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Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Deutschland (PDF, 368 ...

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Probleme des Gesetzesvollzugs <strong>und</strong> des<br />

Opferschutzes<br />

KAPITEL 5<br />

5.1 SPANNUNGEN ZWISCHEN EINEM KRIMINALISTISCHEN UND EINEM MENSCHEN<br />

RECHTSBASIERTEN ANSATZ<br />

Gemäß der UN Recommended Pr<strong>in</strong>ciples and Guidel<strong>in</strong>es on Human Rights and Human<br />

Traffick<strong>in</strong>g (Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Richtl<strong>in</strong>ien zu Menschenrechten <strong>und</strong> <strong>Menschenhandel</strong> der<br />

Vere<strong>in</strong>ten Nationen), sollte der Schutz der Opferrechte Vorrang vor der Bekämpfung des<br />

organisierten Verbrechens haben. In vielen Ländern konzentriert man sich beim<br />

<strong>Menschenhandel</strong> jedoch auf die Verbrechensbekämpfung. Das neue deutsche Gesetz<br />

gegen illegale Beschäftigung, das im August 2004 <strong>in</strong> Kraft trat, stattet die Polizei mit<br />

mehr Befugnissen aus, um illegale Beschäftigung zu kontrollieren <strong>und</strong> sieht härtere<br />

Sanktionen gegen die Täter vor - sowohl gegen Arbeitgeber als auch illegal arbeitenden<br />

Arbeitnehmern. Das Ziel der neuen Gesetzgebung besteht nach Angaben des<br />

Gesetzgebers dar<strong>in</strong>, dass “die negativen Auswirkungen der Schwarzarbeit <strong>und</strong> damit die<br />

Notwendigkeit, Schwarzarbeit im Interesse aller ehrlichen Steuer- <strong>und</strong> Beitragszahler zu<br />

verr<strong>in</strong>gern, <strong>in</strong> stärkerem Maße als bisher deutlich gemacht (werden). Die Maßnahmen<br />

werden präventiv dazu beitragen, dass e<strong>in</strong> neues Unrechtsbewusstse<strong>in</strong> <strong>in</strong> der<br />

Bevölkerung entsteht <strong>und</strong> dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz der Schwarzarbeit<br />

deutlich s<strong>in</strong>kt” (B<strong>und</strong>estag, 2003: S. 2).<br />

Der Beweggr<strong>und</strong> der Regierungspolitik für e<strong>in</strong>en auf Verbrechensbekämpfung basierten<br />

Ansatz wurde vom B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales wie folgt charakterisiert:<br />

“Zum Schutz ausländischer illegaler Arbeitnehmer vor Ausbeutung verhängt<br />

<strong>Deutschland</strong> e<strong>in</strong>e Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug oder e<strong>in</strong>e Geldstrafe für<br />

Arbeitgeber, wenn die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen erheblich von denen vergleichbarer deutscher<br />

Arbeitnehmer abweichen. Die Verhängung e<strong>in</strong>er Freiheitsstrafe zwischen sechs<br />

Monaten <strong>und</strong> fünf Jahren ist <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> schweren Fällen möglich. Die Bestimmung<br />

zielt ebenfalls darauf ab, die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten”<br />

(Irlenkäuser, 2000: S. 153).<br />

Die jüngsten Gesetzesreformen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> s<strong>in</strong>d diesem Gr<strong>und</strong>pr<strong>in</strong>zip gefolgt, sie<br />

enthielten ke<strong>in</strong>e wesentliche Reform e<strong>in</strong>schlägiger Bestimmungen zur effektiven<br />

Verstärkung der Rechte der Opfer im Arbeits-, Sozial, Straf- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>wanderungsrecht.<br />

Ausländische Arbeitnehmer begehen immer noch e<strong>in</strong>e strafbare Handlung, wenn sie<br />

sich ohne die erforderlichen Rechtstitel im Land aufhalten <strong>und</strong> arbeiten. Das erschwert<br />

die Durchsetzung des neuen Gesetzes gegen den <strong>Menschenhandel</strong>, da die Opfer von<br />

Ausbeutung der Arbeitskraft nicht motiviert werden, Anzeige zu erstatten. Jedoch bes-<br />

timmt die kürzlich überarbeitete Verordnung zum Aufenthaltsgesetz, die am 1. Januar<br />

2005 <strong>in</strong> Kraft trat, folgendes:<br />

<strong>Menschenhandel</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 65

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