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Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund

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3.3 <strong>Familie</strong>n mit niedrigem Einkommen gezielt unterstützen<br />

Für viele <strong>Familie</strong>n mit relativ niedrigen, aber gleichwohl<br />

beträchtlichen Arbeitseinkommen ist die bedürftigkeitsorientierte<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung Teil der Lebenswirklichkeit. Um<br />

Transferabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit zu verhindern, gibt es<br />

seit 2005 den Kinderzuschlag im Sinne einer Kombileistung <strong>für</strong><br />

den Niedriglohnsektor als <strong>Familie</strong>nleistung mit starkem<br />

arbeitsmarktpolitischen Bezug. Der Kinderzuschlag vermindert<br />

Armutsrisiken <strong>und</strong> Transferabhängigkeit gerade <strong>für</strong><br />

Mehrkinderfamilien, denn immer häufiger reicht auch ein (Vollzeit-)<br />

Einkommen <strong>für</strong> den Bedarf dieser <strong>Familie</strong>n nicht aus.<br />

Viele <strong>Familie</strong>n im Niedrigeinkommensbereich werden bereits heute<br />

durch den Kinderzuschlag spürbar gefördert. R<strong>und</strong> 36.000<br />

Haushalte mit r<strong>und</strong> 100.000 Kindern wurden durch den<br />

Kinderzuschlag unabhängig vom ergänzenden Arbeitslosengeld II<br />

- Bezug (Januar 2008).<br />

Der Kinderzuschlag trägt zu einer deutlichen Verbesserung des<br />

Haushaltseinkommens von durchschnittlich r<strong>und</strong> 240 Euro bei<br />

(2006). Dies entspricht je nach individueller Situation der <strong>Familie</strong> in<br />

der Regel r<strong>und</strong> 10 bis 15 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens.<br />

Er hat gleichzeitig große Wirkung auf die<br />

positiven Lebensperspektiven von Eltern <strong>und</strong> Kindern („Arbeit lohnt<br />

sich“) <strong>und</strong> trägt dazu bei, dass sich Transferabhängigkeit nicht<br />

tradiert.<br />

Regelung im Status Quo:<br />

Der Kinderzuschlag wird den Eltern gewährt, die mit ihrem<br />

Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf inkl. Wohnanteile decken<br />

können (Mindesteinkommensgrenze), aber aufgr<strong>und</strong> ihrer Kinder<br />

bedürftig entsprechend dem SGB II würden. Der Kinderzuschlag<br />

beträgt dann maximal 140 Euro pro Kind <strong>und</strong> kann <strong>für</strong> im Haushalt<br />

lebende Kinder unter 25 Jahre bezogen werden. Zusätzliches Erwerbseinkommen<br />

der Eltern mindert den KiZ um jeweils 70 Cent<br />

pro einem verdienten Euro. Andere Einkommen – auch eigene<br />

Einkommen der Kinder (insbes. Kindesunterhalt <strong>und</strong><br />

Unterhaltsvorschuss) – werden zu h<strong>und</strong>ert Prozent in Anrechnung<br />

gebracht. Es gibt eine Höchsteinkommensgrenze, die erreicht<br />

wird, wenn das Einkommen der Eltern den Bedarf der <strong>Familie</strong><br />

gänzlich deckt, ab dieser Grenze entfällt der Kinderzuschlag.<br />

Die Brücke zwischen Transferbezug <strong>und</strong> eigenständiger Sicherung<br />

des <strong>Familie</strong>nunterhalts ist schmal <strong>und</strong> brüchig. Für die betroffenen<br />

Eltern ist nur schwer zu erkennen, ob sie berechtigt sind, die<br />

Leistung zu beziehen. Denn die Mindesteinkommensgrenze<br />

variiert von Haushalt zu Haushalt mit den Wohnkosten der<br />

betroffenen <strong>Familie</strong>n. Die hohe Ablehnungsquote in der<br />

Antragstellung <strong>für</strong> die Leistung ist zu weit über 50 Prozent dem<br />

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