Luftrecht
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<strong>Luftrecht</strong><br />
Frage 69 (8811)<br />
In Höhen von mehr als 450 m GND darf Kunstflug mit Passagieren durchgeführt<br />
werden, wenn<br />
Ader Pilot die Kunstflugberechtigung besitzt und das Flugzeug dafür<br />
zugelassen ist.<br />
Bder Pilot die Kunstflugberechtigung besitzt.<br />
Cdas Flugzeug dafür zugelassen ist, die Passagiere damit einverstanden<br />
sind und die Landesluftfahrt-Behörde zugestimmt hat.<br />
» Dder Pilot die Kunstflugberechtigung besitzt, das Flugzeug dafür zugelassen<br />
ist und die Passagiere damit einverstanden sind.<br />
Frage 70 (8812)<br />
In der Umgebung eines Landeplatzes will ein Luftfahrzeugführer Kunstflug<br />
durchführen. Hierzu ist<br />
Aein Flugplan<br />
Bdie Zustimmung der nächstgelegenen Flugverkehrskontrollstelle<br />
Cdie Zustimmung des Halters<br />
» Ddie Zustimmung der Luftaufsicht<br />
erforderlich.<br />
Frage 71 (8813)<br />
Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen bedürfen der Erlaubnis<br />
Ades Luftfahrt-Bundesamtes.<br />
Bder Luftfahrtbehörde des Landes, in deren Zuständigkeitsbereich geschleppt<br />
werden soll.<br />
» Cder Luftfahrtbehörde des Landes in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz<br />
hat.<br />
Dder örtlichen Luftaufsicht.<br />
Frage 73 (8815)<br />
Ein Luftfahrzeugführer hat die Absicht, ein Luftfahrzeug mit einer Reklamebeschrift<br />
ung zu versehen. Benötigt er für diese Art von Reklameflügen eine Erlaubnis?<br />
» A Nein<br />
BJa, eine Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes<br />
CJa, eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde<br />
DNur dann, wenn das Flugzeug nicht ausschließlich im Vereinsflugbetrieb<br />
eingesetzt wird