13.01.2013 Aufrufe

1,36 MB - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Miesbach ...

1,36 MB - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Miesbach ...

1,36 MB - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Miesbach ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aktionstag „Wertschöpfung im Wald“<br />

Die Woche des Waldes 2010 stand unter dem Motto „Wertschöpfung im Wald -<br />

Forstwirtschaft schafft Leben!“. Ideal, um mit unseren Partnern des Impuls Forst <strong>und</strong> Holz die<br />

Wertschöpfung einer großen Weißtanne zu zeigen. Zum zehnjährigen Firmenjubiläum des<br />

Obermeisters der Zimmererinnung, Georg Hawran, präsentierten wir eine 30 m lange Tanne mit<br />

ihren Verwendungsmöglichkeiten. Ein extra „aufgebauter“ kleiner Wald zeigte den Kreislauf des<br />

Waldes sowie eine nachhaltige Forstwirtschaft.<br />

Seminar „Multitalent Holz“<br />

Als weitere Aktion planen wir vom Impuls Forst <strong>und</strong> Holz zusammen mit dem Landratsamt<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen <strong>für</strong> den 26. Oktober 2010 von 13:00–16:00 Uhr ein Spezialseminar<br />

<strong>für</strong> kommunale Bauämter, Bürgermeister, Gemeinderäte sowie Planer <strong>und</strong> Architekten. Das<br />

Thema lautet: „Multitalent Holz - innovatives, hochwertiges <strong>und</strong> wirtschaftliches Bauen mit<br />

Holz“. Als Schirmherr konnten wir Landrat Josef Niedermaier gewinnen. Als Fachvorträge<br />

sind die Themen „Holzbauten - richtig ausschreiben“, „Holz ist sicherer Brandschutz“, „Holz<br />

ist leise (Schalldämmung)“ sowie „Schul- <strong>und</strong> Kindergartenbau in Holz“ mit namhaften<br />

Referenten vorgesehen.<br />

Revierleiterwechsel am Forstrevier Tegernseer Tal<br />

Zum 01. Juli 2010 löst Forstamtmann Michael Huber Ludwig Rabl ab als<br />

Qualitätsbeauftragten <strong>für</strong> forstliche Förderung am AELF <strong>Miesbach</strong>. Ludwig Rabl wechselt<br />

zum gleichen Termin als Beratungsförster an das Forstrevier Schongau-West am AELF<br />

Weilheim. Michael Huber ist in seiner neuen Funktion <strong>für</strong> die Abnahme, Kontrolle <strong>und</strong><br />

Qualitätssicherung der Förderung am AELF zuständig <strong>und</strong> gleichzeitig Ansprechpartner <strong>für</strong><br />

Mitarbeiter <strong>und</strong> Leitung AELF in allen Fragen der Förderung.<br />

Martin Fritzenwenger übernimmt ab 01. Juli das Forstrevier Tegernseer Tal. Er ist <strong>für</strong> viele<br />

kein Unbekannter mehr. Seit Februar 2009 war er bereits zur Unterstützung der Revierleiter<br />

am AELF <strong>Miesbach</strong> eingesetzt. Dienstort <strong>und</strong> Telefonnummer des Forstreviers ändern sich<br />

nicht. Martin Fritzenwenger ist daher zu erreichen am Riedfeldweg 23, in 83703 Gm<strong>und</strong>-<br />

Dürnbach. Tel.: 08022 / 660870, Fax: 08022 / 660869, Mobil: 0170/3007340. Wir<br />

wünschen Michael Huber <strong>und</strong> Martin Fritzenwenger alles Gute <strong>für</strong> Ihre neuen Aufgaben.<br />

Verbrennen von Waldabfällen<br />

Das Verbrennen von Waldabfällen (Räumfeuer) ist <strong>für</strong> den Waldbesitzer zwar gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

erlaubt, aber nur in Ausnahmefällen (Borkenkäfergefahr) sinnvoll. Liegengebliebene Äste<br />

liefern dem Boden Nährstoffe <strong>und</strong> bieten Kleinlebewesen Schutz <strong>und</strong> Nahrung. Wer z.B. bei<br />

Kupferstecherbefall Schlagabraum verbrennen muss, hat vieles zu beachten. Geldbußen bis<br />

zu 10.000 € drohen bei Nichtbeachtung.<br />

Die Waldbesitzer (bzw. Personen, die von ihnen im Wald beschäftigt werden) sind die<br />

einzigen, die <strong>für</strong> Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m keine<br />

Erlaubnis benötigen. Das Feuer darf jedoch nicht unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende<br />

Sicherungsmaßnahmen gelassen werden. Voraussetzung ist auch, dass keine Brandgefahr<br />

<strong>für</strong> die Umgebung besteht. Zudem<br />

• ist das Verbrennen nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile <strong>und</strong> nur an Werktagen von<br />

6:00 Uhr bis 18:00 Uhr zulässig.<br />

• sind erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung <strong>und</strong> ein Übergreifen des Feuers über die<br />

Verbrennungsfläche hinaus zu verhindern. Hierzu sind ausreichende Abstände einzuhalten.<br />

• Ist das Feuer von mindestens zwei mit geeignetem Gerät ausgestatteten, leistungs- <strong>und</strong><br />

reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen.<br />

• darf bei starkem Wind kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen.<br />

• sind um die Bearbeitungsfläche Bearbeitungsstreifen von drei Metern Breite zu ziehen, die von<br />

pflanzlichen Abfällen frei zu halten sind.<br />

• ist zum Schutz der Bodendecke <strong>und</strong> der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt sicherzustellen, dass größere Flächen<br />

nicht gleichzeitig in Brand gesetzt werden.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!