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Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken

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<strong>Schritt</strong> <strong>für</strong> <strong>Schritt</strong><br />

Harmonische Beziehung von Anfang an<br />

Landesprojekt „Frühe Hilfen“<br />

Mit dem Landesprogramm „Frühe Hilfen“ und<br />

dem Projekt „Keiner fällt durchs Netz“ unterstützen<br />

die saarländischen Landkreise, der<br />

<strong>Regionalverband</strong> und die Landesregierung<br />

Familien mit Kindern <strong>im</strong> ersten Lebensjahr in<br />

besonderer Weise. Die MitarbeiterInnen der<br />

Koordinierungsstellen vor Ort stehen den<br />

jungen <strong>Eltern</strong> aber auch bei Fragen bis zum<br />

Einschulungsalter zur Verfügung.<br />

„Keiner fällt durchs Netz“<br />

Ein Baustein des Landesprogrammes „Frühe<br />

Hilfen“ ist das Projekt „Keiner fällt durchs Netz“.<br />

Dabei können speziell ausgebildete Familienhebammen<br />

oder Sozialmedizinische Assistentinnen<br />

in der Zeit der Neuorientierung zu einer<br />

wichtigen Bezugsperson <strong>für</strong> die Familien<br />

<strong>werden</strong>. Sie besuchen die Familien während des<br />

ersten Lebensjahres des Kindes und bieten individuelle<br />

Unterstützung <strong>im</strong> vertrauten häuslichen<br />

Umfeld, <strong>für</strong> Familien mit Belastungen, an.<br />

Außerdem wurde eine Fachgruppe zum Thema<br />

<strong>im</strong> <strong>Regionalverband</strong> <strong>Saarbrücken</strong> eingerichtet.<br />

In diesem „Netzwerk <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>“ informieren<br />

und beraten sich Fachleute aus der Jugend- und<br />

Gesundheitshilfe und verbessern damit die wichtige<br />

Kooperation vor Ort.<br />

<strong>Eltern</strong>kurs<br />

„Das Baby verstehen“<br />

Auch der <strong>Eltern</strong>kurs „Das Baby verstehen“<br />

gehört zum Projekt „Keiner fällt durchs Netz“.<br />

Dieser Kurs behandelt die ganz alltägliche<br />

Kommunikation zwischen dem Baby und seinen<br />

<strong>Eltern</strong>. Durch spielerische Übungen wird das<br />

persönliche Wohlergehen der <strong>Eltern</strong> in dieser<br />

neuen Lebenssituation zum Thema gemacht.<br />

Auch auf die neue Situation in der Paarbeziehung<br />

wird in einer gesonderten Stunde eingegangen.<br />

Der Kurs setzt sich aus fünf Doppelstunden<br />

zusammen und beinhaltet die Entwicklungsprozesse<br />

und das Ausdrucksverhalten des<br />

Babys, dadurch kann späteren Missverständnissen<br />

vorgebeugt <strong>werden</strong> und die Bindung<br />

zum Kind wird dadurch fester. Zusätzlich profitieren<br />

die <strong>Eltern</strong> vom Erfahrungsreichtum der<br />

Kursleiter und können sich mit anderen <strong>Eltern</strong><br />

austauschen. Alle <strong>werden</strong>den Mütter und Väter,<br />

die gerade ein Kind bekommen haben, und ihr<br />

Baby besser verstehen möchten, können sich <strong>für</strong><br />

die Teilnahme an einem Kurs anmelden.<br />

Nähere Informationen:<br />

• Evangelische Familienbildungsstätte,<br />

Tel.: 0681/61348<br />

• Katholische Familienbildungsstätte,<br />

Tel.: 0681/9068191<br />

Die gesetzliche Regelung<br />

über die Teilnahme an Früh -<br />

erkennungsuntersuchungen <strong>für</strong><br />

Kinder<br />

Damit Krankheiten früh erkannt und behandelt<br />

<strong>werden</strong> und dadurch Kinder gesund<br />

aufwachsen können, bieten alle Krankenkassen<br />

die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9<br />

in den ersten sechs Lebensjahren der Kinder an.<br />

Das Saarland hat als erstes Bundesland mit dem<br />

„Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung,<br />

Missbrauch und Misshandlung “ vom<br />

7. Februar 2007, in Kraft getreten am 1. April<br />

2007, ein Zentrum <strong>für</strong> Kindervorsorge (ZfK) am<br />

Universitätsklinikum Homburg eingerichtet, das<br />

die lückenlose Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen<br />

kontrolliert. Seit April<br />

2007 gleichen MitarbeiterInnen des ZfK die<br />

Daten der saarländischen Einwohnermeldeämter<br />

mit den Arztmeldungen über durchgeführte<br />

Untersuchungen ab. So kann festgestellt<br />

<strong>werden</strong>, welche Kinder noch nicht zur jeweiligen<br />

U-Untersuchung gegangen sind. Durch das<br />

neue Gesetz <strong>werden</strong> die Ärztinnen/Ärzte, die<br />

die Früherkennungsuntersuchungen durchführen,<br />

verpflichtet, die Teilnahme der Kinder<br />

innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Durchführung<br />

der Vorsorgeuntersuchung an das ZfK zu<br />

melden. Bei fehlender Arztmeldung <strong>werden</strong> die<br />

<strong>Eltern</strong> eine Woche nach Ablauf der Untersuchungsfrist<br />

schriftlich daran erinnert, die Untersuchung<br />

nachzuholen. Gegebenenfalls folgt ein<br />

zweites Erinnerungsschreiben zwei Wochen<br />

später. Liegt dann <strong>im</strong>mer noch keine Rückmeldung<br />

über die durchgeführte Untersuchung vor,<br />

informiert das ZfK das zuständige Gesund-<br />

Fachdienst Jugend 19

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