1,36 MB - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Miesbach ...
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Aktionstag „Wertschöpfung im Wald“<br />
Die Woche des Waldes 2010 stand unter dem Motto „Wertschöpfung im Wald -<br />
Forstwirtschaft schafft Leben!“. Ideal, um mit unseren Partnern des Impuls Forst <strong>und</strong> Holz die<br />
Wertschöpfung einer großen Weißtanne zu zeigen. Zum zehnjährigen Firmenjubiläum des<br />
Obermeisters der Zimmererinnung, Georg Hawran, präsentierten wir eine 30 m lange Tanne mit<br />
ihren Verwendungsmöglichkeiten. Ein extra „aufgebauter“ kleiner Wald zeigte den Kreislauf des<br />
Waldes sowie eine nachhaltige Forstwirtschaft.<br />
Seminar „Multitalent Holz“<br />
Als weitere Aktion planen wir vom Impuls Forst <strong>und</strong> Holz zusammen mit dem Landratsamt<br />
Bad Tölz-Wolfratshausen <strong>für</strong> den 26. Oktober 2010 von 13:00–16:00 Uhr ein Spezialseminar<br />
<strong>für</strong> kommunale Bauämter, Bürgermeister, Gemeinderäte sowie Planer <strong>und</strong> Architekten. Das<br />
Thema lautet: „Multitalent Holz - innovatives, hochwertiges <strong>und</strong> wirtschaftliches Bauen mit<br />
Holz“. Als Schirmherr konnten wir Landrat Josef Niedermaier gewinnen. Als Fachvorträge<br />
sind die Themen „Holzbauten - richtig ausschreiben“, „Holz ist sicherer Brandschutz“, „Holz<br />
ist leise (Schalldämmung)“ sowie „Schul- <strong>und</strong> Kindergartenbau in Holz“ mit namhaften<br />
Referenten vorgesehen.<br />
Revierleiterwechsel am Forstrevier Tegernseer Tal<br />
Zum 01. Juli 2010 löst Forstamtmann Michael Huber Ludwig Rabl ab als<br />
Qualitätsbeauftragten <strong>für</strong> forstliche Förderung am AELF <strong>Miesbach</strong>. Ludwig Rabl wechselt<br />
zum gleichen Termin als Beratungsförster an das Forstrevier Schongau-West am AELF<br />
Weilheim. Michael Huber ist in seiner neuen Funktion <strong>für</strong> die Abnahme, Kontrolle <strong>und</strong><br />
Qualitätssicherung der Förderung am AELF zuständig <strong>und</strong> gleichzeitig Ansprechpartner <strong>für</strong><br />
Mitarbeiter <strong>und</strong> Leitung AELF in allen Fragen der Förderung.<br />
Martin Fritzenwenger übernimmt ab 01. Juli das Forstrevier Tegernseer Tal. Er ist <strong>für</strong> viele<br />
kein Unbekannter mehr. Seit Februar 2009 war er bereits zur Unterstützung der Revierleiter<br />
am AELF <strong>Miesbach</strong> eingesetzt. Dienstort <strong>und</strong> Telefonnummer des Forstreviers ändern sich<br />
nicht. Martin Fritzenwenger ist daher zu erreichen am Riedfeldweg 23, in 83703 Gm<strong>und</strong>-<br />
Dürnbach. Tel.: 08022 / 660870, Fax: 08022 / 660869, Mobil: 0170/3007340. Wir<br />
wünschen Michael Huber <strong>und</strong> Martin Fritzenwenger alles Gute <strong>für</strong> Ihre neuen Aufgaben.<br />
Verbrennen von Waldabfällen<br />
Das Verbrennen von Waldabfällen (Räumfeuer) ist <strong>für</strong> den Waldbesitzer zwar gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
erlaubt, aber nur in Ausnahmefällen (Borkenkäfergefahr) sinnvoll. Liegengebliebene Äste<br />
liefern dem Boden Nährstoffe <strong>und</strong> bieten Kleinlebewesen Schutz <strong>und</strong> Nahrung. Wer z.B. bei<br />
Kupferstecherbefall Schlagabraum verbrennen muss, hat vieles zu beachten. Geldbußen bis<br />
zu 10.000 € drohen bei Nichtbeachtung.<br />
Die Waldbesitzer (bzw. Personen, die von ihnen im Wald beschäftigt werden) sind die<br />
einzigen, die <strong>für</strong> Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m keine<br />
Erlaubnis benötigen. Das Feuer darf jedoch nicht unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende<br />
Sicherungsmaßnahmen gelassen werden. Voraussetzung ist auch, dass keine Brandgefahr<br />
<strong>für</strong> die Umgebung besteht. Zudem<br />
• ist das Verbrennen nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile <strong>und</strong> nur an Werktagen von<br />
6:00 Uhr bis 18:00 Uhr zulässig.<br />
• sind erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung <strong>und</strong> ein Übergreifen des Feuers über die<br />
Verbrennungsfläche hinaus zu verhindern. Hierzu sind ausreichende Abstände einzuhalten.<br />
• Ist das Feuer von mindestens zwei mit geeignetem Gerät ausgestatteten, leistungs- <strong>und</strong><br />
reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen.<br />
• darf bei starkem Wind kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen.<br />
• sind um die Bearbeitungsfläche Bearbeitungsstreifen von drei Metern Breite zu ziehen, die von<br />
pflanzlichen Abfällen frei zu halten sind.<br />
• ist zum Schutz der Bodendecke <strong>und</strong> der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt sicherzustellen, dass größere Flächen<br />
nicht gleichzeitig in Brand gesetzt werden.<br />
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