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Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Objekte ausgewiesen, die<br />

von besonderer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

sind oder die der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes<br />

dienen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um naturnahe<br />

Teiche, Alleen oder sonstige Baumbestände, die in den Landschaftsplänen<br />

oder einer gesonderten Naturdenkmalverordnung verzeichnet sind.<br />

Ansprechpartner<br />

Umweltamt Untere Landschaftsbehörde 50-2 55 39<br />

Baumschutz • Landschaftsplan • Landschaftsschutzgebiete<br />

Gewässer<br />

Als Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes gelten alle Bäche,<br />

Flüsse und Seen, das Grundwasser und die Küstengewässer.<br />

Gewässer sind wichtige Bestandteile des Naturhaushalts und Lebensraum<br />

für viele Tiere und Pflanzen.<br />

Sie werden von den Menschen schon immer genutzt: zur Trinkwassergewinnung,<br />

Energieerzeugung, Abwasserentsorgung, Freizeitgestaltung, als<br />

Transportweg u.v.a.m.<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Wassergesetze der<br />

Länder sorgen dafür, dass Schutz und Nutzung der Gewässer miteinander in<br />

Einklang gebracht werden.<br />

Ansprechpartner<br />

Umweltamt Untere Wasserbehörde 50-2 56 85<br />

Umweltamt Umwelttelefon 50-2 54 22<br />

Gewässerschutz • Trinkwasser<br />

G<br />

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