11.01.2013 Aufrufe

Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund

Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund

Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ehepaar, 2 Kinder unter 14 Jahre, Warmmiete 559 Euro<br />

verfügbares Einkommen in Euro<br />

2500<br />

2250<br />

2000<br />

1750<br />

1500<br />

1250<br />

1000<br />

750<br />

1000<br />

1100<br />

Das Argument der Verwaltungsvereinfachung gilt auch <strong>für</strong> eine<br />

Aufhebung der Höchsteinkommensgrenze. Darüber hinaus<br />

gewährleistet eine Öffnung nach oben einen gleichmäßig<br />

ansteigenden Einkommensverlauf <strong>und</strong> ein stetiges Abschmelzen<br />

der Leistung. Hierdurch würden erwerbstätige <strong>Familie</strong>n erreicht,<br />

die zwar auch ohne Kinderzuschlag nicht bedürftig im Sinne des<br />

SGB II wären, deren Einkommenssituation aber dennoch,<br />

insbesondere mit mehreren Kindern oft als schwierig zu<br />

bezeichnen ist. Gerade diese <strong>Familie</strong>n profitieren nur wenig von<br />

Sozialstaffelungen oder der Reduzierung von Kosten aus sozialen<br />

Gründen, obgleich sie mit einem vergleichsweise niedrigen<br />

Haushaltseinkommen wirtschaften.<br />

Flankierend zur Lockerung der Einkommensgrenzen muss die<br />

Transferentzugsrate – d.h. die schrittweise Reduzierung der<br />

Leistung bei steigendem Erwerbseinkommen – reduziert werden.<br />

So werden stetige Einkommensverläufe ermöglicht <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

Anreize zur Steigerung des eigenen Einkommens gesetzt.<br />

Damit ist auch unter Berücksichtigung der Abschmelzung des<br />

Wohngeldes gewährleistet, dass steigende Bruttoeinkommen stets<br />

zu steigenden verfügbaren Einkommen führen. Einkommensplateaus<br />

wie im Status quo werden vermieden.<br />

Abbildung 4-4: Kinderzuschlag im Status quo <strong>und</strong> Gesamtkonzept,<br />

Wirkung auf die Einkommensverläufe<br />

1200<br />

1300<br />

1400<br />

1500<br />

1600<br />

1700<br />

1800<br />

1900<br />

2000<br />

2100<br />

Bruttolohn in Euro<br />

Quelle: Fraunhofer Institut 2008<br />

Status quo ohne Kinderzuschlag <strong>und</strong> Wohngeld (ALG II)<br />

Nettolohn geltendes Recht<br />

Nettolohn + Kindergeld<br />

Nettolohn + Kindergeld + Wohngeld<br />

Einkommensverlauf mit Kinderzuschlag <strong>und</strong> Wohngeld, Status quo<br />

Einkommensverlauf mit Kinderzuschlag Gesamtkonzept <strong>und</strong> Wohngeld neu<br />

2200<br />

2300<br />

2400<br />

2500<br />

2600<br />

2700<br />

2800<br />

2900<br />

3000<br />

Mittlerweile liegt der Gesetzentwurf der B<strong>und</strong>esregierung zur<br />

Weiterentwicklung des Kinderzuschlags vor. Danach wird die<br />

Mindesteinkommensgrenze auf einheitliche Beträge von 900 Euro<br />

brutto <strong>für</strong> Paare <strong>und</strong> 600 Euro brutto <strong>für</strong> Alleinerziehende festgesetzt<br />

<strong>und</strong> die Abschmelzrate <strong>für</strong> Erwerbseinkommen von 70 auf 50<br />

64

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!