15.01.2013 Aufrufe

Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken

Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken

Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zurück zum Inhalt Seite 8<br />

Ihr Baby ist da<br />

Finanzielle Hilfen<br />

<strong>Eltern</strong>geld<br />

Seit dem 1. Januar 2007 ersetzt das <strong>Eltern</strong>geld<br />

das bisherige Erziehungsgeld, d.h. <strong>für</strong> Geburten<br />

ab dem 1. Januar 2007 gilt das neue <strong>Eltern</strong>geld<br />

und <strong>für</strong> alle Geburten vor diesem Datum gilt<br />

weiterhin das Erziehungsgeld.<br />

Bei dem <strong>Eltern</strong>geld <strong>werden</strong> 67% des nach der<br />

Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen<br />

Erwerbseinkommens ersetzt, mindestens 300€<br />

bis max<strong>im</strong>al 1800€ pro Monat. Für Geringverdiener,<br />

Mehrkindfamilien und Familien mit<br />

Mehrlingen wird das <strong>Eltern</strong>geld erhöht. Maßgebend<br />

<strong>für</strong> die Höhe ist das Nettoeinkommen der<br />

letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt<br />

des Kindes.<br />

Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses<br />

<strong>werden</strong> auf das <strong>Eltern</strong>geld voll<br />

angerechnet.<br />

Ein <strong>Eltern</strong>teil kann höchstens <strong>für</strong> zwölf Monate<br />

<strong>Eltern</strong>geld beantragen. Anspruch auf zwei<br />

weitere Monatsbeiträge haben sie, wenn auch<br />

der andere <strong>Eltern</strong>teil mindestens zwei Monate<br />

lang <strong>Eltern</strong>geld bezieht.<br />

Das <strong>Eltern</strong>geld muss schriftlich beantragt<br />

<strong>werden</strong>.<br />

Nähere Informationen:<br />

• Das Landesamt <strong>für</strong> Soziales, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz; Hochstraße 67, 66115<br />

<strong>Saarbrücken</strong>, Tel.: 0681/99780<br />

<strong>Schritt</strong> <strong>für</strong> <strong>Schritt</strong><br />

Kindergeld<br />

Kindergeld wird <strong>für</strong> alle Kinder gezahlt, die in<br />

Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich<br />

hier gewöhnlich aufhalten. Die Zahlung des<br />

Kindergeldes erfolgt unabhängig von der<br />

Staatsangehörigkeit.<br />

Kindergeld beträgt zurzeit monatlich:<br />

164 € <strong>für</strong> das erste Kind<br />

164 € <strong>für</strong> das zweite Kind<br />

170 € <strong>für</strong> das dritte Kind<br />

195 € <strong>für</strong> jedes weitere Kind<br />

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich<br />

gestellt und unterschrieben <strong>werden</strong>. Bitte beantragen<br />

Sie das Kindergeld bei der zuständigen<br />

Familienkasse:<br />

• Agentur <strong>für</strong> Arbeit,<br />

Kindergeld-Info: 01801/546337<br />

Unterhaltsanspruch des Kindes<br />

Ein minderjähriges Kind kann von einem <strong>Eltern</strong>teil,<br />

mit dem es nicht in einem Haushalt lebt,<br />

den Unterhalt als vomhundertsatz des jeweiligen<br />

Regelbetrages verlangen.<br />

Die Regelbeträge <strong>werden</strong> nach dem Alter des<br />

Kindes <strong>für</strong> die Zeit bis zur Vollendung des 18ten<br />

Lebensjahres festgesetzt. Die Höhe des Unterhaltes<br />

orientiert sich nach den persönlichen und<br />

wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit<br />

verwiesen, die Unterhaltsrealisierung <strong>im</strong><br />

Rahmen einer Beistandschaft durch das<br />

Jugendamt vornehmen zu lassen.<br />

Fachdienst Jugend 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!