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Luftrecht

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<strong>Luftrecht</strong><br />

Frage 5 (8751)<br />

Verweigert werden kann nach dem Abkommen von Chicago (ICAO-Abkommen)<br />

einem deutschen Staatsangehörigen mit ausländischer Luftfahrererlaubnis<br />

in Deutschland<br />

Adie Umschreibung der Erlaubnis<br />

Bdie Verlängerung der Erlaubnis<br />

Cdie Erneuerung der Erlaubnis<br />

» Ddie Anerkennung der Erlaubnis<br />

Frage 6 (8752)<br />

Ein Verzeichnis der Flughäfen und sonstigen Flugplätzen mit Zollabfertigung<br />

ist enthalten in der<br />

AICAO-Karte » BAIP VFR, AD<br />

CLuftVO, Anlage 5<br />

DAIP VFR, Gen<br />

Frage 7 (8753)<br />

Bei grenzüberschreitenden Flügen in oder aus einem Land, das nicht dem<br />

Schengener Abkommen unterliegt, dürfen<br />

» AEinflüge in und Ausflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur nach<br />

oder von einem Flugplatz, der als Grenzübergangsstelle zugelassen<br />

ist, durchgeführt werden.<br />

BEinflüge in die Bundesrepublik Deutschland generell durchgeführt werden.<br />

CEinflüge in und Ausflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur nach<br />

oder von Flughäfen durchgeführt werden.<br />

DAusflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur von einem Verkehrslandeplatz<br />

durchgeführt werden.<br />

Frage 8 (8754)<br />

Der Ausweis als Luftfahrzeugführer (Luftfahrerschein) ist nicht mitzuführen<br />

Abei Platzflügen.<br />

» Bbei der Hallenunterstellung.<br />

Cbeim Rollen.<br />

Dbeim technischen Überprüfungsflug.

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