Luftrecht
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<strong>Luftrecht</strong><br />
Frage 5 (8751)<br />
Verweigert werden kann nach dem Abkommen von Chicago (ICAO-Abkommen)<br />
einem deutschen Staatsangehörigen mit ausländischer Luftfahrererlaubnis<br />
in Deutschland<br />
Adie Umschreibung der Erlaubnis<br />
Bdie Verlängerung der Erlaubnis<br />
Cdie Erneuerung der Erlaubnis<br />
» Ddie Anerkennung der Erlaubnis<br />
Frage 6 (8752)<br />
Ein Verzeichnis der Flughäfen und sonstigen Flugplätzen mit Zollabfertigung<br />
ist enthalten in der<br />
AICAO-Karte » BAIP VFR, AD<br />
CLuftVO, Anlage 5<br />
DAIP VFR, Gen<br />
Frage 7 (8753)<br />
Bei grenzüberschreitenden Flügen in oder aus einem Land, das nicht dem<br />
Schengener Abkommen unterliegt, dürfen<br />
» AEinflüge in und Ausflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur nach<br />
oder von einem Flugplatz, der als Grenzübergangsstelle zugelassen<br />
ist, durchgeführt werden.<br />
BEinflüge in die Bundesrepublik Deutschland generell durchgeführt werden.<br />
CEinflüge in und Ausflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur nach<br />
oder von Flughäfen durchgeführt werden.<br />
DAusflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur von einem Verkehrslandeplatz<br />
durchgeführt werden.<br />
Frage 8 (8754)<br />
Der Ausweis als Luftfahrzeugführer (Luftfahrerschein) ist nicht mitzuführen<br />
Abei Platzflügen.<br />
» Bbei der Hallenunterstellung.<br />
Cbeim Rollen.<br />
Dbeim technischen Überprüfungsflug.