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Düngeverordnung<br />

Der Einsatz von Düngemitteln wie Gülle, Jauche, Geflügelkot und stickstoffhaltigen<br />

flüssigen Sekundärrohstoffdüngern wie Klärschlamm oder<br />

Biokompostabfall ist in der Düngeverordnung geregelt. Neben genauen<br />

Angaben über die zulässigen Mengen ist auch genau festgelegt, in welchen<br />

Zeiträumen sie eingesetzt werden dürfen. Vom 15. November bis 15. Januar<br />

dürfen diese Mittel nicht verwendet werden, wobei es Ausnahmeregelungen<br />

gibt.<br />

Zuständig für die Einhaltung der Verordnung ist die Landwirtschaftskammer<br />

NRW.<br />

Ansprechpartner<br />

Landwirtschaftskammer NRW (02303) 9 61 61 -43/-31/-45<br />

Kreisstelle Ruhr-Lippe<br />

Düngemittel • Gülle • Jauche<br />

D<br />

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