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Zur Einleitung des gereinigten Abwassers muss, wie bei allen anderen Kläranlagen,<br />

ein entsprechendes Gewässer vorhanden sein. Einleitungen in das<br />

Grundwasser (GW) werden in der Regel nur genehmigt, wenn bei ausreichender<br />

Sickerfähigkeit des Bodens ein genügend großer GW-Abstand vorhanden<br />

und eine Gefährdung der Trinkwassergewinnung auszuschließen ist.<br />

Ansprechpartner<br />

Umweltamt Untere Wasserbehörde 50-2 56 84, 50-2 60 43<br />

Abwasser • Gewässerschutz • Grundwasser<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Pflanzenschutzmittel (Pestizide) schützen Pflanzen vor Schadorganismen,<br />

verhindern oder beheben Nährstoffmangel oder erhöhen ihre Widerstandsfähigkeit.<br />

Sie dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanweisung auf gärtnerisch<br />

genutzten Flächen angewendet werden. Befestigte Flächen zählen<br />

nicht dazu und dürfen daher nicht mit Pestiziden behandelt werden.<br />

Man unterscheidet: Insektizide (gegen Insekten), Fungizide (gegen Pilze),<br />

Herbizide (gegen Wildkräuter) u.v.m. Diese Einteilung täuscht eine gezielte<br />

Wirkung vor, die aber nur selten gegeben ist. Darüber hinaus sind viele unerwünschte<br />

Nebenwirkungen bekannt. Bei der Anwendung erreicht nur ein<br />

Teil der Pflanzenschutzmittel sein Ziel. Der andere dringt in den Boden ein<br />

und gelangt durch Auswaschung auch ins Grundwasser. Vergiftete Schnecken<br />

schaden beispielsweise dem nützlichen Igel und Singvögel verenden,<br />

weil sie vergiftete Insekten fressen und an ihre Brut verfüttern. Außerdem<br />

können die Gifte Rückstände auf Obst und Gemüse hinterlassen und die<br />

Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sollte auf den Einsatz von<br />

Giften in Gärten grundsätzlich verzichtet werden.<br />

Reste von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln können über<br />

die Schadstoffsammlung der EDG entsorgt werden. In haushaltsüblichen<br />

Mengen ist die Abgabe gebührenfrei.<br />

Über den sachgerechten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und deren Auswirkungen<br />

auf Pflanzen- und Tierwelt informiert die Landwirtschaftskammer<br />

Westfalen-Lippe.

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