Damenstift Metelen Damenstift Metelen
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Ausführlicher ist die neue Kleiderordnung für den Chordienst für das<br />
Ende der Stiftszeit belegt. (Protokollbuch der Kapitelversammlung<br />
vom 20. September 1799) Die Stiftsfräulein gingen nach alt<br />
hergebrachter Ordnung in ihrem ersten Residenzjahr wie folgt<br />
gekleidet: Sie trugen einen „schwarzwollenen Rock mit weißem<br />
Mantel, eine Haube von dichtem Kammer- oder Schlesiertuch; in<br />
Chor- und Kirchendiensten zwei vom Haupte abhangende Flügel,<br />
Palatins genannt, vom nämlichen Tuch; ein Halstuch von dichtem<br />
Nesseltuch nebst gleichem Schürztuch oder von weißem Linnen, auf<br />
jedem Arm eine so genannte Stucke.“ Dabei handelte es sich um ein<br />
Gewebe aus Leinen oder Wolltuch. Ausgeschlossen wurde Seide, wie<br />
im Protokoll zu lesen ist: „Es durfte aber nicht das mindeste von Seide<br />
getragen werden. In dem hiernach folgenden Ranzeljahr (eine Art<br />
Probejahr) musste das Fräulein ebenfalls einen Mantel tragen; nur war<br />
erlaubt einen schwarzseidenen Rock, Haube von Gaze, Blenden und<br />
Spitze mit schwarz- oder weißseidenem Bande zu tragen und statt der<br />
im ersten Jahre getragenen Flügel oder Palatins eine Ranzel<br />
(Kopftuch), bald groß, bald klein, der Chorordnung gemäß, täglich in<br />
der Kirche nebst Beibehaltung der Stucken zu tragen.“<br />
Im selben Jahr beschloss die Kapitelversammlung eine weitergehende<br />
Veränderung. Gegen Hinterlegung von 60 Reichstalern sollte „der<br />
Mantel nebst übrigen oben genannten zugehörigen Kleidungsstücken<br />
gänzlich abgeschafft sein und den Residenzfräulein sollte in diesen<br />
beiden Jahren, (gemeint sind wohl das erste Jahr der Residenz und das<br />
Probejahr), sonst anständige weiße Kleidung erlaubt werden mit dem<br />
Vorbehalt, dass in diesen zwei Jahren für Band und Seide nur<br />
schwarze oder weiße Farbe gebraucht werde.“<br />
Als 1821 der Nachlass des ehemaligen Stiftsfräulein Sophia Louise<br />
von Nagel zu Ittlingen versteigert wurde, ergab sich ein ganz anderes<br />
Bild. -Wir erinnern uns, dass 1811 das Stift durch Erlass Napoleons<br />
von 1810 endgültig aufgehoben worden war und die Damen teils das<br />
Stift verlassen, teils bis zu ihrem Lebensende in <strong>Metelen</strong> geblieben<br />
waren.- Der Nachlass der Sophie Louise also zeigte in der Hauptsache<br />
Seidenkleider: zwei blaue, drei weiße, zwei schwarze, ein gelb<br />
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gestreiftes und ein blau gestreiftes. Je nach Situation trug sie dazu<br />
einen seidenen Hut oder einen Strohhut. Von Stiftsdamenkleidung<br />
keine Spur mehr. Den seidenen Hut ersteigerte übrigens die ehemalige<br />
Stiftsbedienstete, Köchin und Haushälterin Christiane Heuer, die<br />
Kleider erwarben das ehemalige Stiftsfräulein Clara von Oer, die bis<br />
zu ihrem Tode in <strong>Metelen</strong> lebte, Frau von Delwig, eine Schwester der<br />
Sophia Louise und die <strong>Metelen</strong>er jüdischen Kaufleute Isaac<br />
Gottschalk, David Abraham, ein gewisser Samson Hirsch und J.D.<br />
Grotta aus Burgsteinfurt. David Abraham handelte übrigens mit<br />
Ellenware, also mit Stoffen jeder Art und war gleichzeitig Metzger.<br />
Von ihm hatte Sophia Louise zu Lebzeiten sowohl Fleisch bezogen<br />
als auch Stoffe wie Bibertuch, Seide, weißen und schwarzen Taft,<br />
schwarze Laken, grünes Tuch, Leinen- und Seidenband und anderes.<br />
Aufnahme ins <strong>Damenstift</strong> <strong>Metelen</strong> 1793<br />
Karoline von Kolff, verheiratete von Graes, berichtete 1819 über ihre<br />
Aufnahme als Stiftsdame des Stifts <strong>Metelen</strong>: Im Jahr 1793 oder 1794<br />
sei sie aufgeschworen worden. Zwar sei ihr Name durch ein Versehen<br />
nicht im Personaletat des Stifts von 1812 verzeichnet worden, aber der<br />
Münstersche Staatskalender habe sie als Stiftsdame von <strong>Metelen</strong><br />
geführt. Auch das Stiftsprotokoll jenes Jahres belege ihre Aufnahme,<br />
ebenso die Tatsache, dass sie einen Stiftsorden besitze, der nur von<br />
aufgeschworenen Damen getragen werden durfte. Da sie im<br />
Aufschwörungsjahr noch sehr jung gewesen sei, habe sie ihre Stelle<br />
nicht angetreten. Zum Ablauf gab sie 1819 folgende Erklärung ab:<br />
Ihre Familie habe die Präbende für <strong>Metelen</strong> gekauft. Das benötigte<br />
Kapital sei von ihrem Kinderteil abgezogen worden. Die<br />
Statutengelder für den Eintritt ins Stift habe ihre Familie damals noch<br />
nicht gezahlt, da der Betrag erst beim Eintritt erlegt werden musste.<br />
Als weitere Stiftsdamen, die nicht angetreten hatten, nannte sie<br />
Sophie Droste von Vischering und Mathilde von Twickel für Nottuln.