L - Dortmund
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Schneeglätte<br />
Bei Schnee- und Eisglätte sind die öffentlichen Stich- und Verbindungswege<br />
innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Fußgängerverkehr stattfindet,<br />
durch die Anlieger zu reinigen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass mit der Beseitigung von Schnee und Glätte<br />
mindestens um 7.00 Uhr begonnen werden muss, ab 20.00 Uhr können die<br />
Arbeiten eingestellt werden.<br />
Bei Glätte sind die Stich- und Verbindungswege sowie die Fahrbahnen und<br />
Gehwege insgesamt mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt, Granulate) zu<br />
bestreuen. Auftauende Stoffe (Streusalz) dürfen nur in dem Maße verwendet<br />
werden, wie es zur Beseitigung von Glätte unbedingt erforderlich ist.<br />
Zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke dürfen Auftaustoffe nicht<br />
eingesetzt werden.<br />
Auftauende Stoffe und mit Auftaustoffen durchsetzter Schnee dürfen nicht<br />
auf bepflanzte und begrünte Flächen aufgebracht werden.<br />
Ansprechpartner<br />
Ordnungsamt 50-2 27 37, 50-2 45 39, 50-2 75 27<br />
Schrott<br />
Straßenreinigung<br />
Schrott kann weder über die Haus- noch über die Sperrmüllabfuhr entsorgt<br />
werden.<br />
Altmetalle können an den Recyclinghöfen der EDG oder direkt bei einem<br />
Altmetallhändler zur Wiederverwertung abgegeben werden.<br />
Ansprechpartner:<br />
EDG Abfallberatung 9 111-111<br />
Umweltamt Umwelttelefon 50-2 54 22<br />
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