15.01.2013 Aufrufe

Die Vorsorgevollmacht – Erläuterungen - bei Justiz Online in MV

Die Vorsorgevollmacht – Erläuterungen - bei Justiz Online in MV

Die Vorsorgevollmacht – Erläuterungen - bei Justiz Online in MV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Was spricht für e<strong>in</strong>e Vollmacht zur Vorsorge?<br />

<strong>Die</strong> Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen e<strong>in</strong> hohes<br />

Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen e<strong>in</strong>e oder<br />

mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit s<strong>in</strong>d, für<br />

Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hier<strong>bei</strong> können Sie sich<br />

von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen<br />

leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie<br />

Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.<br />

Es ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten<br />

(z. B. Angehörige oder Freunde) nach Möglichkeit bereits<br />

<strong>bei</strong> der Abfassung der Vollmacht mit e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

4. Was ist e<strong>in</strong>e Generalvollmacht?<br />

Genügt sie zur Vorsorge?<br />

E<strong>in</strong>e Generalvollmacht kann etwa „zur Vertretung <strong>in</strong> allen<br />

Angelegenheiten“ ermächtigen. Sie deckt aber mehrere<br />

wichtige Fälle nicht ab:<br />

<strong>–</strong> <strong>Die</strong> bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />

ke<strong>in</strong>er ärztlichen Untersuchung, e<strong>in</strong>er Heilbehandlung<br />

oder e<strong>in</strong>em mediz<strong>in</strong>ischen E<strong>in</strong>griff zustimmen,<br />

wenn hier<strong>bei</strong> Lebensgefahr besteht (etwa <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Herzoperation) oder e<strong>in</strong> schwerer, länger andauernder<br />

Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. <strong>bei</strong><br />

e<strong>in</strong>er Amputation).<br />

- <strong>Die</strong> bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e zu Ihrem Schutz notwendige geschlossene<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere freiheitsbeschränkende<br />

Maßnahme (etwa e<strong>in</strong> Bettgitter)<br />

e<strong>in</strong>willigen.<br />

- <strong>Die</strong> bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Organspende e<strong>in</strong>willigen.<br />

In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche<br />

Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet.<br />

E<strong>in</strong>e „Generalvollmacht“ genügt also nicht. Außerdem<br />

braucht die bevollmächtigte Person <strong>in</strong> den ersten <strong>bei</strong>den<br />

Fallgruppen für ihre Entscheidung die Genehmigung des<br />

Vormundschaftsgerichts.<br />

Ferner ist zu beachten, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen ausländischen<br />

Staaten die bevollmächtigte Person nur <strong>in</strong> Angelegenheiten<br />

handeln darf, die <strong>in</strong> der Vollmacht ausdrücklich<br />

benannt s<strong>in</strong>d.<br />

Es empfiehlt sich, <strong>in</strong> der Vollmacht genau zu bezeichnen,<br />

wozu sie im E<strong>in</strong>zelnen ermächtigen soll.<br />

Grundsätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur auf<br />

bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken (z. B. nur<br />

für den Gesundheitsbereich). <strong>Die</strong>s bedeutet aber, dass<br />

im Bedarfsfall für die anderen Aufgaben möglicherweise<br />

e<strong>in</strong>e Betreuerbestellung erforderlich wird (vgl. unten zu<br />

Fragen 6 und 10). Selbst wenn die bevollmächtigte<br />

Person vom Gericht auch für die ergänzenden Aufgaben<br />

der Betreuung ausgewählt werden kann: E<strong>in</strong> Nebene<strong>in</strong>ander<br />

von Vollmacht und Betreuung sollte besser<br />

vermieden werden.<br />

Das Betreuungsrecht <strong>–</strong> Mit ausführlichen Informationen zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

5. Muss e<strong>in</strong>e solche Vollmacht e<strong>in</strong>e bestimmte<br />

Form haben?<br />

Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist e<strong>in</strong>e<br />

schriftliche Abfassung notwendig. <strong>Die</strong> Vollmacht zur<br />

Vorsorge muss nicht handschriftlich verfasst se<strong>in</strong> (<strong>in</strong><br />

diesem Fall wäre allerd<strong>in</strong>gs die Gefahr der Fälschung am<br />

ger<strong>in</strong>gsten; außerdem lässt sich späteren Zweifeln an der<br />

Geschäftsfähigkeit des Vollmachtausstellers eher begegnen,<br />

wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben<br />

worden ist). Sie können e<strong>in</strong>e Vollmacht auch mit Masch<strong>in</strong>e<br />

schreiben oder von e<strong>in</strong>er anderen Person schreiben<br />

lassen. Schließlich können Sie sich auch e<strong>in</strong>es<br />

geeigneten Vordruckmusters bedienen. Ort, Datum und<br />

vollständige eigenhändige Unterschrift dürfen jedoch<br />

ke<strong>in</strong>esfalls fehlen.<br />

Bei der Abfassung e<strong>in</strong>er Vollmacht können Sie selbstverständlich<br />

anwaltlichen oder notariellen Rat e<strong>in</strong>holen.<br />

<strong>Die</strong>s ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie z. B. umfangreiches<br />

Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte<br />

e<strong>in</strong>setzen oder neben der Vollmacht e<strong>in</strong>gehende<br />

Handlungsanweisungen an den oder die Bevollmächtigten<br />

festlegen wollen. <strong>Die</strong> notarielle Beurkundung ist<br />

dann notwendig, wenn Ihre Vollmacht auch zum Erwerb<br />

oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur<br />

Darlehensaufnahme berechtigen soll. Hilfe <strong>bei</strong> der<br />

Formulierung e<strong>in</strong>er Vollmacht können Sie auch <strong>bei</strong> den<br />

Betreuungsvere<strong>in</strong>en erhalten. Über deren konkrete<br />

Angebote <strong>in</strong>formieren Sie sich bitte vor Ort.<br />

Sie können Ihre Unterschrift unter der Vollmacht auch<br />

durch die Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.<br />

Damit können Sie Zweifel an der Echtheit und Identität<br />

Ihrer Unterschrift beseitigen.<br />

Weitere H<strong>in</strong>weise zur notariellen Mitwirkung <strong>bei</strong> der<br />

Abfassung e<strong>in</strong>er Vollmacht f<strong>in</strong>den Sie auf Seite 34.<br />

6. Muss ich nicht e<strong>in</strong>en Missbrauch der Vollmacht<br />

befürchten?<br />

E<strong>in</strong>e Vollmacht zur Vorsorge gibt <strong>–</strong> je nach ihrem Umfang<br />

<strong>–</strong> dem Bevollmächtigten gegebenenfalls weitreichende<br />

Befugnisse. Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung<br />

hierfür Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womöglich<br />

bis zu Ihrem Lebensende mit dieser Vollmacht ausstatten<br />

wollen.<br />

<strong>Die</strong>s wird <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> Angehöriger/e<strong>in</strong>e Angehörige<br />

oder e<strong>in</strong>e Ihnen sonst nahestehende Person se<strong>in</strong>. <strong>Die</strong><br />

Bevollmächtigung von Personen oder Vere<strong>in</strong>en, die e<strong>in</strong>e<br />

solche Rechtsbesorgung geschäftsmäßig anbieten, wäre<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes<br />

nur zulässig, wenn der Bevollmächtigte bzw. die<br />

für den Vere<strong>in</strong> handelnde Person, etwa als Rechtsanwalt<br />

oder Rechtsanwält<strong>in</strong>, zur berufsmäßigen Rechtsbesorgung<br />

befugt ist.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!