000,-- an jährlicher<br />

Tilgung (ohne Zinsen) hinzu und der Gesamtaufwand wären somit die errechneten € 40.000,--.


37<br />

Zusammenfassend stellt StR Mag. Dr. Drexler fest, dass man nicht einfach den Vorwurf machen<br />

darf, die ÖVP agiert mit falschen Zahlen, da die Zahlen nicht falsch und belegbar sind. Weiters<br />

warnt er vor verkürzten Rechnungen, die die Kosten minimieren, da nach Inangriffnahme eines<br />

entsprechenden Projektes am Ende die Gelder dafür fehlen. Als Stadtgemeinde soll man bei<br />

derartigen Vorhaben die tatsächlich zu erwartenden Kosten erheben und berücksichtigen. StR Mag.<br />

Dr. Drexler verwehrt sich noch einmal gegen den Vorwurf, dass die ÖVP mit falschen Zahlen<br />

agieren würde.<br />

Bgm. Mag. Maczek entgegnet, dass Mag. Pfeiffer die Kosten für eine Kindergartengruppe sehr<br />

wohl durchgerechnet hat und er verwehrt sich dagegen, dass dem Mag. Pfeiffer damit eine<br />

Unfähigkeit unterstellt werden würde. Weiters stellt er fest, dass StR Mag. Dr. Drexler den Auftrag<br />

bzw. den Eid darauf geleistet hat, nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu<br />

agieren und er somit gegen die Interessen der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> handelt und gegen das<br />

Budget agiert.<br />

Auch der Vizebgm. erlaubt sich, in gewisser Weise, gemeindefeindlich zu agieren. Die ganzen<br />

Presseaussendungen in den letzten Jahren haben sich gegen <strong>Pinkafeld</strong> gerichtet, das ganze<br />

Burgenland lacht über <strong>Pinkafeld</strong> bezüglich dieser Presseaussendungen. Außerdem hat er einem<br />

<strong>Pinkafeld</strong>er, der eine Schimmelpilzbildung in seiner Wohnung hat, geraten, nur die Hälfte seiner<br />

monatlichen Miete einzuzahlen. Die Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> hat diesen Missstand bereits<br />

überprüft und versucht diesen zu beheben. Bgm. Mag. Maczek sagt, dass dies gemeindefeindliche<br />

Aktionen sind und dass auch Vizebgm. Mag. Pickl einen Eid auf die Gemeindeordnung geleistet<br />

hat und auch der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet ist.<br />

StR Mag. Dr. Drexler findet die Feststellung interessant, dass er gegen das Budget agieren würde,<br />

da gerade auch von ihm der Vorschlag gekommen ist, den SOS Kinderdorf diesen Beitrag zu<br />

bezahlen, da die Übernahme dieser Gruppe mehr kosten würde. Die ÖVP hat daher nicht gegen das<br />

Budget agiert, da die ÖVP die beschlossene Vorgangsweise unterstützt hat. StR Mag. Dr. Drexler<br />

untersterstellt Mag. Pfeiffer keine Unfähigkeit, er sieht in dieser Berechnung allerdings eine<br />

gewisse „Schönfärberei“ in die gewünschte Richtung.<br />

Bgm. Mag. Maczek meint dazu, dass es jahrzehntelang einen SOS Kinderdorf Kindergarten und<br />

einen Privatkindergarten Eggerstorfer gegeben hat, die von der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> mit einem<br />

bestimmten Betrag pro Kind subventioniert worden sind. Jetzt plötzlich gibt es einen SOS<br />

Kinderdorf Präsidenten, der auch als Pressesprecher der ÖVP auftritt und plötzlich soll die<br />

Gemeinde zu den vollen Kosten des Kindergartens herangezogen werden.<br />

GR Bruckner entgegnet, dass das nichts mit irgendeinem ÖVP-Mann zu tun hat, sondern einzig und<br />

allein mit Spendenrückgang und daher für das SOS Kinderdorf nicht mehr finanzierbar ist.<br />

Vizebgm. Mag. Pickl verwehrt sich dagegen, dass er gegenüber der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong><br />

feindlich agiert, er versucht auch nur das Beste für die Stadtgemeinde zu erreichen und sicherlich<br />

nicht feindlich zu agieren. Auf nochmalige Rückfrage betreffend dieses Vorfalls durch Bgm. Mag.<br />

Maczek erklärt Vizebgm. Mag. Pickl, dass er von diesem besagten Mann über die<br />

Schimmelpilzbildung informiert wurde und er sich das angeschaut hat. Er hat ihn gefragt, ob die<br />

Möglichkeit der Bezahlung der halben Miete richtig wäre und er hat ihm gesagt, dass er das mit<br />

seiner Bank abklären soll, was er auch gemacht hat.


) Benefizveranstaltung für das SOS Kinderdorf am 09. Mai 2009<br />

38<br />

GR Ernst Halwachs berichtet, dass am 9. Mai 2009 ein Benefizturnier zugunsten des SOS<br />

Kinderdorfes <strong>Pinkafeld</strong> am Sportplatz <strong>Pinkafeld</strong> stattfinden wird. Neben dem FC Landtag, einer<br />

Mannschaft des SOS Kinderdorfes und der Ü-40 des SC <strong>Pinkafeld</strong>, sollte als 4. Mannschaft die<br />

Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> mitspielen. Da auf dem großen Fußballfeld gespielt wird, sind sicher 14<br />

bis 15 Mitspieler nötig und er bittet die Kollegen des Gemeinderates mitzumachen. Dressen in<br />

blau-weiß sind vorhanden.<br />

Da keine weiteren Beratungspunkte vorhanden waren, wurde die Sitzung um 10.40 Uhr<br />

geschlossen.<br />

v.g.g.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

OAM Hans Peter Heinerer eh. LAbg. Mag. Kurt Maczek eh.<br />

StR Ing. Wilhelm Pfeiffer<br />

GR Theodor Bruckner

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