Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund
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3.3 <strong>Familie</strong>n mit niedrigem Einkommen gezielt unterstützen<br />
Für viele <strong>Familie</strong>n mit relativ niedrigen, aber gleichwohl<br />
beträchtlichen Arbeitseinkommen ist die bedürftigkeitsorientierte<br />
Gr<strong>und</strong>sicherung Teil der Lebenswirklichkeit. Um<br />
Transferabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit zu verhindern, gibt es<br />
seit 2005 den Kinderzuschlag im Sinne einer Kombileistung <strong>für</strong><br />
den Niedriglohnsektor als <strong>Familie</strong>nleistung mit starkem<br />
arbeitsmarktpolitischen Bezug. Der Kinderzuschlag vermindert<br />
Armutsrisiken <strong>und</strong> Transferabhängigkeit gerade <strong>für</strong><br />
Mehrkinderfamilien, denn immer häufiger reicht auch ein (Vollzeit-)<br />
Einkommen <strong>für</strong> den Bedarf dieser <strong>Familie</strong>n nicht aus.<br />
Viele <strong>Familie</strong>n im Niedrigeinkommensbereich werden bereits heute<br />
durch den Kinderzuschlag spürbar gefördert. R<strong>und</strong> 36.000<br />
Haushalte mit r<strong>und</strong> 100.000 Kindern wurden durch den<br />
Kinderzuschlag unabhängig vom ergänzenden Arbeitslosengeld II<br />
- Bezug (Januar 2008).<br />
Der Kinderzuschlag trägt zu einer deutlichen Verbesserung des<br />
Haushaltseinkommens von durchschnittlich r<strong>und</strong> 240 Euro bei<br />
(2006). Dies entspricht je nach individueller Situation der <strong>Familie</strong> in<br />
der Regel r<strong>und</strong> 10 bis 15 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens.<br />
Er hat gleichzeitig große Wirkung auf die<br />
positiven Lebensperspektiven von Eltern <strong>und</strong> Kindern („Arbeit lohnt<br />
sich“) <strong>und</strong> trägt dazu bei, dass sich Transferabhängigkeit nicht<br />
tradiert.<br />
Regelung im Status Quo:<br />
Der Kinderzuschlag wird den Eltern gewährt, die mit ihrem<br />
Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf inkl. Wohnanteile decken<br />
können (Mindesteinkommensgrenze), aber aufgr<strong>und</strong> ihrer Kinder<br />
bedürftig entsprechend dem SGB II würden. Der Kinderzuschlag<br />
beträgt dann maximal 140 Euro pro Kind <strong>und</strong> kann <strong>für</strong> im Haushalt<br />
lebende Kinder unter 25 Jahre bezogen werden. Zusätzliches Erwerbseinkommen<br />
der Eltern mindert den KiZ um jeweils 70 Cent<br />
pro einem verdienten Euro. Andere Einkommen – auch eigene<br />
Einkommen der Kinder (insbes. Kindesunterhalt <strong>und</strong><br />
Unterhaltsvorschuss) – werden zu h<strong>und</strong>ert Prozent in Anrechnung<br />
gebracht. Es gibt eine Höchsteinkommensgrenze, die erreicht<br />
wird, wenn das Einkommen der Eltern den Bedarf der <strong>Familie</strong><br />
gänzlich deckt, ab dieser Grenze entfällt der Kinderzuschlag.<br />
Die Brücke zwischen Transferbezug <strong>und</strong> eigenständiger Sicherung<br />
des <strong>Familie</strong>nunterhalts ist schmal <strong>und</strong> brüchig. Für die betroffenen<br />
Eltern ist nur schwer zu erkennen, ob sie berechtigt sind, die<br />
Leistung zu beziehen. Denn die Mindesteinkommensgrenze<br />
variiert von Haushalt zu Haushalt mit den Wohnkosten der<br />
betroffenen <strong>Familie</strong>n. Die hohe Ablehnungsquote in der<br />
Antragstellung <strong>für</strong> die Leistung ist zu weit über 50 Prozent dem<br />
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