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Schneeglätte<br />

Bei Schnee- und Eisglätte sind die öffentlichen Stich- und Verbindungswege<br />

innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Fußgängerverkehr stattfindet,<br />

durch die Anlieger zu reinigen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass mit der Beseitigung von Schnee und Glätte<br />

mindestens um 7.00 Uhr begonnen werden muss, ab 20.00 Uhr können die<br />

Arbeiten eingestellt werden.<br />

Bei Glätte sind die Stich- und Verbindungswege sowie die Fahrbahnen und<br />

Gehwege insgesamt mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt, Granulate) zu<br />

bestreuen. Auftauende Stoffe (Streusalz) dürfen nur in dem Maße verwendet<br />

werden, wie es zur Beseitigung von Glätte unbedingt erforderlich ist.<br />

Zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke dürfen Auftaustoffe nicht<br />

eingesetzt werden.<br />

Auftauende Stoffe und mit Auftaustoffen durchsetzter Schnee dürfen nicht<br />

auf bepflanzte und begrünte Flächen aufgebracht werden.<br />

Ansprechpartner<br />

Ordnungsamt 50-2 27 37, 50-2 45 39, 50-2 75 27<br />

Schrott<br />

Straßenreinigung<br />

Schrott kann weder über die Haus- noch über die Sperrmüllabfuhr entsorgt<br />

werden.<br />

Altmetalle können an den Recyclinghöfen der EDG oder direkt bei einem<br />

Altmetallhändler zur Wiederverwertung abgegeben werden.<br />

Ansprechpartner:<br />

EDG Abfallberatung 9 111-111<br />

Umweltamt Umwelttelefon 50-2 54 22<br />

S<br />

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