L - Dortmund
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Düngeverordnung<br />
Der Einsatz von Düngemitteln wie Gülle, Jauche, Geflügelkot und stickstoffhaltigen<br />
flüssigen Sekundärrohstoffdüngern wie Klärschlamm oder<br />
Biokompostabfall ist in der Düngeverordnung geregelt. Neben genauen<br />
Angaben über die zulässigen Mengen ist auch genau festgelegt, in welchen<br />
Zeiträumen sie eingesetzt werden dürfen. Vom 15. November bis 15. Januar<br />
dürfen diese Mittel nicht verwendet werden, wobei es Ausnahmeregelungen<br />
gibt.<br />
Zuständig für die Einhaltung der Verordnung ist die Landwirtschaftskammer<br />
NRW.<br />
Ansprechpartner<br />
Landwirtschaftskammer NRW (02303) 9 61 61 -43/-31/-45<br />
Kreisstelle Ruhr-Lippe<br />
Düngemittel • Gülle • Jauche<br />
D<br />
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