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In der Landesgeschäftsstelle des AMS Wien<br />
wurden im Jahr 2009 insgesamt 79 Anträge für<br />
selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte aus<br />
Drittstaaten bearbeitet und dazu Gutachten nach<br />
§ 24 AuslBG (über den gesamtwirtschaftlichen<br />
Nutzen der Tätigkeit) an die Aufenthaltsbehörde<br />
als Entscheidungsgrundlage übermittelt.<br />
Allgemeines<br />
Folgende Berechtigungen nach dem AuslBG hat<br />
das AMS Wien im Jahr 2009 erteilt bzw. ausgestellt<br />
(siehe Tabelle):<br />
37<br />
Zusätzlich hat das AMS Wien 860 Bestätigungen<br />
für Familienangehörige (Ehegatten und Kinder)<br />
von österreichischen StaatsbürgerInnen bzw. EWR-<br />
BürgerInnen über das Vorliegen der Ausnahme<br />
vom Geltungsbereich des AuslBG ausgestellt<br />
(2008: 1.026 Bestätigungen).<br />
Im Jahr 2009 hat die Landesgeschäftsstelle des<br />
AMS Wien außerdem 646 Berufungsverfahren<br />
nach dem AuslBG (minus 39 gegenüber 2008)<br />
abgewickelt.<br />
AuslBG 2009 Veränderung zum Vorjahr<br />
Berechtigungen nach dem AuslBG 16.737 - 482 - 2,8 %<br />
davon Beschäftigungsbewilligungen 7.942 - 606 - 7,1 %<br />
Arbeitserlaubnisse 219 - 75 - 25,5 %<br />
Befreiungsscheine 1.610 - 1.081 - 40,2 %<br />
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