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Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken

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Ihr Baby ist da<br />

Was ist zu regeln<br />

Wenn Ihr Baby <strong>im</strong> Krankenhaus zur Welt<br />

kommt, übersendet die Krankenhausverwaltung<br />

eine Mitteilung an das Standesamt. Das<br />

Standesamt stellt eine Urkunde aus und schickt<br />

diese an den Hauptwohnsitz der Mutter. Durch<br />

diese Geburtsmitteilung ist ihr Kind angemeldet.<br />

Weitere Geburtsurkunden gibt es dann<br />

be<strong>im</strong> Standesamt ihrer Stadt/Gemeinde. Um<br />

mehr Zeit <strong>für</strong> Ihr Kind nach der Geburt zu<br />

haben, können Sie Anträge z.B. auf Kindergeld<br />

oder Erziehungsgeld schon vorher ausfüllen. Ein<br />

Mitglied ihrer Familie braucht dann nur noch die<br />

Anträge mit einer Geburtsurkunde bei dem<br />

jeweiligen Amt abzugeben.<br />

Nähere Informationen:<br />

• Arbeitskammer des Saarlandes,<br />

Tel.: 0681/4005-444<br />

<strong>Eltern</strong>zeit<br />

<strong>Schritt</strong> <strong>für</strong> <strong>Schritt</strong><br />

Teilweise Inanspruchnahme nach dem<br />

dritten Lebensjahr möglich<br />

Der Rechtsanspruch auf <strong>Eltern</strong>zeit besteht bis<br />

zur Vollendung des dritten Lebensjahres des<br />

Kindes. Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwölf<br />

Monate der <strong>Eltern</strong>zeit auf den Zeitraum<br />

zwischen dem dritten und achten Geburtstag<br />

des Kindes zu übertragen.<br />

Die Anmeldefrist <strong>für</strong> die <strong>Eltern</strong>zeit beträgt<br />

sieben Wochen vor Inanspruchnahme der<br />

<strong>Eltern</strong>zeit. Mit der Anmeldung der <strong>Eltern</strong>zeit<br />

muss man sich gleichzeitig verbindlich festlegen,<br />

<strong>für</strong> welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren<br />

die <strong>Eltern</strong>zeit genommen <strong>werden</strong> soll.<br />

Gemeinsame <strong>Eltern</strong>zeit möglich<br />

Es ist möglich, dass beide <strong>Eltern</strong>teile die <strong>Eltern</strong>zeit<br />

ganz oder teilweise gemeinsam in Anspruch<br />

nehmen. Die <strong>Eltern</strong>zeit kann auf zwei Zeitabschnitte<br />

verteilt <strong>werden</strong>.<br />

Kündigungsschutz während<br />

der <strong>Eltern</strong>zeit<br />

Wer <strong>Eltern</strong>zeit n<strong>im</strong>mt, kann in Teilzeit bis zu 30<br />

Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit<br />

mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch<br />

auf Teilzeitarbeit in der <strong>Eltern</strong>zeit. Dabei<br />

besteht während der <strong>Eltern</strong>zeit Kündigungsschutz.<br />

Nach Ablauf der <strong>Eltern</strong>zeit haben die<br />

<strong>Eltern</strong> einen Anspruch, auf ihren oder einen<br />

gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.<br />

Nähere Informationen:<br />

• Arbeitskammer des Saarlandes,<br />

Tel.: 0681/4005-444<br />

Fachdienst Jugend 11

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