Die Vorsorgevollmacht – Erläuterungen - bei Justiz Online in MV
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Grundstücksgeschäfte<br />
Hier bestehen umfangreiche Genehmigungserfordernisse,<br />
nicht nur <strong>bei</strong>m Kauf und Verkauf e<strong>in</strong>es Grundstücks<br />
des Betreuten, sondern ebenso z. B. <strong>bei</strong> der Bestellung<br />
von Grundschulden und Hypotheken.<br />
Der Betreuer sollte sich <strong>in</strong> diesen Fällen stets rechtzeitig<br />
an das Vormundschaftsgericht wenden, damit Zweifel<br />
oder H<strong>in</strong>dernisse ausgeräumt werden können.<br />
Zur Genehmigungspflicht <strong>bei</strong> der Kündigung oder<br />
Aufgabe von Wohnraum des Betreuten siehe Abschnitt<br />
„Wohnungsauflösung“.<br />
Wichtig!<br />
Soll e<strong>in</strong> Vertrag zwischen dem Betreuer und dem Betreuten<br />
abgeschlossen werden, so ist die Vertretung des<br />
Betreuten durch den Betreuer ausgeschlossen. In diesen<br />
Fällen muss sich der Betreuer an das Gericht wenden,<br />
damit dieses für den Abschluss des Vertrages e<strong>in</strong>en<br />
weiteren Betreuer bestellt.<br />
Weitere genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte s<strong>in</strong>d<br />
z. B.:<br />
- Erbause<strong>in</strong>andersetzungen<br />
- Erbausschlagungen<br />
- Kreditaufnahme (dazu gehört auch<br />
die Überziehung e<strong>in</strong>es Girokontos!)<br />
- Ar<strong>bei</strong>tsverträge<br />
- Mietverträge, wenn sie für längere Dauer<br />
als vier Jahre abgeschlossen werden<br />
- Lebensversicherungsverträge<br />
22 Das Betreuungsrecht <strong>–</strong> Mit ausführlichen Informationen zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong>