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Damenstift Metelen Damenstift Metelen

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Ausführlicher ist die neue Kleiderordnung für den Chordienst für das<br />

Ende der Stiftszeit belegt. (Protokollbuch der Kapitelversammlung<br />

vom 20. September 1799) Die Stiftsfräulein gingen nach alt<br />

hergebrachter Ordnung in ihrem ersten Residenzjahr wie folgt<br />

gekleidet: Sie trugen einen „schwarzwollenen Rock mit weißem<br />

Mantel, eine Haube von dichtem Kammer- oder Schlesiertuch; in<br />

Chor- und Kirchendiensten zwei vom Haupte abhangende Flügel,<br />

Palatins genannt, vom nämlichen Tuch; ein Halstuch von dichtem<br />

Nesseltuch nebst gleichem Schürztuch oder von weißem Linnen, auf<br />

jedem Arm eine so genannte Stucke.“ Dabei handelte es sich um ein<br />

Gewebe aus Leinen oder Wolltuch. Ausgeschlossen wurde Seide, wie<br />

im Protokoll zu lesen ist: „Es durfte aber nicht das mindeste von Seide<br />

getragen werden. In dem hiernach folgenden Ranzeljahr (eine Art<br />

Probejahr) musste das Fräulein ebenfalls einen Mantel tragen; nur war<br />

erlaubt einen schwarzseidenen Rock, Haube von Gaze, Blenden und<br />

Spitze mit schwarz- oder weißseidenem Bande zu tragen und statt der<br />

im ersten Jahre getragenen Flügel oder Palatins eine Ranzel<br />

(Kopftuch), bald groß, bald klein, der Chorordnung gemäß, täglich in<br />

der Kirche nebst Beibehaltung der Stucken zu tragen.“<br />

Im selben Jahr beschloss die Kapitelversammlung eine weitergehende<br />

Veränderung. Gegen Hinterlegung von 60 Reichstalern sollte „der<br />

Mantel nebst übrigen oben genannten zugehörigen Kleidungsstücken<br />

gänzlich abgeschafft sein und den Residenzfräulein sollte in diesen<br />

beiden Jahren, (gemeint sind wohl das erste Jahr der Residenz und das<br />

Probejahr), sonst anständige weiße Kleidung erlaubt werden mit dem<br />

Vorbehalt, dass in diesen zwei Jahren für Band und Seide nur<br />

schwarze oder weiße Farbe gebraucht werde.“<br />

Als 1821 der Nachlass des ehemaligen Stiftsfräulein Sophia Louise<br />

von Nagel zu Ittlingen versteigert wurde, ergab sich ein ganz anderes<br />

Bild. -Wir erinnern uns, dass 1811 das Stift durch Erlass Napoleons<br />

von 1810 endgültig aufgehoben worden war und die Damen teils das<br />

Stift verlassen, teils bis zu ihrem Lebensende in <strong>Metelen</strong> geblieben<br />

waren.- Der Nachlass der Sophie Louise also zeigte in der Hauptsache<br />

Seidenkleider: zwei blaue, drei weiße, zwei schwarze, ein gelb<br />

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gestreiftes und ein blau gestreiftes. Je nach Situation trug sie dazu<br />

einen seidenen Hut oder einen Strohhut. Von Stiftsdamenkleidung<br />

keine Spur mehr. Den seidenen Hut ersteigerte übrigens die ehemalige<br />

Stiftsbedienstete, Köchin und Haushälterin Christiane Heuer, die<br />

Kleider erwarben das ehemalige Stiftsfräulein Clara von Oer, die bis<br />

zu ihrem Tode in <strong>Metelen</strong> lebte, Frau von Delwig, eine Schwester der<br />

Sophia Louise und die <strong>Metelen</strong>er jüdischen Kaufleute Isaac<br />

Gottschalk, David Abraham, ein gewisser Samson Hirsch und J.D.<br />

Grotta aus Burgsteinfurt. David Abraham handelte übrigens mit<br />

Ellenware, also mit Stoffen jeder Art und war gleichzeitig Metzger.<br />

Von ihm hatte Sophia Louise zu Lebzeiten sowohl Fleisch bezogen<br />

als auch Stoffe wie Bibertuch, Seide, weißen und schwarzen Taft,<br />

schwarze Laken, grünes Tuch, Leinen- und Seidenband und anderes.<br />

Aufnahme ins <strong>Damenstift</strong> <strong>Metelen</strong> 1793<br />

Karoline von Kolff, verheiratete von Graes, berichtete 1819 über ihre<br />

Aufnahme als Stiftsdame des Stifts <strong>Metelen</strong>: Im Jahr 1793 oder 1794<br />

sei sie aufgeschworen worden. Zwar sei ihr Name durch ein Versehen<br />

nicht im Personaletat des Stifts von 1812 verzeichnet worden, aber der<br />

Münstersche Staatskalender habe sie als Stiftsdame von <strong>Metelen</strong><br />

geführt. Auch das Stiftsprotokoll jenes Jahres belege ihre Aufnahme,<br />

ebenso die Tatsache, dass sie einen Stiftsorden besitze, der nur von<br />

aufgeschworenen Damen getragen werden durfte. Da sie im<br />

Aufschwörungsjahr noch sehr jung gewesen sei, habe sie ihre Stelle<br />

nicht angetreten. Zum Ablauf gab sie 1819 folgende Erklärung ab:<br />

Ihre Familie habe die Präbende für <strong>Metelen</strong> gekauft. Das benötigte<br />

Kapital sei von ihrem Kinderteil abgezogen worden. Die<br />

Statutengelder für den Eintritt ins Stift habe ihre Familie damals noch<br />

nicht gezahlt, da der Betrag erst beim Eintritt erlegt werden musste.<br />

Als weitere Stiftsdamen, die nicht angetreten hatten, nannte sie<br />

Sophie Droste von Vischering und Mathilde von Twickel für Nottuln.

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