INVESTITIONEN IN ÖSTERREICH: STEUERLICHE ASPEKTE - TMG
INVESTITIONEN IN ÖSTERREICH: STEUERLICHE ASPEKTE - TMG
INVESTITIONEN IN ÖSTERREICH: STEUERLICHE ASPEKTE - TMG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
www.investinaustria.at<br />
Art der Dienstleistung Ort der Dienstleistung alt Ort der Dienstleistung neu Inkrafttreten<br />
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen<br />
an Bord eines Schiffes/<br />
Luftfahrzeugs/ einer<br />
Eisenbahn in der EU<br />
von wo aus der Unternehmer sein Unternehmen<br />
betreibt (Generalklausel)<br />
übrige von wo aus der Unternehmer sein Unternehmen<br />
betreibt (Generalklausel)<br />
Vermietung von Beförderungsmitteln<br />
kurzfristig von wo aus der Unternehmer sein Unternehmen<br />
betreibt (Generalklausel)<br />
Abgangsort des jeweiligen Personen -<br />
beförderungsmittels<br />
wo der Unternehmer ausschließlich oder<br />
zum wesentlichen Teil tätig wird<br />
wo das Beförderungsmittel tatsächlich zur<br />
Verfügung gestellt wird*<br />
nicht kurzfristig von wo aus der Unternehmer sein Unternehmen<br />
betreibt (B2C-Generalklausel)*<br />
-<br />
Sportboote wo das Beförde-rungsmittel tatsächlich zur<br />
Verfügung gestellt wird, wenn der leistende<br />
Unternehmer von dort sein Unternehmen<br />
betreibt<br />
2013<br />
übrige wo der Empfänger seinen Wohnsitz hat 2013<br />
Vermittlungsleistungen wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird<br />
bzw wo der Unternehmer sein Unternehmen<br />
betreibt (Katalogleistung an EU) bzw wo der<br />
Empfänger seinen Wohnsitz hat (Katalogleistung<br />
an Nicht-EU)<br />
wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird 2010<br />
Generalklausel von wo aus der Unternehmer sein Unternehmen<br />
betreibt (Generalklausel)<br />
von wo aus der Unternehmer sein Unternehmen<br />
betreibt (B2C-Generalklausel)*<br />
*) bei den genannten Dienstleistungen ist der Bundesminister für Finanzen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen<br />
ermächtigt,durch Verordnung festzulegen, dass sich der Leistungsort danach richtet, wo die sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird.<br />
4.4 Befreiungsbestimmungen<br />
Es gibt verschiedene Befreiungsbestimmungen. Die meisten<br />
ziehen den Verlust des Vorsteuerabzuges nach sich (unechte<br />
Steuerbefreiungen).<br />
4.5 Steuerliche Bemessungsgrundlage<br />
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen wird die Umsatzsteuer<br />
von dem Entgelt erhoben, das für die Lieferung/Leistung (<br />
exklusive Umsatzsteuer) gezahlt wird.<br />
Die steuerliche Bemessungsgrundlage für eingeführte Waren<br />
ist der Kaufpreis zuzüglich jeglicher Zollgebühren oder zu zahlender<br />
Zollabgaben, Verbrauchsteuern (sofern gegeben) sowie<br />
Transportkosten an den ersten Lieferort innerhalb der Europäischen<br />
Union, sofern diese nicht im Kaufpreis enthalten sind.<br />
4.6 Steuersätze<br />
2010<br />
2010<br />
2010<br />
Der allgemeine Steuersatz beträgt 20 Prozent. Der reduzierte<br />
Steuersatz von 10 Prozent findet Anwendung u.a. auf Nahrungsmittel,<br />
Tierzucht, landwirtschaftliche Maschinen und<br />
Ausrüstungsgegenstände, Bücher und Antiquitäten, Beherbergung,<br />
privat geführte Kinos, Theater und Museen, Beförderung<br />
von Personen sowie auf die Lieferung von Arzneimitteln.<br />
4.7 Steuererklärungen und Zahlung der Steuer<br />
Der Unternehmer muss grundsätzlich eine monatliche Steuererklärung<br />
(= Umsatzsteuervoranmeldung) abgeben. Der entsprechende<br />
Betrag ist bis spätestens am 15. des auf den betreffenden<br />
Monat zweitfolgenden Monats zu bezahlen. Jedes Steuerguthaben<br />
kann auf andere Steuerschulden angerechnet oder über<br />
Antrag auf ein Bankkonto gutgeschrieben werden.<br />
Zusätzlich ist eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben,<br />
die die Umsatzsteuer sowie die Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer<br />
des Wirtschaftsjahres zusammenfasst. Die monatlichen<br />
Zahlungen werden als Vorauszahlungen für die jährliche Steuerschuld<br />
betrachtet. Die jährliche Umsatzsteuererklärung muss<br />
-<br />
25