Die Vorsorgevollmacht – Erläuterungen - bei Justiz Online in MV
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3. Was spricht für e<strong>in</strong>e Vollmacht zur Vorsorge?<br />
<strong>Die</strong> Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen e<strong>in</strong> hohes<br />
Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen e<strong>in</strong>e oder<br />
mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit s<strong>in</strong>d, für<br />
Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hier<strong>bei</strong> können Sie sich<br />
von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen<br />
leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie<br />
Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.<br />
Es ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten<br />
(z. B. Angehörige oder Freunde) nach Möglichkeit bereits<br />
<strong>bei</strong> der Abfassung der Vollmacht mit e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />
4. Was ist e<strong>in</strong>e Generalvollmacht?<br />
Genügt sie zur Vorsorge?<br />
E<strong>in</strong>e Generalvollmacht kann etwa „zur Vertretung <strong>in</strong> allen<br />
Angelegenheiten“ ermächtigen. Sie deckt aber mehrere<br />
wichtige Fälle nicht ab:<br />
<strong>–</strong> <strong>Die</strong> bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />
ke<strong>in</strong>er ärztlichen Untersuchung, e<strong>in</strong>er Heilbehandlung<br />
oder e<strong>in</strong>em mediz<strong>in</strong>ischen E<strong>in</strong>griff zustimmen,<br />
wenn hier<strong>bei</strong> Lebensgefahr besteht (etwa <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Herzoperation) oder e<strong>in</strong> schwerer, länger andauernder<br />
Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. <strong>bei</strong><br />
e<strong>in</strong>er Amputation).<br />
- <strong>Die</strong> bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e zu Ihrem Schutz notwendige geschlossene<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere freiheitsbeschränkende<br />
Maßnahme (etwa e<strong>in</strong> Bettgitter)<br />
e<strong>in</strong>willigen.<br />
- <strong>Die</strong> bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Organspende e<strong>in</strong>willigen.<br />
In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche<br />
Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet.<br />
E<strong>in</strong>e „Generalvollmacht“ genügt also nicht. Außerdem<br />
braucht die bevollmächtigte Person <strong>in</strong> den ersten <strong>bei</strong>den<br />
Fallgruppen für ihre Entscheidung die Genehmigung des<br />
Vormundschaftsgerichts.<br />
Ferner ist zu beachten, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen ausländischen<br />
Staaten die bevollmächtigte Person nur <strong>in</strong> Angelegenheiten<br />
handeln darf, die <strong>in</strong> der Vollmacht ausdrücklich<br />
benannt s<strong>in</strong>d.<br />
Es empfiehlt sich, <strong>in</strong> der Vollmacht genau zu bezeichnen,<br />
wozu sie im E<strong>in</strong>zelnen ermächtigen soll.<br />
Grundsätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur auf<br />
bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken (z. B. nur<br />
für den Gesundheitsbereich). <strong>Die</strong>s bedeutet aber, dass<br />
im Bedarfsfall für die anderen Aufgaben möglicherweise<br />
e<strong>in</strong>e Betreuerbestellung erforderlich wird (vgl. unten zu<br />
Fragen 6 und 10). Selbst wenn die bevollmächtigte<br />
Person vom Gericht auch für die ergänzenden Aufgaben<br />
der Betreuung ausgewählt werden kann: E<strong>in</strong> Nebene<strong>in</strong>ander<br />
von Vollmacht und Betreuung sollte besser<br />
vermieden werden.<br />
Das Betreuungsrecht <strong>–</strong> Mit ausführlichen Informationen zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
5. Muss e<strong>in</strong>e solche Vollmacht e<strong>in</strong>e bestimmte<br />
Form haben?<br />
Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist e<strong>in</strong>e<br />
schriftliche Abfassung notwendig. <strong>Die</strong> Vollmacht zur<br />
Vorsorge muss nicht handschriftlich verfasst se<strong>in</strong> (<strong>in</strong><br />
diesem Fall wäre allerd<strong>in</strong>gs die Gefahr der Fälschung am<br />
ger<strong>in</strong>gsten; außerdem lässt sich späteren Zweifeln an der<br />
Geschäftsfähigkeit des Vollmachtausstellers eher begegnen,<br />
wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben<br />
worden ist). Sie können e<strong>in</strong>e Vollmacht auch mit Masch<strong>in</strong>e<br />
schreiben oder von e<strong>in</strong>er anderen Person schreiben<br />
lassen. Schließlich können Sie sich auch e<strong>in</strong>es<br />
geeigneten Vordruckmusters bedienen. Ort, Datum und<br />
vollständige eigenhändige Unterschrift dürfen jedoch<br />
ke<strong>in</strong>esfalls fehlen.<br />
Bei der Abfassung e<strong>in</strong>er Vollmacht können Sie selbstverständlich<br />
anwaltlichen oder notariellen Rat e<strong>in</strong>holen.<br />
<strong>Die</strong>s ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie z. B. umfangreiches<br />
Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte<br />
e<strong>in</strong>setzen oder neben der Vollmacht e<strong>in</strong>gehende<br />
Handlungsanweisungen an den oder die Bevollmächtigten<br />
festlegen wollen. <strong>Die</strong> notarielle Beurkundung ist<br />
dann notwendig, wenn Ihre Vollmacht auch zum Erwerb<br />
oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur<br />
Darlehensaufnahme berechtigen soll. Hilfe <strong>bei</strong> der<br />
Formulierung e<strong>in</strong>er Vollmacht können Sie auch <strong>bei</strong> den<br />
Betreuungsvere<strong>in</strong>en erhalten. Über deren konkrete<br />
Angebote <strong>in</strong>formieren Sie sich bitte vor Ort.<br />
Sie können Ihre Unterschrift unter der Vollmacht auch<br />
durch die Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.<br />
Damit können Sie Zweifel an der Echtheit und Identität<br />
Ihrer Unterschrift beseitigen.<br />
Weitere H<strong>in</strong>weise zur notariellen Mitwirkung <strong>bei</strong> der<br />
Abfassung e<strong>in</strong>er Vollmacht f<strong>in</strong>den Sie auf Seite 34.<br />
6. Muss ich nicht e<strong>in</strong>en Missbrauch der Vollmacht<br />
befürchten?<br />
E<strong>in</strong>e Vollmacht zur Vorsorge gibt <strong>–</strong> je nach ihrem Umfang<br />
<strong>–</strong> dem Bevollmächtigten gegebenenfalls weitreichende<br />
Befugnisse. Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung<br />
hierfür Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womöglich<br />
bis zu Ihrem Lebensende mit dieser Vollmacht ausstatten<br />
wollen.<br />
<strong>Die</strong>s wird <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> Angehöriger/e<strong>in</strong>e Angehörige<br />
oder e<strong>in</strong>e Ihnen sonst nahestehende Person se<strong>in</strong>. <strong>Die</strong><br />
Bevollmächtigung von Personen oder Vere<strong>in</strong>en, die e<strong>in</strong>e<br />
solche Rechtsbesorgung geschäftsmäßig anbieten, wäre<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes<br />
nur zulässig, wenn der Bevollmächtigte bzw. die<br />
für den Vere<strong>in</strong> handelnde Person, etwa als Rechtsanwalt<br />
oder Rechtsanwält<strong>in</strong>, zur berufsmäßigen Rechtsbesorgung<br />
befugt ist.<br />
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