L - Dortmund
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Tierkörperbeseitigung<br />
Tierkörper gehören aufgrund der von ihnen ausgehenden Seuchengefahr<br />
nicht in den Hausmüll.<br />
Tote Kleintiere, wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen usw., dürfen auf dem<br />
eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden.<br />
In Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und<br />
Plätze ist dies allerdings nicht erlaubt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestattung<br />
von Haustieren auf dem Tierfriedhof.<br />
Wer keinen Garten hat oder sein verstorbenes Haustier nicht vergraben<br />
möchte, kann sich an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt wenden.<br />
Ansprechpartner<br />
Ordnungsamt Veterinäramt 50-2 97 76, 50-2 55 64<br />
Tierbegräbnisse Am Rennweg 56 22 93 22<br />
Tierfriedhof <strong>Dortmund</strong> / Bochum (02 34) 49 32 02<br />
Tierschutz<br />
Tiere müssen ihrer Art entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und<br />
verhaltensgerecht untergebracht werden. Wer sich ein Haustier anschaffen<br />
möchte, sollte sich vor dem Kauf eingehend sowohl über die Ansprüche<br />
der jeweiligen Tierart als auch über die entsprechenden Artenschutzbestimmungen<br />
informieren.<br />
Darüber hinaus darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,<br />
Leiden oder Schäden zufügen (Tierschutzgesetz).<br />
Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt oder beim Tierschutz-Verein.<br />
Ansprechpartner<br />
Ordnungsamt Veterinäramt 50-2 97 76, 50-2 55 64<br />
Tierschutzverein 81 83 96<br />
Geschützte Arten