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T<br />

104<br />

Tierkörperbeseitigung<br />

Tierkörper gehören aufgrund der von ihnen ausgehenden Seuchengefahr<br />

nicht in den Hausmüll.<br />

Tote Kleintiere, wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen usw., dürfen auf dem<br />

eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden.<br />

In Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und<br />

Plätze ist dies allerdings nicht erlaubt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestattung<br />

von Haustieren auf dem Tierfriedhof.<br />

Wer keinen Garten hat oder sein verstorbenes Haustier nicht vergraben<br />

möchte, kann sich an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt wenden.<br />

Ansprechpartner<br />

Ordnungsamt Veterinäramt 50-2 97 76, 50-2 55 64<br />

Tierbegräbnisse Am Rennweg 56 22 93 22<br />

Tierfriedhof <strong>Dortmund</strong> / Bochum (02 34) 49 32 02<br />

Tierschutz<br />

Tiere müssen ihrer Art entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und<br />

verhaltensgerecht untergebracht werden. Wer sich ein Haustier anschaffen<br />

möchte, sollte sich vor dem Kauf eingehend sowohl über die Ansprüche<br />

der jeweiligen Tierart als auch über die entsprechenden Artenschutzbestimmungen<br />

informieren.<br />

Darüber hinaus darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,<br />

Leiden oder Schäden zufügen (Tierschutzgesetz).<br />

Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt oder beim Tierschutz-Verein.<br />

Ansprechpartner<br />

Ordnungsamt Veterinäramt 50-2 97 76, 50-2 55 64<br />

Tierschutzverein 81 83 96<br />

Geschützte Arten

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