L - Dortmund
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Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Objekte ausgewiesen, die<br />
von besonderer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
sind oder die der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes<br />
dienen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um naturnahe<br />
Teiche, Alleen oder sonstige Baumbestände, die in den Landschaftsplänen<br />
oder einer gesonderten Naturdenkmalverordnung verzeichnet sind.<br />
Ansprechpartner<br />
Umweltamt Untere Landschaftsbehörde 50-2 55 39<br />
Baumschutz • Landschaftsplan • Landschaftsschutzgebiete<br />
Gewässer<br />
Als Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes gelten alle Bäche,<br />
Flüsse und Seen, das Grundwasser und die Küstengewässer.<br />
Gewässer sind wichtige Bestandteile des Naturhaushalts und Lebensraum<br />
für viele Tiere und Pflanzen.<br />
Sie werden von den Menschen schon immer genutzt: zur Trinkwassergewinnung,<br />
Energieerzeugung, Abwasserentsorgung, Freizeitgestaltung, als<br />
Transportweg u.v.a.m.<br />
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Wassergesetze der<br />
Länder sorgen dafür, dass Schutz und Nutzung der Gewässer miteinander in<br />
Einklang gebracht werden.<br />
Ansprechpartner<br />
Umweltamt Untere Wasserbehörde 50-2 56 85<br />
Umweltamt Umwelttelefon 50-2 54 22<br />
Gewässerschutz • Trinkwasser<br />
G<br />
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